Prozess Nr.6
(gegen den Abfallgebührenbescheid von 2015)
Juli
2016: Worum geht es?
In einigen
Landkreisen und Städten Deutschlands sind bereits Modelle
verursachergerechter Abfallgebührenermittlung etabliert oder
werden ausprobiert. Meist wird, als erster Bestandteil, eine feste
Grundgebühr verlangt, zu welcher dann eine individuelle Entsorgungsgebühr,
als zweiter Bestandteil, addiert wird.
Dieser zweite Bestandteil wird entweder durch Verwiegung des tatsächlich
abgeholten Abfalls, durch den Verbrauch bestimmter Entleerungsmarken,
durch die Registrierung über Strichcodes an der Tonne und Lesegeräten
am Müllfahrzeug, durch eingeschweißte Chips im Tonnenrand
und automatischer Übertragung des Entleerungsvorgangs an eine
Zentrale oder mit Hilfe anderer Methoden ermittelt.
Abgesehen von der Grundgebühr, können so in einigen Regionen
die Müllgebühren schon einigermaßen verursachergerecht
gestaltet werden, und es besteht ein Anreiz für die Bürger,
Abfall möglichst zu vermeiden, bzw. ihn nach Wertstoffen zu sortieren.
Doch
leider gelten in den meisten Kommunen Deutschlands weiterhin
die alten Systeme, wo die Verwaltung, jedem Haushalt entsprechend
seiner gemeldeten Mitglieder ein festes unabänderliches Tonnenvolumen
zuteilt und danach abkassiert. Es heißt dort dann einfach, nach
der "allgemeinen Lebenserfahrung" würde diese Abfallmenge
regelmäßig anfallen. Hier bezahlt der gewissenhaft konsumierende
und auf Ressourcenschonung bedachte Haushalt mit sehr wenig Restmüll
die gleiche Gebühr, wie der gleichgültige und verschwenderisch
verbrauchende Haushalt, dessen Tonne immer überquillt.
Mit anderen Worten: Wer die natürlichen Lebensgrundlagen schont,
wird zur Subventionierung des eher egoistischen Teils der Bevölkerung
und dessen gedankenlosen Lebensstils gezwungen.
Obwohl
mittlerweile unbestritten ist, dass es finanzieller Anreize bei den
Abfallentsorgungsgebühren braucht, können sich Kommunen
mit dem alten System noch immer auf ihr Selbstbestimmungsrecht
bei der Gebührengestaltung berufen.
Um dieses Manko in Deutschland aufzubrechen und um diese eklatante
Ungerechtigkeit öffentlich zu machen, hatte ich in mehreren Prozessen
vor dem Verwaltungsgericht seit 1999 versucht, eine Änderung
herbei zu führen.
Doch
nach etlichen Jahren hatte ich lediglich eine nachträgliche Reduzierung,
als zu beantragender Teilerlass, meiner Gebühren erreicht, dies
im letzten Prozess 2007/2008. Da die Reduzierung zudem noch in Abhängigkeit
der Anzahl unserer Haushaltsmitglieder stand, konnte der Erfolg nicht
dauerhaft sein. Nachdem unsere Kinder mittlerweile nicht mehr hier
wohnen, und nachdem die Kreisverwaltung die Gebührenzusammenstellung
geändert hatte, wurden von uns ab 2015 wieder die üblichen
Gebühren ohne die Möglichkeit einer Reduzierung verlangt.
Also
war eine neue Klage gegen die Gebühren nötig, und
diesmal wollten wir uns nicht mehr mit einer fragilen Reduzierungsregelung
zufrieden geben. Die neue Klage 2015/2016 richtet sich deshalb
gegen das Abfallgebührensystem des Landkreises Bad-Kreuznach
in seiner Gesamtheit. Und somit richtet sie sich auch gegen alle
anderen vergleichbaren Alt-Systeme in Deutschland.
-- Vorgeschichte
und Text der neuen Klage 2015/2016
-- Anlagen
zur neuen Klage 2015/2016
-- Aus
dem Urteil des VG
-- Perspektive
und Ende