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Prozess Nr.6 -

hier: Perspektive nach der Klage - (zum Anfang Nr.6)


 

3. August 2016:

- Die Klage wurde abgewiesen, weil das Verwaltungsgericht nicht zuständig ist.
- Nur ein Oberverwaltungsgericht
ist befugt, eine Abfallgebührensatzung aufzuheben.
Und nur wenn diese Satzung angefochten werden kann, die keine Verursachergerechtigkeit, keine nach tatsächlich verursachten Müllmengen berechneten Gebühren zulässt, kommt wirklich Bewegung in die Sache.

Die Berufung wäre zulässig, allein schon weil der Klagegegenstand grundsätzliche Bedeutung hat.

Das Problem aber ist: Für die Beantragung der Zulassung der Berufung beim OVG besteht Anwaltspflicht, und ich habe das normalerweise hierfür nötige Geld nicht.

Also: Gesucht wird ein Rechtsanwalt, der,
--- erstens für minimales Honorar arbeitet,
--- zweitens die Sache fachlich und argumentativ bereichert, d.h. auf meiner Begründung in der VG-Klage eine neue erweiterte Begründung aufbaut und
--- drittens die beiden Fristen einzuhalten vermag: Abgabe der Berufung bis spätestens 10. September 2016 und Abgabe der Begründung bis spätestens 10. Oktober 2016

 

Mitte September 2016:

--- Beantragung der Berufung ist nicht erfolgt.
--- Keinen geeigneten Rechtsanwalt gefunden und keine Möglichkeit gefunden, einen solchen zu bezahlen.
--- Am 21. August verschiedene Mails mit Schilderung der Sache und der Bitte um Unterstützung und Kontakt zu einem geeigneten Anwalt versendet an BUND, Verbraucherzentrale und NABU. Nur letztere haben überhaupt geantwortet, konnten aber nicht weiter helfen.