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Prozess Nr.6
(gegen den Abfallgebührenbescheid von 2015)

Juli 2016: Worum geht es?

In einigen Landkreisen und Städten Deutschlands sind bereits Modelle verursachergerechter Abfallgebührenermittlung etabliert oder werden ausprobiert. Meist wird, als erster Bestandteil, eine feste Grundgebühr verlangt, zu welcher dann eine individuelle Entsorgungsgebühr, als zweiter Bestandteil, addiert wird.
Dieser zweite Bestandteil wird entweder durch Verwiegung des tatsächlich abgeholten Abfalls, durch den Verbrauch bestimmter Entleerungsmarken, durch die Registrierung über Strichcodes an der Tonne und Lesegeräten am Müllfahrzeug, durch eingeschweißte Chips im Tonnenrand und automatischer Übertragung des Entleerungsvorgangs an eine Zentrale oder mit Hilfe anderer Methoden ermittelt.
Abgesehen von der Grundgebühr, können so in einigen Regionen die Müllgebühren schon einigermaßen verursachergerecht gestaltet werden, und es besteht ein Anreiz für die Bürger, Abfall möglichst zu vermeiden, bzw. ihn nach Wertstoffen zu sortieren.

Doch leider gelten in den meisten Kommunen Deutschlands weiterhin die alten Systeme, wo die Verwaltung, jedem Haushalt entsprechend seiner gemeldeten Mitglieder ein festes unabänderliches Tonnenvolumen zuteilt und danach abkassiert. Es heißt dort dann einfach, nach der "allgemeinen Lebenserfahrung" würde diese Abfallmenge regelmäßig anfallen. Hier bezahlt der gewissenhaft konsumierende und auf Ressourcenschonung bedachte Haushalt mit sehr wenig Restmüll die gleiche Gebühr, wie der gleichgültige und verschwenderisch verbrauchende Haushalt, dessen Tonne immer überquillt.
Mit anderen Worten: Wer die natürlichen Lebensgrundlagen schont, wird zur Subventionierung des eher egoistischen Teils der Bevölkerung und dessen gedankenlosen Lebensstils gezwungen.

Obwohl mittlerweile unbestritten ist, dass es finanzieller Anreize bei den Abfallentsorgungsgebühren braucht, können sich Kommunen mit dem alten System noch immer auf ihr Selbstbestimmungsrecht bei der Gebührengestaltung berufen.
Um dieses Manko in Deutschland aufzubrechen und um diese eklatante Ungerechtigkeit öffentlich zu machen, hatte ich in mehreren Prozessen vor dem Verwaltungsgericht seit 1999 versucht, eine Änderung herbei zu führen.

Doch nach etlichen Jahren hatte ich lediglich eine nachträgliche Reduzierung, als zu beantragender Teilerlass, meiner Gebühren erreicht, dies im letzten Prozess 2007/2008. Da die Reduzierung zudem noch in Abhängigkeit der Anzahl unserer Haushaltsmitglieder stand, konnte der Erfolg nicht dauerhaft sein. Nachdem unsere Kinder mittlerweile nicht mehr hier wohnen, und nachdem die Kreisverwaltung die Gebührenzusammenstellung geändert hatte, wurden von uns ab 2015 wieder die üblichen Gebühren ohne die Möglichkeit einer Reduzierung verlangt.

Also war eine neue Klage gegen die Gebühren nötig, und diesmal wollten wir uns nicht mehr mit einer fragilen Reduzierungsregelung zufrieden geben. Die neue Klage 2015/2016 richtet sich deshalb gegen das Abfallgebührensystem des Landkreises Bad-Kreuznach in seiner Gesamtheit. Und somit richtet sie sich auch gegen alle anderen vergleichbaren Alt-Systeme in Deutschland.


-- Vorgeschichte und Text der neuen Klage 2015/2016

-- Anlagen zur neuen Klage 2015/2016

-- Aus dem Urteil des VG

-- Perspektive und Ende