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Über RestmuellNet


Die Website R
estmuellNet.de entsprang zwei grundsätzlichen Erkenntnissen:

1. -- Unsere gegenwärtige Ökonomie verstößt mit ihren wichtigsten Spielregeln gegen mehrere Artikel der Deutschen Bundesverfassung.
2. -- Damit ließe sich gegen diese Ökonomie und ihre fatalen Auswirkungen eigentlich vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.


Was hätten wir davon?
Die gegenwärtige Wirtschafts- und Gesellschaftskrise ist bei genauem Hinsehen fast ausschließlich durch die jahrzehntelange Abwälzung sozialer und ökologischer Schadkosten durch eben diese Ökonomie entstanden, also durch stillschweigende Anwendung eines Produktionsfaktors, der gegen unsere Verfassung verstößt.
In Zahlen ausgedrückt beträgt die jährliche Schadenssumme durch Externalisierung (auf der Basis offizieller Studien für das Jahr 2004 hochgerechnet) mindestens 400 Millarden Euro, also etwa das 10-fache der jährlichen finanziellen Neuverschuldung.

Nur durch strikte Unterbindung jeglicher Kostenexternalisierung kann die Krise beendet werden.

Eine entsprechende Verfassungsklage könnte also dazu führen, dass unser höchstes Gericht in Karlsruhe der Politik die strikte Abschaffung verfassungswidriger Praktiken innerhalb der Wirtschaft vorschreibt, bzw. dass alle Produktionskosten, nicht nur die heute üblichen, sondern auch alle bisher auf die Allgemeinheit und die nachfolgenden Generationen abgewälzten, künftig in den Preis des jeweiligen Produkts eingerechnet werden müssen.

Könnten wir dies erreichen, ließen sich mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Nicht nur die Massenarbeitslosigkeit und die Umweltzerstörung, zwei direkte Folgen der Schadkostenexternalisierung, ließen sich mit ungeahnter Wirkung eindämmen, sondern auch viele andere Probleme, die mehr oder weniger direkte Folgen der beiden Hauptprobleme sind.



Warum hat noch keiner geklagt?

Erstens wurden die Zusammenhänge in den letzten Jahren erst deutlich. Zum Thema Externalisierung von Schadkosten gibt es zwar etliche Veröffentlichungen, die aber nicht zur hier dargestellten Konsequenz zu Ende gedacht wurden.

Zweitens hat die Sache einen großen juristischen Haken. Im deutschen Rechtssystem kann nur klagen, wer in eigenen Rechten betroffen ist.
Auf dieser Grundlage die angedachte Verfassungsklage zu formulieren, ist fast unmöglich. Alle Juristen, die ich befragt habe, meinten, das BVerfG würde eine solche Klage erst gar nicht annehmen.


Was können wir also tun?

Das große Thema Externalisierung von sozialen und ökologischen Kosten hat einen kleinen Bruder. Dieses kleine Thema dreht sich um den Müll, wie er tagtäglich von jedem von uns erzeugt wird und die Abfallentsorgungsgebühren, die wir alle für seine Beseitigung zu zahlen haben.

Wie beim großen Thema Externalisierung macht uns auch der Müll erhebliche Probleme. Wie beim großen Bruder gilt auch beim Thema Müll in Privathaushalten nicht das Verursacherprinzip. Jemand der überdurchschnittlich viel Müll produziert muss nicht mehr Müllgebühr bezahlen, als jemand, der sehr wenig produziert (regional unwesentlich unterschiedlich).
Alle Haushalte müssen die gleichen Müllgebühren bezahlen. Es gibt keinerlei finanzielle Anreize für müllsparendes Verhalten, was schon zu gewaltigen ökonomischen Fehlentwicklungen geführt hat.

Gegen die Müllgebühren aber lässt sich vor Gericht klagen.
Es geht darum, einen längst überfälligen Präzedenzfall zu erreichen, den Fall, dass ein Haushalt, der keinerlei Restmüll produziert auch keine Abfallentsorgungsgebühren an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zahlen muss.
Die Gesetzeslage ermöglicht dies, das niedergeschriebene Selbstverständnis der deutschen und der europäischen Abfallgesetze fordert dies, aber starre Verwaltungsinstitutionen und Gerichte verhindern es bis heute.

Diese Website will zum Prozessieren anstiften.

Nach dem ersten Müllgebührenprozess (1999 bis 2000), begann der zweite Anfang 2004 und endete im August 2005.
Derzeit ( Anfang 2007) ist der dritte Prozess immer noch nicht abgeschlossen. Zwischenzeitlich hat der vierte Prozess bereits stattgefunden und musste vorzeitig beendet werden.
Andere Klagewillige sollen sich die hier gesammelten Erfahrungen zu Nutze machen.

Wenn der Präzedenzfall hier erreicht ist, hat die Politik ein großes Problem und wird endlich zum Handeln gezwungen.

Die einzig verursachergerechte Regelung - Abschaffung der Müllgebühren und individueller Aufschlag auf den Preis eines jeden Produkts - lässt sich dann effektiv ins öffentliche Bewusstsein bringen.

Und, vielleicht lassen sich dann auch die Verfassungsrichter soweit für das Thema sensibilisieren, dass sich zur Beantwortung der ursprünglichen, der großen Frage - Verfassungswidrigkeit der Externalisierungspraxis - eine Klagemöglichkeit anbietet.

 

... und Hoffnung geben

Schließlich stellt diese Website anschaulich dar, wie die Abschaffung einer jeglichen Schadensexternalisierung in unserem Alltag wirken würde. Die eintretenden Veränderungen wären im positiven Sinne fundamental, der Gewinn an echter Lebensqualität mit der Ökonomie unter neuen Vorzeichen anhaltend.
Gegenüber den derzeitigen dunklen Zukunftaussichten für unsere Gesellschaft beschreibt RestmuellNet.de eine ermutigende, realistische Perspektive und zeigt den Weg dorthin auf.


... und
Unterstützung finden

Allerdings ist diese Website nichts, ohne die Unterstützung von außen.
Es werden Leute gebraucht,
- die bereit sind, selbst zu klagen (Müllvermeider und Aktivisten),
- Leute, die das Thema öffentlich bekannt machen und Diskussionen provozieren (Journalistinnen und Journalisten) und
- Leute, die mit ihrem Geld die Sache bezuschussen und vor allem die Prozesse finanzieren ( Stifter, Erben, weitsichtige Unternehmer,etc.).

Carl Christian Rheinländer

(RestmuellNet.de ist seit Mai 2003 im Netz. Für den Autor gab ein verlorener Gerichtsweg gegen die Zahlung von Müllgebühren im Jahr 2000 den Ausschlag, RestmuellNet ins Leben zu rufen. Er lebt mit seiner Familie in einem Dorf in Rheinland-Pfalz und arbeitet unter anderem als am konsequenten Nachhaltigkeitsprinzip orientierter Planer und Bauhandwerker, Bildhauer und Publizist.)