3.
August 2016:
- Die Klage wurde abgewiesen, weil das Verwaltungsgericht nicht zuständig
ist.
- Nur ein Oberverwaltungsgericht ist befugt, eine Abfallgebührensatzung
aufzuheben.
Und nur wenn diese Satzung angefochten werden kann, die keine Verursachergerechtigkeit,
keine nach tatsächlich verursachten Müllmengen berechneten
Gebühren zulässt, kommt wirklich Bewegung in die Sache.
Die
Berufung wäre zulässig, allein schon weil der Klagegegenstand
grundsätzliche Bedeutung hat.
Das
Problem aber ist: Für die Beantragung der Zulassung der Berufung
beim OVG besteht Anwaltspflicht, und ich habe das normalerweise hierfür
nötige Geld nicht.
Also:
Gesucht wird ein Rechtsanwalt,
der,
--- erstens für minimales Honorar arbeitet,
--- zweitens die Sache fachlich und argumentativ bereichert, d.h.
auf meiner Begründung in der VG-Klage eine neue erweiterte Begründung
aufbaut und
--- drittens die beiden Fristen einzuhalten vermag: Abgabe der Berufung
bis spätestens 10. September 2016 und Abgabe der Begründung
bis spätestens 10. Oktober 2016
Mitte
September 2016:
---
Beantragung der Berufung ist nicht erfolgt.
--- Keinen geeigneten Rechtsanwalt gefunden und keine
Möglichkeit gefunden, einen solchen zu bezahlen.
--- Am 21. August verschiedene Mails mit Schilderung der Sache und
der Bitte um Unterstützung und Kontakt zu einem geeigneten Anwalt
versendet an BUND, Verbraucherzentrale und NABU. Nur letztere
haben überhaupt geantwortet, konnten aber nicht weiter helfen.