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Vom Müllproblem zur nachhaltigen Marktwirtschaft


Zusammenfassung:

Dieser Aufsatz beginnt zunächst mit dem Thema Müll, beschreibt den Abfallbegriff in seinem ganzen Umfang und arbeitet Lösungsansätze für verschiedene Facetten der deutschen Müllproblematik heraus. Daraus ableitend werden dann auch die anderen besorgniserregenden Hinterlassenschaften der Industriegesellschaft betrachtet und der Weg in ein, demgegenüber nachhaltiges Wirtschaftssystem skizziert.
Konkret wird nach der Einleitung
im ersten Kapitel der Frage nachgegangen, was Restmüll eigentlich ist und festgestellt, dass dieser Begriff sehr viel umfangreicher unseren gesamten Alltag bestimmt, als es den Anschein hat.
Im zweiten Kapitel wird untersucht, wie realistisch in der modernen Industriegesellschaft das Vorhaben sein kann, durch entsprechendes Konsumverhalten und eigenes Recycling keinen Restmüll produzieren zu wollen.
Das dritte Kapitel bietet einen kurzen Abriss über die in Deutschland eingeführten Abfallgebührensysteme und deren Nachteile.
Im vierten Kapitel wird dargestellt, was jemand zu erwarten hat, der sich entschließt, gegen die ungerechtfertigt hohe Abfallgebührenrechnung seines Abfallwirtschaftsbetriebs vor die Verwaltungsgerichte zu gehen.
Das fünfte Kapitel will die in Kapitel 4 zerstörte Hoffnung auf einen gerichtlichen Erfolg wieder aufbauen, indem die Argumentation ein solides Fundament erhält.
Das sechste Kapitel stellt die zweifelsfreie Verfassungswidrigkeit der deutschen Abfallgesetze, bzw. der Auswirkungen gegenwärtiger Anwendungspraxis an Hand mehrerer Grundgesetzartikel fest.
Im siebten Kapitel wird ein neuartiges und umfassendes Abfallgebührensystem herausgearbeitet, welches die in Kapitel 6 genannten Grundrechte auf Dauer schützt.
Das achte Kapitel untersucht den Kerngedanken dieser Arbeit, die Internalisierung externer Kosten, etwas ausführlicher und stellt dar, dass mit diesem Instrument viele Fliegen mit einer Klappe geschlagen, das heißt, die größten Gesellschaftsprobleme mit einer umfassenden Maßnahme entscheidend abgeschwächt werden können.
Es entwirft ein realistisches und schlüssiges ökonomisches Konzept, welches unsere Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren in der Lage wäre. Es verzichtet dabei auf jede parteipolitische oder ideologische Einfärbung.
Schließlich verdeutlicht Kapitel 8 den entscheidenden Unterschied zwischen dem Begriff Marktwirtschaft und dem Phänomen Kapitalismus. Die Marktwirtschaft, vereinnahmt von den Einen und verteufelt von den Anderen muss als einzig vorstellbarer Garant von wahrer Nachhaltigkeit, Vollbeschäftigung und Frieden in unser Gesellschaft rehabilitiert werden.


-Einleitung

1) Der Begriff Restmüll

2) Ist im durchschnittlichen Haushalt jegliche Restmüllerzeugung vermeidbar?

3) Abfallgebührensysteme in Deutschland

4) Die Haltung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte

A) Gebührenreduzierung
B) Gebührenbefreiung

5) Neue Argumentationsweisen durch umfassendere Betrachtung des Problems

A) Abfallentsorgungseinrichtungen als "Institution der kommunalen Daseinsvorsorge"
B) Externalisierung von Umweltkosten in unserer Gesellschaft

6) Zur Verfassungswidrigkeit der Abfallgesetzgebung

7) Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem als Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens

A) Erste Stufe: Umschichtung der gegenwärtigen Entsorgungskosten auf den Preis des Produkts
--A) --I) Stoffgemische, der typische Restmüll
--A) -II) Sonderfall: Verpackungsmüll
--A) III) Private Dienstleistungsunternehmen
B) Zweite Stufe: Internalisierung externer Kosten

8) zu Ende denken - Schritte zur Kategorischen Marktwirtschaft

A) Organisation der Internalisierung
--A) --I) Die vierte Gewalt - "feststellende Gewalt" als neue Verfassungsinstitution
--A) -II) Reinvestition der Internalisierungseinnahmen
B) Phasen und Dynamik
C) Internalisierung und Arbeitsmarkt
D) Ökonomische Betrachtung
E) Widerstände, Chancen und Hauptproblem der Umsetzbarkeit

9) Sonstiges

A) Vom weiteren Vorgehen
B) Perspektiven
C) Müllvermeidung in der Praxis
(demnächst mehr)

Einleitung


Die Belastung unserer Volkswirtschaft und der Umwelt durch Müll ist mittlerweile höchst kritisch geworden, und obwohl uns äußerst mulmig zumute ist, produzieren und konsumieren wir immer stärker Dinge und Stoffe, die nach Gebrauch zu Müll, genauer gesagt zu Restmüll werden.
Die Politik kümmert sich konsequent halbherzig um das Thema, Gesetze dazu besitzen höchstens noch antiquarischen Wert.
Politische wie private Initiativen bemühen sich allenfalls darum, die auffälligsten Symptome zu kurieren, seien dies nun Vorhaben wie die Einführung eines Zwangspfands für Einweggetränkeverpackungen, Appelle an die Industrie und die Bevölkerung sich freiwillig Beschränkungen aufzuerlegen, kommunal stattfindende Abfallsammelaktionen in Wald und Flur oder spektakuläre Mülltransport-Behinderungsaktionen (Thema: Castor).
Einzelpersonen, die neue Wege gehen wollen, die ihre Konsumgewohnheiten aus eigenem Antrieb ändern, um die durch ihren Haushalt verursachte Restmüllmenge zu senken, können bis heute nicht auf eine Honorierung ihres Verhaltens hoffen. Lassen sie sich auf einen Rechtsstreit ein, werden sie von den Verwaltungsgerichten unter Anwendung der aktuellen deutschen Abfallgesetze abgewiesen.

Diese Website beschäftigt sich kritisch mit dem Thema Müll, insbesondere mit
Müllvermeidung, Müllgebühren, Abfallgesetzen, Widerstand gegen Müllgebühren und mit Urteilen von Verwaltungsgerichten dazu.
Darüber hinaus stellt RestmuellNet eine ganzheitliche Betrachtung des Problems Müll an und verdeutlicht mit der Definitionserweiterung auf wirklich alle Arten von Abfall die tatsächliche Tragweite dieser Bürde.

RestmuellNet will aufzeigen, dass das Thema Restmüll sich wie ein unsichtbares Netz über alle 24 Stunden unseres Tages und über alle Bereiche unseres Lebens gelegt hat und dass diese Erkenntnis uns ein völlig neuartiges Abfallgebührensystem, besser Schadkostenvermeidungssystem, aufzeigen kann, welches bei konsequenter Anwendung nicht nur zur müllarmen Gesellschaft führt, sondern auch große Probleme unserer Gegenwart, wie Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung wirksam bekämpft.
RestmuellNet will Informationen, Argumente und Erfahrungen sammeln, um Gegnern unserer Müllgesellschaft die Auseinandersetzung mit Abfallwirtschaftsbetrieben, Verwaltungsinstitutionen und Politikern sowie vor Verwaltungs- und anderen Gerichten zu erleichtern, bzw. Unentschlossene zur Auseinandersetzung zu ermutigen.
RestmuellNet ist unabhängig und überparteilich, selbstbewusst und kompromisslos und ist allein der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen verpflichtet.
RestmuellNet will deutlich machen, dass die Abfallwirtschaft und die Abfallgesetze in Deutschland untauglich sind gegenüber dem Ziel die Vermüllung unserer Umwelt zu stoppen, mehr noch, RestmuellNet will verdeutlichen, dass mit der Externalisierung ökologischer und sozialer Schäden, wovon das Abfallproblem nur ein Teil ist, verfassungsmäßig garantierte Grundrechte verletzt und ausgehöhlt, bzw. Verletzung und Aushöhlung geduldet werden.

(Inhaltsangabe)


1) Der Begriff Restmüll

Die wohl dramatischste Nebenwirkung unseres Wohlstandes im Industriestaat ist die permanente Erzeugung von Restmüll.

Offiziell wird dieser Begriff meist auf die Bezeichnung des Inhalts unserer grauen Abfalltonnen und des Sperrmülls aus privatem und gewerblichen Bereich beschränkt, welcher von per Gesetz legitimierten Verwaltungsinstitutionen und beauftragten Privatunternehmen eingesammelt, an zentrale Orte transportiert und dort auf einen großen Haufen geschüttet wird.
Der Sondermüll oder Problemmüll gehört ebenfalls zum Begriff Restmüll mit dem Unterschied, dass dieser eher in stillgelegten Bergwerksstollen eingelagert wird (sofern er nicht in Drittweltländern verschwindet). Auch Deponien mit wasserdichtem Untergrund können hierfür verwendet werden, was aber eine auf ewig funktionierende Sickerwasserreinigungsanlage voraussetzt.

Neben der Deponierung von Restmüll gibt es noch die Verbrennung desselben in speziellen Anlagen, was nichts anderes ist, als die Zerlegung in Abgase, Asche/Schlacke und Energie.
Der Vorteil hierbei besteht im Energiegewinn und in der Reduzierung des Müllvolumens. Der Nachteil besteht in der hoch konzentrierten Giftigkeit der Reststoffe und in der unwiederbringlichen Verteilung großer Mengen von Abgasen und Stäuben, die nicht von Filteranlagen zurückgehalten werden können, in die Athmosphäre und auf die jeweilige Umgebung (abhängig von Schornsteinkonstruktion und Wetterlage).
Die Anzahl von Müllverbrennungsanlagen in Deutschland soll nach Plänen der Politik noch gesteigert werden. Im Jahre 2005 wird es dann bundesweit 75 MVAs geben. Diese Entwicklung ist insofern gefährlich, als dass gebaute MVAs auch gefüttert werden wollen.
Diese Scheinlösung unseres Müllproblems behindert das Anstreben des einzig richtigen Ziels, der Müllvermeidung.
Auch ist diese Großtechnologie anfällig für Korruption und andere mafiöse Strukturen. Da werden zum persöhnlichen Vorteil einiger Leute viel zu große oder überflüssige Anlagen erstellt, um sie notgedrungen dann später mit Müll aus dem Ausland (z.B. Neapel) auszulasten.
Oder es wird heimlich Sondermüll verbrannt, um teure Entsorgungskosten zu sparen und sich die Taschen zu füllen.
Durch bessere Verbrennungs- und Filtertechnik und durch Herausnahme besonders belasteten Brennstoffs, konnte der Schadstoffausstoß über die Abgase deutscher MVAs in den letzten Jahren deutlich gesenkt werden. Der Anteil des "Klassikers" Dioxin z.B. ging laut Umweltbundesamt von 400 gTE/Jahr für 1990 auf 2 gTE/Jahr für 2000 zurück. Dafür erhöht sich dann der Giftgehalt der anderen Verbrennungsrückstände. Aus 1000 kg Restmüll werden durch Verbrennung in modernen MVAs, neben 180 kWh Energie: 300 kg Schlacke, 10 kg Asche, 30 kg Filterstaub, 30 kg andere Rückstände und bis zu 7000 cbm Abgase (CO2 und andere Verbrennungsgase, Feinststäube).

Einem Artikel in einem Nachrichtenmagazin aus 2002 über Müllverbrennung konnte man einige Zahlen zur jährlichen Abfallmenge in Deutschland entnehmen (Quellen: Statistisches - und Umweltbundesamt): Im Jahre 1997 produzierten wir Deutschen fast 400 Millionen Tonnen Müll . Neben 44 Mill.T. Siedlungsabfällen waren dies auch 62,1 Mill.T. Produktionsabfälle, 222,2 Mill.T. Bauschutt und 57,6 Mill.T. Schutt aus dem Bergbau.
Die Siedlungsabfälle bestanden, knapp zur Hälfte aus Restmüll (40% Hausmüll und Gewerbeabfälle, 7% Sperrmüll), zu 26% aus getrenntem Abfall (Glas, Papier, Kunststoffe, Elektronikteile), zu 13% aus organischem Material (6% Biotonne, 7% Garten- und Parkabfälle), zu 2% aus Straßenkehricht und Inhalt von Abfallkörben und zu 12% aus sonstigem Abfall.
Diese Zahlenangaben sollen etwas genauer untersucht werden.
Die letzte Untergruppe, sonstiger Abfall, beinhaltet den Problemmüll, also überwiegend Restmüll. Straßenkehricht und Abfallbehältermüll wird in der Regel auch nicht nachträglich getrennt, ist also meist auch Restmüll.
Das kompostierbare Material ist mit einem hohen Anteil von Störstoffen durchsetzt, wiederum Restmüll.
Der sogenannte getrennte Abfall besteht wohl in erster Linie aus dem Inhalt der gelben Säcke/Tonnen und aus Abfallarten, die wegen potentieller Gefahren getrennt abgegeben werden müssen wie Elektronikschrott oder Batterien. Auch hier ist ein hoher Restmüllanteil feststellbar.

Eine andere Grafik im oben genannten Artikel zeigt den Anteil der verschiedenen Entsorgungsarten bei der Beseitigung der 44 Millionen Tonnen Siedlungsabfall.
Demnach werden 16 Millionen Tonnen recycelt/verwertet, 15 Millionen Tonnen werden deponiert und 13 Millionen Tonnen verbrannt.

Es wird nun keine einfache Antwort auf die Frage geben, welche Untergruppe des Siedlungsabfalls denn welcher der drei Entsorgungsarten unterzogen wird.
Die Untergruppenbezeichnung bezieht sich nicht auf die jeweilige, individuelle Zusammensetzung, sondern auf die Art, wie sie eingesammelt wurde. Das heißt, dass jede dieser Untergruppen immer einen mehr oder weniger hohen Anteil an Müllarten aus anderen Untergruppen beinhaltet. Wenn man fragt, welcher Müll recycelt und verwertet wird, kommt man nicht umhin, die genauere Zusammensetzung aller Untergruppen zu erfragen, was sich als äußerst mühsam herausstellen dürfte. Man kann aber in die Tonnen der Leute schauen, nach dem Inhalt gelber Säcke, auf Sperrmüllzusammensetzungen und die Art, wie die Angestellten von Abfallwirtschaftsbetrieben diesen bei der Abholung in verschiedene Fahrzeuge verteilen, in Abfallbehälter von Gewerbebetrieben und Wertstoffhöfen und, berücksichtigt man die immer wiederkehrenden Presseberichte, wo Betreiber von Kompostwerken sich über die miserable Trennungsmoral ihrer Kunden beschweren, sodass Kontrolleure ausgeschickt werden müssen, erhält man einen entmutigenden Überblick.
Vom getrennten Abfall werden nur Glas, Weißblech und größere Plastikbehältnisse stofflich verwertet. Der Biomüll besteht bis zu einem Viertel aus nicht kompostierbaren Beimengungen.
Von Gewerbebetrieben, vom Sperrmüll und auf Wertstoffhöfen werden mancherorts Metalle, Glasscheiben und reine Kunststoffe getrennt gesammelt.
Von diesen Kunststoffabfällen, die auf Grund ihrer Einsammlungsweise statistisch zum getrennten Abfall gezählt werden, wird allerdings am Ende doch das meiste verbrannt, statt es stofflich zu verwerten. Hauptgründe hierfür sind der anhaftende Dreck und der Missstand, dass viele unterschiedliche Kunststoffe völlig vermischt in einem Container beim Verwerter ankommen. Von den einst so gepriesenen Gehwegplatten und Parkbänken aus Recyclingkunststoff (ohnehin nur als Zwischenlagerung von Müll anzusehen) hört man heute nichts mehr.
Inwieweit noch andere getrennt gesammelte Abfälle gar nicht stofflich verwertet, sondern am Ende lediglich "thermisch recycelt" werden, müsste untersucht werden. Zumindest die getrennt gesammelte Fraktion ´unbelastetes Holz`, hierzu zählen auch Spanplatten und mit Kunstharzfarben gestrichene Teile, ist für nichts mehr zu gebrauchen und wird verbrannt.
Berücksichtigt man schließlich noch das Gewicht der in den einzelnen Untergruppen auffindbaren Wertstoffe (Glas, Metalle und Nassmüll sind am häufigsten vertreten und mit Abstand die schwersten Abfallarten), wird die offizielle Wertstoffbilanz noch schlechter. Aus den 16 Millionen Tonnen, die laut Statistik recycelt/verwertet werden, also vom Gewicht unseres Siedlungsabfalls gut 36%, bleiben noch 5 bis 10 % übrig, wenn man nach dem Volumen rechnet und den enthaltenen Restmüll vorher abgezogen hat. Diese Zahl drückt die wahre Recyclingquote in Deutschland aus und zeigt den eigentlichen Umfang unseres Restmüllproblems: 90 bis 95 % unseres Siedlungsabfalls ist Restmüll!

Neben den Siedlungsabfällen gibt es noch drei größere Abfallgruppen in Deutschland: den Bergbauschutt, die Produktionsabfälle und den Bauschutt.

Was zum Bergbauschutt alles gezählt wird, müsste noch recherchiert werden. Im günstigsten Fall besteht er aus mineralischem Material, welches aus dem Weg geräumt werden musste um an Bodenschätze zu kommen (Kohle, Erze, Salze und Gesteine), bzw. mit diesen vermischt war.
Wenn es keine Bestandteile enthält, die beim Kontakt mit der Witterung Schadstoffe freisetzen, kann es gefahrlos deponiert oder eingebaut werden.
Anderenfalls zählt es zum Restmüll.

Die Abfallgruppe der Produktionsabfälle ist mit 62,1 Millionen Tonnen immerhin um gut 41 % größer, als die Gruppe der Siedlungsabfälle.
Sie enthält alle Untergruppen, in welche auch die Siedlungsabfälle unterteilt werden, wenn auch in anderer Größenordnung. Genaue Zahlen können hier nicht genannt werden. Der Wertstoffanteil liegt hier aber sicherlich etwas höher, als bei den Siedlungsabfällen, weil viele Stoffe in den Fabriken relativ rein anfallen, getrennt gesammelt und nicht durch Gebrauch verschmutzt werden. Demgegenüber ist der Anteil des Problemmülls höher, als beim Siedlungsmüll.
Sicherlich könnte man sehr viel ausführlicher über Produktionsabfälle berichten. Zusammenfassend kann aber gesagt werden, dass auch hier der Restmüllanteil sehr hoch ist, schätzungsweise zwischen 75 und 90 % des Volumens.

Die größte der vier Hauptgruppen ist der Bauschutt.
Er macht 1997 über 55 % des gesamten in Deutschland produzierten Abfalls aus. Sein Hauptbestandteil ist mineralisches Material, wie Steine, Beton, Putze und Mörtel, sowie Dachbeläge aus Ton, Zementmörtel oder Schiefer.
In früheren Zeiten gab es neben dem mineralischen nur noch das biologische Baumaterial, nämlich Holz, Stroh, Schilf, Tierhaare, Naturfarben, etc. Damit konnte man alles machen.
Nach und nach sind andere Materialien dazugekommen, die Zeitersparnis brachten und neue Konstruktionen und Qualitäten ermöglichten. Waren es zu Anfang nur künstliche Steine, wie die schon vor dreitausend Jahren erfundenen Ziegelsteine und später Tragwerksverstärkungen aus Stahl, so kamen im letzten Jahrhundert die Kalk-Sand-, die Hohlblock- und sonstige künstliche Steine und der Stahlbeton hinzu.

Schließlich erfand die Baustoffindustrie in den letzten Jahrzehnten Baustoffe, Baustoffteile oder Baustoffzusätze aus Kunststoffen.
Doch damit fingen auch neue Probleme an. Seitdem gibt es belasteten und unbelasteten Bauschutt. Unbelasteter Bauschutt ist rein mineralischer Bauschutt. Per Definition soll er kein biologisches Material, keine Kunststoffe und keine flüssigen oder sonstige Schadstoffe enthalten.
Nachdem 30 Jahre lang so mancher Gebäudeabriss allzu sorglos erfolgte (alles zusammenhauen und den großen Schutthaufen irgendwo in die Landschaft kippen), ist man seit den 90ger Jahren immer mehr bemüht, vor dem Baggereinsatz alle nicht mineralischen Stoffe aus dem Gebäude zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Biologische Beimengungen wären nicht umweltbelastend, höchstens hinderlich bei der Weiterverarbeitung wie mahlen oder sieben, bzw. störend, weil sie verfaulen und Bodensetzungen bewirken.
Kunststoffbeimengungen können aber über die eben genannten Nachteile hinaus noch Schadstoffe abgeben, wenn sie verwittern oder verbrannt werden.
Deshalb muss man sie zum Restmüll zählen. Belasteter Bauschutt ist also ein Gemisch aus mineralischem Schuttmaterial und Restmüll. Lassen sich diese beiden Bestandteile nicht trennen, so muss das ganze als Restmüll bezeichnet und, weil eine Verbrennung ausgeschlossen ist, entsprechend deponiert werden.
Leider ist mit der Erkenntnis, beim Abriss eines Gebäudes alles trennen zu müssen, nicht auch die Überzeugung gewachsen, beim Bau eines Hauses die künstlichen Materialien von den mineralischen auch trennbar zu machen. Und da die zum Abriss kommenden Gebäude immer moderneren Bauweisen angehören, wird der Restmüllanteil am Bauschutt noch zunehmen.
Heute enthalten auch schon einige künstliche Steine Kunststoffzusätze. Putze und Mörtel sind teilweise mit Kunstharz und Styropor versetzt. Kunstharz- und Bitumenfarben haften auf mineralischem Putz. Fugenschaum zerbröselt in feine Stücke und kann nicht mehr vom Schutt getrennt werden.
Gewaltige Mengen rohen Holzes werden am Bau durch Einstreichen mit Kunstharzfarben in eine problematische Abfallart verwandelt. Sie können nicht mehr im normalen Ofen verbrannt werden.

Der unbelastete Bauschutt wird immer häufiger vermahlen. Große mobile Maschinen machen daraus Schotter und Sand. Diese Recyclingprodukte werden heute häufig als Ersatz von Steinbruchprodukten im Straßenbau oder zur Fundamentierung verwendet. Ansonsten wird unbelasteter Bauschutt, wie auch der Bodenaushub, irgendwo deponiert.
Relativ selten ist im Gegensatz zum Bauschuttrecycling das Baustoffrecycling geworden. In früheren Jahrhunderten wurden die Steine, die beim Abriss anfielen, wieder zum Bau neuer Häuser vermauert. Auch andere Bauteile, wie Holzbalken und Dachziegel, dienten so mehreren Gebäuden als Substanz. Vorraussetzung hierfür war die leichte Trennbarkeit der Baustoffe, hauptsächlich der Umstand, dass magere Mörtel die aufgeschichteten Steine nicht miteinander verklebten, wie heute zementhaltige Mörtel. Die Standsicherheit wurde mehr durch konstruktive Lösungen und handwerkliche Sorgfalt erreicht.
Heutzutage zerfallen Mauern moderner Bauten, wenn sie der Baggerlöffel umwirft, nicht mehr in einzelne Steine und Mörtel, sondern in unförmige Blocks, die sich nur noch durch Zermalen in minderwertiges Schüttgut wiederverwerten lassen.

Allenfalls Individualisten und ökologisch orientierte Bauhandwerker sammeln und verbauen im 21ten Jahrhundert noch solche Gebrauchbaustoffe. Diese fallen auch nur noch beim Abbruch alter Gebäude an. Finanziell ist damit nichts zu gewinnen, wird die Ersparnis bei den Materialkosten doch von den höheren Lohnkosten für die Handwerker, bzw. dem höheren Zeitaufwand für die Selbstbauer mehr als aufgezehrt.
So bleibt das ganze Gerede von Abfallvermeidung in der Bauwirtschaft bloße Makulatur, denn kaum ein Architekt oder Bauherr denkt bei der Planung eines Gebäudes an die Recycelfähigkeit nach Ablauf der Nutzungszeit.
Keinem Anstreicher fällt auf, dass er beim Auftragen von Kunststoffbeschichtungen auf Putz oder Holz das potentielle Restmüllvolumen vervielfacht.
Immer noch ist die Baustoffindustrie stolz auf die Entwicklung neuer Einsatzmöglichkeiten für Kunststoffe in Baustoffen und am Bau.
Und nach wie vor gibt es nur gesetzliche Vorschriften für die Mülltrennung in der Bauwirtschaft, aber keinerlei finanzielle Anreize, dies zu tun. Solche Anreize würden sehr viel effektiver wirken und kämen auch den so oft belächelten Baustoffverwertern zu gute.


Die Abfallbilanz in Deutschland sieht also sehr viel düsterer aus, als es offizielle Zahlenangaben vermuten lassen.
Erstens muss man berücksichtigen, dass alle Abfallarten, die rein statistisch zunächst nicht als Restmüll gelten, in Wahrheit aber einen relativ hohen Anteil davon besitzen. (Gemeint sind hier vor allem die miteinander verwandten Untergruppen der Siedlungsabfälle und der Produktionsabfälle).
Zweitens ist es unerlässlich, um die Mengen von verschiedenen Abfallarten miteinander vergleichen zu können, diese nach dem Volumen zu rechnen und nicht nach dem Gewicht.
Die Berechnung nach Gewicht verfälscht das tatsächliche Verhältniss. Je nach dem, mit welchem Material zum Beispiel ein 10 cbm-Container gefüllt ist, kann er dadurch ganz unterschiedlich schwer werden.
Besteht der Inhalt etwa aus ausgedienten Dämmstoffplatten, wiegt er nur wenige hundert Kilo. Sind die 10 cbm Inhalt Verpackungsmüll mit grünem Punkt, wiegt er, je nach Verpressungsgrad, zwischen 500 Kilo und 2 Tonnen. Wenn es sich um Sperrmüll aus einer Entrümpelung handelt, kann das Gewicht 1 bis 3 Tonnen betragen. 10 cbm Bio- oder Nassmüll wiegen schon 3 bis 6 Tonnen, Altglas 6 bis 10 Tonnen, Bauschutt 5 bis 12 Tonnen, Eisenschrott 10 bis 18 Tonnen, und von einem metallverarbeitendem Produktionsbetrieb können 10 cbm Stahlabfälle auch bis zu 35 Tonnen wiegen. ( Alles eigene Schätzungen und Erfahrungswerte eines Containerdienstes).
Das Gewicht des Inhalts beim 10 cbm-Container kann also, je nach Material, zwischen einer Drittel Tonne und dem 100-fachen davon schwanken.
Stellt man nun neben einen Container Stahlabfälle (35 t) 20 derselben Container mit Sperrmüll gefüllt (20 mal 1,75 t sind auch 35 t), hat also auf beiden Seiten das gleiche Gewicht,- welcher Mensch würde davorstehen und behaupten, es handele sich, hier wie da, um die gleiche Müllmenge?
-Keiner, nur die Abfallstatistik tut dies.

Drittens schließlich gibt es noch eine Gruppe von Restmüll, die bis heute nicht unter dem Begriff Müll geführt wird, obwohl sie viel umfangreicher ist, als die Summe bekannter Restmüllgruppen und bei weitem mehr Schäden verursacht, als diese.
Diese heimliche Müllgruppe ist mit allem, was nach bisherigem Verständnis zu Abfall zählt, untrennbar verbunden.
Das Verständnis von Restmüll wird erst komplett, wenn man zur Definition all das hinzuzählt, was der Mensch als nicht mehr brauchbar, absichtlich oder produktions- bzw. anwendungstechnisch bedingt, aus seinem Alltag in die Umwelt entlässt, dort aber nicht verwertet oder in den biologischen Kreislauf des Wachsens und Vergehens aufgenommen werden kann, bzw. diesen Kreislauf zum Nachteil der Menschen beeinflusst und verändert.
RestmuellNet plädiert deshalb für eine allumfassende Definition:
Neben den Abfällen müssen wir zum Restmüll auch die Abgase und die Abwässer zählen. Damit sind nicht nur die Abgase aus Müllverbrennungsanlagen oder die Sickerwasser von Deponien gemeint, die durch die Entsorgung von Restmüll entstehen, sondern alle mit jeglicher Produktion und Energieerzeugung verbundenen Emissionen.
Jedes Ding durchläuft drei Lebensphasen: erstens die Produktion, dann die Phase als benutzbares Produkt (Ge-oder Verbrauchsgegenstand) und schließlich, unbrauchbar geworden, das unrühmliche Dasein als Müll.
Das übliche Abfallverständnis erfasst nur die letzte Episode im "Leben" eines Dings.
Doch seine Produktion, sein Transport, wie auch mehr oder weniger sein Gebrauch führen zur Produktion von Abgasen, Abfällen und Abwässern. Sogar die Voraussetzungen für seine Produktion bedeuten schon große Belastungen (Verbrauch von Naturfläche zur Errichtung der Produktionsanlagen und zum Bau der Transportwege, Verbrauch von Rohstoffen und Schädigungen durch Rohstoffgewinnung, Erzeugung von Abfällen, Abgasen und Abwässern zur Schaffung der Produktionsvoraussetzungen).
Dies alles muss unbedingt dem Endprodukt als eigentliche Ursache dieser Belastungen zugerechnet werden, um die tatsächliche Gesamtbilanz erkennbar zu machen.
Nimmt man alles zusammen, was an Aufwand für die Bereitstellung des Produkts notwendig war, ist das Produkt selbst, nachdem es unbrauchbar geworden ist, als Abfall das kleinste Problem. Bis dorthin wurden wegen ihm, neben den unmittelbaren Produktionsabfällen, schon riesige Mengen dieses heimlichen Restmülls, hauptsächlich Abgase aus der Energieerzeugung, produziert.
Abgase und viele Abwässer sind Restmüll, welcher nicht eingesammelt werden kann und stattdessen in die Luft übergeht oder in den Boden sickert, bzw. vom Regen aus der Luft in den Boden befördert wird.
Darüberhinaus muss dieser emittierte Restmüll sogar als Problemmüll angesehen werden, weil er auf Lebewesen giftig wirkt, bzw. die Lebensvoraussetzungen schädigt.

Wir müssen also von festem, gasförmigem und flüssigem Restmüll reden, den wir zum Teil deponieren, zum größten Teil aber über das Land und in die Athmosphäre verteilen.
Das gute Ansehen der sogenannten Wertstoffe gegenüber festem Restmüll schwindet rapide, wenn man sieht, dass beide sich im Schadstoffausstoß während ihres umfassenden Entstehungsprozesses kaum unterscheiden (gleicher Aufwand für Produktionsanlagen, Produktion und Transport).
Der Recyclingprozess der Wertstoffe selbst, ist immer mit großem Ausstoß von Abgasen verbunden. "Thermisches Recycling" in der Müllverbrennungsanlage zerlegt den Müll in Energie, Abgase, Asche, Schlacke und Filterrückstände oder anders gesagt: in Energie und Restmüll.
Nicht brennbare Wertstoffe (hauptsächlich Glas und Metalle) können nur unter hohem Verbrauch von fossilen Energieträgern und Verbrennung der Störstoffe (Abgase, Asche und Schlacke=Restmüll) wieder ins Ausgangsmaterial zurückgeführt werden.
Selbst ideale Wertstoffe wie reine Kunststoffabfälle aus der Industrie können nur unter hohem Einsatz von Wärmeenergie und technischer Arbeitsenergie wieder neu geformt werden, unter abermaligem Abgas-, also Restmüllausstoß.
Mehrwegbehältnisse müssen zwar selten neu produziert werden, aber auch der Rücktransport und die Reinigung führt über den Energieverbrauch zu Abgasen, also wiederum zu Restmüll. Die Abwässer mit Reinigungsmitteln fließen hier vielleicht in eine Kläranlage, aber wie eine Rauchgasentgiftungsanlage Filterrückstände hinterlässt, produziert die Kläranlage den Klärschlamm, und dieser, eine Mischung aus Dünger und Problemmüll, darf ganz legal, durch großflächige Verteilung, auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt werden.

Die direkte Wiederverwendung von Abfällen, z.B. Altkleidersammlung, Gebrauchtmöbelhandel, Second-Hand etc. verlängert zwar die Lebenszeit der Artikel. Doch auch sie bleiben der Menschheit schließlich als Restmüll erhalten.

Einzig die 100%ig biologisch abbaubaren Abfälle sind am Ende keine bleibende Belastung für die Biosphäre. Doch deren Anteil am Gesamtmüll wird immer geringer.


Nüchtern betrachtet besteht fast unsere ganze Existenz -Arbeit, Konsum, Freizeit - nur noch aus der Produktion von Restmüll. Auch die kurze vorherige Benutzung der Dinge als Konsumartikel tut dieser Erkenntnis keinen Abbruch!

(Inhaltsangabe)


2) Ist im durchschnittlichen Haushalt jegliche Restmüllerzeugung vermeidbar?


Nimmt man die bisherige Definition des Begriffes Restmüll zur Grundlage, dann ist es, unter einigem Verzicht, durchaus möglich, außer Wertstoffen keinen Abfall zu hinterlassen.

In unserem 5-Personen-Haushalt fielen bis Anfang 2000 jährlich noch etwa 20 bis 30 Liter als Restmüll geltende Stoffe an.
In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz, führte diese minimale Menge "überlassungspflichtigen Abfalls" zum ablehnenden Urteil.
Wir beschlossen, für die nächste Klage gegen die Müllgebühren diese verbliebene Restmüllmenge auch noch zu verwerten und in Zukunft zu vermeiden, um vor Gericht unter neuen Voraussetzungen auftreten zu können.
Unser Restmüll, den wir noch einmal untersuchten, bestand hauptsächlich aus Kunststoffkleinteilen und Stoffgemischen, deren Trennung aufwendig und unangenehm ist und für die es aber Alternativen gibt. Auffällig war, dass ein grosser Teil der Stücke ursprünglich gar nicht von der Familie erworben wurde, sondern von Verwandten und Bekannten stammte, bzw ein "Mitbringsel" von Spaziergängen war.
Durch drei Maßnahmen wurde unser Haushalt restmüllfrei:
1. Aufnahme einer neuen Wertstoffkategorie `saubere Kunststoffabfälle´(z.B: Zahnbürstenköpfe, zerbrochene Kugelschreiber, Reste von Kabelisolierung, Teile von Billigspielzeug) zur späteren Abgabe an private Wertstoffsammler.
2. Auf Spaziergängen entdeckter Müll wird, wenn auch schweren Herzens, liegengelassen (ausser Verpackungsmüll). Problemmüllfunde werden der zuständigen Verwaltung oder dem Forstamt gemeldet.
3. Besucher nehmen ihren bei uns erzeugten Restmüll mit nach Hause. Nicht abgesprochenes Spielzeug bekommen die Spender wieder zurück. (Bemerkung von September 2004: der zweite VG-Prozess belehrte uns, dass der Grundstückseigentümer Besitzer des Abfalls ist, den seine Besucher bei ihm erzeugen. Siehe Prozessdarstellung unter Kapitel 10)A))

Alles Kompostierbare wird auf unserem Grundstück in 2 unterschiedlichen Komposthaufen der Verrottung überlassen, so auch einen Teil der Kleidung und andere Textilien. Oberbekleidung geben wir meist in noch tragbarem Zustand in die Kleidersammlung, ebenso 80 % der Schuhe.
Voraussetzung für die Kompostierbarkeit von Kleidung sind kunstfaserfreie Stoffe. Wer hierzulande mit solchermaßen geöffneten Augen, durch die Geschäfte geht, um sich etwas zum Anziehen zu kaufen und bei jedem Stück erst auf das Zettelchen schaut, konnte in den letzten Jahren feststellen, dass immer weniger Oberbekleidung ohne Kunstfaserbeimischungen angeboten wird ( Auf die vielen chemischen Zusätze, die heute in Kleidung aus "100% Baumwolle" noch enthalten sein dürfen, soll hier nicht eingegangen werden).
Insbesondere die Sportartikelhersteller tun sich hier negativ hervor. Kleidungsstücke aus Mischfasern werden immer zu Restmüll, wenn man sie nicht einer umfangreichen Trennungsprozedur unterziehen will (etwa: Naturfaseranteil zunächst wegkompostieren, Siebinhalt reinigen und einem Altkleideraufkäufer/Stoffverwerter zuführen).
Das gelegentliche Sieben unseres zweiten Komposthaufens, der mit der längeren Liegezeit, bringt öfters einzelne Kunststofffäden ans Tageslicht, mit denen manchmal auch zu 100% aus Naturfasern bestehende Stoffe vernäht sind. Diese Fadenreste lassen sich im Stoffsäckchen waschen und werden der Altkleidersammlung beigegeben.
Nicht alle Organisationen, die Altkleidersammlungen durchführen, sind glücklich über Beigaben, die nicht wiederverwendet, sondern nur stofflich wiederverwertet werden können.
Andere wiederum, wie etwa das Rote Kreuz, finanzieren mit dem Verkauf der nicht als Kleider verwendbaren Anteile an entsprechende Aufkäufer einen Teil ihrer Arbeit.
Auch bei Schuhen wird zwischen verwendbar und verwertbar unterschieden. Die Einen kommen in den Second-Hand Handel oder die Kleiderkammer, die Anderen werden geschreddert, vermahlen und beispielsweise zu Dachpappe verarbeitet.
All das ist wesentlich besser, als die Sachen in die Restmülltonne zu stopfen. Die Kenntnis darüber dass Altkleider kein Müll, sondern wertvoller und begehrter Rohstoff sind, beginnt sich allmählich zu verbreiten.
Viele Menschen hegen noch die Vorstellung, dass man mit Alttextilien am besten Notleidenden in bedürftigen Ländern helfen kann. Obwohl natürlich Kleidung und Decken aus Kunstfasern für frierende Menschen besser ist als nichts, sollte man bedenken: Belieferung von Katastrophengebieten mit kunstfaserhaltigen Gebrauchttextilien ist auch eine Art von Restmüllexport.
Vor allem darf man nicht die Tatsache vergessen, dass Kleiderlieferungen aus reichen Staaten in arme Länder auch den dortigen Textilienmarkt zerstören können.
Alles in allem muss dafür plädiert werden, sämtliche nicht kompostierbaren Bestandteile unserer Kleidung aus der Produktion zu verbannen, denn auch Putzlappen und Dachpappe aus Altkleidern sind nicht die endgültige Lösung.

Prinzipiell hängt die Möglichkeit, im eigenen Haushalt Müllvermeidung zu betreiben, über ein bewusstes Einkaufsverhalten hinaus, sehr stark von der jeweiligen Wohnsituation ab. Um Müll trennen zu können, braucht man etwas Platz.
Den größten Spielraum haben wohl Hausbesitzer mit einem nicht zu kleinen Garten, in welchem sich die Eigenverwertung des Biomülls gut organisieren lässt und mit einem Nebengebäude, in dem die Behälter für verschiedene Wertstofffraktionen einen festen Ort bekommen können und leicht zugänglich bleiben.
Das andere Extrem wäre etwa ein Mietwohnungshaushalt in der Stadt. Hier gibt es kaum Möglichkeiten, mehr Müllvermeidung zu betreiben, als die breite Masse.
Selbst wenn der alte, fadenscheinig gewordene Pullover zu 100% aus Naturfasern besteht, muss er in die Restmülltonne, weil Textilien nicht in die amtliche Biotonne dürfen.
Ein Stück Metall, das anfällt, kann nicht zum Schrotthändler, sondern wandert in den Restmüll. Ein zersprungener Teller oder eine Vase kann nicht zum Mischkies und zu Baustoff werden, sondern füllt die Tonne, usw.,usf.
Die in der Überschrift von Kapitel 2 gestellte Frage muss also unterschiedlich beantwortet werden.

Wenn unser Haushalt zur Zeit auch keinen Restmüll erzeugt, muss ich sagen, dass dies unter gegenwärtigen Voraussetzungen wenig erstrebenswert ist.
Eine geringe Restmüllmenge erzeugen zu dürfen, wäre wesentlich angenehmer. Je näher man durch entsprechendes Handeln dem Ziel "Null-Restmüll" kommt, desto mehr Zeit muss dafür aufgebracht werden. Außerdem ist es auf Dauer sehr unbefriedigend, jeden Müll von außen abwehren zu müssen (Waldspaziergangfunde, Abfälle von Gästen). Angesichts der gegenwärtigen Beschaffenheit von Waren in unserem Konsumalltag und dem Angebot von Alternativen kann die Marke von 30 bis 50 Liter Restmüll pro Jahr, für eine Familie mit ausreichend Platz fürs eigene Wertstoffmanagement als bequem erreichbare Grenze angesehen werden.
Für den Haushalt in der Mietwohnung liegt diese Grenze erheblich höher. Wollte man hier wirksame Müllvermeidung betreiben, wäre man auf Entsorgungsdienste von außen angewiesen.
Dies könnten private Kleinunternehmer sein, die allen Haushalten und besonders Mietern mit eingeschränktem Handlungsspielraum bei der Müllvermeidung und der Abfalltrennung behilflich sind. Sie könnten als rollende Miniwertstoffhöfe oder als unabhängige Abfallberater zu den Kunden kommen oder in der Nachbarschaft eine Art Recyclingladen betreiben. Sie würden die Dienste herkömmlicher Wertstoffhöfe ausweiten und zu den Abfallerzeugern tragen.
Die individuelle Beratung der Abfallerzeuger und die Kommunikation mit ihnen bekäme eine Qualität, welche gegenwärtig von Verwaltungsseite nicht zu erwarten ist. Die Entlohnung solcher kleiner Abfalldienstleister könnte über generelle Pfandaufschläge, die als Bestandteil einer Vorabmüllgebühr im Preis eines jeden Produkts enthalten sind und die ihnen bei der Weiterlieferung gutgeschrieben werden, gesichert werden (mehr dazu im Kapitel 7 A III).

Bis hier hin beziehen sich die Antworten auf die unter Kapitel 2) gestellte Frage auf den Restmüll nach herkömmlichen Verständnis, auf die Dinge in den grauen Restmülltonnen. Zusammengefasst: Ja, ein Haushalt kann unter bestimmten Voraussetzungen so geführt werden, dass kein Restmüll entsteht.
Nimmt man allerdings die umfassendere Definition von Restmüll als Basis, wie sie weiter oben kurz beschrieben wurde (Kapitel 1) und schließt Abwässer und Abgase, alles was das schließlich zu Müll gewordene Produkt an Belastungen noch verursacht hat, mit ein, (und nur diese Definition ist wirklich realistisch,) kann die Frage nur negativ beantwortet werden: Ohne Restabfall geht es nicht, es sei denn, jemand will als Totalaussteiger, Selbstversorger und Asket weiterleben.

Wenn es in unserem Haushalt auch keine "überlassungspflichtigen Abfälle" im Sinne der aktuellen Abfallgesetzgebung gibt, so fallen doch verschiedene Wertstoffkategorien im Jahr an, wie:
- 20 Säcke Verpackungsmüll fürs DSD,
- 2 bis drei Bananenkisten Altglas,
- und ein paar Kleinstwertstoffsorten (Batterien, Buntmetalle, Eisen, Bauschutt, Altkleiderreste, Glühbirnenglas, Kunststoff, CDs, Elektrokabel, PE-Folie, etc.).

An Restmüllaufkommen, verstanden in dem erweiterten Begriff, wären aber zu nennen: Pro Jahr die Produktions-, Förderungs- und Bereitstellungsabfälle bzw. Abgase von
- 4 Flaschen Flüssiggas (zum Essenkochen in der warmen Jahreszeit),
- ca. 1000 Liter Benzin für das Auto,
- 12 bis 15 rm Brennholz,
- etwa 100 cbm Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz,
- zirka 1500 kwh Strom von einem alternativen Anbieter,

Trotzdem ist es nicht unrealistisch, mit Hilfe eines völlig neuen Abfallgebührensystems auch den Restmüll nach umfassender Definition erheblich reduzieren zu können, wie weiter unten gezeigt werden wird.

(Inhaltsangabe)

 

3) Abfallgebührensysteme in Deutschland


In Deutschland sind unterschiedliche Abfallentsorgungsgebührensysteme eingeführt worden.
Der Grund dafür ist wohl, dass die Abfallgesetzgebung es den einzelnen Kreisen oder Kommunen freistellt diese Gebühren an den individuell vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu orientieren.
In unserem Landkreis besteht zur Zeit ein relativ restriktives System, wo jeder gemeldete Bürger, ob jung oder alt, arm oder reich, gesund oder krank, gewissenhaft konsumierend oder gleichgültig, mit überquellenden oder leeren Tonnen die gleichen Gebühren zu entrichten hat.
Die Höhe dieser Gebühren ist absolut nicht beeinflussbar.
Andere Kommunen registrieren die Mülltonnen unmittelbar bei der Leerung. Mit Hilfe eines Elekronikchips werden die Daten zu Häufigkeit der Leerung oder Gewicht automatisch gespeichert. Am Jahresende erhält so jeder Bürger eine individuelle Rechnung.
Andere Orte verkaufen Klebemarken, die für eine Leerung der Mülltonne gültig sind. Diese werden vom Personal des Entsorgungsfahrzeugs entwertet. Außer diesen Gutscheinen ist noch eine Grundgebühr zu zahlen.

Vielleicht gibt es noch andere Bezahlsysteme für Müllentsorgung (Mitteilung an RestmuellNet erwünscht), doch alle unterliegen den deutschen Abfallgesetzen und haben
gravierende Nachteile:
-- Es existiert keinerlei Anreiz schon beim Kauf eines Produkts die jeweils am wenigsten restmüllintensive/ umweltfreundlichsteVariante zu wählen.
-- Vom Konsumenten geht über sein Kaufverhalten keinerlei Druck an den Produzenten zurück, seine Produktionsumstände restmüllvermeidender zu organisieren.
-- Die wilde Entsorgung blüht. In jedem Abfallgebührensystem können rücksichtslose Zeitgenossen durch verbotene Verklappungsmethoden finanzielle Vorteile für sich nutzen - (z.B. Verfrachtung in Wald, Flur, Autobahnrastplätze oder nächtliche Stadtteile, Befüllung öffentlicher Abfallbehälter, Anreicherung des unbeaufsichtigten Mülls vom Nachbarn wie etwa die rätselhafte Vermehrung des Sperrmülls oder des Containerinhalts in Großstädten, untermischen von Restmüll in Wertstoffbehälter und Biotonnen).
-- Es gilt das Prinzip des Negativvorbilds. Durchschnittsbürger kommen sich beim ernsthaften Sortieren nach Wertstoffen veräppelt vor, sehen keinen Vorteil für sich selbst und unterlassen bzw. boykottieren dies stillschweigend.( "Die Tonne meines Nachbarn quillt jedesmal über. Er zahlt dieselbe Gebühr wie ich, warum also sortieren?")
-- Gerüchte über üble Machenschaften in der Entsorgungsbranche und die Sturheit zuständiger Verwaltungsinstitionen beflügeln den Verweigerungswunsch in der Bevölkerung.

Besonders deutlich wurde das Dilemma von der Suche nach dem verursachergerechten Gebührenabrechnungssystem, bei der Umstellung auf "denkende Müllbehälter" in einigen deutschen Städten.
Die Theorie dabei erschien ganz einfach:
In allen Restmülltonnen wurde unter der Schüttkante ein kleiner Mikrochip eingeschweißt, der nicht zu manipulieren ist. Dieser moderne Behälter "merkt" sich, wem er gehört, wie oft er geleert wird und wann.
Der Gedanke der Kommunen dabei war: Wer viel Restmüll erzeugt, zahlt auch viel. Früher oder später beginnt jeder zu sparen oder besser nach Wertstoffen zu trennen. In Bremen und Dresden wurde das System bereits flächendeckend eingeführt. Bremen ließ sich die Umstellung auf das Codierte System über 20 Millionen Mark kosten.
Doch der Schuss ging nach hinten los. Der Chip funktionierte, die Menschen allerdings nicht. Nach kurzer Zeit nahm die Zahl der Tonnenleerungen ab, aber nicht weil wirklich weniger Restmüll produziert worden wäre, sondern weil dieser anders entsorgt wurde. Es gab nun unfreiwilligerweise einen finanziellen Anreiz, den Restmüll überall sonstwo hinein- oder hinzuschütten, nur nicht in die Restmülltonne. Da aber die Stadt für Müllverbrennungsanlagen und Deponien die gleichen Unterhaltungskosten aufzubringen hatte, aus der Müllabfuhr aber weniger Einnahmen flossen, mussten die Müllgebühren erhöht werden und das, obwohl das Restmüllaufkommen rein statistisch immer mehr abnahm.
In Dresden verringerte sich durch die Einführung des "Identifikationssystems" die jährliche Restmüllmenge pro Einwohner innerhalb eines guten Jahres von 178 kilo auf 30 Kilo, während die Restmüllmengen in allen anderen Müllbehältern stark zunahmen.

Nach dem offensichtlichen Scheitern dieses jüngsten verursachergerechten Gebührenabrechnungssystems durch massenhafte und simple Trittbrettfahrerei stellt sich natürlich die Frage, ob überhaupt ein gerechtes System denkbar ist, welches nicht unterlaufen werden kann.
Hierauf soll weiter unten eine Antwort gegeben werden.

(Inhaltsangabe)

4) Die Haltung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte

In Deutschland gibt es sicherlich viele Leute, die sehr wenig bis fast keinen Restmüll produzieren.
Immer wieder ist es in den letzten Jahren vorgekommen, daß jemand von ihnen versucht hat, vor Gericht eine Reduzierung seiner Müllgebühren oder eine Befreiung davon zu erreichen.
Der hierfür vorgesehene Rechtsweg sieht so aus:
-- Erhebung eines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid
-- Ablehnung des Widerspruchs durch den Abfallwirtschaftsbetrieb
-- Aufrechterhaltung durch den Widerspruchsführer
-- Verhandlung der Sache vorm Kommunal- oder Kreisrechtsausschuss
-- Erneute Ablehnung
-- Klage vorm Verwaltungsgericht
-- Bei ablehnendem Beschluss: Berufung vorm Oberverwaltungsgericht
Wer die letzte Möglichkeit ausschöpfen und vor das Bundesverfassungsgericht ziehen will, muss schon sehr gute Gründe haben, wie ich selbst erfahren musste. (Meine erste Verfassungsbeschwerde, im Nachhinein betrachtet viel zu laienhaft in Inhalt und Form, wurde nicht zur Entscheidung angenommen).

Aufgabe der Verwaltungsgerichte ist es vor allem zu überprüfen, ob die Entscheidung einer Kommunalverwaltung gegenüber einem Bürger der Gesetzeslage, bzw der zugehörigen kommunalen Satzung entspricht.
Urteilsschriften lassen sich relativ leicht beschaffen, wenn man weiß, wonach man sucht.
Wer das jeweilige Aktenzeichen kennt, kann sich eine Kopie vom betreffenden VG/OVG gegen Gebühr kommen lassen.
Anderenfalls muss man im Internet recherchieren, was etwas Zeit kostet, oder man fragt etwa bei Umweltverbänden nach.
Die Webrecherche wird kaum die Originalurteile erbringen, aber etliche Verweise und Zusammenfassungen mit Aktenzeichen.
Schneller kommt man mit Hilfe professioneller Urteilsarchive zu den gesuchten Schriften. In der Regel sind diese aber kostenpflichtig.

Wie urteilen nun die Verwaltungsgerichte beim Streit zwischen Bürgern und Abfallwirtschaftsbetrieben wegen Müllgebühren?
Zu dieser Frage ließe sich eine umfangreiche Untersuchung anstellen.
Viele Texte müssten durchgearbeitet und analysiert, Bezüge und Querverweise zu Quellen und Gesetzen müssten verfolgt werden. Ältere Urteile sind vielleicht schon überholt, weil die Kommunen inzwischen ihre Satzung geändert haben.
Zur Verdeutlichung der Rechtsprechung lassen sich die Klagen jedoch grob in zwei Gruppen aufteilen.
Einmal gibt es Kläger, die eine Reduzierung ihrer Müllgebühr wollen und andere , die eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang anstreben.

(Inhaltsangabe)

4) A) Gebührenreduzierung

Im ersten Fall ist es schon öfter zu Erfolgen für Bürger gekommen. Hier spielten aber immer irgendwelche Besonderheiten oder Fehlstellen in der Satzung der jeweiligen Kommune eine Rolle.
Entweder gab es keine Grundgebühr und die Benutzungsgebühr durfte nicht erhoben werden, weil diese als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu verstehen ist und nicht für die Inanspruchnahmemöglichkeit.(OVG Schl.-Holst., Az. 2L149/91)
Oder die Kommune stellte nur ein Einheitsgefäß für mehrere Haushaltsgrößen zur Verfügung, so dass kleine Haushalte benachteiligt waren.
Ein anderes Mal bescherte es der Klage Erfolg, daß die kommunale Abfallsatzung gegen ein Landesgesetz verstoßen hat, wonach die Müllgebühren so zu gestalten sind, dass die Vermeidung von Abfällen gefördert wird.(VG Bremen, Az.: 2K1999/97)
Ein weiteres Urteil sagt, die Müllgebühr müsse sich auch nach der Abfallmenge richten , nicht allein nach der Zahl der Haushaltsmitglieder (VGH Baden-W. Az.:W.2S1891/94).
Einem Bürger aus Xanten, dessen Tonne immer leer war, gab das VG Düsseldorf Recht. Gebührenerhebung in vollem Umfang sei unrechtmäßig.( Az.-?, nach 1998)
Erfolge dieser Art werden in Zukunft wahrscheinlich seltener werden, da bald alle Kommunen ihre Satzungen auf diesbezügliche Wasserdichtigkeit nachgebessert haben. Es gibt dann mehrere Tonnengrößen individuell zur Haushaltsgröße passend und bescheidene Müllvermeidungsanreize um der Gesetzesforderung Genüge zu tun.
Zwei dicke Wermutstropfen bleiben dabei aber erhalten:
-Was nützt es einem Kläger mit Null-Restmüll, wenn er statt 200.-€ Abfallentsorgungsgebühr nur noch 100.-€ zahlen muß? Ist dies ein Anreiz, um bei Null zu bleiben?
-Alle Müllvermeidungsanreize im herkömmlichen Sinne, seien es Gebührensysteme wie sie unter Kapitel 3) geschildert sind, oder andere Sonderregelungen, kommen immer auch den Trittbrettfahrern zugute.
Man kann sogar behaupten, daß Vermeidungsanreize kontraproduktiv sind, da je nach Umfang die Erfolge auf der einen Seite von der wilden Entsorgung auf der anderen Seite ausgeglichen werden, und das bei sinkenden Einnahmen für die Abfallämter.
Daß dennoch sinnvolle Anreize möglich sind, soll weiter unten aufgezeigt werden.

(Inhaltsangabe)

4) B) Gebührenbefreiung

Im zweiten Fall haben Kläger die volle Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung beantragt, weil sie keinen Restmüll erzeugen und ihren Abfall vollständig verwerten.
In solchen Fällen wird die Klage meist mit folgender Begründung abgewiesen:
"Durch die Müllgebühren wird den Kommunen der Aufwand abgegolten, die Entsorgungseinrichtungen vorzuhalten bzw. zu betreiben. Eine solche Müllgebühr dient daher oft gar nicht der Abfallbeseitigung selbst.
Daher muss sie auch dann bezahlt werden, wenn gar kein Müll anfällt
". -Urteil des OVG Rhlpf. vom Sept.2001 (Az.:12A10462/01).
Damit entspricht die Begründung etwa der im Urteil des OVG Koblenz von 1979, (Az.7A99/79.OVG), welches 22 Jahre älter ist:
"... Der Anschluss- und Benutzungszwang trifft eine Vielzahl von Einwohnern und belastet sie in mehr oder weniger gleicher Weise. Diese Verteilung des mit dem Bau und der Instandhaltung einer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung verbundenen erheblichen Kostenaufwands auf viele Schultern, nämlich auf alle in Betracht kommenden Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende, liegt im besonderen öffentlichen Interesse, weil dadurch einerseits die vorgenannten Einrichtungen der Daseinsvorsorge überhaupt erst realisierbar werden, während andererseits die Belastung des Einzelnen auf diese Weise möglichst gering gehalten wird. Von daher können solche Gründe, die alle Pflichtigen treffen, oder die doch in einer größeren Zahl von Fällen gegeben sind, nicht zu einem Anspruch auf Befreiung führen."
Im Urteil des Hessischen VGH aus dem Jahre 1990 heißt es als Leitsatz:
"Sinn und Zweck des Anschluss- und Benutzungszwanges für die Müllabfuhr ist es nicht, nur diejenigen in die Pflicht zu nehmen, die sich nicht selbst entsorgen können, sondern alle mit dieser Pflicht zu belegen...".
Auch wird hier, im Gegensatz zur Aussage im Urteil des OVG Schlesw.-Holst.(siehe oben) festgestellt:
"Eine die Gebührenerhebung rechtfertigende Nutzung der öffentlichen Müllabfuhr liegt regelmäßig schon dann vor, wenn auf der Grundlage des in der Satzung angeordneten Anschluss- und Benutzungszwanges Müllgefäße zugeteilt sind und daraufhin das Grundstück regelmäßig von der Müllabfuhr zum Zwecke der Leerung bereitgestellter Müllgefäße angefahren wird; ob und in welchem Umfang sich tatsächlich Hausmüll im Abfallbehälter befindet, ist gebührenrechtlich unerheblich."
VGSchlesw.Holst.vom 14.3.1989: ...für das Entstehen der Gebührenschuld sei entscheidend, dass die Beklagte (Abfallwirtschaftsbetrieb) ihre Leistungen, nämlich eventuell anfallenden Müll mitzunehmen, angeboten habe.

Eine Gebührenbefreiung wurde lediglich in Fällen gewährt, wo der Eigentümer nachwies, dass sein veranlagtes Grundstück nicht bewohnt ist, (Bayr.VGH, 1996, Az.:4CS95.2779), bzw. nur gelegentlich für Freizeitzwecke genutzt wird.(Bayr.VGH, 1995, Az.:4B93.3830)
Eine vollständige Befreiung von Müllgebühren für normal bewohnte Grundstücke hat es meines Wissens bisher in Deutschland noch nicht gegeben.(-Wer anders informiert ist, bitte bei RestmuellNet melden).
Den Verwaltungsgerichten kann man diesbezüglich auch keinen Vorwurf machen.
Ihre Aufgabe ist es, wie schon gesagt, Verwaltungsentscheidungen an der Vereinbarkeit mit bestehenden Gesetzen ( insbesondere Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (KrW.-AbfG.), Kommunalabgabengesetz (KAG) und kommunaler Abfallgebührensatzung (AbfGS)) zu messen, und die deutschen Abfallgesetze, das muss man klar sagen, sehen für durchschnittliche Haushalte keine Befreiung von Abfallgebühren vor.
(Allerdings habe ich in meinem zweiten Prozess - siehe Teil 3, Kapitel 10 - doch eine Gesetzeskombination gefunden, die mich unter bestimmten Voraussetzungen von den Müllgebühren befreien würde. Wie unpassend dies der Gegenseite ist, erkennt man an ihrer Argumentation. Man will die verlangten Veraussetzungen, die wir für unseren Haushalt geschaffen haben, einfach nicht wahrhaben. Mit der Eröffnung immer neuer Nebenstreitplätze will man die Anerkennung ständig weiter hinauszögern).

Darüberhinaus werden ablehnende Urteile oft auch an sehr subjektiven Feststellungen orientiert:
Weil die Abfallgebühren grundsätzlich nach dem Umfang und der Art der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu bemessen sind, und weil die Anwendung eines "Wirklichkeitsmaßstabs" bei der Abfallbeseitigung praktisch ausgeschlossen ist (sofern nicht die Anzahl der tatsächlichen Tonnenentleerungen pro Jahr registriert werden können wie im Beispiel mit der Chiptonne in Bremen-siehe Kapitel 3), ist der Träger der Abfallbeseitigung berechtigt, zur Gebührenbemessung einen "Wahrscheinlichkeitsmaßstab" einzuführen.
Dieser orientiert sich an der durchschnittlichen Abfallmenge, ermittelt nach der Erfahrung der jeweiligen Kommune oder entnommen aus Fachuntersuchungen zum Thema.
Ein OVG-Urteil nimmt Bezug auf Ausführungen eines Forschers namens Dietz aus den 70er Jahren, wonach die Abfallmenge je nach Bewohnerzahl pro Grundstück zwischen 25 und 35 kg/Woche schwankt. Ein anderer, Letmathe, ermittelte, ebenfalls Mitte der 70er Jahre, 16 kg/Woche bei einer Person und 35 kg/Woche bei sechs Personen auf dem Grundstück.
Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab, den die Verwaltung in unserem Landkreis festgelegt hat,
liegt z.B. derzeit bei 40 Liter/2 Wochen pro Person. Ein Haushalt mit 5 Personen erhält ein 120 Liter-Gefäß bei Leerung alle 14 Tage.

Menschen, die auf ehrliche Weise und mit Rücksicht auf den Erhalt unserer Lebensgrundlagen überhaupt keinen oder nur sehr wenig Restmüll erzeugen, kann es schon weh tun, wie sie einfach unter einen durch Fahrlässigkeit und Bequemlichkeit zustandegekommenen Durchschnittswert eingeordnet werden.
Was soll man davon halten, wenn das Gericht erklärt:
"Bei bewohnten Grundstücken fällt Abfall nicht nur ausnahmsweise an. Dieser Grundsatz ist durch einen Gegenbeweis nicht widerlegbar...Hierfür besteht eine nach der Lebenserfahrung unwiderlegliche Vermutung." - (Bayr.VGH am 08.03.1995).
Besonders dreist formulierte das OVG Nordrh.-W. Ende 1994:
"...Soweit die Kläger darauf abstellen, daß ihre Bemühungen um eine weitgehende Müllvermeidung durch das vom Beklagten praktizierte System nicht voll honoriert würden, mag dies zutreffen; ein -die Reduzierung des Organisationsermessens voraussetzender- Anspruch auf Zuteilung eines kleineren Abfallbehälters folgt daraus nicht, zumal auch der größere Abfallbehälter die Kläger selbst nicht hindert, in ihrem Bemühen um Abfallvermeidung fortzufahren." (AZ.: 22A3036/93)

RestmuellNet will sich bemühen an neuere Urteile zur Sache zu gelangen und deren Kernargumente zu veröffentlichen (Betroffene bitte melden).
Viel Hoffnung, daß auf normalem Wege, durch ein Verwaltungsgerichtsurteil endlich ein grundsätzlicher Durchbruch gelingen könnte, besteht in Anbetracht der derzeit gültigen deutschen Gesetze allerdings nicht.
Es lässt sich zwar nicht ausschließen, dass ein Kläger irgendwann doch einmal eine Lücke im Gesetz entdeckt, die sich nutzen lässt, um den berühmten Fuß in die Tür zu einem ermutigenden neuen Urteil zu bekommen.
Darauf soll bei RestmuellNet jedoch nur am Rande spekuliert werden.
Was wir vielmehr brauchen, sind neue Argumentationsweisen und Strategien, um das Problem grundsätzlich zu erfassen und deutlich zu machen.

(Inhaltsangabe)


5) Neue Argumentationsweisen durch umfassendere Betrachtung des Problems:

5) A) Abfallentsorgungseinrichtungen als "Institution der kommunalen Daseinsvorsorge":

Wird das Thema Abfallerzeugung und Abfallentsorgung in der Öffentlichkeit diskutiert, tauchen viele Begriffe und Annahmen auf, die als längst überholt angesehen und hinterfragt werden müssten.

Über viele Jahre wurden diese nur immer wieder übernommen, obwohl sich gleichzeitig das Wissen der Gesellschaft über die tatsächlichen Notwendigkeiten zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen ständig weiterentwickelt hat.
So klafft heute das, was die Gesetzgebung für den Bereich Abfall vorsieht und das, was Experten und Wissenschaftler dringend raten und umgesetzt haben möchten, so weit auseinander wie nie zuvor.
Die Politik, deren Aufgabe es ist, Gesetze, welche nicht mehr zeitgemäß sind, wie die Gesetze zu Abfall und Entsorgung zu reformieren, hinkt in diesem Bereich Jahrzehnte hinterher.
Die Folgen für die natürlichen Lebensgrundlagen bezeichnen einige Naturwissenschaftler als verheerend und als für die nächsten Generationen äusserst kostspielig.
Von den Abfallwirtschaftsbetrieben wird Umweltschutz lediglich als die "ordnungsgemäße" Beseitigung einer bereits aufgetretenen Belastung angesehen.
Wo nicht verbrannt wird, meint Beseitigung die rein optische Beseitigung, räumliche Verlagerung des Restmülls, professionell organisierte Einsammlung und Konzentration an einen als Deponie bezeichneten Ort.
In der Abfallwirtschaft wird fleißig gefiltert, katalysiert, sortiert und recycelt, behandelt und reduziert.
Dabei wird immer nur ein bereits bestehender Schaden repariert, bereits entstandener Abfall "entsorgt".
Was aber die Verhinderung von Umweltschäden angeht, das Entwickeln, Unterstützen und Verbreiten von Alternativen gegenüber Restmüll abgebenden Konsumartikeln, die wirklich keine oder deutlich weniger Schäden hinterlassen, diese Bereiche spielen beim Thema Umweltschutz eine untergeordnete Rolle.

Ein großes Missverständnis herrscht auch bezüglich der Stellung bzw. des volkswirtschaftlichen Wertes von Abfallentsorgungs-einrichtungen gegenüber anderen öffentlichen Einrichtungen in unserer Gesellschaft.
Auf dieses Missverständnis bauen immer wieder ablehnende Verwaltungsgerichtsurteile auf, sei es nun der entscheidende Spruch des OVG Kobl. im Jahre 1979 , die Kernaussage im Urteil des OVG RhlPf. vom September 2001 (Kapitel 4)) oder Verfahren die dazwischen lagen.:
Im Urteil des OVG Kobl. aus dem Jahr 1979, welches in unserem Landkreis nach über 20 Jahren noch immer vom Kreisrechtsausschuss zitiert wird, um Befreiungsanträge abzuweisen steht: "...Der Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine wichtige Rechtsinstitution der kommunalen Daseinsvorsorge dar, die aus diesem Bereich nicht mehr wegzudenken ist..." Die Verteilung der Bau- und Unterhaltungskosten einer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung "liegt im öffentlichen Interesse."
Ob die abfallpolitischen Ansichten, die zu diesen Sätzen geführt haben im Jahr 1979 zeitgemäß waren, soll offen bleiben.
Heute muss der Ansicht, eine Abfallentsorgungseinrichtung sei eine solche der Daseinsvorsorge, energisch widersprochen werden.
Hier wird nämlich der Eindruck erweckt, das Müllaufkommen sei eine nicht änderbare Bürde der Menschheit, wo nun einmal alle ran müssten, um die Schwierigkeiten zu meistern, ähnlich wie ein Volk die Folgen eines Krieges, oder ein Landstrich die Folgen einer Katastrophe zu meistern habe.
Oder aber die Abfallentsorgungseinrichtung wird mit anderen, wirklich für unser Dasein unverzichtbaren Versorgungseinrichtungen, etwa der Trinkwasserversorgung auf eine Stufe gestellt.

Jedoch: Je kleiner ein öffentliches Müllentsorgungssystem sein muss, desto verträglicher ist es für unser Dasein. Je weniger es die Müllvermeidung unterstützt und begünstigt, desto schädlicher ist es.
Die Notwendigkeit einer Abfallentsorgungseinrichtung ist daher eher auf eine Stufe zu stellen mit der Notwendigkeit einer Haftanstalt beispielsweise, in welcher bereits straffällig gewordene Menschen untergebracht werden müssen.
Hier ist sich die Öffentlichkeit einig, dass es besser wäre, diese Menschen würden auf präventivem Wege von Straftaten abgehalten, statt sie später einsperren zu müssen.
Niemand würde eine Haftanstalt als eine Einrichtung zur Daseinsvorsorge bezeichnen, und niemand käme auf die Idee, die Kosten für Einrichtung und Unterhalt von Haftanstalten gleichmäßig auf jeden deutschen Bürger oder jeden Haushalt ungeachtet dessen Einkommen zu verteilen, weil irgend ein Statistiker einmal ausgerechnet hat, wieviel Tage Haft nach dem "Wahrscheinlichkeitsmassstab" auf jeden Einwohner kämen.

Oder betrachtet man Bau und Instandhaltung unseres öffentlichen Straßennetzes.
Hierbei handelt es sich um eine echte Einrichtung der Daseinsvorsorge. Jeder Mensch, der sich selbst oder von ihm benötigte Güter von Ort A nach Ort B bewegen will, muss dieses Straßennetz benutzen.
Bau und Instandhaltung dieses Straßennetzes ist auch mit einem erheblichen Kostenaufwand verbunden.
Doch hier ist man weit davon entfernt, die Kosten "auf möglichst viele Schultern" und "möglichst alle in Betracht kommenden Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende" zu verteilen.
Vielmehr ist es so, dass hier, wie auch bei allen anderen nur denkbaren Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Deutschland die Kostenbeiträge des Einzelnen an den Grad der Benutzung dieser Einrichtung gekoppelt sind.
Wenn ein Kraftfahrer, der über die Kfz-Steuer und die Mineralölsteuer seinen Beitrag zur Finanzierung des Straßennetzes leistet, feststellt, dass er eigentlich auf sein Auto verzichten kann und dieses abmeldet, wird er nicht mehr zur Zahlung der Kfz-Steuer herangezogen, selbst wenn er weiterhin mit Bussen oder Taxi die Straßen benutzt. Über den Fahrpreis zahlt er den gefahrenen Strecken entsprechend trotzdem weiterhin für den Unterhalt der Verkehrswege.
Umgekehrt gesehen gibt der Bus- oder Taxiunternehmer, aber auch die Post oder die Spedition beim Gütertransport, die von ihnen bezahlten Fahrzeugsteuern anteilsmäßig an ihre Kunden weiter.
So gilt bei dieser Einrichtung der Daseinsvorsorge konsequent:
Wer viel fährt, zahlt viel und umgekehrt.

Einerseits zahlen die Bürger ihren Beitrag an irgendeiner öffentlichen Einrichtung immer entsprechend dem Grad der Benutzung oder, bei steuerfinanzierten Einrichtungen, entsprechend dem Einkommen.
Andererseits, um zu den Müllgebühren zurückzukommen, ist eine hohe Abfallproduktion des Einzelnen zweifellos schädlicher für die natürlichen Lebensgrundlagen und die Volkswirtschaft, als eine geringe.
Es lässt sich also die berechtigte Frage stellen:
Warum soll ein Haushalt, der gar keinen oder vieleicht nur 30 Liter Restmüll im Jahr erzeugt genau so viel Gebühren zahlen, wie einer mit 3000 Litern ?
Warum soll man nicht von denjenigen die viel Müll produzieren verlangen können, sich überproportional stark an der Finanzierung von Abfallentsorgungseinrichtungen zu beteiligen?

(Inhaltsangabe)

5) B) Externalisierung von Umweltkosten in unserer Konsumgesellschaft:

Externalisierung von Umweltkosten bedeutet, dass die Verursacher von ökologischen Schäden die daraus resultierenden Kosten auf die Allgemeinheit bzw. auf zukünftige Generationen abwälzen.
Insbesondere sind dabei solche Schäden gemeint, wie sie laufend während unserer Art des Wirtschaftens (produzieren und konsumieren) nicht unbedingt vorsätzlich, eher produktions- oder anwendungstechnisch bedingt, entstehen.

Umweltschäden, die nicht vom Verursacher bezahlt werden sind heute allgegenwärtig.
Ein überschaubares Beispiel sind die sogenannten Altlasten.
Die Geschichte dazu ist immer gleich: Ein größeres Grundstück, auf dem früher einmal ein Industrie- oder Gewerbebetrieb ansässig war, soll neu genutzt werden. Zu Anfang wird von Fachleuten festgestellt, dass der Boden dieses Grundstücks sehr stark mit Schadstoffen belastet ist, mit Chemiekalien, die in dem früheren Betrieb hergestellt, oder zur Produktion verwendet wurden. Die verantwortliche Firma, welche die Verseuchung fahrlässig oder absichtlich verursacht hat, kann nicht mehr haftbar gemacht werden, weil es sie nicht mehr gibt. Also muss die Sanierung, Abtragung tausender von Tonnen belasteten Erdreichs, auf Kosten der Kommune oder des Landes, also auf Kosten der Allgemeinheit erfolgen.
Die Hauptlast tragen unsere Nachkommen, die sich auf ewig mit der Deponie, auf welcher dieses Gemisch aus Erde und Sondermüll schließlich gelandet ist, abfinden und arrangieren müssen.
Um Geld zu sparen hatte es der ursprüngliche Betrieb unterlassen, seine Chemikalien konsequent aufzufangen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Er zog es vor, die Kosten dafür zu externalisieren, um einen höheren Profit einstreichen zu können.

Ein zweites Beispiel sind die Folgeschäden der sogenannten konventionellen Landwirtschaft.
In immer mehr deutschen Landstrichen ist das Trinkwasser mit Chemikalien belastet, die ursprünglich einmal als Mineraldünger oder "Pflanzenschutzmittel" auf die Äcker der Umgebung ausgebracht wurden.
Die Landwirte konnten durch Anwendung dieser Agrarchemikalien ihre Kulturen vor Schädlingen, Unkräutern oder Pilzbefall schützen und mit leicht handhabbarem Dünger aus der Tüte ihren Ertrag wesentlich erhöhen. Sie nehmen dabei in Kauf, dass von ihrem Acker eine Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen ausgeht, die sich irgendwann bis ins Trinkwasser fortgesetzt hat. Sie steigern durch Anwendung der Chemikalien ihren Profit und externalisieren die Schädigungen aus ihrem Verhalten auf die Allgemeinheit und die nachfolgenden Generationen. Diese müssen nämlich in Zukunft das Trinkwasser einer aufwendigen Reinigungsprozedur unterziehen, sofern eine Reinigung überhaupt noch möglich ist. Anderenfalls müssen sie dieses wichtigste aller Lebensmittel dort einkaufen, wo es noch nicht vergiftet ist.
Der Vollständigkeit halber muss allerdings gesagt werden, dass die Hauptschuldigen in der Chemischen Industrie zu finden sind. Deren Profit durch den Verkauf der Chemikalien ist höher, als derjenige des Landwirts durch Anwendung derselben.
Durch ökologische Landwirtschaft hätten sich die Schäden am Trinkwasser vermeiden lassen können. Nur wäre hier pro Fläche der Zeitaufwand zur Bewirtschaftung höher und der Ertrag etwas niedriger.

Die meisten Schäden durch externalisierte Kosten lassen sich im Nachhinein nicht mehr auf die Verursacher zurückführen. Anders als die beiden Beispiele oben sind sie einfach zu umfassend.
Man weiß zwar, welche Stoffe und welche Handlungen zu welchen Problemen führen, doch weil die gesamte Gesellschaft, in der Regel unbewusst, daran beteiligt ist, können die Schadensursachen nicht abgestellt werden.
Dabei werden die Schäden durch Kostenexternalisierung in unserem Alltag immer dominanter.

Der britische Nationalökonom Arthur Cecil Pigou, der das Problem in den 20er Jahren zum ersten Mal erkannte, vermisste "Bestrafungsmechanismen" innerhalb des Marktes, um die Externalisierung von Umweltkosten zu verhindern. Pigou beschrieb schon damals, neben den Gefahren für die Menschen, die verzerrenden Auswirkungen für die Marktwirtschaft und forderte, die externalisierten Kosten in die Preisbildung mit einzubeziehen. Da dies seiner Ansicht nach der Markt selbst nicht leisten könne, forderte er internalisierende Regelungen aus der Politik.
Seit Pigou ist dieses Externalisierungsproblem immer wieder Gegenstand von Arbeiten und Diskussionen zum Thema -Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen- gewesen, ohne dass es bis heute richtig fassbar geworden wäre.
Am deutlichsten hat sich dazu noch der St. Gallener Professor H.C. Binswanger geäußert, der 1983 die Internalisierung externer Umweltkosten forderte. Er war der Ansicht, dass eine genaue Zuweisung der Umweltkosten auf die jeweiligen Verursacher praktisch unmöglich ist und schlug deshalb Steuern vor, um dem Problem zu begegnen.

Heute allerdings wird deutlich, dass Steuern das Problem der Kostenexternalisierung nicht lösen können. Die viel diskutierte Ökosteuer ist ein zahnloser Tiger, der die wahren Verursacher verschont und bei der Bevölkerung das Image eines unberechtigten Willkürinstruments bekommen hat. Sie ist eine verhasste Gießkannensteuer, wie die Mehrwertsteuer.
Meiner Ansicht nach ist das Problem nur dann lösbar, wenn man ein Internalisierungsmodell findet, welches direkt die unmittelbaren Verursacher sofort in voller Höhe belastet und auf Steuern verzichtet. Der Markt kann sehr wohl Bestrafungsmechanismen gegen die Externalisierung von Umweltkosten aus sich heraus entwickeln. Er bräuchte nur eine entschieden deutliche und verfassungsrechtlich abgesicherte Ramensetzung.


Bisher ist auf das Externalisierungsproblem höchstens halbherzig reagiert worden, und man wird das Gefühl nicht los, dass die Politik sich vor der Auseinandersetzung damit drückt.
Dies hat vor allem folgende Gründe:

(Inhaltsangabe)

5)B) I ) Schadensexternalisierung als fester Bestandteil unseres Wirtschaftssystems

Externalisierung von Umweltschäden wirkt sich auf unsere Gesellschaft langfristig gesehen zwar verheerend aus, dem einzelnen Bürger oder Unternehmer bringt das Geschehenlassen des Externalisierungseffekts aber kurzfristige finanzielle Vorteile.

Bezüglich finanzieller Vorteile für Einzelne und Schäden an der Volkswirtschaft könnte man auch an das Thema Schwarzarbeit denken.
Hier wird dem Staat bewusst dessen Anteil an der Wertschöpfung vorenthalten, um Geld zu sparen. Der gesellschaftliche Schaden besonders im Bereich "Schwarzarbeit der kleinen Leute" wird allerdings sehr überschätzt. Vieles, was hier entsteht, würde unter legalen Bedingungen gar nicht erst in Auftrag gegeben werden. Sieht man einmal von der groß angelegten und organisierten Schwarzarbeit in Großbetrieben ab, wo die illegal Beschäftigten ausgebeutet werden, um die Privatkonten der Chefs und die Wettbewerbsfähigkeit der Firma aufzupolieren, so kann Schwarzarbeit im kleinen, sozusagen eigenmächtig erweiterte Nachbarschaftshilfe, in vielen Fällen als legitim betrachtet werden. So bitter es für den Staatssäckel auch ist, sie bestätigt auf ihre Weise, dass die Marktwirtschaft, der Selbstlauf von Angebot und Nachfrage, funktioniert.

Der entscheidende Unterschied zwischen Schwarzarbeit und Schadensexternalisierung jedoch ist dieser:
Die Illegalität der ersteren ist jedem bekannt. Es gibt immer eine Grenze, jenseits derer mit Entdeckung und Bestrafung gerechnet werden muss.
Schadenexternalisierung geschieht demgegenüber nicht bewusst. Über Jahrzehnte ist sie unbemerkt fest in unser Wirtschaftssystem eingebaut worden. Mit wenigen Ausnahmen war sie stets legal, und es gab keinen großen Anlass über ihre Illegitimität nachzudenken. Sie ist mittlerweile Teil jedes Tuns, jedes Prozesses in unserer Gegenwart, fest verwoben mit jeder Selbstverständlichkeit unseres Alltags.
Um es deutlich zu sagen: Ohne die Externalisierung von Umweltschäden könnte unsere Industriegesellschaft, wie sie gegenwärtig aufgebaut ist, nicht mehr weiterexistieren, bzw. nennenswertes Wirtschaftswachstum wird heutzutage nur noch durch Ausnutzung von Externalisierungseffekten erreicht.
Auch die hohe Arbeitslosigkeit liegt hauptsächlich hier begründet.
Wie soll die menschliche Arbeitskraft, deren Bereitstellung primär gesehen keine Umweltschäden erzeugt, im freien Wettbewerb denn konkurieren können, wenn die tatsächlichen, gesellschaftlichen Gesamtkosten ihres einzigen Gegenspielers, der technischen Arbeitskraft durch Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, von deren Anwendern nur zum Teil bezahlt werden müssen, überwiegend jedoch ganz legal auf die Allgemeinheit und die nachfolgenden Generationen abgewälzt werden können?

Weiter unten soll hierauf näher eingegangen werden.

(Inhaltsangabe)

5)B) II ) Schwierigkeiten mit der Fassbarkeit von Umweltschäden

Die Hauptgeschädigten der Externalisierungspraxis sind entweder ein Großteil der ganzen Menschheit, wie etwa weltweit die Betroffenen von Folgen der Klimaerwärmung, oder auch eher regional begrenzte Gruppen, wie z.B. die Betroffenen von Grundwasservergiftung durch Agrarchemikalien, die Nachbarn von Industrieschornsteinen oder Hauptverkehrsstraßen. Oder aber, es sind Menschen, die noch gar nicht geboren wurden. Das Bewusstsein, von Dritten geschädigt worden zu sein, ist oft gar nicht vorhanden.
Auch sind die meisten Umweltschäden dadurch charakterisiert, dass sie über sehr lange Zeiträume aufgebaut werden, über große Distanzen wirken oder, dass ihre Auswirkungen sich erst nach Durchlaufen komplizierter, kaum durchschaubarer Wirkungsketten erfahrbar machen.
Man könnte hier das oft gebrauchte Beispiel vom Frosch im Topf zitieren, welches der Autor nicht ausprobiert hat, das aber verdeutlicht, um was es geht:
" Setze einen Frosch in heißes Wasser -er wird sofort herausspringen. Setze ihn in kaltes Wasser und erhitze den Topf ganz langsam -er wird darin zugrunde gehen!"
Wie soll sich aber ein Geschädigter zur Wehr setzen, wenn die Schadensverursacher im weltweiten Durcheinander des Wirtschaftens verstreut sind, wenn er durch zwangsläufige und unbewusste Teilnahme am Wirtschaftssystem seine Schädigung selbst mitverursacht, die Verschlechterungen ihm durch Erstrecken über viele Jahre gar nicht auffallen oder weil er ganz einfach nicht geboren ist und so auch argumentativ überhaupt nicht auftreten kann?
Schadenersatz ist in unserem Rechtssystem nur möglich, wenn ein konkreter Schadensfall punktuell erkennbar wird, ein bestimmter Verursacher auszumachen ist, ein direkt Betroffener sich zur Wehr setzt und auf eindeutige Gesetze gepocht werden kann.
Kurz gesagt, gegenüber der Externalisierung von Umweltschäden besteht zwar ein moralischer, nicht jedoch ein gesetzlich geforderter Handlungsbedarf.

(Inhaltsangabe)

5)B) III ) Eingeschränkte politische Umsetzbarkeit von Gegenmaßnahmen

Weltweit sind, zumindest in den Demokratien, die gewählten Volksvertreter dafür zuständig , die Geschicke ihres Volkes zu leiten und ihm eine lebenswerte Zukunft zu sichern.
In den Staaten der Vergangenheit war es immer wieder vorgekommen, dass Herrscher großes Leid über ein Volk brachten, sei es, dass diplomatische Dilletanten einen Krieg anzettelten, daß Psychopaten an der Macht sich durch Völkermord persönliche Lust verschafften, oder dass hochgradig dekadente und genusssüchtige Könige ihr eigenes Volk verhungern ließen.
Solche menschengemachten Katastrophen sind heute in den sogenannten zivilisierten Ländern durch demokratische Strukturen, Gewaltenteilung, Meinungs- und Pressefreiheit und auch durch umfangreiche internationale Verflechtungen und Beziehungen so gut wie unmöglich geworden.
Obwohl die Herrschenden von heute, die Politiker, nach wie vor für ihren Beruf keine spezielle Ausbildung brauchen, die feste politische Meinung, akzeptable Umgangsformen und gutes Durchsetzungsvermögen genügen meist, leisten sie im Großen und Ganzen zuverlässig die Sicherung des Friedens und der Freiheit.
Hierbei können sich auf einen umfangreichen Schatz, auch bitterer, Erfahrungen stützen.

Nun ist aber, hauptsächlich in der zweiten Hälfte der letzten Jahrhunderts weltweit ein völlig neuartiges menschengemachtes Problem aufgetreten, das sich, wenn es nicht gelöst wird, zu gewaltigen Verheerungen auszuwachsen verspricht.
Mit der intensiven Nutzung fossiler Energieträger ist das Phänomen -Externalisierung von Umweltkosten- förmlich explodiert.
Von da an konnten Rohstoffe in ganz anderen Dimensionen gefördert und verbraucht werden.Weite Transporte über Meere und durch die Luft wurden zur Selbstverständlichkeit. Energie stand im Überfluss zur Verfügung. Die gesamte Güterproduktion wurde auf die neuen Sachverhalte umorientiert. Unbegrenztes Wachstum schien möglich zu sein.
Doch nun merken wir allmählich alle, woher unser Reichtum eigentlich kommt: Erstmals in der Geschichte bekam der moderne Mensch auf breiter Basis die Möglichkeit seinen Wohlstand und seine Bequemlichkeit auf Kosten der Allgemeinheit und erst Recht auf Kosten noch gar nicht geborener Erdenbürger zu erlangen.
Er verbraucht das Kapital, das allen Menschengenerationen gehört, statt ausschließlich von den Zinsen zu leben. Er verbraucht und entwertet die natürlichen Ressourcen, statt eine umfassende nachhaltige Nutzung dieser Schätze zu entwickeln, geschweige denn sie zu praktizieren. Was er schließlich zurücklässt, ist Restmüll überall und in jeder Form.

Die Politiker von heute sind mit dieser Realität völlig überfordert.
Sie flüchten sich in ihr parteipolitisches Weltbild und solidarisieren sich mit kurzsichtigen Wirtschaftslobbyisten. Sie ignorieren die ständigen Warnungen von Fachleuten und scheinen ihren eigenen Beraterstab derart zusammenzustellen, dass sie nachts noch gut schlafen können.
Sie wehren sich gegen die Erkenntnis, dass ihr goldenes Kalb sich zu einem Drachen entwickelt hat, der unsere natürlichen Lebensgrundlagen als Voraussetzung für Friede und Freiheit allmählich zertrampelt.
Selbst wenn einige Politiker die Gefahr erkannt haben, -diese gibt es mittlerweile in allen Parteien- bietet unser Politiksystem ihnen keine Möglichkeit zum Gegensteuern. Die zu treffenden Maßnahmen erscheinen allesamt als unpopulär und erstrecken sich über einen längeren Zeitraum als eine Legislaturperiode. Die Wähler, überwiegend Laien was ihre Bewertungsfähigkeit des Problems angeht, würden ihnen bei nächster Gelegenheit die Stimme verweigern.

(Inhaltsangabe)

5)B) IV ) Unterdrückung von Eigeninitiative der Verursacher

Auch in der freien Wirtschaft gibt es Leute, denen angesichts der heute üblichen Art zu wirtschaften nicht wohl ist. Wollen diese innerhalb ihrer eigenen Möglichkeiten einen spürbaren Beitrag zum Umsteuern erbringen, müssen sie Wettbewerbsnachteile bis hin zum Übernehmen ihrer Nische durch die Konkurrenz in Kauf nehmen.
Die von Volksvertretern oft nahegelegte Selbstbeschränkung in der Wirtschaft, bzw. Appelle zur Eigeninitiative in Sachen Umweltschutzmaßnahmen, ist insofern eine Farce, als dass sich innerhalb unseres derzeitigen marktwirtschaftlichen Systems dem einzelnen Unternehmer überhaupt kein Spielraum bietet.
Wer heutzutage am intensivsten Externalisierungseffekte für seine Produktionsorganisation zu nutzen versteht, dessen Produkt ist auf dem Markt am preisgünstigsten zu haben.
Wie die Kette immer am schwächsten Glied reißt, so orientieren sich ganz automatisch die meisten freiwilligen Umweltschutzmaßnahmen oder Internalisierungsbestrebungen am rücksichtslosesten Vertreter jeder Sparte.

5)B) V ) Der verbaute Rechtsweg

Als letzte Autorität schließlich, welche der verhängnissvollen Schadenabwälzung auf Dritte entgegentreten könnte, bieten sich noch die deutschen Gerichte an.
Von den Schwierigkeiten, wie sie bei Verwaltungsgerichtsklagen auftreten, wurde weiter oben schon berichtet (Kapitel 4)). Einzig relevant ist bei VG und OVG die Frage, ob eine Entscheidung einer Verwaltungsinstitution einem Bürger gegenüber mit den Bestimmungen der Verwaltungsgesetze übereinstimmt.
Im Jahre 1999 hatte ich im Verwaltungsgerichtsverfahren versucht, gemäß Grundgesetz Art. 100, Abs.1, Satz 1 wegen Verfassungswidrigkeit der deutschen Abfallgesetzgebung die Aussetzung des Verfahrens zu erreichen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
Dies ist laut Art.100 möglich, wenn ein Gericht ein Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für verfassungswidrig hält.
Der Antrag wurde abgelehnt.

Zitat des Verwaltungsgerichts: "Gegen die Rechtmäßigkeit der Gebührenfestsetzung kann sich der Kläger nicht mit Erfolg darauf berufen, dass nach seiner Einschätzung die derzeit geltende Abfallgesetzgebung nachhaltige Schädigungen z.B. für die Lebensgrundlagen des Menschen und die Volkswirtschaft habe. Der Kläger macht insoweit im Wesentlichen rechtspolitische Vorstellungen geltend, die jedenfalls nicht mit dem von ihm gewünschten Ergebnis in die Abfallgesetzgebung Einfluss gefunden haben. Das Gericht und auch der Beklagte sind indes aus dem verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. Art.20 Abs.2, Abs.3 GG) daran gehindert, den rechtspolitischen Vorstellungen des Klägers gegen geltendes Recht zum Durchbruch zu verhelfen. Das Gericht hat zwar nach Art.100 GG die Möglichkeit, das Verfahren auszusetzen und die Entscheidung u.a. des Bundesverfassungsgerichts einzuholen. Diese vom Kläger beantragte Verfahrensweise scheidet indessen hier aus. Denn eine Vorlage setzt zwingend voraus, dass das Gericht ein (förmliches) Gesetz, auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt für verfassungswidrig hält. Dies ist indes vorliegend nicht der Fall. Die Kammer ist bei keinem der hier einschlägigen Gesetze zu der Überzeugung gelangt, dass diese verfassungswidrig wären...Keines der vom Kläger genannten Grundrechte wird nämlich verletzt. Selbst wenn der Schutzbereich der Grundrechte der Art.1-4 GG betroffen sein sollte, hält das Gericht eine Verletzung dieser Verfassungsbestimmungen nicht für gegeben. Vielmehr haben der Bundesgesetzgeber bei der Schaffung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie der Landesgesetzgeber durch das Landesabfallwirtschafts,- und Altlastengesetz ihre jeweilige Gesetzgebungskompetenz im Rahmen des bestehenden verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraumes ausgeübt."

Das Dilemma besteht darin, dass es ein bestimmtes Gesetz geben muss, welches das Gericht als verfassungswidrig einstufen kann. Die einzelnen Paragraphen der Abfallgesetzgebung sind, getrennt betrachtet, sicherlich nicht verfassungswidrig. Bei meinem Antrag bezog ich mich ausdrücklich auf das Gesamtphänomen Abfallgesetzgebung, was auch aus der Begründung hervorgeht. Dessen Auswirkungen in der Praxis, in der täglichen Realität führen demgegenüber sehr wohl zur allmählichen Aushöhlung von verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten.
Drückt man es mit einem Bild aus, kann man das Problem vielleicht verdeutlichen:
Ein Maschinengewehr ist gefährlich. Zerlegt man es in seine Einzelteile und betrachtet jedes Stück getrennt voneinander, wird man bei keinem Teil eine Gefährlichkeit feststellen können.
Der Autor meinte das Gewehr, aber Art.100 GG lässt nur die Bewertung der Einzelteile zu.
Ist unser Grundgesetz denn nun untauglich, das hier dargelegte Problem zu lösen?
Immerhin besteht noch die Möglichkeit, sich nach Ausschöpfung des Rechtsweges selbst mit einer entsprechenden Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Hierzu muss man vor allem Art.93 Abs.1, Satz 4a betrachten: " Das Verfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte...verletzt zu sein." (evtl Art.19 Abs 4)
Und damit währen wir bei der wichtigsten Schwierigkeit, die auftritt, wenn man versuchen wollte gegen die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen vor Gericht zu klagen: Man ist nicht in eigenen Rechten betroffen oder man ist es nur so vage und subtil wie auch die Umweltzerstörung abläuft, und: für seine Enkel und Urenkel zu klagen sieht die Verfassung vielleicht gar nicht vor.
Was noch Hoffnung gibt, ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder unerwartete Urteilssprüche abgegeben hat.
Nach Ansicht des Autors würde es sich doch lohnen mit einer sehr gut aufgebauten Beschwerde einen Versuch zu machen. Das Verfassungsgericht muss nicht so mechanisch arbeiten wie es die Verwaltungsgerichte tun und kommt so vielleicht zu einem weisen Urteil.

(Inhaltsangabe)


6) Zur Verfassungswidrigkeit der Abfallgesetzgebung

Auch vor dem Verfassungsgericht darf nur klagen, wer in eigenen Rechten betroffen ist.
In meinem Fall bin ich als Kläger einerseits in eigenen Rechten betroffen, andererseits könnte man dies auch abstreiten. Einerseits geht es um die Müllgebühren die unser Haushalt für Nichts zahlen soll, andererseits geht es aber auch um die Schädigung unserer Lebensgrundlagen, vor allem derer der nachfolgenden Generationen.
Für anwesende Mitmenschen nicht klagen zu dürfen, ist verständlich. Sie könnten dies auch selbst tun. Aber darf man für Menschen, die in der Zukunft einmal leben werden auch nicht vor Gericht gehen? Diese Frage müsste beantwortet werden, meines Wissens gibt es dazu kein Gesetz.
Die Hauptbetroffenen der heute angerichteten Umweltschäden sind die nachfolgenden Generationen. Sie müssten also heute klagen, um die Schäden von morgen zu stoppen, und dies ist biologisch grundsätzlich unmöglich.

Inhaltlich wäre eine solche Klage schlüssig und höchst berechtigt. Kann sie an der Form scheitern?

6)a) Art.2 Abs 1 GG : Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Alle Steuern und wiederkehrende Abgaben und Gebühren werden in Deutschland an das Einkommen oder an den Verbrauch, beziehungsweise die Nutzungsintensität gekoppelt. Immer gibt es eine individuell sich ergebende feste Größe, Anzahl, Summe oder Häufigkeit, anhand derer sich die Höhe der Steuern, Abgaben und Gebühren errechnen lässt.
Die einzige Ausnahme hiervon sind die Müllgebühren.
Sieht man von den gescheiterten Lockerungsversuchen mit Klebemarken und Chipcodierung einmal ab, so werden die Müllgebühren in Deutschland weitestgehend als eine Art Kopf- und Haushaltssteuer erhoben, ohne Rücksicht auf irgendeinen durch die Angeschlossenen beeinflussbaren Aspekt.
Die Kopfsteuer ist aber in Deutschland lange abgeschafft, weil sie höchst ungerecht ist. Sie trifft die Geringverdiener ungleich härter als den Haushalt mit ausreichendem Einkommen und ist ein direkter Eingriff in die Freiheit der betroffenen Menschen.
Sie steht deshalb im Widerspruch zum Geist unserer Verfassung.

Bildet man von Art.2 Abs 1 GG den Umkehrschluss, besagt er, dass das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung dort endet, wo die Rechte anderer verletzt werden.
Die Art und Weise des Konsums, der Mobilitätsgewohnheiten oder der Freizeitgestaltung jedes einzelnen Menschen ist auch eine Art, seine Persönlichkeit zu entfalten.
Jeder darf konsumieren was und soviel er will, solange der Kauf legal ist und er das Geld hat.
Wie schon gezeigt, gibt es heute fast nur noch Produkte oder Dienstleistungen, die mit Hilfe von erheblichen Externalisierungeffekten bereitgestellt wurden, deren Herstellung, Benutzung und Entsorgung also in bedeutendem Umfang auch die Lebensgrundlagen von Dritten schädigt.
Das bedeutet aber auch, dass die Ausübung des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung immer gleichzeitig eine Verletzung der Rechte anderer darstellt.
Oben genannter Artikel des Grundgesetzes erklärt also die heute allgemein üblichen Arten der Persönlichkeitsentfaltung für verfassungswidrig oder, weil Persönlichkeitsentfaltung ein wesentliches Merkmal der freien menschlichen Natur ist, schreit er förmlich nach der Entwicklung von neutralen Konsumalternativen ohne Schäden, die externalisiert werden können, bzw. nach Abfallgesetzen, die eine schadensfreie Produktion begünstigen.

(Inhaltsangabe)

6)b) Art.2 Abs.2 GG : Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Die Schädigung der Lebensgrundlagen bedeutet zwangsläufig, dass Angehörige nachfolgender Generationen in zunehmendem Maße eine Situation vorfinden, die es schwieriger macht, ihre körperliche Unversehrtheit zu erhalten, als es den heute lebenden Menschen möglich ist.
Diese Bürger der Zukunft müssen also Einschränkungen dieser körperlichen Unversehrtheit in Kauf nehmen, denn es wird nur zum geringen Teil gelingen, durch verstärkten technischen und finanziellen Aufwand geschädigte, entwertete oder verbrauchte Lebensgrundlagen (Böden, Wasser oder Naturräume) wieder nutzbar zu machen.
Es steht also fest, dass den Menschen kommender Generationen das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr in dem Maße garantiert werden kann, wie heute lebenden Staatsbürgern.
Doch wo ist die Gesetzesgrundlage dafür, dass die schädlichen Auswirkungen der gegenwärtigen Art von Produktion und Konsum in der Industriegesellschaft, also das, was von geeigneten Abfallgesetzen unterbunden werden müsste, ganz allmählich das oben genannte Grundrecht außer Kraft setzen dürfen ?

6)c) Art 3 Abs.3 GG : Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Zu diesen Eigenschaften, wegen derer niemand benachteiligt werden darf, gehört auch das Geburtsdatum, welches den Zeitraum bestimmt, in dem der jeweilige Mensch auf der Erde lebt. Es ist zwar nicht ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber aus dem Sinnzusammenhang des Art 3.
Je später er aber geboren wird, desto stärker geschädigte Lebensgrundlagen findet er vor.
Also verstößt das ungezügelte Produktionssystem in unserer Gesellschaft, entstanden durch unrealistische Abfallgesetze, auch gegen Art 3 Abs.3, weil es die Menschen der Zukunft eindeutig benachteiligt.

6)d) Art 14 Abs.1 GG :Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

In einer Studie des Umwelt- und Prognoseinstituts Heidelberg , -"Ökologische und soziale Kosten der Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland"-(4te Aufl. 1995),
steht folgender Absatz:
"Die Belastung der Umwelt ist in unserer heutigen Art des Wirtschaftens für Verursacher weitgehend kostenfrei. Unser Wirtschaftssystem gründet jedoch auf dem Prinzip, das etwas, das man benutzen will und das einem nicht gehört mit einem Preis zu bezahlen ist. Eine Benutzung ohne Bezahlung ist eine Ausnahme. Sie kommt nur vor in Form eines Geschenks oder von Diebstahl.
Solange die natürlichen Ressourcen unerschöpflich schienen und ihre Nutzung keine externe Kosten für andere verursachte, war es möglich, natürliche Ressourcen einfach als Geschenk zu betrachten. In der heutigen Situation, in der die Belastung der Umwelt jedoch andere und zukünftige Nutzungen ausschließt und zunehmende externe Kosten verursacht, entspricht diese unentgeltliche Inanspruchnahme nach den Prinzipien unseres Wirtschaftssystems genaugenommen Diebstahl
."

Diebstahl ist aber in unserem Staat durchweg verboten. Ausnahmen hiervon sieht die allgemeine Rechtsprechung nicht vor. Eine Enteignung der Lebensgrundlagen ist nirgendwo beschlossen und als Gesetz festgehalten worden.
Trotzdem hat sich diese genannte Form von Diebstahl weitgehend legitimieren können.
Die Abfallgesetzgebung in Deutschland, die diesen allgegenwärtigen Akt von Diebstahl nicht bekämpft, weil sie den Ausstoß von Abfällen, Abgasen und Abwässern nicht einzuschränken vermag, widerspricht deshalb auch gegen o.g. Artikel, der das Eigentum gewährleistet.

 

6)e) Art 20a GG: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die Natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Dieser, erst vor einigen Jahren eingefügte Artikel bezieht sich zwar direkt auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, ist aber sehr interpretationsreich formuliert.
Immerhin besagt er, dass die Gesetzgebung sich an der verfassungsmäßigen Ordnung zu orientieren hat, wenn sie für den Schutz der Lebensgrundlagen Gesetze erlassen wollte. Der hier gemeinte Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung, welcher sich auf den Erhalt der Lebensgrundlagen beziehen könnte, muss aus dem Sinn und dem Selbstverständnis des Grundgesetzes heraus interpretiert werden, da das Thema in keinem Artikel direkt behandelt wird.
Der Artikel 20a bekräftigt also die unter den Punkten 6)a) bis 6)d) aufgestellten Thesen.
Der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung sind durch ihn allerdings die Hände gebunden. Sie dürfen nur nach Maßgabe von Gesetz und Recht für den Schutz der Lebensgrundlagen aktiv werden und, wie schon gesagt wurde, gibt es schlicht und einfach keine wirksamen Gesetze in Deutschland, nach denen sich die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung richten könnten.
Wenn also die Gesetzgebung den Anfang machen müsste, es aber nicht tut, wenn dadurch die Rechtsprechung und die vollziehende Gewalt gezwungen ist, sich an veralteten Abfallgesetzen zu orientieren, welche die Lebensgrundlagen nicht schützen, sondern ihre geordnete Zerstörung verwalten, an wen soll man sich dann noch wenden, wenn nicht an das Bundesverfassungsgericht?

(Inhaltsangabe)

7) Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem

Alle in Deutschland eingeführten Müllgebührensysteme haben, wie oben gezeigt wurde, drei gravierende Nachteile:
-- Bürger, die durch ihre individuelle Lebensführung relativ wenig Restmüll erzeugen, sei es durch ein kluges und vorausschauendes Einkaufsverhalten, sei es, dass sie ihren Abfall gründlich nach Wertstoffen trennen oder ganz einfach weil ihre schlechten finanziellen Möglichkeiten sie zum sparsamen Konsum zwingen, subventionieren den überdurchschnittlichen Müllerzeuger.
-- Herkömmliche Müllvermeidungsanreize können die Gebührengerechtigkeit zwar geringfügig erhöhen, fördern gleichzeitig aber immer auch die wilde Entsorgung.
-- Andere umweltgefährdende Stoffe, die durch die Bereitstellung, die Benutzung oder die Beseitigung von Konsumartikeln noch entstehen, werden nicht erfasst und deren externe Kosten nicht erhoben.

Demgegenüber muss ein zukunftsfähiges Abfallgebührensystem folgende Merkmale aufweisen:

-a) Die Gebührengerechtigkeit muss in jedem Fall gewährleistet sein. Es darf nicht nur einige wenige Kategorien geben, nach denen die einzelnen Gebühren abgerechnet werden, sondern von Null-Restmüll bis zum Maximum unendlich viele. Einzig und allein maßgebend muss die tatsächlich erzeugte Restmüllmenge sein.

-b) Die Grundgebühr muss abgeschafft werden, weil sie wie ein Teil einer Kopfsteuer nicht mengenabhängig gestaltet ist.

-c) Die Kosten für den Entsorgungsaufwand eines Objekts müssen vor dem Kauf erfahrbar gemacht werden.
Nur so hätte der Kunde die Möglichkeit einer Auswahl zwischen stark und gering restmüllintensiven Produkten.

-d) Die sonstigen bei Produktion, Gebrauch und Beseitigung anfallenden externen Umweltkosten müssen dem Käufer des jeweiligen Produkts aufgeschlagen werden, und das in einer Weise, der sich niemand entziehen kann.

-e) Das neue Gebührensystem muss sicherstellen, dass wilde Entsorgung unattraktiv wird. Es muss ausgeschlossen werden, dass sich damit ein finanzieller Vorteil erringen lässt. Ordnungsgemäße Abfallbeseitigung muss billiger, einfacher und schneller für jeden einzelnen sein, als illegale. Nur dann wird mit wilden Müllkippen bald Schluss sein.

-f) Es muss eigendynamische Elemente beinhalten, den heute üblichen hohen Wertstoffanteil im Restmüll drastisch zu reduzieren.

-g) Es sollte dem theoretisch hohen Bedarf an Arbeitskräften im Recyclingbereich Rechnung tragen und die Finanzierung neuer dauerhafter und dezentraler Stellen sichern. Eine völlig neue Berufsgattung muss inklusive einer gründlichen Ausbildung ins Leben gerufen werden.

-h) Es muss Unternehmern dauerhafte Planungssicherheit gewährleisten, um diese zur endgültigen Umstellung auf eine umfassend restmüllvermeidende Produktion zu fixieren.

-i) Es sollte einen wirksamen Beitrag dazu leisten, das Ansehen des Themas Abfallbeseitigung in der Bevölkerung zu erhöhen, um so den stillen Boykott des sich betrogen und machtlos fühlenden "kleinen Mannes" überflüssig zu machen.

Das Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem ist hier in zwei Stufen aufgeteilt worden.
In der ersten Stufe sind Maßnahmen genannt, die in Deutschland sofort umgesetzt werden könnten, wenn politischer Wille vorhanden wäre.
Die Veränderungen in der zweiten Stufe sind sehr viel umfangreicher für die Gesellschaft und bedürfen einer Reihe neuer Voraussetzungen.

(Inhaltsangabe)

7)A) ERSTE STUFE: Umschichtung der gegenwärtigen Entsorgungskosten auf den Preis des Produkts

7)A) I) Stoffgemische, der typische Restmüll

Heutzutage werden die Müllgebühren eines jeden Konsumartikels am Ende seiner Lebensdauer erhoben.
Nur der Verpackungsmüll mit grünem Punkt macht hier eine Ausnahme.
Für dessen Entsorgung wird die Gebühr gleich zu Beginn im Geschäft zusammen mit dem Kaufpreis erhoben. Der Käufer merkt davon kaum etwas und die Abholung der gelben Säcke bzw. des Inhalts der gelben Tonnen bleibt kostenfrei. (Einschub von März 2006: Seit August 2005 gilt die europäische Richtlinie zu Elektro- und Elektronikaltgeräten, in Deutschland seit März 2006. Ab sofort kann alles, was zu dieser Abfallgruppe zählt bei den entsprechenden Sammelstellen kostenlos abgegeben werden. Die Kosten müssen die Hersteller dieser Produkte bezahlen. Hier haben wir also die zweite große Abfallgruppe, bei der die Abfallentsorgungsgebühren gleich beim Kauf des Artikels im Geschäft mit bezahlt werden müssen).
Genauso ließe es sich mit dem Restmüll organisieren, wodurch unserer Volkswirtschaft eine Menge Probleme erspart bleiben könnten.

Anhand der Höhe einer Jahresgebührenforderung des Abfallwirtschaftsbetriebs und der Höchstmenge des über die dazugehörige Tonne entsorgbaren Abfalls, lässt sich der Beseitigungspreis für eine kleine Menge Restmüll berechnen. In unserem Landkreis, wo der Müll als Volumen erfasst wird, ergibt sich beispielsweise für 1 Liter Restmüll die Abfallentsorgungsgebühr von etwa 6 Cent beim 5-Personenhaushalt und etwa 11 Cent beim 1-Personenhaushalt (Stand:2001) Berücksichtigt man, dass über die Jahresgebühr auch noch 4 cbm Sperrmüll entsorgt werden können, reduzieren sich die Gesamtentsorgungskosten im derzeitigen System für einen Liter Restmüll auf zirca 2,5 Cent für beide Haushaltstypen.
Würde man so die Abfallentsorgungsgebühren gleich auf den Kaufpreis eines jeden Artikels aufschlagen, könnten alle bisher üblichen Müllgebühren komplett entfallen. Jeder angeschlossene Haushalt bekäme von der Müllabfuhr kostenlos die Tonne geleert und den Sperrmüll abgeholt.
Darüber müsste sich niemand aufregen, und eventuelle Kritiker einer solchen Produktverteuerung würden einsam bleiben. Der Einwand, Konsumenten könnten nach bundesweiter Einführung dieser Regelung ihre Waren im Ausland einkaufen, um den Müllgebührenanteil zu sparen, entbehrt jeder Grundlage, weil, selbst bei einem Großeinkauf die Fahrtkosten ins nicht betroffene Ausland erheblich höher lägen als der Preisaufschlag für die Entsorgung.
Erst bei sehr voluminösen Gegenständen wären die aufgeschlagenen Müllgebühren überhaupt spürbar.

Als Beispiel soll uns hier eine Polstergarnitur dienen, bestehend aus einem Sofa und zwei Sesseln. Sie hat im Durchschnitt ein Volumen von 2 cbm oder 2000 Litern. Die "ordnungsgemäße" Entsorgung dieser Garnitur kostet heutzutage 2000 mal 2,5 Cent also 50 Euro. Bei einem Billigprodukt für etwa 800 Euro, das nach Aufschlag der Entsorgungskosten im Möbelmarkt dann 850 Euro kosten würde, wäre dies eine Preiserhöhung von 6.25%. Dieses Geld spart der Käufer hinterher, weil er keine Müllgebühren mehr zu zahlen hat. Einige Konsumenten werden vieleicht einwenden, dass sie eine qualitativ hochwertige Polstergarnitur kaufen würden, die vor Ablauf der Lebensdauer als gebraucht weiterverkauft werden kann, also von ihnen selbst gar nicht entsorgt werden muss. Dies kann als Einwand nicht gelten, weil:
1) der Verursacher der späteren Belastung ist immer der Erstkäufer, auch wenn es heutzutage leider am letzten Besitzer eines Konsumobjekts hängen bleibt, die Entsorgung zu bezahlen.
2) die Entsorgungskosten der Qualitätssitzgarnitur sind, weil gleiches Volumen aber höherer Preis, prozentual geringer als beim Billigprodukt -etwa 2 % des Kaufpreises und darunter-.
3) die gebrauchte Polstergarnitur wird gegenüber einer neuen etwas günstiger, einmal wegen des höheren Kaufpreises der neuen, zum anderen wegen der Aussicht, für die ältere Garnitur keine Entsorgung mehr bezahlen zu müssen. Dies fördert in geringem Maße die Bereitschaft einiger Leute, auch die Anschaffung einer gebrauchten Polstergarnitur zu akzeptieren. Die dadurch verhinderte Produktion einer neuen Garnitur ist zwar für die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts nach gegenwärtigem Verständnis ungünstig, jedoch wiegt die Vermeidung der Umweltschädigung, verursacht durch die Produktion dieser modernen Polstergarnitur den ohnehin fragwürdigen Nachteil geringeren Wachstums mehr als auf. Näheres dazu wird weiter unten gesagt.

Ein anderer Einwand könnte sein, dass das Volumen der Polstergarnitur von den modernen Entsorgungsfahrzeugen durch hydrauliche Verpressung erheblich reduziert wird. Tatsächlich kommt von unserem Sofa und den beiden Sesseln, je nach Konstruktion optisch sehr viel weniger auf der Deponie an.
Vordergründig betrachtet wird weniger Deponieraum verfüllt, als die Garnitur kurz vor der Abholung an der Straße stehend vermuten lässt.
Jedoch sollte der herauspressbare Luftanteil eines Konsumartikels aus verschiedenen Gründen nicht zur Reduzierung der Müllgebühren führen. Der Artikel muss immer in der Form betrachtet werden, in der er seinen Benutzern gedient hat. Wenn wir über Vermeidung von Restmüll reden wollen, also das Ziel anpeilen Deponien überflüssig zu machen und die Verbrennung auf ein Minimum zu reduzieren, kann die Verpressung von Restmüll sowieso nicht beibehalten werden.
Sie erschwert die Trennung in verschiedene Materialkategorien in erheblichem Maße.

Kleine zu Restmüll zählende Dinge sollen jetzt hier nicht so ausführlich betrachtet werden, wie das Beispiel Polstergarnitur.
Grundsätzlich sollte aber eine Mindestentsorgungsgebührgrenze nicht unterschritten werden. Rein rechnerisch würde nach obiger Annahme ein zu Müll gewordener Artikel von 0,4 Litern Volumen einen Cent Entsorgungsgebühr kosten. Was darunter ist, kann im einzelnen Artikel nicht mehr zugerechnet werden, weil die Ein-Cent-Münze die kleinste Geldeinheit ist.
Es gibt gute Gründe, die innerhalb der ersten Stufe eines neuen Abfallgebührensystems auf den Kaufpreis aufzuschlagende Entsorgungsgebühr für ein Volumen von einem Liter, also 2,5 Cent, für alle Artikel darunter beizubehalten. (Dem Hersteller des Artikels oder dem Importeur, bleibt es überlassen, ob er die 5 hinter dem Komma im neuen Verkaufspreis nun auf- oder abrundet.)
Dies hätte zwei große Vorteile:
1) Die Erhebung der Entsorgungsgebühren könnte in Schritten erfolgen. Also bis 1 Liter 2,5 Cent für jeden Einzelartikel, bis 2 Liter 5 Cent, bis 3 Liter 7,5 Cent usw. Der organisatorische Aufwand ließe sich so in Grenzen halten.
2) Die jährliche Gesamtsumme der bundesweit eingenommenen Entsorgungsgebühren läge ein gutes Stück über der gegenwärtig zustandekommenden Summe. Mit diesem überschüssigen Geld ließen sich die Kosten bezahlen, welche mit der Umstellung auf die erste Stufe des hier skizzierten neuen Abfallgebührensystems verbunden wären.
Hier wären zu nennen:
a) Umbau und Schulung der zuständigen Verwaltung und Aufbau einer zentralen Erhebungs- und Verteilungsinstanz (eventuell angesiedelt bei den Finanzämtern),
b) Auffangen des anfänglich zu erwartenden Mehraufkommens von Abfall für die Entsorgungsbetriebe,
c) Finanzielle Anschubunterstützung für neuartige Dienstleister im Bereich Abfall (siehe Kapitel 7)A)III)),
d) Entwicklung eines Konzepts gegen eventuell auftretenden Müllschmuggel an den Landesgrenzen.

Sicherlich würde diese erste grundlegende Änderung bei den Entsorgungsgebühren schon so deutliche Entlastungen in vielen Bereichen bringen, dass das europäische Ausland die Regelung schnell übernimmt.
Die tatsächliche Erhebung der Entsorgungskosten müsste bei den Produzenten der Konsumartikel, bzw. den Importeuren erfolgen.
Ähnlich wie die Mehrwertsteuer würden diese den Aufschlag über den Produktpreis an die Endverbraucher weitergeben.
Die Finanzämter leiten die so eingenommenen Summen an eine zentrale Institution aller deutschen Abfallwirtschaftsbetriebe weiter, welche die Aufgabe hat, die Gelder anteilsmäßig, je nach Anzahl der angeschlossenen Haushalte, an die einzelnen Abfallwirtschaftsbetriebe zur Finanzierung deren Anlagen weiterzuleiten.
Der Aufwand, eine solche überregionale Gebühreninstitution zu schaffen, wird von den Vereinfachungs- und Einsparungsmöglichkeiten bei hunderten von Kommunalverwaltungen mehr als ausgeglichen.
Die Vermüllung unserer Landschaft würde um denjenigen Anteil an Abfällen zurückgehen, der gegenwärtig noch aus Gründen der Kostenersparnis dorthin verklappt wird.
Gebührengerechtigkeit wäre hergestellt.


Von den oben, in Kapitel 7) genannten Merkmalen hätten wir bis hierhin schon die Punkte a) und b) komplett, sowie c), e), h) und i) teilweise erfüllt.

(Inhaltsangabe)

7)A) II) Sonderfall: Verpackungsmüll

Neben der Gruppe von Müll, die aus Gründen der Kosteneinsparung in die Landschaft verbracht wird (fast ausschließlich Rest- oder Problemmüll), findet man im Außenbereich noch denjenigen Abfall, der unterwegs anfällt, sei es beim Autofahren oder Spazierengehen und welcher der Einfachheit halber weggeworfen oder liegengelassen wird.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Verpackungsmüll.
Gemeinsam ist dieser Abfallgruppe unsachgemäßer Entsorgung, ähnlich wie bei dem Missstand -Wertstoffe in Restmülltonnen und Biotonnen, bzw. in falschen Wertstoffbehältern-, dass sie nicht aus finanziellen Gründen entsteht, sondern aus charakterlichen Schwächen der Verursacher heraus. Viele Menschen pflegen ein gewisses Potential an Egoismus und Bequemlichkeit, neigen zu Trotzhandlungen gegenüber unverständlichen Zusammenhängen, nachlässigem Verhalten gegenüber als lästig empfundenen und von dritten aufgestellten Regeln.

Der Bereich Abfall ist besonders anfällig für gravierende Beeinträchtigungen durch gleichgültige, egoistische oder schlecht gebildete Zeitgenossen, da solches Handeln noch von der Anonymität in hohen Maße begünstigt wird.
Wer Mülltrennung in seinem Haushalt nicht für nötig hält, kann sich sicher sein, dass niemand den Inhalt seiner Restmülltonne auf den Wertstoffanteil überprüft.
Wer seine leere Colaflasche aus dem Autofenster wirft oder seinen Reisemüll auf dem Rastplatz "vergisst", braucht, wenn er nicht unmittelbar ertappt wird, keine Konsequenzen zu fürchten.
Solche Menschen kann man weder durch Zwang, noch durch geduldige Appelle zur Änderung ihres Verhaltens bringen. Die einzige Möglichkeit, wie sich hier zuverlässig ein Wandel herbeiführen lässt, ist, diese Menschen für das gewünschte Verhalten zu bezahlen.
Man ändert damit nicht die Tatsache, dass sie sich egoistisch verhalten, sondern man lenkt diesen Egoismus in eine der Sache hilfreiche Richtung.
Der Faktor menschlicher Egoismus muss beim Thema Abfallentsorgung voll berücksichtigt werden, weil sonst auch das beste Konzept zum Scheitern verurteilt ist.
Müll muss einen Wert haben, denn nur was nicht wertlos ist, wird gewissenhaft behandelt. Es wird gesammelt, weil man dafür noch Geld bekommt.
Die Abfallverursacher würden keine Wertstoffe, die sich noch veräußern lassen, im Wald liegen lassen oder dem Restmüll untermischen.
Falls dies in geringem Maße doch noch geschieht, werden Dritte den Abfall einsammeln, um sich das Geld zu verdienen. Der beste Beweis dafür ist die Tatsache, dass in Wald und Flur so gut wie keine Pfandflaschen zu finden sind.

Damit man die Menschen für das gewünschte Verhalten, die ordnungsgemäße Abfallentsorgung bezahlen kann, muss man das hierfür nötige Geld vorher einnehmen. Was für Pfandflaschen funktioniert, kann, etwas modifiziert, auch für alles andere angewendet werden.
Im Unterpunkt 7)A) I) haben wir gesehen , dass die ordnungsgemäße Entsorgung des am Haus anfallenden Abfalls, dem typischen Restmüll, durch Umlegung der Müllgebühren auf den Kaufpreis zu erreichen ist, bzw. die wilde Entsorgung verhindert werden kann.
Bis dies allerdings umgesetzt wird, werden solche Abfälle wohl weiterhin von Jugendgruppen, Angelvereinen und sonstigen ehrenamtlichen Helfern oder aber unter erheblichen Kostenaufwand von Kommunen eingesammelt werden müssen. In den Tageszeitungen kann man jeden Monat von solcherlei Aktionen und ihren erstaunlichen Sammelergebnissen lesen.

Geht man davon aus, dass der Restmüllanteil am Abfall in Wald und Flur durch die Maßnahmen der ersten Stufe zurückgeht, wird sich bald eine ganz bestimmte Abfallgruppe herauskristallisieren, die trotz allem im Außenbereich noch zu finden sein wird. Es sind dies Verpackungen von Getränken, Zigaretten und Lebensmitteln.
Obwohl die Entsorgungsgebühr über den grünen Punkt bereits entrichtet wurde, ist unsere Landschaft voll von diesen Dingen.
Nun wurde in Deutschland ab dem Jahr 2003 ein Zwangspfand auf bestimmte Einwegverpackungen erhoben. Sicherlich werden dadurch in Zukunft Dosen und Plastikflaschen kaum noch in die Landschaft geworfen werden.
Trotzdem ist die Sache schlecht durchdacht.
Man hätte mehr Fliegen mit dieser Klappe schlagen und gleichzeitig einige Ärgerlichkeiten vermeiden können.
Eigentlich müsste jeder Müll, der im Außenbereich anfällt, mit einem Pfand belegt werden, wenn es da auch einige Einwände geben sollte.
Handelt es sich um kleine Abfallstücke, deren Aufsammeln zu mühsam ist, wie etwa Bonbon- und Kaugummipapier, Zigarettenschachteln- und kippen, etc., müssen die Hersteller verpflichtet werden, diese schnell und vollständig biologisch abbaubar zu machen.
Alles, was außer Dosen, Flaschen und anderen pfandbelegten Dingen in deutschen Straßengräben landen könnte, muss, wird es nicht eingesammelt, in wenigen Monaten verschwunden sein.

Auf das Vorhandensein einer Fastfoodkettenfiliale wird man heutzutage als Autofahrer schon eine gute Strecke vorher hingewiesen. Ein Reklameschild ist dafür nicht vonnöten. Man erkennt es am Verpackungsmüll auf den Grünstreifen seitlich der Straße.
Wird irgendwo eine neue Filiale eröffnet, scheint mit den Doppelburgern auch eine befremdliche Wegschmeißmentalität auf die Kunden überzugehen, welche in kurzer Zeit das Bild der ganzen Gegend prägt.
Ein Abfallgesetz, welches dieses Phänomen berücksichtigt, müsste hier radikal vorgehen und erstens die 100 % ige biologische Abbaubarkeit von allem, was mit der Ware das Haus verlässt, zwingend vorschreiben, und zweitens verfügen, dass die Betreiber solcher Schnellrestaurants die betroffenen Straßen regelmäßig reinigen müssen.

Somit wäre die unter Kapitel 7) aufgeführte Forderung e) komplett erfüllt.

(Inhaltsangabe)


7)A)III) Private Dienstleistungsunternehmen

Bei privaten Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfall denkt man zunächst an Firmen, die für Abfallwirtschaftsbetriebe die Tonnenleerungen durchführen, an Containerdienste, Fettentsorger, Autoverwerter, Abbruchunternehmer, Kanalreiniger, etc.
Dies sind jedoch alles Unternehmen, die eher passiv arbeiten, d.h. nach Auftreten einer Belastung für die Entsorgung zuständig sind. Außerdem ist ihnen noch gemeinsam, dass die Kunden für die Inanspruchnahme bezahlen müssen. Ebenso, wie bei den AWBs der Verwaltung, ist bei diesen Firmen eine Kommunikation über individuelle Probleme der Kunden oder eine Rückkopplung aus dem Entsorgungsalltag an zuständige Entscheidungsträger nicht vorgesehen.

Die für Abfälle zuständigen Verwaltungsinstitutionen genießen in der Bevölkerung einen eher schlechten Ruf. Die "Leistungen" dieser Abfallwirtschaftsbetriebe können nur bedingt als solche bezeichnet werden. Man spürt, dass der Umgang mit den Kunden für manchen Angestellten eines AWBs unangenehm ist.
Verhandelt wird so gut wie nicht. Schriftverkehr wird mit Textbausteinen abgewickelt, Fragen, die über das Alltägliche hinausgehen, werden nicht beantwortet, oder man versteckt sich hinter den Gesetzen. Widersprüche werden nicht weitergeleitet oder intern verbummelt.
Wer sich weigert, Müllgebühren zu bezahlen, weil die vom AWB in Anspruch genommene Leistung gleich Null ist (unser AWB bestätigt, dass die Tonne, die er vor 7 Jahren hier abstellen ließ, noch nie geleert wurde), muss mit Zwangsmaßnahmen rechnen. (Auf mein Haus wurde über das zuständige Amtsgericht zwangsweise eine Sicherungshypothek eingetragen).
Unsere Kreisverwaltung verteilt mit der örtlichen Tageszeitung vierteljährlich ein Infoblättchen. 6 von 16 Seiten bestehen aus Werbung. 5 Seiten sind dem Abfuhrplan und den Standplatzterminen für die Schadstoffsammlung vorbehalten. Die Titelseite zeigt im Winter einen schneebedeckten Baum. Auf Seite 3 erklären der Landrat und der Abfalldezernent, warum bei der Sperrmüllabholung gespart werden muss und entschuldigen sich für die kommende Gebührenerhöhung. 2 Seiten behandeln Christbaumentsorgung, geänderte Sperrmüllabholung und Entsorgungsbehinderungen durch Frost, und schließlich nennt die letzte Seite Telefonnummern und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, sowie anlieferbare Abfallarten. Das Blättchen nennt sich selbstbewusst: "Ratgeber Umwelt - Informationen aus erster Hand" und offenbart nur die Ratlosigkeit seiner Verfasser.

Was in unserem Alltag in Deutschland eindeutig fehlt, sind Angebote von, für den Bereich Abfall zuständigen Dienstleistungsunternehmen. Diese könnten als rollende oder stationäre Miniwertstoffhöfe aufgebaut werden. Sie hätten, wie in Kapitel 2) schon angedeutet, mehrere Aufgaben:
Sie sollten als Abfallberater ansprechbar sein.
Sie üben keine Überwachungs- sondern eher eine Betreuungsfunktion aus. Man muss sie anrufen und in dringenden Fällen vor Ort bestellen können. Sie geben Ratschläge zur Müllvermeidung und organisieren Mülltrennung für Leute in Mietwohnungshaushalten. Sie helfen bei der Sperrmüllzerlegung oder übernehmen diese. Sie nehmen Kritik und Verbesserungvorschläge entgegen und leiten diese an Entscheidungsträger weiter. Sie könnten bestimmte Wertstoffe ankaufen, denen dieses Entgelt vorher aufgeschlagen wurde und damit zumindest Kinder für das Thema sensibilisieren.
Beispielsweise könnten sie für die Rückerstattung des Dosenpfands und die Annahme dieser Behältnisse zuständig sein. Dem Einzelhandel, der die Einweggefäße verkauft, könnte so der Aufbau vom Rücknahmesystemen erspart bleiben. Die Flaschen und Dosen müssten nicht in das Geschäft, aus dem sie stammen zurückgebracht werden. Statt zum Altglascontainer würde man sie zum Miniwertstoffhof um die Ecke bringen können. Die Produktion Tausender von Rücknahmeautomaten für Einweggefäße mitsamt der hiermit wieder verbundenen Umweltbelastung könnte unterbleiben. Man könnte dem Abfallberater illegale Mülldeponien melden, um deren Beseitigung er sich dann kümmert und entlohnt wird.

Die Finanzierung dieser neuartigen Dienstleistung könnte durch Kostenaufschlag auf alle Waren, entsprechend ihrer Müllintensität und mit Hilfe von Rückkaufverpflichtungen für die Hersteller bestimmter Produkte gesichert werden.

Von oben genannten Merkmalen wäre Punkt g) teilweise erfüllt.

(Inhaltsangabe)


7)B) ZWEITE STUFE: Internalisierung externer Kosten

Es gibt mittlerweile eine Reihe von Untersuchungen und Studien dazu, welche Auswirkungen die Abwälzung von ökologischen und sozialen Kosten auf Dritte eigentlich haben.
Oft wurde versucht eine Summe für die jährliche Belastung zu berechnen.
Obwohl solch ein Vorhaben wegen der ungeheuren Komplexität des Themas und vieler subtiler Details sehr schwierig ist, bewegten sich die Ergebnisse im dreistelligen Millarden-DM-Bereich.
Je neuer die Untersuchungen sind, desto mehr Faktoren konnten berücksichtigt werden. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse stets erheblich unter der tatsächlichen Schadenssumme geblieben sind, weil wichtige Kostenblöcke noch gar nicht vollständig erfassbar und quantifizierbar sind.

Ermittelte Wicke, L., für das Jahr 1984 noch eine Untergrenze der rechenbaren Schäden in der Bundesrepublik Deutschland in Höhe von 103,5 Mrd DM und schätzte Weizsäcker, E.U. 1988 die externen Kosten der Umweltbelastung auf 200 Mrd DM pro Jahr, so kommt die Studie des Umwelt- und Prognose- Instituts Heidelberg aus dem Jahre 1991 schon auf Kosten von 475,5 Mrd DM pro Jahr. Das Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung (ISI) in Karlruhe errechnete 1992 allein für Westdeutschland externalisierte Umweltkosten in Höhe von 610 Mrd DM.
Bezieht man die neuen Bundesländer mit ein, und betrachtet man auch die nur schwer bezifferbaren Posten, die in solchen Berechnungen kaum aufgenommen werden konnten, wie z.B.:
--die Schädigung der Ökosysteme, der Tier und Pflanzenwelt, bisher nicht erfassbare Faktoren der CO2-Emissionen und des Treibhauseffekts, die direkten ökologischen Kosten durch Müll (Müllverbrennungsabgase, Boden-und Wasserverseuchung durch Deponien), indirekter Flächenverlust durch Straßen, Meeresverschmutzung, Gesundheitsschäden durch Agrarchemierückstände u.a. in Nahrungsmitteln, Abbau der Ozonschicht durch FCKW etc., Abgase und Wasserdampf in oberen Athmosphärenschichten durch Flugzeuge, psychosoziale Kosten und Minderung menschlicher Leistungsfähigkeit durch die Umweltbelastung, Schwermetalle überall, Gefahren durch Produkte der Chlorchemie, Schäden durch Strahlungsbelastung im Normalbetrieb (Kernkraft, Hochspannungsleitungen, Mobilfunk),--
und berücksichtigt man,
was die Atomwirtschaft an Versicherungskosten einspart oder externalisiert, die eigentlich zur rein rechnerischen Absicherung des Risikos eines Kernschmelz-Unfalls aufgebracht werden müssten, beläuft sich die wahrscheinliche Summe der externalisierten Kosten in Deutschland pro Jahr auf mindestens 1,2 bis 1,5 Billionen DM oder 600 bis 750 Mrd Euro.
- (Prognos AG, Basel errechnete 1992: bei einem Super-Gau eines Reaktors vom Biblis-Typ entstehen Schäden in Höhe von 10,7 Billionen DM, rechnerische Wahrscheinlichkeit in Deutschland alle 1666 Jahre. Der jährliche Schadenerwartungswert beläuft sich auf 6,42 Mrd DM oder 4,3 Pfennig je kwh Atomstrom. Allerdings rechnen die Haftpflichtversicherer anders. Um die ermittelte Schadensumme abzudecken, müsste die Atomwirtschaft jedes Jahr über 500 Mrd DM bezahlen bzw. den Kunden draufschlagen -3,60 DM pro kwh-, was sie nicht tut).

Diese gewaltige Zahl stellt die rein finanzielle Staatsverschuldung eindeutig in den Schatten. Trotzdem wird das Thema externalisierte Kosten nicht diskutiert. Neue Untersuchungen werden kaum beachtet und schnell vergessen.
Die Tatsachen sind unserer Gesellschaft so unangenehm, wie dem Nikotinsüchtigen der Gedanke an Lungenkrebs.

Internalisierung heißt nun, diese Kosten denen anzulasten, die sie verursachen, sie zu erheben und bezahlen zu lassen, um sie dann ausgleichend in Strukturen, die den Abbau der Externalisierung unterstützen wieder zu investieren.

Es muss nun nicht für jeden der millionen Produkte in Deutschland ein individueller Externalisierungsanteil berechnet werden. Dies wäre auch gar nicht machbar.
Die jeweilige Preiserhöhung, sozusagen die Internalisierungsabgabe würde sich für jedes Endprodukt ganz automatisch und nach marktwirtschaftlichen Regeln ergeben, wenn die externalisierbaren Kosten im Laufe des Produktionsprozesses immer dann erhoben werden, wenn sie zum ersten Mal auftauchen.

Die Ersten, welche Internalisierungsabgaben zu entrichten hätten, wären Importeure und Verkäufer von Primärenergieträgern und Primärrohstoffen. Sie trügen den Löwenanteil der Verteuerung und müssten ihn an ihre nächsten Kunden weitergeben.
Im Laufe des Produktionsprozesses würde von den Zwischenproduzenten, je nachdem, in welchem Maße ihre Arbeit bisher von Kostenexternalisierung geprägt war, ihr eigener Anteil an Internalisierungsabgaben auf das Produkt aufgeschlagen, bis die Summe der Verteuerungen schließlich beim Endverbraucher als abschließender Internalisierungsaufschlag auf den bisherigen Verkaufspreis angekommen ist.
Für den Handel ändert sich nur insofern etwas, als dass er im Einkauf mehr für die Ware bezahlen und vom Kunden einen höheren Preis verlangen muss.

Typische Ketten für diese Kostenweitergabe sähen etwa so aus:
Als erstes zahlt der Importeur von Erdöl, Erdgas oder Kohle den Internalisierungsanteil, den sein Produkt bis zu ihm bereits aufgeworfen hat, also für alle bereits externalisierten Schäden durch Förderung und Transport und die Internalisierungsabgaben für Schäden, die aus seinem Handelsprodukt durch Energieerzeugung zwangsläufig noch entstehen könnten, also für jedes Kilo CO2, Stickoxid, Schwefelverbindungen, Ruß und Stäube.
Diese Verteuerungen gibt er an seine Kunden weiter, etwa an Raffinerien, sofern er nicht identisch ist mit ihnen.
Von da aus verästeln sich die Internalisierungskosten auf die nächste Kundschaft, z.B. Kraftwerksbetreiber, Kunststoffhersteller, chemische Industrie und wer sonst noch Raffinerieprodukte braucht.
Diese belasten dann die Energiekäufer, die Kunststoffverarbeiter, die Farben- und Chemikalienproduzenten, die Heizöl- und Gashändler, die Autofahrer, etc. Bei jeder Verästelung erhöht sich die Verteuerung pro Einheit, weil jeder Zwischenproduzent oder Zwischenhändler wieder Energie oder Rohstoffe in seine Arbeit investieren muss.
Die Kosten für Produktionsanlagenbetrieb und für Transporte bekommen eine entscheidende Bedeutung auf der Ausgabenseite. Auch erhöht sich der Anschaffungspreis von Produktionsanlagen gewaltig, weil deren Herstellern ebenfalls die Externalisierung von Umweltkosten unmöglich gemacht wurde.

Außerdem fließen auch alle die Kosten in das werdende Endprodukt ein, die nicht aus dem Primärenergieeinsatz stammen. Dies wären etwa Ausgleichskosten für Rohstoff- und Flächenverbrauch, produktionsbedingten Trinkwassereinsatz, sonstige Beeinträchtigungen der näheren und weiteren Umgebung durch Anlagenerstellung, -betrieb und -beseitigung, durch Lärm, Unfälle und sonstige mit der Produktion zusammenhängende Vorkommnisse.
Die chemische Industrie wird beispielsweise vollständig zur Kasse gebeten für alle erfassbaren Auswirkungen ihrer Produkte wie z.B. Probleme bei der PVC-Beseitigung, oder der Chlorchemie allgemein. Sie müsste die Umweltkosten für den Energieeinsatz bei der Produktion von Pestiziden und Kunstdünger übernehmen, sowie für die Beeinträchtigung von Böden und Grundwasser durch diese Stoffe. Sie müsste die Kosten über den Agrarhandel an die Landwirte weitergeben, deren "konventionell" erzeugte Produkte sich deshalb deutlich verteuerten.

Hierzu soll ein Kostenbeispiel genannt werden:
Der oben erwähnte Bericht von UPI Heidelberg benennt für ein Kilo mineralischen Stickstoffdüngers, bei einem Handelspreis von 2,-DM, ökologische Kosten in Höhe von 23,-DM und für ein Kilo Pestizid, bei einem Handelspreis von 28,-DM, ökologische Kosten in Höhe von 830,-DM.
Außerdem wären noch die Internalisierungsabgaben für den Gesamtenergieverbrauch bei der Herstellung dieser Chemikalien dazuzurechnen. Endlich käme etwa auch der paradoxe Zusammenhang bei dem Produkt Mineraldünger mit in die Preisgestaltung, dass hier rechnerisch mehr Primärenergie in die Herstellung gesteckt werden muss, als nachher, nach der Anwendung und Wirkung auf dem Acker, in den schließlich geernteten Nutzpflanzen als Ertragssteigerung, also als quantitative Nährwertsteigerung wiederzufinden ist.
Der ganze Streit der letzten Jahre um die Vor- und Nachteile von "konventioneller" und ökologischer Landwirtschaft wäre mit einem Schlag gründlich erledigt. Die gesünderen und naturschonenden Anbaumethoden wären schlicht und ergreifend auch die kostengünstigsten.

Oder es müssten zum Beispiel Beeinträchtigung von Freizeit und Erholungsgebieten, durch Bebauung mit Produktionsanlagen zur Herstellung von Konsumgütern, also die Entwertung von Naherholungsräumen, bezahlt werden.
Belegung von Retentionsräumen an Flüssen kämen durch Internalisierung der Hochwassergefahr teurer, höchstwahrscheinlich würde die Neuerschließung von Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten zu Gunsten der Umnutzung bereits bebauter Gebiete stark zurückgehen,etc.,etc.
Die zu erwartenden Auswirkungen einer umfassenden Internalisierung sind hier eigentlich nur sehr grob darstellbar, weil sie ungeheuer komplex sein werden und weil sie nicht im Detail von Menschen gesteuert werden können und, einmal in Gang gesetzt, ausschließlich dem marktwirtschaftlichen Mechanismus unterliegen.

Für Konsumgüter, die nicht in Deutschland hergestellt wurden, wird mit Hilfe von Erfahrungen über die Verhältnisse vor Ort und einheimischen Vergleichsprodukten die Internalisierungsabgabe geschätzt und vom Importeur erhoben. Zusätzlich werden den ausländischen Produkten noch die externen Kosten des Transports vom Herstellungsland nach Deutschland aufgeschlagen.
Diese Kosten sind nicht unerheblich, schließen sie doch außer den Abgaben für die Abgasbelastung beim Betrieb von LKWs, Schiffen und Flugzeugen (letztere sind pro Treibstoffeinheit sehr viel umweltschädlicher als andere Fahrzeuge) auch die externen Kosten für den Bau dieser Transportmittel, deren spätere Entsorgung, externalisierte Umweltkosten für Flughäfen, Werften, Fahrzeugfabriken, Straßen, Stahl- und Aluminiumherstellung für die Transportmittelkörper, einfach alles Berechen- und Erfassbare mit ein.

Die Frage nach der Höhe der Internalisierungsabgabe für einzelne Konsumgüter kann an dieser Stelle nicht beantwortet werden. Sie hängt, wie schon gesagt, von einer Vielzahl sehr unterschiedlicher Faktoren und der unübersichtlichen Vernetzung der Herstellungswege ab. Vieleicht erhält man aber einen Einblick, wenn man nur betrachtet, wie stark sich die Energieverteuerung auf einen Konsumartikel auswirkt.
Die o.g. UPI-Studie von 1991 errechnete für einen Liter Treibstoff im Kfz.-Verkehr externe Kosten in Höhe von 4,50 DM. Für das Jahr 2002 kann eine Untergrenze von 3 Euro angenommen werden, was auch etwa den externen Kosten von Heizöl entspricht. Für Kohle würde die Verteuerung höher ausfallen, für Erdgas etwas niedriger.
Die Treibstoff- und Heizölkosten würden sich also vervierfachen, die Kosten für Strom aus fossilen Energieträgern würden sich wegen der ungünstigen Umwandlungsbilanz im Kraftwerk verzwölffachen.
Strom aus Kernkraft wäre überhaupt nicht mehr bezahlbar, weil alle Risiken voll versichert werden müssten, Polizeischutz für Atomtransporte und sonstige Sicherungsmaßnahmen für Endlagerstätten, evtl. für tausende von Jahren in vollem Umfang den Kraftwerksbetreibern angerechnet werden würden.
Treib- und Brennstoffe, sowie Elektrizität sind aber zur Zeit die mit Abstand wichtigsten Utensilien einer jeden Produktion. Viele unserer beliebten Konsumgüter würden horrende Preise bekommen, und die Herstellung mancher Dinge würde bald mangels Nachfrage eingestellt.

Doch die deutsche Wirtschaft ist flexibel und erfinderisch, und wenn ein klares, nachvollziehbares Signal wie die vollständige Internalisierung externer Kosten obenan steht, wird sie sich darauf einstellen und Alternativen entwickeln, die zukunftsfähig sind.
Viele Arbeitsplätze werden verlorengehen, aber erheblich mehr werden neu geschaffen. Nebenbeibemerkt ist die Internalisierung die grundlegendste und nachhaltigste Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme, die vorstellbar ist.
Es wird nicht die Entstehung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen subventioniert, wie es heutzutage geschieht oder eine künstliche Nachfrage nach neuen Produkten und Dienstleistungen erzeugt, damit so Jobs entstehen. Es wird vielmehr die direkte Konkurrenz zur menschlichen Arbeitskraft, die technische Arbeitskraft aus fossilen und nuklearen Energieträgern, individuell verteuert und objektiv zurückgestutzt.
Die Wirtschaft wird erkennen, dass der nun zu teuer gewordene Einsatz von Strom und Brennstoffen in einer entsprechend umgestellten Produktion zum Teil auch durch Menschen als Arbeitskraftgeber ersetzt werden kann.

Auf alternative Energien kann in der ersten Zeit nicht gebaut werden, da sich ihr Preis zu Anfang auch stark erhöhen würde, allerdings weniger wegen des Internalisierungsausgleichs, sondern mehr wegen der starken Nachfrage.
Für die Entwicklung und den Bau von regenerativen Energieanlagen würde ein gewaltiger Schub entstehen.
Nahrungsmittel aus ökologischem Landbau wären ein gutes Stück billiger, als solche aus konventionellem Anbau, weil ihnen, durch Verzicht auf Agrarchemikalien, nur ein geringer Internalisierungsausgleich aufgeschlagen würde.
Dezentrale Produktionen von Nahrungsmitteln und Gebrauchsgütern würden wieder interessant, um die nun teuren Transportkosten zu sparen. Die Regionen erführen eine starke Aufwertung, was vor allem dem dortigen Arbeitsmarkt und dem Selbstbewusstsein der Landbevölkerung zugute käme.
Kleinunternehmer könnten viele neuen Nischen finden um sich hier einen Arbeitsplatz zu schaffen, wie im Bereich Abfall. Hier wäre eine moderne Form der Arbeit früherer Lumpensammler vorstellbar, welche als Dienstleistungsunternehmen auch Kunden beraten könnte. Ob ortsansässig oder auf Rädern, dieser neue Berufstyp könnte, neben der Annahme von pfandbelegten Einwegverpackungen auch Wertstoffe sammeln.
Der Wert dieser gebrauchten Rohstoffe würde sich, entsprechend dem Reinheitsgrad, bis zu knapp unter dem Preis für neue Rohstoffe einpendeln. Der Abfall der Haushalte würde zum begehrten Objekt. Die rohstoffverarbeitende Industrie würde neue Fertigungsprozesse und Techniken finden, um ihre Produkte leichter recycelbar zu machen. Sie selbst hätte am Ende der Produktlebensdauer das Hauptinteresse an der leichten Trennbarkeit der einzelnen Wertstoffe, weil neue Rohstoffe eben noch teurer wären.

Spätestens hier stellt sich den LeserInnen die Frage, wie wir diese ganzen Verteuerungen bezahlen sollen, wenn wir sie bekommen.
Kurze Antwort: Das durch Internalisierungsaufschläge eingenommene Geld zahlt der Staat umgehend wieder an die Menschen zurück.
Drei Viertel als garantiertes Mindesteinkommen für jeden deutschen StaatsbürgerIn, egal welchen Alters und Einkommens und ein Viertel in einen neuen Subventionstopf. Dieser bezuschusst einerseits die Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung und fördert ihnen die Umstellung, andererseits soll er neuen Strukturen und Techniken, die wir zum Erreichen der müllfreien Güterproduktion brauchen, auf die Beine helfen.
Rechnen wir die weiter oben erwähnten Ergebnisse der letzten Untersuchungen zur jährlichen Gesamtschadenssumme auf das Jahr 2003 hoch, so kann von einer Untergrenze von gut 400 Milliarden € ausgegangen werden.
Das wären für jedeN DeutscheN unabhängig von Alter oder Einkommen etwa 300 Euro pro Monat garantiertes Geld, bei vollständiger Auszahlung 400 Euro im Monat.
Mehr dazu, Organisation, mögliche Auswirkungen der Internalisierung und Machbarkeitsüberlegungen wird unter Kapitel 8) dieses Textes noch gesagt.


Zum Abschluss von Kapitel 7) sollen noch ein paar Überlegungen zu den unter 7)A) betrachteten Beispielen gemacht werden.

Ein bis heute kaum wahrgenommener Unterschied zwischen Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen wird eine große Bedeutung bekommen. Es ist dies der Energieaufwand und der Rohstoffverbrauch bei der Herstellung.
Vier Hauptrohstoffe werden zur Produktion verarbeitet: Glas, Kunststoff (für PET-Flaschen), Aluminium und Eisen (für Dosen). ( Bei Tetrapacks spielt auch Papier eine Rolle. Deren Substanz ist eine nur thermisch verwertbare Mischung aus Papier, Aluminium und Kunststoff.)
Glas und Eisen sind in Deutschland verfügbar. Wenn diese beiden Materialien aus den Grundstoffen hergestellt werden müssen (hauptsächlich Quarzsand und Eisenerz), erfordert dies einen gewaltigen Energieeinsatz und hinterlässt zudem Umweltbeeinträchtigungen in den Abbauregionen dieser Bodenschätze.
Hat man zur Glas- und Eisenherstellung Altglas und Eisenschrott zur Verfügung, ist der nötige Energieeinsatz etwas geringer. Bodenschätze werden geschont, aber dafür fallen alle Beeinträchtigungen durch Altglas- und Schrottschmelzen ins Gewicht.

Teurer wird es dagegen für die Materialien Kunstoff und Aluminium.
Der Hauptgrundstoff für die Plastikherstellung ist Erdöl.
Die Hersteller von Kunststoff müssen mit einer Vervielfachung des Grundstoffpreises rechnen, mit der Abgeltung aller im Öl potentiell enthaltenen Schadstoffe, mit enorm steigenden Transportkosten vom Ölförderland nach Deutschland und mit einem dritten Verteuerungsfaktor, einer Transportzwangsversicherung.
Innerhalb der Logik des Internalisierungsgedankens wird, ähnlich wie der Atomwirtschaft, auch der Mineralölwirtschaft eine vollständige GAU-Verantwortlichkeit zugewiesen. Um auszuschließen, dass die verheerenden Folgen etwa von Tankerunglücken auf die Allgemeinheit abgewälzt werden, ist eine Versicherung abzuschließen, die für jeden Ölunfall auf See eine milliardenschwere Entschädigungssumme zu zahlen in der Lage ist.
Hierzu ist der denkbar ungünstigste Fall anzunehmen. Die Havarie des Tankers "Prestige" vor der iberischen Halbinsel, wird schätzungweise mit einem Schaden von 10 Milliarden Euro zu Buche schlagen. Für die betroffenen Regionen wird der Schaden aber unter Einbeziehung vieler nicht quantifizierbarer Zusammenhänge sehr viel höher sein, was eine Schadensabdeckung von 20 Milliarden Euro erfordern wird.
Diese Versicherung ist beim Transport von Aluminium kaum relevant. Was hier neben dem weiten Transportweg stark verteuernd wirkte, wären die bisher externalisierten Kosten für die Gewinnung des Bauxits und die für den immens hohen Energieverbrauch bei der Herstellung des eigentlichen Metalls in Elektrolyseöfen.

Welches der hier genannten vier Materialien nun aber für Getränkeverpackungen am günstigsten abschneiden wird, lässt sich nicht sagen.
Es können jedoch zwei grundsätzliche Feststellungen gemacht werden: Der Einsatz von neuen Rohstoffen ist nur noch in kleinem Umfang finanzierbar und wird stark zurückgehen. Gebrauchte Rohstoffe, die so genannten Wertstoffe, erhalten einen sehr viel höheren Materialwert als heute, was die Recyclingrate bis knapp unter 100% steigen lassen dürfte. Weil aber auch die Herstellung neuer Behältnisse aus Wertstoffen noch recht teuer wäre (abermaliger Energieeinsatz und Schadstoffausstoß bei Einschmelzung und Neuformung), würde sich in den meisten Fällen die Mehrwegverpackung als ganzheitlich beste Lösung herausschälen.
Die jetzt noch anhaftenden Nachteile wie hoher Rücktransportaufwand und umweltschädliche Reinigungsprozeduren ließen sich bei dieser Behältnisart am ehesten abmildern (Reduzierung der Transportwege durch dezentrale Abfüllung, regenerative Energiequellen zur Heißwassererzeugung, Verwendung von zu 100% biologisch abbaubarer Reinigungsmittel, technische Perfektionierung).

Ein anderes Beispiel war die Polstergarnitur.
In der ersten Stufe des hier angedeuteten neuen Abfallgebührensystems hat sich der Preis der Garnitur im Geschäft durch die Anrechnung der heute üblichen Entsorgungskosten um 50 € erhöht.
Im Zuge der zweiten Stufe werden noch andere Kosten auf den Produktpreis aufgeschlagen werden müssen. Je nachdem, aus welchen Materialien die Polstergarnitur zusammengesetzt ist, sind, bei gleicher Konstruktion und technischer Qualität, Preisunterschiede von mehreren 100% vorstellbar.
Im Allgemeinen besteht ein Sofa aus Holz, Metall, Kunststoff und Naturfasern.
Aus Holz ist meist der Rahmen, manchmal auch die Front. Stammt das Holz aus deutschen Wäldern mit kurzen Transportwegen und nachhaltiger Waldwirtschaft? Oder wurde es im tropischen Regenwaldgürtel oder in nordischen Urwäldern geschlagen und unter hoher Kostenexternalisierung zu uns gebracht?
Wurde das Holz mit Kunststoffen vermischt (Kleber in Holzwerkstoffplatten, Kunstharzanstriche zur Oberflächenbehandlung), so dass es nicht mehr wie unbehandeltes Holz weiterverwertbar ist und welche Externalisierungsbilanz haben die verwendeten Kunststoffe?
Welche Metallteile enthält die Polstergarnitur, sind diese mit vertretbarem Aufwand wiederverwertbar, oder sogar wiederverwendbar?
Aus welchen Materialien bestehen Bezug und Polsterung? Sind dies Kunstleder, oder Kunstfaserstoffe und Schaumgummi, oder bestehen diese Teile vollständig aus Naturfasern, die kompostierbar sind? Ist der Naturfaserstoff aus Baumwolle, welche 10000 km von hier unter Chemieeinsatz auf bewässertem Boden in Monokultur heranwuchs, oder ist es Leinen, von einheimischen Bauern und aus ökologischem Anbau? Wenn der Bezug aus Leder besteht: wuchsen die Rinder in Deutschland oder in Argentinien auf? Welche Gerb- und Färbemethoden wurden verwand?
Ist das Sofa nach Ablauf der Benutzungsphase leicht in die Ausgangsmaterialien zerlegbar, oder bleibt wieder nur die Verbrennung übrig? Ist die herstellende Möbelfabrik in der Nähe des Händlers und dieser in der Nähe des Kunden angesiedelt, bzw. wie groß ist die Summe aller Transportwege?

All dies würde sich ganz automatisch auf den Preis der Sitzgarnitur auswirken mit dem Ergebnis, dass beim Händler dann nicht die Garnitur mit der schlechtesten Qualität die billigste wäre, sondern diejenige mit dem geringsten Externalisierungsanteil.


Ohne hier eine Möbelproduktion wie vor 100 Jahren propagieren zu wollen, soll noch ein letztes Beispiel angeführt werden.
Vor einiger Zeit hatte ich die Gelegenheit, ein kleines Sofa, produziert etwa 1880 bis 1900, entsorgen zu müssen. Es war als Antiquität nicht mehr zu gebrauchen, da der Holzrahmen von Würmern zerfressen, der Stoffbezug zerschlissen und die Polsterung am Zerstauben war.
In der Regel gelangt solch ein Stück heutzutage auf den Sperrmüll,- ich habe mir die Mühe gemacht und es zerlegt. Es zeigte sich, dass dieses Sofa vom Internalisierungsgedanken her ein hochmodernes Exemplar abgeben könnte.
Der Rahmen mit Füßen bestand aus Buchen- und Fichtenholz, welches durch klassische Holzverbindungen zusammenhielt. Die Oberfläche erschien stellenweise unbehandelt, war aber wohl einmal mit Bienenwachs und Pflanzenöl eingelassen gewesen.
Das Polstermaterial des Sofas war eine Art Gras. Dieses war eingenäht in einen groben gemusterten Bezugsstoff aus Naturfaser, der die Sitzfläche bildete und einen Unterstoff aus Jute.
Im Holzrahmen war ein dichtes Geflecht aus Jutebändern angenagelt, auf welchem mit einer Menge kräftiger Papierkordel eine Reihe von großen Stahlfedern festgebunden und zur Polsterfläche fixiert waren.
Die vollständige Zerlegung dauerte ein gute Stunde. Kein Material war mit einem anderen untrennbar verbunden.
Bezug, Polstergras, Jute und Kordel zersetzten sich schnell und spurlos auf unserem Komposthaufen. Der Holzrahmen wurde zersägt und im Grundofen "thermisch recycelt". Hundertprozentige Naturfarben geben beim Verbrennen dieselben Stoffe ab, wie unbehandeltes Holz.
Nur die Stahlfedern waren übrig und wurden beim nächsten Schrottplatzbesuch zusammen mit den Nägeln aus der Ofenasche abgegeben.

Auf der Rückseite des Rahmens war übrigens ein Papierschild der Möbelfabrik aufgeklebt, welche dieses Stück einmal hergestellt hat.
Von der Fabrik zum Kunden waren es nur 35 km. Wie es früher so üblich war, hat diese Fabrik das Holz für ihre Produktion sicherlich im heimischen Forst ersteigert, es im nahen Sägewerk aufschneiden und unter eigenen Lagerschuppen von der Luft trocknen lassen. Etliche Arbeiter und Handwerker der Region hatten hier ihren Arbeitsplatz.
Heute gibt es hier weit und breit keine Möbelfabriken mehr, nur einen Möbelgroßmarkt, der Woche für Woche alle Briefkästen der Gegend mit seinen mehrseitigen Hochglanzprospekten verstopfen lässt, in welchen nichts zu finden ist, was einen nachdenklichen Müllvermeider interessieren könnte.

Theoretisch hätte die Zerlegung des alten Sofas Entsorgungskosten in Höhe von 20 € erspart (es war ein Volumen von ca. 0,8 cbm), -so gesehen gar kein schlechter Stundenlohn-, wenn, ja wenn ein solches Handeln im derzeitigen Abfallentsorgungssystem anerkannt werden würde.

Mit Hilfe der hier kurz umrissenen Zweiten Stufe des nachhaltigen Abfallentsorgungssystems wären von den unter Kapitel 7) aufgestellten Merkmalen auch die Punkte c), d), f), g) h)und i) erfüllt.

(Inhaltsangabe)

8) Zu Ende denken! - Schritte zur Kategorischen Marktwirtschaft

Inzwischen bin ich etwas abgeschweift von der Mülltonne auf dem Titelfoto und tiefer eingetaucht in den Hintergrund des Themas voller Paragrafen, Tatsachen und Irrtümer, Fragen und Kosten.

Am Anfang stand der Entschluss, sich gegen die ungerechtfertigte Abfallgebührenrechnung zu wehren. Es folgte die Vermutung, dass ein Durchbruch wahrscheinlich nicht vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten zu erreichen ist.
Mittlerweile, nachdem die Argumentation für eine Verfassungsklage vertieft wurde, kommt die ungeheure Tragweite des Themas langsam zum Vorschein:
Restmüll in seinem kompletten Umfang, als wichtigstes Resultat der Externalisierung von ökologischen und sozialen Kosten, legt sich wie ein Netz über unseren gesamten Alltag.
Die meisten Großprojekte, wogegen immer wieder protestiert und geklagt wird, aber auch viele wirtschaftliche und politische Entscheidungen wären hoffnungslos unrentabel, wenn den Möglichkeiten zur Kostenexternalisierung ein Riegel vorgeschoben würde.
Abbau von Arbeitsplätzen im großen Stil, Vernichtung lokaler Infrastruktur, Ausblutung der Kommunen und der arbeitsplatzintensiven Betriebe wäre undenkbar. Wir könnten eine neue Qualität von wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität gewinnen, weniger pompös als heute aber sehr viel menschenfreundlicher.

Was können wir also tun, außer den Versuch zu wagen, zumindest theoretisch, vor dem Bundesverfassungsgericht, Recht zu bekommen?

Von der deutschen, wie auch von aller ausländischen Politik ist keine Hilfe zu erwarten.
Die Erhaltung der Lebensgrundlagen hat sich mittlerweile jede Partei, jeder gewählte Volksvertreter und jede parlamentarische und kommunale Instition auf die Fahne geschrieben.
Aber jeder versteht etwas anderes darunter, obwohl es immer dasselbe ist. Überall ist ständig von Nachhaltigkeit die Rede, und es kommt einem eher so vor, als würden sich Teenager über einen neuen Song unterhalten, der gerade in ist, als Politiker über Strategien gegen die Ökologische Katastrophe.
Die Profilierungssucht und bodenlose Ignoranz vieler gewählter "Staatsdiener" hat mittlerweile jedes vorausschauende Regieren unmöglich gemacht.
Die Tage dieser Leute werden mit parteipolitischen Grabenkämpfen, irrigen Behauptungen und Fehleinschätzungen, Symptomkurrierungsaktionismus und Lobbyistenverbeugungen aufgefüllt, um die Notwendigkeit ihrer Existenz im Bewusstsein der Bevölkerungsmehrheit aufrecht zu erhalten.

Diese Bevölkerungsmehrheit wiederum passt sehr gut zu diesen Politikern.
Gemeinsam ist ihnen das ausgeprägte Unvermögen, die unsere Gesellschaft bestimmenden Verhältnisse mit all den zahlreichen Vernetzungen zu überblicken.
Und,- gemeinsam ist ihnen noch etwas anderes, was auch den letzten Rest von Hoffnung auf eine Lösung unserer gewaltigen Gesellschaftsprobleme zunichte macht:
Sie sind eigentlich und psychologisch betrachtet einer Sucht verfallen, die sie vollständig im Griff hat, die sie zu immer zweifelhafteren Entscheidungen und immer offensichtlicherem Selbstbetrug treibt, und die sie den Blick auf ihre tatsächliche Situation und auf das zu erwartende Ende verdrängen lässt.
Wie der Alkoholiker, der trinkt, um das Bewusstsein um seine Abhängigkeit zu ersäufen, konsumieren wir immer weiter in althergebrachter Weise. Wir sind süchtig nach Bequemlichkeit, nach materiellem Wohlstand und monetärem Wachstum. Wir haben nicht mehr nur Scheuklappen, wir tragen Augenbinden.
Unsere Rücksichtslosigkeit wächst von Tag zu Tag wie unsere Angst, die stille Angst der einzelnen Menschen, wie die öffentliche der Gesellschaft. Wir nennen uns Christen und haben jeden Glauben und jede Spiritualität verloren, die imstande wäre, uns durch den Alltag zu tragen. Wir sind Meister im Schminken jeglicher Fassade. Dahinter sind wir meist Besiegte und Feiglinge, die sich mit "Kicks" über Wasser halten und dorthin ziehen, wo auch die Herde hin zieht.
Wir wissen, dass wir etwas tun müssen, aber verlassen uns nur auf Andere. Der Süchtige aus dem Volk erwartet insgeheim von den Süchtigen der Politik einen Ausweg aus der Sucht. Diese wiederum werden von den Süchtigen aus der Wirtschaft, den Süchtigen aus den Gewerkschaften, den Süchtigen innerhalb der Medien und von solchen der Kirche und anderer Institutionen beeinflusst. Alle glauben täglich, etwas Wichtiges beitragen zu können und genehmigen sich damit im Grunde der Metapher nur einen weiteren Schluck. Die Dekadenz ist gnadenlos und allgegenwärtig.

So sind sich alle einig und spinnefeind.
Es werden, bildlich gesprochen, immer mehr "Leber- und Herz-Kreislaufspezialisten" losgeschickt, um akute Beschwerden in der Gesellschaft zu lindern,- nichts anderes ist die heutige Umwelt- und Arbeitsmarktpolitik.
Die Medien in Deutschland sind meist ebenfalls vom Mangel an Übersicht und Objektivität geprägt. Wenn man sich ansieht, wie in den Tageszeitungen bis hin zur bedeutenden Wochenzeitung von führenden Köpfen auf hohem intellektuellen Niveau am Kern der Probleme vorbeiphilosophiert wird, kann einem schlecht werden.
Ähnlich ist es, wenn man sieht, wie entmutigend und aussichtslos so manche sonntäglich Talk-Show in der ARD endet, weil wieder nur öffentlichkeitserprobte Kapazitäten mit biographischem Gewicht und farbigen Scheuklappen eingeladen wurden, die viele Worte machen, uns aber keinen Millimeter weiterbringen.
Dabei ist es sehr einfach Politiker und andere Köpfe des öffentlichen Lebens zu bewerten: Nicht nach den Worten sollte man sie beurteilen und auch nicht nach den Taten. Einzig und allein die Früchte sollten Maßstab sein!


Nehmen wir einmal an, die angestrebte Verfassungsklage hätte Erfolg und das Gericht würde entscheiden, dass auch die Lebensgrundlagen der nach uns kommenden Generationen von der Verfassung geschützt sind, bzw. dass wir diese auf keinen Fall weiter zu Gunsten unseres jetzigen Wohlstandes verheizen dürfen, an wen sollten wir uns dann wenden? Die Politik als gesetzgebende Gewalt wird das Problem nicht lösen können, auch wenn das BVerfG als höchste Gewalt der Rechtsprechung ihr nun schriftlich gäbe, was schon jeder halbwegs Interessierte weiß.
Die Blindheit und Eitelkeit in der Politik wird niemals verschwinden, und bezüglich der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen wird den hochrangigen Damen und Herren immer jemand von außen sagen müssen, was zu tun ist.
Die vollziehende Gewalt erhält ihre Aufgabe erst nach einer Entscheidung der Gesetzgebung. Wer also kann der Gesellschaft und der Politik hier weiterhelfen?

(Inhaltsangabe)

8)A) Organisation der Internalisierung

8)A) I) Die vierte Gewalt - "feststellende Gewalt" als neue Verfassungsinstitution

Die Politik hat heute eine Vielzahl von Aufgaben. Eine davon ist auch die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen.
Schaut man genauer hin, so stellt man fest, dass diese Aufgabe eine Sonderstellung innehält. Sie ist unabdingbare Vorraussetzung für alles Andere und vergleichbar mit dem Fundament eines großen Hauses. Auf diesem spielt sich alles andere ab, wie Arbeit, Produktion, Parteipolitik, soziales Miteinander, Bildung, Konsum, Kultur, usw.
Wenn man bei allen Themen unterschiedlicher Meinung sein kann, muss man zur Erhaltung der Lebensgrundlagen konsequent, schnell und wenn nötig unpopulär entscheiden.
Deshalb ist es absurd, diese Aufgabe allein der Politik zu überlassen.
Wir hatten jetzt 3 Jahrzehnte Zeit um zuzusehen, wie das Thema verbummelt und mit einem als Umweltpolitik bezeichneten Aktionismus bedoktort wird.
Das müsste reichen um zu erkennen, dass unser Hoffen auf die Politik in etwa so ist, wie das Warten auf Godot.
Es gibt nur eine Möglichkeit diesem Weg zum bösen Erwachen ein Ende zu bereiten: Wir müssen eine starke Institution schaffen, die sich um die Abwehr von Gefahren für unsere Lebensgrundlagen kümmert. Jede Beeinflussung dieser Kraft durch die Politik muss ausgeschlossen werden. Es muss eher umgekehrt die Politik auf die Weisungen dieser Institution hören müssen.
Bisher war die Politik nur an Weisungen des Bundesverfassungsgerichts, als höchste Instanz der Rechtsprechung, gebunden. Mit ihr zusammen verkörpert die Politik die drei Organe der Gewaltenteilung, die Exekutive, die Legislative und die Jurisdiktion. Diese sind "zur Verhinderung von Machtmissbrauch und zur rechtsstaatlichen Sicherung der bürgerlichen Freiheiten" (Lexikon) an drei voneinander unabhängige Staatsorgane verteilt worden ( Regierung, Parlament, Gerichte). Was aber die heute handelnden Generationen gegenwärtig den noch kommenden Generationen antun, ist eindeutig massiver Machtmissbrauch, wenn auch eine subtile Form davon, und die bürgerlichen Freiheiten werden auf geschädigten Lebensgrundlagen alles andere als sicher sein.

Was wir also brauchen, ist eine vierte Gewalt neben der Legislative, der Exekutive und der Jurisdiktion.
Wir brauchen eine feststellende Gewalt, die Gefahren für das Fundament allen gesellschaftlichen Lebens aufspürt, greifbar macht und Handlungsanweisungen für die Politik erarbeitet. Dies könnte etwa die Berechnung konkreter Euro-Beträge für die Internalisierung externer Kosten sein.
Dass solche Berechnungen möglich sind, haben schon viele Studien und Untersuchungen gezeigt ( siehe auch Kapitel 7)B)).
Demnach ist es auch naheliegend, wie diese vierte Gewalt denn personell besetzt und wie sie strukturiert sein soll. Die fehlende vierte Gewalt muss man nicht erst aufbauen, denn sie ist schon da.
Man muss sie nur benennen, vernetzen und mit einer Leitung versehen: Es sind dies alle wissenschaftlichen Institute und die entsprechenden Abteilungen an deutschen Universitäten. Das Leitungsgremium der feststellenden Gewalt könnte aus unabhängigen Wissenschaftlern, Vertretern von Umweltverbänden, sowie Einzelpersonen, die ihre Kompetenz bezüglich des Themas bewiesen haben, gebildet werden.
Das Gremium wiederum wird von Wahlfrauen und Wahlmännern gewählt, die aus den Regionen stammen. Alle zwei Jahre werden diese dort von der Bevölkerung ernannt, müssen parteilos und unabhängig sein und arbeiten, abgesehen von einer Aufwandsentschädigung, ehrenamtlich. Über die Lokalpresse und in Veranstaltungen machen sich diese Leute der Bevölkerung bekannt. Auch das Internet ist gut geeignet, individuelle Stellungnahmen der Wahlmenschen zu aktuellen Umweltfragen zu veröffentlichen.
Das Leitungsgremium erarbeitet die eigentlichen Fragen, die mit Hilfe von Studien an den einzelnen wissenschaftlichen Instituten geklärt werden sollen. Mehrere Institute arbeiten unabhängig voneiander an derselben Antwort. Danach vergleicht das Leitungsgremium die Ergebnisse, debattiert in der Wahlmenschenversammlung die Konsequenzen und formuliert die Weisungen an die Politik.

(Inhaltsangabe)

8)A) II) Reinvestition der Internalisierungseinnahmen

Nehmen wir einmal an, die Vierte Gewalt würde die Summe aller pro Jahr in unserer Volkswirtschaft externalisierten Kosten auf 400 Milliarden Euro beziffern, (das ist nach bisherigen Untersuchungen die absolute Untergrenze), beziehungsweise der Staat würde durch Internalisierung aller bisher externalisierten Kosten die Summe von 400 Milliarden Euro einnehmen, - was soll mit diesem Geld passieren?
Rein theoretisch betrachtet gehört dieses Geld denen die geschädigt wurden, also der Allgemeinheit und hauptsächlich den nachfolgenden Generationen. Die Summe nun aber aufheben zu wollen, um es diesen als Schadenersatz einmal auszahlen zu können, ist unsinnig, ebenso, wie die Vorstellung, damit Schäden beseitigen zu können. Außerdem würde die deutsche Wirtschaft durch Herausnahme von 400 Millarden Euro stark geschädigt werden.
Viel naheliegender ist es, mit dem Geld den Internalisierungsprozess zu beschleunigen, welcher die Volkswirtschaft zu einer weitgehenden Schadensvermeidung führt.
Die Einahmen müssen also verwendet werden, um den Grund für ihre Erhebung abzuschaffen.
Das Geld muss wieder zur Bevölkerung zurückfließen. Erhöht man die Kaufkraft der Marktteilnehmer, entspricht man nicht nur dem Gebot der Aufkommensneutralität, sondern unterstützt den marktwirtschaftlichen Alltag als Träger des Internalisierungsprozesses.
Ein Teil der Internalisierungseinnahmen müssen dazu verwendet werden, um nicht akzeptable Engpässe in der Grundversorgung der Bevölkerung abzufedern.
Es sollten zwei Finanztöpfe gebildet werden, einer mit 300 Milliarden Euro und einer mit 100 Milliarden Euro.
Aus dem Größeren wird jeder und jedem Deutschen, ob Kind, Erwachsene oder Greis, ob Arbeitsloser oder Konzernchef ein gleich hohes, garantiertes Mindesteinkommen ausgezahlt. Das wären pro Monat 300 Euro, die man nicht verdienen oder beantragen muss. Der erste Topf, oder Einkommenstopf mildert also die Auswirkungen auf die persönliche Situation aller Betroffenen.
Der Zweite, der Subventionstopf, mildert die Auswirkungen im gesellschaftlichen Bereich.
Aus ihm werden an erster Stelle Maßnahmen bezahlt, die notwendig sind, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Dies wären etwa Hilfen zur Umstellung der Infrastruktur in der medizinischen Versorgung, der Altenpflege und der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln.
An zweiter Stelle kommen Hilfen zur Selbsthilfe im elementaren Privatbereich. Hier bildet die finanzielle Unterstützung nur einen kleinen Teil der Leistungen. In erster Linie sollten dies kostenlose Beratungen und sonstige Unterstützungen, etwa zur Senkung von externalisierten Kosten in Wohngebäuden (Wärmedämmung, Solaranlagen, Nutzung regional vorhandener Energiequellen, usw.), oder Hilfen zur Dezentralisierung von Arbeit und Produktion, Hilfen zur Modernisierung der öffentlichen Verkehrsmittel, etc., sein.

(Inhaltsangabe)


8)B) Phasen und Dynamik

Wenn wir für jedes Produkt auf dem Markt die versteckten Produktionskosten, welche bisher externalisiert werden konnten, berechnen und als Internalisierungsaufschlag zum herkömmlichen Marktpreis addieren, werden einige Produkte oder Dinge fast unbezahlbar. Bei anderen, wohl den meisten, wird sich der Preis wahrscheinlich um 50% herum erhöhen, bei wenigen wird er nur schwach steigen.
Zu den allermeisten dieser Konsumgüter sind günstigere Alternativen vorstellbar, welche von der deutschen Wirtschaft bei einem deutlichen Signal auch entwickelt und hergestellt würden. Dies wäre keine Zauberei, sondern marktwirtschaftlicher Mechanismus. Fehlen die Signale aus der Politik, oder sind diese schwammig und nicht logisch nachvollziehbar, so werden keine befriedigenden Produktalternativen auftauchen.
Der hier vorgeschlagene Internalisierungsprozess ist allerdings ein in sich geschlossenes und nachvollziehbares Konzept, streng an der Wirklichkeit orientiert und nicht entkräftbar durch parteipolitische oder andere ideologische Einwände. Sollten wir diesen Weg gehen, so wird eine Dynamik in Gang kommen, die sich selbst steuert, sozusagen Wirtschaftspolitik ohne Politik.
Bisher hat die Regierung mit immer neuen Gesetzen und Folgegesetzen lediglich einen unüberschaubaren Zickzackkurs zurückgelegt, hin und her zwischen Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften, zwischen Machterhalt und der eigenen stillen Unsicherheit und Ratlosigkeit, eine Politik des Zufalls und der Zeitverschwendung.
Dieses Mal haben wir eine deutliche Perspektive vor Augen, die weitgehende Abschaffung der Kostenexternalisierung, und wir haben ein finanzielles Instrument, dies praktisch in der Gesellschaft umzusetzen. Bringen wir dieses in Gang, wird es uns zum Ziel führen.
Hinein zu regieren ist dann nur hinderlich.
Allerdings muss der Prozess begleitet werden, und er muss gut durchdacht und vorbereitet werden. Wie dies aussehen könnte, sollte besser öffentlich diskutiert werden.

Unklar ist, ob man einen plötzlichen Einstieg oder einen allmählichen Übergang in die Internalisierungsphase wählen sollte. Der langsame Einstieg ist nicht zu überblicken. Er scheint schonender zu sein, birgt aber auch viele Unwägbarkeiten.
Vielleicht ist der plötzliche Übergang, nach einer sorgfältigen Vorbereitungsphase, besser.
In diesem Fall würde die zu internalisierende Schadensumme, welche über die von uns konsumierten Waren und Produkte eingenommen wird und die verteilt werden kann, schon bald zu schrumpfen beginnen.
Mit der Abnahme der Internalisierungseinnahmen würde sich aber auch das garantierte Mindesteinkommen reduzieren. Es ist immer weniger da, das verteilt werden kann.
Das wäre nicht weiter schlimm, wenn wir die, durch die Internalisierung entstehenden Arbeitsplätze dann auch zur Verfügung hätten. Wir bekommen eine bunte Palette von neuen dauerhaften Jobs in nahezu jeder Sparte, sodass fast jeder Arbeitswillige eine zufriedenstellende Arbeit bekommen kann. Das Mindesteinkommen wird bald nicht mehr gebraucht. Wahrscheinlich wird hier aber eine Zeitverzögerung, zwischen der Abnahme der Internalisierungszahlungen und der Entstehung von Arbeitsplätzen stattfinden. Die Arbeitsplatzgeber und neue Selbstständige werden zögern, weil sie vor einer völlig neuen Situation stehen. Es könnte also einen Engpass geben, den es auszugleichen gilt.

Demgegenüber muss man aber auch berücksichtigen, wie die Umstellung im Detail abläuft. Es muss enorm investiert werden. Jede/r einzelne Deutsche hat ein persönliches Interesse daran, die Internalisierungsabgaben durch Veränderung der persönlichen Lebensumstände zu senken. In der Praxis heißt das, dass zum Beispiel sehr viel Wärmedämmung benötigt würde und Handwerker, diese einzubauen.
Der Markt für Umwelttechnik vervielfachte sich. Die meisten Autokäufer fragten nach 2-Liter-Autos, oder regenerativ betriebenen Motoren. Unternehmer müssten sämtliche Produktionsmittel an die neuen Bedingungen anpassen. Dabei lassen sich neue Techniken zunächst nur mit den vorhandenen, alten Techniken verwirklichen.
Die Externalisierungskosten und damit die Internalisierungeinnahmen könnten zu Anfang also auch erstmal in die Höhe gehen, um dann erst später einen stetigen Trend nach unten einzuschlagen.

Nach einigen Jahren hätten wir dann die Normalisierungsphase erreicht und der Grad der Kostenexternalisierung in der Warenproduktion würde sich bei einem unbedeutenden, mit heutigen Verhältnissen nicht vergleichbaren Wert, einpendeln.
Über das Gefährdungspotential dieses verbleibenden Rests noch stattfindender Beeinträchtigungen unserer Lebensgrundlagen muss man sich unterhalten, wenn es soweit ist.

(Inhaltsangabe)


8) C) Internalisierung und Arbeitsmarkt

Der mit Abstand größte Posten aller zur Zeit externalisierten Kosten, sind Schädigungen der Allgemeinheit und der kommenden Generationen durch die Folgen der Energieerzeugung aus Öl, Kohle, Gas und Kernkraft.
Hier würden durch eine vollständige Kosteninternalisierung auch die umfangreichsten Verteuerungen stattfinden.

Unternehmen, die Energie verbrauchen, müssen also Möglichkeiten finden, den Verbrauch von Energie aus diesen Primärenergieträgern zu vermeiden. Sie werden sich nach anderen Energieträgern und -quellen umsehen.
Energie aus regenerativen Quellen ist dann im Verhältnis zwar sehr viel günstiger bereitzustellen, als die alte Energie. Weil es davon zur Zeit aber zu wenig gibt, werden sich, wegen der starken Nachfrage, die Preise für Solar- und Windstrom und Wasserkraft, aber auch z.B. für Holz erhöhen.
Es müssen in Deutschland zuerst viel mehr Anlagen für die Erzeugung sauberer Energie gebaut werden. Die Techniken sind da, liegen aber größtenteils in den Schubladen. Es wird also einige Jahre dauern, bis wir hier nachgerüstet haben, und längst nicht jeder Einsatz von fossiler Energie lässt sich durch regenerative Energie ersetzen.

Die zweite Möglichkeit für den Unternehmer, Energieverteuerungen zu umgehen, ist die Energieeinsparung.
Hierzu muss er beispielsweise seine Firmengebäude mit effektiver Wärmedämmung nachbessern, weil deren Unterhaltungskosten sehr viel stärker als bisher den Preis seines Produkts oder ihrer Dienstleistung beeinflussen wird. Eventuell braucht er neu konzipierte technische Anlagen, weil die alten zu viel Energie verschwenden, oder er rüstet die Produktion auf die Verarbeitung von weniger energieintensiv zu veredelnder Grundstoffe um.

Die dritte Möglichkeit, um Energiekosten zu sparen, ist der verstärkte Einsatz der einzigen Alternative zur technischen Arbeitsenergie, nämlich der menschlichen Arbeitskraft.
Wenn man die tierische Arbeitskraft vernachlässigt, ist die Arbeitskraft von Menschen die umweltfreundlichste Form von Energie. Wir Menschen beziehen unsere Energie aus der Nahrung, die zwar im Boden wächst, aber aus Sonnenenergie entsteht. Die menschliche Arbeitskraft ist also eine Form von gespeicherter Sonnenenergie, die in großer Menge zur Verfügung steht, im Prinzip keine Lebensgrundlagen schädigt und sofort und fast überall eingesetzt werden kann.
In allen Produktionsverfahren und Arbeitsprozessen, die sowohl von Menschen, als auch von Maschinen ausgeführt werden (z.B. die meisten Fabriken, alle Handwerksbetriebe, viele Dienstleister, Bauwirtschaft, Landwirtschaft, usw.), gibt es für den jeweiligen Unternehmer eine vorstellbare, rechnerische Grenze, jenseits welcher sich die Beschäftigung einer Arbeitskraft nicht mehr lohnt und der Maschineneinsatz günstiger ist.
Diese Grenze wurde in den letzten Jahrzehnten unbeachtet und beständig zu Gunsten des Maschineneinsatzes verschoben. Die technische Entwicklung machte es möglich, könnte man behaupten. Doch bei genauerem Hinsehen ist es eher die Möglichkeit umfangreicher Kostenexternalisierungen gewesen, welche die schnelle Technisierung der Produktion in die falsche und fatale Richtung vorangetrieben hat, und damit die menschliche Arbeitskraft entbehrlich machte.
Diese Entwicklung wird durch die Internalisierung wieder zurückgefahren, bis sich von selbst ein natürliches Nebeneinander beider Formen von Arbeitsenergie eingestellt hat.
Wir hätten dabei aber nicht, wie es heute etwa beim Thema Niedriglohnjobs vorgeschlagen wird, die menschliche Arbeitskraft bezuschusst, um sie etwas konkurrenzfähiger zu machen, sondern wir hätten ihrem direkten Konkurrenten den umfassend ermittelten, angemessenen Preis zugewiesen und ihm so die unrechtmäßige Dominanz im marktwirtschaftlichen Wettbewerb zurückgestutzt.
Ebenso würde sich die Grenze für potentielle Neuunternehmer positiv verschieben, jenseits welcher ihre Geschäftsidee auch Erfolg verspricht (z.B. Recycling-, Reparatur- und Second-Hand-Branche, Handwerk und Landbau, Regionalhandel und -dienstleistungen, Produktionsverlagerungen nicht ins Ausland, sondern in die Regionen im Inland). Neue Geschäftsideen entstehen mannigfaltig unter den gründlich gewandelten ökonomischen Bedingungen und der Rückbesinnung auf die Menschenkraft.
So manche Rationalisierung, Technisierung, Arbeitskräfteabbau oder Güterbezug aus Übersee wird sich als betriebswirtschaftlicher Flop herausstellen und rückgängig gemacht werden müssen. In der Praxsis heißt dies, viele der einst eingesparten Arbeitsplätze werden im Stammland der Unternehmen aus ureigenen betrieblichen Gründen wieder neu geschaffen.

Angesichts des logischen Sachzusammenhangs, wonach die Kostenexternalisierung in unserer Konsumgesellschaft für die hohe Arbeitslosigkeit verantwortlich ist und angesichts des Umkehrschlusses, wonach eine Beseitigung dieser Externalisierung einzig und allein wieder ausreichend Arbeitsplätze schafft, kann man beim Anblick der täglichen politischen Betriebsamkeit zum Thema eigentlich nur noch mit dem Kopf schütteln (Hartz-4, Bündnis für Arbeit, Niedriglohnsektor, usw.).
Die geplanten Reformen sind lediglich Kompromisse zwischen mächtigen Interessengruppen. Sie enthalten zu viele Milchmädchenrechnungen, kosten den Staat unnötig Geld und werden langfristig zu nichts führen.
Politische Entscheidungen sind heutzutage fast nur noch Strohfeuerfantasien und Zufallsergüsse. Die sogenannten Politiker disqualifizieren sich täglich höchst routiniert selbst und können allesamt unter das vernichtende Urteil eines Ausspruchs von Edward Kennedy eingeordnet werden, der da sagte: "In der Politik ist es wie in der Mathematik, was nicht ganz richtig ist, ist falsch."
Ob Regierung oder Opposition, alle geben, bildlich gesprochen, nur ständig neue Rezepte zum besten, wie die unablässig sich auftuenden Risse in den Wänden des Hauses unserer Volkswirtschaft zugespachtelt werden können.
Das Internalisierungskonzept auf dieser Website aber schlägt vor, endlich die Sanierung des Fundaments in Angriff zu nehmen, auf welchem die Gesellschaft existiert, damit nachher keine Risse mehr entstehen. Es schafft Millionen zukunftsfähige Arbeitsplätze, ohne dass es den Staat etwas kostet.

(Inhaltsangabe)


8) D) Ökonomische Betrachtung

Unser Wirtschaftssystem und das der anderen westlichen Staaten wird als Marktwirtschaft bezeichnet.
Immer mehr Länder der Welt nähern sich diesem Modell an, weil es unbestreitbare Vorteile für die Versorgung der Bevölkerung besitzt.

Die Selbstverständlichkeit, mit der das Wort Marktwirtschaft täglich mit unserer gegenwärtigen Art, zu produzieren und zu konsumieren, gleichgesetzt wird, lässt keinen Zweifel an der Richtigkeit dieser Bezeichnung aufkommen.
Trotzdem soll gefragt werden: Ist die westliche Ökonomie, die oft auch als Kapitalismus bezeichnet wird, wirklich eine Marktwirtschaft?

Hauptmerkmal der Marktwirtschaft ist die ständige Konkurrenz der Produzenten und Anbieter von Dienstleistungen um Marktanteile für ihre Produkte. Erste Antriebsfeder ist dabei die Aussicht auf finanziellen Gewinn. Jeder Unternehmer muss ständig bemüht sein, seine Produktion so geschickt wie möglich zu organisieren. Je geringer seine Gesamtproduktionskosten sind, desto günstiger ist der Preis seines Endprodukts.
Günstige Preise erhöhen die Nachfrage der Konsumenten nach diesem Produkt und damit die Aussicht auf Profit für den Unternehmer.
Außerdem sorgt das Marktwirtschaftliche System einerseits für einen qualitativen Mindeststandard der Produkte, denn schlechte Waren sprechen sich herum und werden nicht mehr gekauft. Andererseits garantiert es den Konsumenten eine relative Versorgungssicherheit. Falls auf dem Markt Versorgungslücken sichtbar werden, es eine Nachfrage, aber kein Angebot dazu gibt, finden sich sehr schnell Unternehmer, die solche Lücken schließen.
Für die Konsumenten sichert die Marktwirtschaft somit völlig eigendynamisch eine umfassende Versorgung (alles, immer, preiswert, gut) und für die Produzenten eine verlässliche Aussicht auf Profit.

Wird in diese marktwirtschaftliche Dynamik von außen eingegriffen, um eine Entwicklung zu fördern, die nicht von alleine aus dieser Dynamik entspringen würde, bzw. um einen Zustand zu sichern, welcher sich nicht alleine halten könnte, bewirkt man damit immer auch eine Störung des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage.
Ein regulatives Instrument bildet die soziale Komponente unserer Marktwirtschaft. Sie ist ursprünglich eingeführt worden, um menschliches Elend, wie bei der klassischen, freien Marktwirtschaft zu verhindern. In der sozialen Marktwirtschaft wird den Schwachen der Gesellschaft prinzipiell eine Mindestabsicherung garantiert.
Die "Väter" unserer Marktwirtschaft haben dieser wohl nicht zugetraut, dass sie von alleine die soziale Absicherung für Alte, Kranke oder Mittellose hervorbringt. Ihnen war wohl bewusst, dass nicht humanitäre Ideale die Hauptantriebskraft der Marktwirtschaft sind, sondern der menschliche Eigennutz.
Da jedes Mitglied der Gesellschaft theoretisch einmal zu den Schwachen zählen könnte, ist es zulässig, dieses soziale Netz von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. Solange die soziale Komponente nur für eine Grundabsicherung sorgen muss und die Arbeitslosigkeit niedrig ist, beeinträchtigt sie die marktwirtschaftliche Dynamik nicht.
Die soziale Komponente unserer Marktwirtschaft ist also ein regulierender, unbedingt notwendiger Eingriff, der allen MarktteilnehmerInnen zu Gute kommt. (Über die Anfälligkeit des sozialen Netzes, unbemerkt degenerieren und wirklichkeitsfremd werden zu können, soll hier nicht geredet werden.)

Eine weitaus gravierendere Art des Eingriffs in den marktwirtschaftlichen Mechanismus sind die Subventionen.
Sie kommen nur gewissen Sparten, manchmal sogar nur einzelnen Betrieben zu Gute.
Mit Subventionen wird Geld, das der Allgemeinheit gehört, an einzelne Zellen des marktwirtschaftlichen Systems verteilt, sei es durch direkte finanzielle Zuwendungen oder durch Erlass von Steuern und Abgaben. Dadurch werden subtile Störungen in der marktwirtschaftlichen Dynamik ausgelöst, die sich über Jahre hinweg zu schweren Problemen für die Gesellschaft auswachsen können.
Die Subventionen, die der Staat jährlich der Wirtschaft, oder anderen Marktteilnehmern in Deutschland zukommen lässt (Kohle, Flugbenzin, chemische Industrie, Atomanlagen, etc., aber auch Landwirtschaft und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen), sind aber nur ein Bruchteil dessen, was unsere Volkswirtschaft aus anderer Quelle, nämlich aus der Möglichkeit, produktionsbedingte Umweltschäden auf die gegenwärtige oder zukünftige Allgemeinheit abwälzen zu können, bezieht.
Durch diese gigantische Subventionierungsorgie mittels Externalisierung, merkwürdigerweise den liberalistischen Hardcore-Ökonomen bis heute noch nicht aufgefallen, werden weit mehr Störungen der marktwirtschaftlichen Dynamik verursacht, als bei jeder herkömmlichen Subventionierung.
Die Summe all dieser Störungen, also die Konsequenzen aus jahrzehntelanger Externalisierungspraxis, erfahren wir jetzt primär als Massenarbeitslosigkeit und Umweltzerstörung, sekundär als deren Folgeprobleme.
Subventionen verschieben die Nachfrage weg vom Optimum, welches sich eigentlich aus der marktwirtschaftlichen Dynamik ergeben würde.
Wenn allerdings die Summe der externalisierten Produktionskosten als Subventionen verstanden werden, muss man angesichts der unglaublichen Höhe dieser Subventionsbeträge ernsthaft bezweifeln, ob es sich bei unserem gegenwärtigen Wirtschaftssystem noch um eine Marktwirtschaft handelt. Beide gegensätzlichen Lager, die Befürworter und die Gegner des Kapitalismusses befinden sich auf dem Holzweg wenn sie behaupten, die Marktwirtschaft brächte den Segen, bzw. verursache die Probleme.
Wirtschaftslobbyisten und deren "Trojaner" in den Parlamenten, aber auch Umweltschützer und Globalisierungskritiker haben den gravierenden Unterschied zwischen Marktwirtschaft und Kapitalismus noch nicht erkannt.
Wir haben in den alten Industriestaaten eigentlich gar keine Marktwirtschaft, allenfalls eine Subventionsmarktwirtschaft, wenn nicht sogar eine kapitalistische Planwirtschaft, oder, um den Restmüll als Hauptcharakteristikum einzubringen: wir leben in einer Exwirtschaft.
Außer der wirklichen Marktwirtschaft kann keine Wirtschaftsform eigendynamisch und über einen langen Zeitraum, also nachhaltig, funktionieren. Früher oder später kommt es zwangsläufig zu gewaltigen Problemen, die wuchernde Erosionen und schließlich den Zusammenbruch zur Folge haben. - Und genau dies ist gegenwärtig unsere bittere Zukunftsaussicht.

Viele Umstrukturierungsmaßnahmen sind in den westlichen Staaten schon ergriffen worden um gegen die Wirtschaftskrise vorzugehen. Außer dem Aufflackern einiger kurzlebiger, statistischer Verbesserungen ("Jobwunder" in USA, Sozialstaatsreformen in den Niederlanden, bessere Finanzsituation in Skandinavien, "Wirtschaftswunder" in osteuropäischen Ländern, Wachstum in Schwellenländern wie China und Indien, usw.), die meist sogar auf Kosten anderer Bereiche erfolgt sind, setzt sich der Abwärtstrend der westlich orientierten Wirtschaft unbeirrt fort. Politiker wollen nicht als Feinde der Marktwirtschaft geoutet werden. Deshalb halten sie Subventionsabbau prinzipiell für gut, werden bei dem Thema aber seltsam wortkarg. Von der entscheidenden Bedeutung der Externalisierung haben sie darüber hinaus noch überhaupt nichts gehört, geschweige denn, ist ihnen ein Handlungsbedarf bewusst.
Warum selbst hochangesehene Wirtschaftsfachleute, wir nennen sie in unsrer ökonomischen Naivität sogar "Weise", den wahren Grund der Krise nicht erkennen, bleibt dabei ein großes Rätsel. (Vielleicht ist die Erklärung aber einfach: Scheuklappen sind nun mal undurchsichtig.)

Es sollte die Marktwirtschaft rehabilitiert werden, indem man sagt: Nicht die Marktwirtschaft bringt uns allen diese gewaltigen Probleme, sondern das Fehlen der Marktwirtschaft.
Nirgendwo auf der Welt gibt es zur Zeit die Marktwirtschaft. Überall steht nur die Fassade derselben, während das Treiben dahinter eskaliert. Wenn wir diese genialste unter allen denkbaren Ökonomiemodellen in dem konsequenten Sinne hätten, dass keinerlei Kostenexternalisierungen in der Produktion auf die Allgemeinheit möglich wäre, dann hätten wir keine Krise.

- Zum Begriff der Kategorischen Marktwirtschaft, mehr unter Teil 4, Kapitel 11)A), aber auch in den Kommentaren im Archiv (Kapitel 11).
(Inhaltsangabe)


E) Widerstände, Chancen und Hauptproblem der Umsetzbarkeit

Zum Internalisierungskonzept sind Widerstände aus den Reihen der etablierten Parteien und Verbände zu erwarten, am heftigsten von denen, die bisher am ausgiebigsten von der Kostenexternalisierung profitiert haben.

Einige werden bemängeln, dass die Höhe des garantierten Mindesteinkommens für jeden gleich sein soll, wo doch die Reichen, die einen großen Besitz zu unterhalten haben, dafür sehr viel mehr Internalisierungsabgaben bezahlen müssten.
Dieser Einwand ist unzulässig, weil der große Besitz ja nicht durch Arbeit, sondern durch Kostenexternalisierung im großen Stil erlangt wurde.
Hier wird die Internalisierung externer Kosten zur praktikablen, vollautomatischen Alternative zur Vermögensteuer. Die beiden Hauptvorbehalte gegen diese, (verfassungsrechtliche Bedenken, weil Guthaben schon mehrfach versteuert wurden und aufwandstechnische Bedenken, weil die Erhebungskosten die Einnahmen beinahe auffressen), wären bei der Internalisierungsabgabe hinfällig.

Die deutsche Exportwirtschaft wird durch die Internalisierung zunächst die größten Verluste zu tragen haben. Wenn allerdings die Entwicklung von Produkten, die mit wenig Kostenexternalisierung auskommen, in Deutschland erst einmal in Schwung gekommen ist, werden diese Produktalternativen zum Exportschlager. Die Weiterentwicklung zur Kategorischen Marktwirtschaft wird sich angesichts der immer gleichen Probleme auch in allen anderen Staaten als die einzige Alternative herauskristallisieren und sichert der Exportwirtschaft in unserem Land für Jahrzehnte eine gewisse Vorreiterrolle in der ganzen Welt, - zukunftsfähige Technologie made in Germany.

Manche Politiker mit dem Anschein von Wirtschaftskompetenz sagen: "Die Leistungsträger unserer Gesellschaft sollen belohnt werden", und meinen damit, dass innovativen Unternehmern, die einen Betrieb erfolgreich führen, der Profit nicht genommen werden soll. Im Prinzip gibt es daran nichts zu bemängeln, außer dass die allermeisten dieser "Leistungsträger" ihren Erfolg hauptsächlich der Externalisierung von Kosten zu verdanken haben, also einem für die Gesellschaft ausgesprochen schädlichen Verhalten.
Durch die Internalisierung werden erst die wahren Leistungsträger unter den Unternehmern sichtbar gemacht, die heute noch im nationalen wie globalen Brei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Zwänge und Bedingungen versteckt sind.
Wer von diesen es versteht, mit minimaler Kostenexternalisierung einen Betrieb erfolgreich zu führen, der soll auch reich werden dürfen.

Alle bisher in Deutschland gewährten Subventionen müssen nach der Logik des Internalisierungskonzepts gestrichen werden.
Dies könnte ein großes Geschrei erzeugen, dem man aber leicht argumentativ begegnen kann. Mit Hilfe der unter RestmuellNet.de dargelegten Thesen wird der Protest der betroffenen Gruppen so schal und peinlich wirken, wie beispielsweise das Wehklagen von Henkern über den Verlust ihres Arbeitsplatzes durch Abschaffung der Todesstrafe.

Subventionen können unter dem Internalisierungsgedanken allenfalls Hilfe zur Selbsthilfe sein, bzw. Schutz vor elementarer Not für die Gesellschaftsmitglieder. Mit wenigen Ausnahmen (Alte, Behinderte, chronisch Kranke, Kinderbetreuung und -förderung, etc.) müssen sie streng zeitlich befristet bleiben. Innerhalb einer vollwertigen Marktwirtschaft, die keine Kosten auf Dritte externalisiert, findet jeder arbeitsfähige Mensch eine Beschäftigung, mit der er seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Vollbeschäftigung kann wieder Realität werden.
Das soziale Netz soll als eine Form von Subventionierung angesehen werden, die berechtigt ist, weil es für die arbeitsunfähigen Bürger vorgehalten wird, und nicht, um die Kollateralschäden eines ruinösen Wirtschaftssystems aufzufangen.

Andere Themenbereiche sind denkbar, wie etwa eine neue, realitätsorientierte Gestaltung der Entwicklungshilfe.
Diese muss verstanden werden als Übertragung des sozialen Netzes auf die globalen Verhältnisse. National helfen starke Bürger den schwachen Bürgern, international die reichen Länder den schwachen Ländern.
Beide Male sollte Hilfe zur Selbsthilfe an oberster Stelle stehen, die selbstlose Befähigung Bedürftiger zur uneingeschränkten Teilnahme an der Gesellschaft einerseits, und die Befähigung auch aller strukturschwachen Länder dieser Erde zu individuellen, eigenen Stärken von denen sie dauerhaft zehren können.
Durch die Internalisierung können schwache Länder ihre Besonderheiten besser entfalten. Die alltägliche Bevormundung von außen, wie die wirtschaftliche Ausbeutung durch Industriestaaten geht stark zurück, weil der finanzielle Anreiz dafür zusammenbricht.
Wie in Deutschland jeder arbeitsfähige Arme durch Aufwertung seiner persönlichen Arbeitskraft und Nutzung seiner Stärken in den neuen Arbeitsmarkt eingebunden werden kann, wird jedes Entwicklungsland unter einer vollständigen Marktwirtschaft mit globalem Sozialsystem eine eigenverantwortlich genutzte und die Existenz sichernde Nische im Weltmarktgeschehen finden.
Entwicklungshilfe könnte, aus dem Subventionstopf (Kapitel 8)A)I)) finanziert und komplett an Nichtregierungsorganisationen übertragen, zur wirklichen Hilfe zur Selbsthilfe werden, ohne landesspezifische Strukturen zu zerstören, Machthaber zu sponsern oder, über Großprojekte, Umweltzerstörungen zu fördern.
Um den Import von sozial und umweltverträglich produzierten Gütern aus ärmeren Ländern nicht zu unterbrechen, ja noch zu fördern, wären zunächst noch Subventionierungen nötig, bis neue Überseetransportmittel entwickelt und eingesetzt werden (z.B. Luftschiffe mit regenerativem Antrieb, Solarsegler mit Wasserstofftechnologie).

Die Wachstumsideologen in Politik und Wirtschaft, mittlerweile unter dem Druck des wirtschaftlichen Niedergangs zur richtigen Plage geworden, könnten mit Hilfe des Internalisierungskonzepts und seiner Begründung besser in die Schranken gewiesen werden.
Sie sind mit ihrem irrigen Glauben an den "Heilsbringer" Wirtschaftswachstum nur deshalb so dominant geworden, weil bislang eine realistische ökonomische Alternative fehlte. Unbehelligt dürfen solche Leute behaupten, eine Ankurbelung der Wirtschaft würde die Arbeitslosigkeit reduzieren.
Frech installieren sie für die Armen eine Ungeheuerlichkeit nach der Anderen, während die obersten Externalisierungsgewinner aus fetter Position Beifall klatschen.
Fakt ist, dass die heutige Massenarbeitslosigkeit mit der Externalisierung von Produktionskosten untrennbar verbunden ist. Beide begannen in den sechziger Jahren zu wachsen und beide sind heute so stark wie nie.
Wirtschaftswachstum war, mittel- und langfristig gesehen, in den letzten Jahrzehnten kaum mehr, als eine Perfektionierung der Produktionskostenexternalisierung, in unserem Land und weltweit.
Die Ankurbelung der Wirtschaft in althergebrachter Form wird die Arbeitslosigkeit nur weiter verschärfen.
Der Bevölkerung muss klargemacht werden, dass diese Art von politischen Sektierern, samt ihrem pseudowissenschaftlichen Anhang schlimmer sind, als Elefanten im Porzellanladen unserer Gesellschaft, dass sie nicht nur das Inventar, sondern auch das Haus, in dem sich der Laden befindet, zerstören.

Internalisierungsgegnern kann man auch entgegenhalten, dass man für viele Gesellschaftsprobleme eine neue Basis und erweiterte Handlungsspielräume erhält. Profitieren würde der größte Teil der Bevölkerung, für welchen die Verteuerung ihrer Lebenshaltungskosten durch die Internalisierungsaufschläge weit unter den 400 Euro pro Monat läge. Besonders die unteren Einkommensgruppen, Alte und Familien mit Kindern würden finanziell erheblich gestärkt, ohne dass die Rente, das Kindergeld oder die Sozialhilfe erhöht werden muss.
Beispielsweise könnte man nach der Wiederentstehung eines vielfältigen und flächendeckenden Arbeitsmarktes und bei Auszahlung eines garantierten Mindesteinkommens für jede/n Deutsche/n die Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe auf eine reine Sachleistung zurückstutzen, abgesehen etwa von den dauerhaft Bedürftigen.
Dafür könnte man die Altenpflege und Altenbetreuung ausweiten und sich um Kinder und gesellschaftliche Randgruppen intensiver kümmern.
Der Missstand, dass gering bezahlte Arbeitnehmer weniger Geld im Monat zur Verfügung haben als mancher arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger würde aufhören. Jeder der arbeitet, auch wenn es nur wenige Stunden pro Woche sind, soll auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche haben, als ein Nicht-Arbeitender.
Für ausländische Mitbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit müsste eine Unterstützungsmöglichkeit entworfen werden, weil diese kein garantiertes Mindesteinkommen erhalten. Denkbar wäre ein bestimmter oder individueller Prozentsatz davon, etwa in Abhängigkeit ihrer Deutschkenntnisse (finanzieller Anreiz zur Eigenintegration).

Die Gesundheits- oder Krankheitskosten könnte man senken, indem man auch hier die Externalisierung von Kosten unterbindet und bestimmte, krankmachende Produkte (Tabak, Alkohol, Zucker, etc.) mit entsprechenden Sozialkassenabgaben belegt.
Wissenschaftler der Universität Ulm verfassten im Jahre 2000 eine umfangreiche Studie über den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden durch das Rauchen. ("Ausgewiesen wird eine zurückhaltende Schätzung der gesamten dem Rauchen zurechenbaren Schadenskosten").
Was die Forscher in Ulm berechneten, ist nichts anderes als die externalisierten Kosten des Rauchens, die gegenwärtig auf unser Sozialsystem abgewälzt werden. In einem Artikel dazu heißt es:
"Nach den ausführlichen Berechnungen der Studie werden dem Rauchen pro Jahr rund 117.000 vorzeitige Todesfälle und 1,5 Millionen verlorene Lebensjahre zugerechnet. Die jährlichen Gesamtkosten belaufen sich auf 33,8 Milliarden DM. Davon entfallen 9,3 Milliarden DM auf die stationäre Versorgung in Akut- und Rehabilitationskrankenhäusern, die ambulante Versorgung und die Arzneimittelversorgung. Der Ausfall an Arbeitskraft durch verlorene Lebensjahre summiert sich auf 8,2 Milliarden Mark, derjenige durch Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit auf 16,4 Milliarden DM. Insgesamt entspricht dies 415 DM je Einwohner oder knapp 1.600 DM je aktivem Raucher. Wenn man auch den Arbeitsausfall in der Hausarbeit und bei der Betreuung von Angehörigen berücksichtigt, steigen diese Kosten weiter an".
Wenn man diese enormen Summen durch prozentualen Aufschlag auf jedes Gramm Tabak internalisieren würde, und verfährt genauso mit den Ergebnissen einer, noch ausstehenden, Studie über die sozialen Schäden durch Alkohol, wäre unser Sozialsystem mit einem Schlag saniert und wir könnten ganz entspannt über nötige Reformen ( zurück zur qualitativen Grundsicherung) nachdenken.
Die Ausgaben der Kassen würden zurückgehen, weil gesunde Nahrung günstiger wäre, als industriell vorgefertigte Nahrung.
Ernährungsbedingte Krankheiten, die ca. die Hälfte aller Krankheiten ausmachen, sind meist auf solche Nahrungsmittel zurückzuführen, die mit einem hohen Anteil an externalisierten Kosten erzeugt wurden (Fast-food, Zucker- und Süßstoffgetränke, Weißmehlerzeugnisse, Fleisch aus Intensivmast, Fertig- und Instantmahlzeiten, etc.).

Manche Umweltpolitiker und Umweltorganisationen fordern ein Solardächerprogramm, ein 100000-Solardächerprogramm, oder ein 1-Million-Solardächerprogramm. Mit Verlaub: Wer soll das finanzieren?
Wenn wir alle externalisierte Kosten der herkömmlichen Energieträger auf deren Preis aufschlagen, bekommen wir ganz automatisch ein viele-Millionen-Solardächer-Programm, ganz ohne Gesetz und Zuschüsse.

Bestimmte Steuern, wie zum Beispiel Mehrwertsteuer und Ökosteuer könnten entfallen.
Die Lohnsteuer könnte umstrukturiert werden, um die Schwarzarbeit unattraktiv zu machen. Ein garantiertes Mindesteinkommen für jeden Menschen, also für jedes Kind und die Aussicht auf lang anhaltende Stabilität der Verhältnisse würde den Geburtenrückgang stoppen.
Internalisierung entzöge der Korruption zum großen Teil den Boden.
Mietwohnungsbesitzer dürften die Verteuerung der Nebenkosten nur zur Hälfte an ihre Mieter weitergeben, könnten ihren Kostenanteil durch Investitionen in Energiesparmaßnahmen aber reduzieren. usw., usf.


Die größte Schwierigkeit, wollten wir das Internalisierungskonzept allein in Deutschland einführen, lässt sich allerdings nicht lösen.
Wenn von zwei benachbarten Staaten der eine die Marktwirtschaft im Sinne dieses kategorischen Konzepts, der andere aber noch die alte Kapitalistische Planwirtschaft als ökonomisches System führt, wird der Schmuggel über die Landesgrenzen zwangsläufig enorme Ausmaße annehmen. Die Gewinnspannen, die dabei winken, wären zu verlockend. Deutschland könnte nie all seine Grenzen bewachen, um die Schmuggelware (auch eine Form von Profit durch Kostenexternalisierung) abzuwehren.
Deshalb muss die Kategorische Marktwirtschaft mindestens ein Europamodell sein, um funktionieren zu können.

Angesichts der Weltlage, angesichts der fortschreitenden intellektuellen und wirtschaftlichen Degeneration der letzten Supermacht und der Notwendigkeit, dieser und deren Exzessen, Ideologismen und Eklatpolitik nicht weiter zu folgen, um nicht den selben absehbaren Schaden zu nehmen, braucht Europa ohnehin eine eigene, starke Zukunftsperspektive. Diese hat Europa bei allen Gockelauftritten seiner Repräsentanten, bei allem Flügelschlagen und selbstbewusstem Gekrähe, bis heute nicht.
Was könnte da besser sein, als die Umsetzung einer echten Marktwirtschaft im kategorischen Sinne, die vollständige Internalisierung aller externer Kosten unseres Wirtschaftens, ein weises Europa als Vorreiter für eine bessere Welt?


Dieses gilt es als Alternative zum gegenwärtigen Weiterwursteln unserer "Volksvertreter" zu diskutieren.

(Inhaltsangabe)

9) Sonstiges


9)A) Vom weiteren Vorgehen

In Kapitel 7) hatte ich das Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem in zwei Stufen unterteilt.

Die erste Stufe davon, -Umlage der gegenwärtigen Abfallentsorgungsgebühren individuell auf den Preis eines jeden Produkts (Kapitel 7)A)), lässt sich ohne weiteres in Deutschland im Alleingang umsetzen. Wie in Kapitel 4) dargestellt wurde, gibt es dafür aber gegenwärtig keine Rechtsgrundlage.
Um auf die Notwendigkeit einer realistischeren Rechtsgrundlage hinzuweisen, versuche ich mit Klagen gegen die Müllgebühren, genauer, gegen die Gebühren zur Entsorgung des Restmülls, auch Beseitigungsabfall genannt, ein neuartiges Urteil zu erkämpfen. Mit einem solchen Präzedenzfall könnte die Politik zum Handeln gezwungen sein.

Für die Erreichung der zweiten Stufe (Kapitel 7)B)) ließe sich theoretisch auch klagen, was aber sehr viel subtiler, sehr viel schwieriger ist. Dieses müssten viele Menschen gut vorbereiten. An überzeugenden Argumenten würde es nicht fehlen, Haupthindernis wären eher die außergewöhnlichen Formalien einer solchen Klage.
Die Perspektiven wären es jedenfalls wert vor das Bundesverfassungsgericht zu gehen, um zu versuchen, die fehlenden Gesetzesgrundlagen für eine faire Ökonomie zu erzwingen.
Zu verlieren haben wir nur die Anwalts- und Prozesskosten.


9) B) Perspektiven

RestmuellNet.de wird im Teil 3 nach dem 2005 zu Ende gegangenen zweiten Prozess (bezogen auf den Abfallgebührenbescheid von 2003 - Teil 3)a)) auch den dritten Prozess (Bezogen auf den Abfallgebührenbescheid 2004, - Beginn VG-Klage September 2005 - Teil 3)b)) ausführlich darstellen.

Auch könnte Kapitel acht noch erweitert werden, indem man andere bedeutsame Probleme und Themenbereiche unserer Gegenwart unter dem Internalisierungsaspekt betrachtet.
(Zusatz im Frühjahr 2006: dies ist mit der Seite -Kategorische Marktwirtschaft- ansatzweise geschehen).
Stichworte könnten sein:
- Wachstumsverzicht und qualitativer Wohlstand,
- nachhaltiger Umbau der Sozialsysteme,
- Wie könnte das Programm einer fiktiven "Marktwirtschaftlichen Partei" aussehen, bzw. welche Politik passt zur Analogie des Internalisierungskonzepts?
- Wie lässt sich die Erfolglosigkeit von Politikern in deren Bezahlung internalisieren?
- Menschenverträgliche Globalisierung und außenpolitische Beziehungen,
- Zinssystem und natürliche Wirtschaftsordnung,
- krisenfestes Rentensystem,- usw.

Die Gestaltung der Site, ihre Handhabbarkeit und Internettauglichkeit lässt sich durchaus verbessern, was allerdings ein geeigneter Fachmensch leisten müsste.

Es gibt Überlegungen, von RestmuellNet.de ausgehend einen Verein zu gründen. Dessen Name könnte etwa -Zukunftslobby e.V.- lauten oder auch -Freunde der Marktwirtschaft e.V.- .
Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit könnten Spenden gesammelt werden, um einen Prozesskostenfond zu gründen, oder aber um als vorläufige, außerparlamentarische Vierte Gewalt eine umfangreiche Studie an mehreren Wissenschaftlichen Instituten über die Höhe aller erfassbaren, externalisierten Kosten in Auftrag geben zu können.
Eine solche umfassende Bestandsaufnahme würde die Dringlichkeit unseres Anliegens in der Öffentlichkeit unübersehbar machen.

(Inhaltsangabe)

9) C) Müllvermeidung in der Praxis
Von Seiten der Beklagten, Kreisverwaltung und auch Umweltministerium Rhl.-Pf., wird das Fehlen eines Abfallvermeidungskonzepts für unseren Haushalt bemängelt. Bisher hat niemand die Darlegung eines solchen Konzepts verlangt. Die Abfallsatzung des Landkreises spricht von der Führung eines Nachweises für ordnungsgemäße und schadlose Verwertung, ohne zu sagen, wie dieser auszusehen hat.
Das Müllvermeidungs- und Verwertungskonzept unseres Haushalts ist mit wenigen Worten beschrieben: Es kommt nichts ins Haus, was als Abfall nicht vollständig verwertet werden kann.
Nachfolgend sollen die täglichen Dinge, die zu Abfall werden, kommentiert und Alternativen aufgezeigt werden.
(Zusatz Herbst 2005: Als Anlage zur Verwaltungsgerichtsklage im dritten Prozess habe ich ein Abfallvermeidungs- und verwertungskonzept verfasst - siehe Teil 3)b) Punkt 10)B) XVIII) )


9) C) I) "Sortierhilfe für Wertstoffe und Abfälle"- Aus einer Info des Abfallwirtschaftsbetriebs

Der Sortierplan des Landkreises zählt unter Restmüll einige Dinge auf, die hier aus der Sicht eines müllvermeidenden Haushalts betrachtet werden sollen, - (siehe auch: vorläufiges Abfallvermeidungskonzept im dritten Prozess unter Punk 10)B) XVIII):

Als Restmüll gilt: ----------------------------------------- Anmerkungen bezüglich Vorkommen in unserem Haushalt:

o Asche -------------------------------- Wir verbrennen ausschließlich naturbelassenes Holz, Asche ist ungiftig, Dünger
o Haus- und Straßenkehricht --- ersteres kompostierbar, zweites gesiebt u. sortiert in Kompost, Bauschutt u. Verp.müll
o Staubsaugerbeutel ------------------------------------------- verwenden beutellosen Sauger, Inhalt wird kompostiert
o Zigarettenasche und -filter ------------------------------------------- ----------------vollständig biologisch abbaubar
o Tapeten und Tapetenreste --------------------------- fällt nicht an, Putz wird direkt mit Kalk-Kaseinfarben gestrichen
o Teppichbodenreste und Teppichfliesen -------------------------------------------------------------------fällt nicht an
o Porzellan und Keramik in kl. Mengen ----------------------------------------- Bauschutt, Schotter - Eigenverwertung
o Leder- und Gummireste -----------naturgegerbtes Leder und Naturkautschuk(Naturwarenversand) - biolog. abbaubar
o Glühlampen ------------------------------------ vollständig in Wertstoffe zerlegbar, Schrottplatz und Eigenverwertung
o Kerzenreste ---------------------------------------------------------------------------- zur Herstellung neuer Kerzen
o ausgetrocknete Filzstifte ----------------------------- verwenden nur nachfüllbare Filzstifte, Bruch ist reiner Kunststoff
o Kugelschreiberminen ------------------------------------------------------nur Metallminen - sind Wertstoff, Messing
o alte Stempelkissen -------------------------------------------------------------------------------------- fällt nicht an
o Fotos, Dias und Negative in kl. Mengen ----------------------------------------------------------------- fällt nicht an
o Schnellhefter, Aktenordner -----------ausschl. aus naturbelassener Pappe und Metall (Naturwarenversand) -Wertoffe
o Korken in kleinen Mengen --------------------------------------------------------------------- Dämmstoffsammlung
o Wattebällchen u.-stäbchen-------------------fällt nicht an, Watte aus reiner Baumwolle o. Viskose -biolog. abbaubar
o Damenbinden u. Tampons -----kompostierbar (Naturwarenversand), Verwendung von waschbaren Baumwollbinden
o Kosmetiktücher -----------------------------------------------------------------------------------------fällt nicht an
o Zahnbürsten -------------------------- hochenergiereicher reiner Kunststoff, wird gesammelt für stoffliche Verwertung
o Windeln ---------------------------------------------------------------------fällt nicht an, früher: waschbare Windeln
o Hamsterstreu u. Katzenstreu ---------------------------------------------------------------------------- fällt nicht an
o kleine Kunststoffgegenstände --------- hochenergiereicher reiner Kunststoff, wird gesammelt für stoffliche Verwertung
o Lumpen, Stoffreste -------------------------------------------------------------- nur aus Naturfasern, kompostierbar
o Putzlappen u. -tücher (ohne Öl!) ------------------------------------------------ nur aus Naturfasern, kompostierbar

Vollständig vermieden werden bei uns:
z.B. Schaumstoffe, Kunstleder, Spanplatten, Teppiche und Bodenbeläge die Kunstfaser oder Kunststoffschicht enthalten, Möbel aus dem Handel (sind alle belastet), Modespielzeug (meist Importware), Telefonkarten, usw., alles was Problemmüll ergibt wie Kunstharz- und Dispersionsfarben, Lösungsmittel, Pflanzen- und Insektengifte, die meisten Reinigungsmittel, gewöhnliche Kosmetika, etc.
Für viele Dinge gibt es im Handel Alternativen meist im Naturwarenversand so z.B. Klebstreifen aus Celluloseacetat oder sonst. Bürozubehör, biolog. unbedenkliche Textilien, usw.