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Vom
Müllproblem zur nachhaltigen Marktwirtschaft
Zusammenfassung:
Dieser
Aufsatz beginnt zunächst mit dem Thema Müll, beschreibt
den Abfallbegriff in seinem ganzen Umfang und arbeitet Lösungsansätze
für verschiedene Facetten der deutschen Müllproblematik
heraus. Daraus ableitend werden dann auch die anderen besorgniserregenden
Hinterlassenschaften der Industriegesellschaft betrachtet und der
Weg in ein, demgegenüber nachhaltiges Wirtschaftssystem skizziert.
Konkret wird nach der Einleitung
im ersten Kapitel der Frage nachgegangen, was Restmüll
eigentlich ist und festgestellt, dass dieser Begriff sehr viel umfangreicher
unseren gesamten Alltag bestimmt, als es den Anschein hat.
Im zweiten Kapitel wird untersucht, wie realistisch in der
modernen Industriegesellschaft das Vorhaben sein kann, durch entsprechendes
Konsumverhalten und eigenes Recycling keinen Restmüll produzieren
zu wollen.
Das dritte Kapitel bietet einen kurzen Abriss über die
in Deutschland eingeführten Abfallgebührensysteme und
deren Nachteile.
Im vierten Kapitel wird dargestellt, was jemand zu erwarten
hat, der sich entschließt, gegen die ungerechtfertigt hohe
Abfallgebührenrechnung seines Abfallwirtschaftsbetriebs vor
die Verwaltungsgerichte zu gehen.
Das fünfte Kapitel will die in Kapitel 4 zerstörte
Hoffnung auf einen gerichtlichen Erfolg wieder aufbauen, indem die
Argumentation ein solides Fundament erhält.
Das sechste Kapitel stellt die zweifelsfreie Verfassungswidrigkeit
der deutschen Abfallgesetze, bzw. der Auswirkungen gegenwärtiger
Anwendungspraxis an Hand mehrerer Grundgesetzartikel fest.
Im siebten Kapitel wird ein neuartiges und umfassendes Abfallgebührensystem
herausgearbeitet, welches die in Kapitel 6 genannten Grundrechte
auf Dauer schützt.
Das achte Kapitel untersucht den Kerngedanken dieser Arbeit,
die Internalisierung externer Kosten, etwas ausführlicher und
stellt dar, dass mit diesem Instrument viele Fliegen mit einer Klappe
geschlagen, das heißt, die größten Gesellschaftsprobleme
mit einer umfassenden Maßnahme entscheidend abgeschwächt
werden können.
Es entwirft ein realistisches und schlüssiges ökonomisches
Konzept, welches unsere Gesellschaft vor dem Zusammenbruch zu bewahren
in der Lage wäre. Es verzichtet dabei auf jede parteipolitische
oder ideologische Einfärbung.
Schließlich verdeutlicht Kapitel 8 den entscheidenden Unterschied
zwischen dem Begriff Marktwirtschaft und dem Phänomen Kapitalismus.
Die Marktwirtschaft, vereinnahmt von den Einen und verteufelt von
den Anderen muss als einzig vorstellbarer Garant von wahrer Nachhaltigkeit,
Vollbeschäftigung und Frieden in unser Gesellschaft rehabilitiert
werden.
-Einleitung
1)
Der Begriff Restmüll
2) Ist im durchschnittlichen Haushalt jegliche Restmüllerzeugung
vermeidbar?
3) Abfallgebührensysteme in Deutschland
4) Die Haltung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte
A)
Gebührenreduzierung
B) Gebührenbefreiung
5)
Neue Argumentationsweisen durch umfassendere Betrachtung des Problems
A)
Abfallentsorgungseinrichtungen als "Institution der kommunalen
Daseinsvorsorge"
B) Externalisierung von Umweltkosten in unserer
Gesellschaft
6)
Zur Verfassungswidrigkeit der Abfallgesetzgebung
7) Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes
Abfallgebührensystem als Grundlage nachhaltigen Wirtschaftens
A)
Erste Stufe: Umschichtung der gegenwärtigen Entsorgungskosten
auf den Preis des Produkts
--A) --I) Stoffgemische, der typische Restmüll
--A) -II) Sonderfall: Verpackungsmüll
--A) III) Private Dienstleistungsunternehmen
B) Zweite Stufe: Internalisierung externer Kosten
8)
zu Ende denken - Schritte zur Kategorischen Marktwirtschaft
A)
Organisation der Internalisierung
--A) --I) Die vierte Gewalt - "feststellende
Gewalt" als neue Verfassungsinstitution
--A) -II) Reinvestition der Internalisierungseinnahmen
B) Phasen und Dynamik
C) Internalisierung und Arbeitsmarkt
D) Ökonomische Betrachtung
E) Widerstände, Chancen und Hauptproblem
der Umsetzbarkeit
9)
Sonstiges
A)
Vom weiteren Vorgehen
B) Perspektiven
C) Müllvermeidung in der Praxis (demnächst mehr)
Einleitung
Die Belastung unserer Volkswirtschaft und der Umwelt durch
Müll ist mittlerweile höchst kritisch geworden, und obwohl
uns äußerst mulmig zumute ist, produzieren und konsumieren
wir immer stärker Dinge und Stoffe, die nach Gebrauch zu Müll,
genauer gesagt zu Restmüll werden.
Die Politik kümmert sich konsequent halbherzig um das Thema,
Gesetze dazu besitzen höchstens noch antiquarischen Wert.
Politische wie private Initiativen bemühen sich allenfalls
darum, die auffälligsten Symptome zu kurieren, seien dies nun
Vorhaben wie die Einführung eines Zwangspfands für Einweggetränkeverpackungen,
Appelle an die Industrie und die Bevölkerung sich freiwillig
Beschränkungen aufzuerlegen, kommunal stattfindende Abfallsammelaktionen
in Wald und Flur oder spektakuläre Mülltransport-Behinderungsaktionen
(Thema: Castor).
Einzelpersonen, die neue Wege gehen wollen, die ihre Konsumgewohnheiten
aus eigenem Antrieb ändern, um die durch ihren Haushalt verursachte
Restmüllmenge zu senken, können bis heute nicht auf eine
Honorierung ihres Verhaltens hoffen. Lassen sie sich auf einen Rechtsstreit
ein, werden sie von den Verwaltungsgerichten unter Anwendung der
aktuellen deutschen Abfallgesetze abgewiesen.
Diese
Website beschäftigt sich kritisch mit dem Thema Müll,
insbesondere mit
Müllvermeidung, Müllgebühren, Abfallgesetzen, Widerstand
gegen Müllgebühren und mit Urteilen von Verwaltungsgerichten
dazu.
Darüber hinaus stellt RestmuellNet eine ganzheitliche Betrachtung
des Problems Müll an und verdeutlicht mit der Definitionserweiterung
auf wirklich alle Arten von Abfall die tatsächliche Tragweite
dieser Bürde.
RestmuellNet will aufzeigen, dass das Thema Restmüll
sich wie ein unsichtbares Netz über alle 24 Stunden
unseres Tages und über alle Bereiche unseres Lebens gelegt
hat und dass diese Erkenntnis uns ein völlig neuartiges Abfallgebührensystem,
besser Schadkostenvermeidungssystem, aufzeigen kann, welches bei
konsequenter Anwendung nicht nur zur müllarmen Gesellschaft
führt, sondern auch große Probleme unserer Gegenwart,
wie Arbeitslosigkeit und Umweltzerstörung wirksam bekämpft.
RestmuellNet will Informationen, Argumente und Erfahrungen sammeln,
um Gegnern unserer Müllgesellschaft die Auseinandersetzung
mit Abfallwirtschaftsbetrieben, Verwaltungsinstitutionen und Politikern
sowie vor Verwaltungs- und anderen Gerichten zu erleichtern, bzw.
Unentschlossene zur Auseinandersetzung zu ermutigen.
RestmuellNet ist unabhängig und überparteilich, selbstbewusst
und kompromisslos und ist allein der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen
verpflichtet.
RestmuellNet will deutlich machen, dass die Abfallwirtschaft und
die Abfallgesetze in Deutschland untauglich sind gegenüber
dem Ziel die Vermüllung unserer Umwelt zu stoppen, mehr noch,
RestmuellNet will verdeutlichen, dass mit der Externalisierung ökologischer
und sozialer Schäden, wovon das Abfallproblem nur ein Teil
ist, verfassungsmäßig garantierte Grundrechte verletzt
und ausgehöhlt, bzw. Verletzung und Aushöhlung geduldet
werden.
(Inhaltsangabe)
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1) Der Begriff Restmüll
Die
wohl dramatischste Nebenwirkung unseres Wohlstandes im Industriestaat
ist die permanente Erzeugung von Restmüll.
Offiziell wird dieser Begriff meist auf die Bezeichnung des Inhalts
unserer grauen Abfalltonnen und des Sperrmülls aus privatem
und gewerblichen Bereich beschränkt, welcher von per Gesetz
legitimierten Verwaltungsinstitutionen und beauftragten Privatunternehmen
eingesammelt, an zentrale Orte transportiert und dort auf einen
großen Haufen geschüttet wird.
Der Sondermüll oder Problemmüll gehört ebenfalls
zum Begriff Restmüll mit dem Unterschied, dass dieser eher
in stillgelegten Bergwerksstollen eingelagert wird (sofern er nicht
in Drittweltländern verschwindet). Auch Deponien mit wasserdichtem
Untergrund können hierfür verwendet werden, was aber eine
auf ewig funktionierende Sickerwasserreinigungsanlage voraussetzt.
Neben der Deponierung von Restmüll gibt es noch die Verbrennung
desselben in speziellen Anlagen, was nichts anderes ist, als die
Zerlegung in Abgase, Asche/Schlacke und Energie.
Der Vorteil hierbei besteht im Energiegewinn und in der Reduzierung
des Müllvolumens. Der Nachteil besteht in der hoch konzentrierten
Giftigkeit der Reststoffe und in der unwiederbringlichen Verteilung
großer Mengen von Abgasen und Stäuben, die nicht von
Filteranlagen zurückgehalten werden können, in die Athmosphäre
und auf die jeweilige Umgebung (abhängig von Schornsteinkonstruktion
und Wetterlage).
Die Anzahl von Müllverbrennungsanlagen in Deutschland soll
nach Plänen der Politik noch gesteigert werden. Im Jahre 2005
wird es dann bundesweit 75 MVAs geben. Diese Entwicklung ist insofern
gefährlich, als dass gebaute MVAs auch gefüttert werden
wollen.
Diese Scheinlösung unseres Müllproblems behindert das
Anstreben des einzig richtigen Ziels, der Müllvermeidung.
Auch ist diese Großtechnologie anfällig für Korruption
und andere mafiöse Strukturen. Da werden zum persöhnlichen
Vorteil einiger Leute viel zu große oder überflüssige
Anlagen erstellt, um sie notgedrungen dann später mit Müll
aus dem Ausland (z.B. Neapel) auszulasten.
Oder es wird heimlich Sondermüll verbrannt, um teure Entsorgungskosten
zu sparen und sich die Taschen zu füllen.
Durch bessere Verbrennungs- und Filtertechnik und durch Herausnahme
besonders belasteten Brennstoffs, konnte der Schadstoffausstoß
über die Abgase deutscher MVAs in den letzten Jahren deutlich
gesenkt werden. Der Anteil des "Klassikers" Dioxin z.B.
ging laut Umweltbundesamt von 400 gTE/Jahr für 1990 auf 2 gTE/Jahr
für 2000 zurück. Dafür erhöht sich dann der
Giftgehalt der anderen Verbrennungsrückstände. Aus 1000
kg Restmüll werden durch Verbrennung in modernen MVAs, neben
180 kWh Energie: 300 kg Schlacke, 10 kg Asche, 30 kg Filterstaub,
30 kg andere Rückstände und bis zu 7000 cbm Abgase (CO2
und andere Verbrennungsgase, Feinststäube).
Einem Artikel in einem Nachrichtenmagazin aus 2002 über Müllverbrennung
konnte man einige Zahlen zur jährlichen Abfallmenge in Deutschland
entnehmen (Quellen: Statistisches - und Umweltbundesamt): Im Jahre
1997 produzierten wir Deutschen fast 400 Millionen Tonnen Müll
. Neben 44 Mill.T. Siedlungsabfällen waren dies auch 62,1 Mill.T.
Produktionsabfälle, 222,2 Mill.T. Bauschutt und 57,6 Mill.T.
Schutt aus dem Bergbau.
Die Siedlungsabfälle bestanden, knapp zur Hälfte
aus Restmüll (40% Hausmüll und Gewerbeabfälle, 7%
Sperrmüll), zu 26% aus getrenntem Abfall (Glas, Papier, Kunststoffe,
Elektronikteile), zu 13% aus organischem Material (6% Biotonne,
7% Garten- und Parkabfälle), zu 2% aus Straßenkehricht
und Inhalt von Abfallkörben und zu 12% aus sonstigem Abfall.
Diese Zahlenangaben sollen etwas genauer untersucht werden.
Die letzte Untergruppe, sonstiger Abfall, beinhaltet den Problemmüll,
also überwiegend Restmüll. Straßenkehricht und Abfallbehältermüll
wird in der Regel auch nicht nachträglich getrennt, ist also
meist auch Restmüll.
Das kompostierbare Material ist mit einem hohen Anteil von Störstoffen
durchsetzt, wiederum Restmüll.
Der sogenannte getrennte Abfall besteht wohl in erster Linie aus
dem Inhalt der gelben Säcke/Tonnen und aus Abfallarten, die
wegen potentieller Gefahren getrennt abgegeben werden müssen
wie Elektronikschrott oder Batterien. Auch hier ist ein hoher Restmüllanteil
feststellbar.
Eine andere Grafik im oben genannten Artikel zeigt den Anteil der
verschiedenen Entsorgungsarten bei der Beseitigung der 44 Millionen
Tonnen Siedlungsabfall.
Demnach werden 16 Millionen Tonnen recycelt/verwertet, 15 Millionen
Tonnen werden deponiert und 13 Millionen Tonnen verbrannt.
Es wird nun keine einfache Antwort auf die Frage geben, welche Untergruppe
des Siedlungsabfalls denn welcher der drei Entsorgungsarten unterzogen
wird.
Die Untergruppenbezeichnung bezieht sich nicht auf die jeweilige,
individuelle Zusammensetzung, sondern auf die Art, wie sie eingesammelt
wurde. Das heißt, dass jede dieser Untergruppen immer einen
mehr oder weniger hohen Anteil an Müllarten aus anderen Untergruppen
beinhaltet. Wenn man fragt, welcher Müll recycelt und verwertet
wird, kommt man nicht umhin, die genauere Zusammensetzung aller
Untergruppen zu erfragen, was sich als äußerst mühsam
herausstellen dürfte. Man kann aber in die Tonnen der Leute
schauen, nach dem Inhalt gelber Säcke, auf Sperrmüllzusammensetzungen
und die Art, wie die Angestellten von Abfallwirtschaftsbetrieben
diesen bei der Abholung in verschiedene Fahrzeuge verteilen, in
Abfallbehälter von Gewerbebetrieben und Wertstoffhöfen
und, berücksichtigt man die immer wiederkehrenden Presseberichte,
wo Betreiber von Kompostwerken sich über die miserable Trennungsmoral
ihrer Kunden beschweren, sodass Kontrolleure ausgeschickt werden
müssen, erhält man einen entmutigenden Überblick.
Vom getrennten Abfall werden nur Glas, Weißblech und größere
Plastikbehältnisse stofflich verwertet. Der Biomüll besteht
bis zu einem Viertel aus nicht kompostierbaren Beimengungen.
Von Gewerbebetrieben, vom Sperrmüll und auf Wertstoffhöfen
werden mancherorts Metalle, Glasscheiben und reine Kunststoffe getrennt
gesammelt.
Von diesen Kunststoffabfällen, die auf Grund ihrer Einsammlungsweise
statistisch zum getrennten Abfall gezählt werden, wird allerdings
am Ende doch das meiste verbrannt, statt es stofflich zu verwerten.
Hauptgründe hierfür sind der anhaftende Dreck und der
Missstand, dass viele unterschiedliche Kunststoffe völlig vermischt
in einem Container beim Verwerter ankommen. Von den einst so gepriesenen
Gehwegplatten und Parkbänken aus Recyclingkunststoff (ohnehin
nur als Zwischenlagerung von Müll anzusehen) hört man
heute nichts mehr.
Inwieweit noch andere getrennt gesammelte Abfälle gar nicht
stofflich verwertet, sondern am Ende lediglich "thermisch recycelt"
werden, müsste untersucht werden. Zumindest die getrennt gesammelte
Fraktion ´unbelastetes Holz`, hierzu zählen auch Spanplatten
und mit Kunstharzfarben gestrichene Teile, ist für nichts mehr
zu gebrauchen und wird verbrannt.
Berücksichtigt man schließlich noch das Gewicht der in
den einzelnen Untergruppen auffindbaren Wertstoffe (Glas, Metalle
und Nassmüll sind am häufigsten vertreten und mit Abstand
die schwersten Abfallarten), wird die offizielle Wertstoffbilanz
noch schlechter. Aus den 16 Millionen Tonnen, die laut Statistik
recycelt/verwertet werden, also vom Gewicht unseres Siedlungsabfalls
gut 36%, bleiben noch 5 bis 10 % übrig, wenn man nach dem Volumen
rechnet und den enthaltenen Restmüll vorher abgezogen hat.
Diese Zahl drückt die wahre Recyclingquote in Deutschland aus
und zeigt den eigentlichen Umfang unseres Restmüllproblems:
90 bis 95 % unseres Siedlungsabfalls ist Restmüll!
Neben den Siedlungsabfällen gibt es noch drei größere
Abfallgruppen in Deutschland: den Bergbauschutt, die Produktionsabfälle
und den Bauschutt.
Was zum Bergbauschutt alles gezählt wird, müsste
noch recherchiert werden. Im günstigsten Fall besteht er aus
mineralischem Material, welches aus dem Weg geräumt werden
musste um an Bodenschätze zu kommen (Kohle, Erze, Salze und
Gesteine), bzw. mit diesen vermischt war.
Wenn es keine Bestandteile enthält, die beim Kontakt mit der
Witterung Schadstoffe freisetzen, kann es gefahrlos deponiert oder
eingebaut werden.
Anderenfalls zählt es zum Restmüll.
Die Abfallgruppe der Produktionsabfälle ist mit 62,1
Millionen Tonnen immerhin um gut 41 % größer, als die
Gruppe der Siedlungsabfälle.
Sie enthält alle Untergruppen, in welche auch die Siedlungsabfälle
unterteilt werden, wenn auch in anderer Größenordnung.
Genaue Zahlen können hier nicht genannt werden. Der Wertstoffanteil
liegt hier aber sicherlich etwas höher, als bei den Siedlungsabfällen,
weil viele Stoffe in den Fabriken relativ rein anfallen, getrennt
gesammelt und nicht durch Gebrauch verschmutzt werden. Demgegenüber
ist der Anteil des Problemmülls höher, als beim Siedlungsmüll.
Sicherlich könnte man sehr viel ausführlicher über
Produktionsabfälle berichten. Zusammenfassend kann aber gesagt
werden, dass auch hier der Restmüllanteil sehr hoch ist, schätzungsweise
zwischen 75 und 90 % des Volumens.
Die größte der vier Hauptgruppen ist der Bauschutt.
Er macht 1997 über 55 % des gesamten in Deutschland produzierten
Abfalls aus. Sein Hauptbestandteil ist mineralisches Material, wie
Steine, Beton, Putze und Mörtel, sowie Dachbeläge aus
Ton, Zementmörtel oder Schiefer.
In früheren Zeiten gab es neben dem mineralischen nur noch
das biologische Baumaterial, nämlich Holz, Stroh, Schilf, Tierhaare,
Naturfarben, etc. Damit konnte man alles machen.
Nach und nach sind andere Materialien dazugekommen, die Zeitersparnis
brachten und neue Konstruktionen und Qualitäten ermöglichten.
Waren es zu Anfang nur künstliche Steine, wie die schon vor
dreitausend Jahren erfundenen Ziegelsteine und später Tragwerksverstärkungen
aus Stahl, so kamen im letzten Jahrhundert die Kalk-Sand-, die Hohlblock-
und sonstige künstliche Steine und der Stahlbeton hinzu.
Schließlich erfand die Baustoffindustrie in den letzten Jahrzehnten
Baustoffe, Baustoffteile oder Baustoffzusätze aus Kunststoffen.
Doch damit fingen auch neue Probleme an. Seitdem gibt es belasteten
und unbelasteten Bauschutt. Unbelasteter Bauschutt ist rein mineralischer
Bauschutt. Per Definition soll er kein biologisches Material, keine
Kunststoffe und keine flüssigen oder sonstige Schadstoffe enthalten.
Nachdem 30 Jahre lang so mancher Gebäudeabriss allzu sorglos
erfolgte (alles zusammenhauen und den großen Schutthaufen
irgendwo in die Landschaft kippen), ist man seit den 90ger Jahren
immer mehr bemüht, vor dem Baggereinsatz alle nicht mineralischen
Stoffe aus dem Gebäude zu entfernen und getrennt zu entsorgen.
Biologische Beimengungen wären nicht umweltbelastend, höchstens
hinderlich bei der Weiterverarbeitung wie mahlen oder sieben, bzw.
störend, weil sie verfaulen und Bodensetzungen bewirken.
Kunststoffbeimengungen können aber über die eben genannten
Nachteile hinaus noch Schadstoffe abgeben, wenn sie verwittern oder
verbrannt werden.
Deshalb muss man sie zum Restmüll zählen. Belasteter Bauschutt
ist also ein Gemisch aus mineralischem Schuttmaterial und Restmüll.
Lassen sich diese beiden Bestandteile nicht trennen, so muss das
ganze als Restmüll bezeichnet und, weil eine Verbrennung ausgeschlossen
ist, entsprechend deponiert werden.
Leider ist mit der Erkenntnis, beim Abriss eines Gebäudes alles
trennen zu müssen, nicht auch die Überzeugung gewachsen,
beim Bau eines Hauses die künstlichen Materialien von den mineralischen
auch trennbar zu machen. Und da die zum Abriss kommenden Gebäude
immer moderneren Bauweisen angehören, wird der Restmüllanteil
am Bauschutt noch zunehmen.
Heute enthalten auch schon einige künstliche Steine Kunststoffzusätze.
Putze und Mörtel sind teilweise mit Kunstharz und Styropor
versetzt. Kunstharz- und Bitumenfarben haften auf mineralischem
Putz. Fugenschaum zerbröselt in feine Stücke und kann
nicht mehr vom Schutt getrennt werden.
Gewaltige Mengen rohen Holzes werden am Bau durch Einstreichen mit
Kunstharzfarben in eine problematische Abfallart verwandelt. Sie
können nicht mehr im normalen Ofen verbrannt werden.
Der unbelastete Bauschutt wird immer häufiger vermahlen. Große
mobile Maschinen machen daraus Schotter und Sand. Diese Recyclingprodukte
werden heute häufig als Ersatz von Steinbruchprodukten im Straßenbau
oder zur Fundamentierung verwendet. Ansonsten wird unbelasteter
Bauschutt, wie auch der Bodenaushub, irgendwo deponiert.
Relativ selten ist im Gegensatz zum Bauschuttrecycling das Baustoffrecycling
geworden. In früheren Jahrhunderten wurden die Steine, die
beim Abriss anfielen, wieder zum Bau neuer Häuser vermauert.
Auch andere Bauteile, wie Holzbalken und Dachziegel, dienten so
mehreren Gebäuden als Substanz. Vorraussetzung hierfür
war die leichte Trennbarkeit der Baustoffe, hauptsächlich der
Umstand, dass magere Mörtel die aufgeschichteten Steine nicht
miteinander verklebten, wie heute zementhaltige Mörtel. Die
Standsicherheit wurde mehr durch konstruktive Lösungen und
handwerkliche Sorgfalt erreicht.
Heutzutage zerfallen Mauern moderner Bauten, wenn sie der Baggerlöffel
umwirft, nicht mehr in einzelne Steine und Mörtel, sondern
in unförmige Blocks, die sich nur noch durch Zermalen in minderwertiges
Schüttgut wiederverwerten lassen.
Allenfalls Individualisten und ökologisch orientierte Bauhandwerker
sammeln und verbauen im 21ten Jahrhundert noch solche Gebrauchbaustoffe.
Diese fallen auch nur noch beim Abbruch alter Gebäude an. Finanziell
ist damit nichts zu gewinnen, wird die Ersparnis bei den Materialkosten
doch von den höheren Lohnkosten für die Handwerker, bzw.
dem höheren Zeitaufwand für die Selbstbauer mehr als aufgezehrt.
So bleibt das ganze Gerede von Abfallvermeidung in der Bauwirtschaft
bloße Makulatur, denn kaum ein Architekt oder Bauherr denkt
bei der Planung eines Gebäudes an die Recycelfähigkeit
nach Ablauf der Nutzungszeit.
Keinem Anstreicher fällt auf, dass er beim Auftragen von Kunststoffbeschichtungen
auf Putz oder Holz das potentielle Restmüllvolumen vervielfacht.
Immer noch ist die Baustoffindustrie stolz auf die Entwicklung neuer
Einsatzmöglichkeiten für Kunststoffe in Baustoffen und
am Bau.
Und nach wie vor gibt es nur gesetzliche Vorschriften für die
Mülltrennung in der Bauwirtschaft, aber keinerlei finanzielle
Anreize, dies zu tun. Solche Anreize würden sehr viel effektiver
wirken und kämen auch den so oft belächelten Baustoffverwertern
zu gute.
Die Abfallbilanz in Deutschland sieht also sehr viel düsterer
aus, als es offizielle Zahlenangaben vermuten lassen.
Erstens muss man berücksichtigen, dass alle Abfallarten,
die rein statistisch zunächst nicht als Restmüll gelten,
in Wahrheit aber einen relativ hohen Anteil davon besitzen. (Gemeint
sind hier vor allem die miteinander verwandten Untergruppen der
Siedlungsabfälle und der Produktionsabfälle).
Zweitens ist es unerlässlich, um die Mengen von verschiedenen
Abfallarten miteinander vergleichen zu können, diese nach dem
Volumen zu rechnen und nicht nach dem Gewicht.
Die Berechnung nach Gewicht verfälscht das tatsächliche
Verhältniss. Je nach dem, mit welchem Material zum Beispiel
ein 10 cbm-Container gefüllt ist, kann er dadurch ganz unterschiedlich
schwer werden.
Besteht der Inhalt etwa aus ausgedienten Dämmstoffplatten,
wiegt er nur wenige hundert Kilo. Sind die 10 cbm Inhalt Verpackungsmüll
mit grünem Punkt, wiegt er, je nach Verpressungsgrad, zwischen
500 Kilo und 2 Tonnen. Wenn es sich um Sperrmüll aus einer
Entrümpelung handelt, kann das Gewicht 1 bis 3 Tonnen betragen.
10 cbm Bio- oder Nassmüll wiegen schon 3 bis 6 Tonnen, Altglas
6 bis 10 Tonnen, Bauschutt 5 bis 12 Tonnen, Eisenschrott 10 bis
18 Tonnen, und von einem metallverarbeitendem Produktionsbetrieb
können 10 cbm Stahlabfälle auch bis zu 35 Tonnen wiegen.
( Alles eigene Schätzungen und Erfahrungswerte eines Containerdienstes).
Das Gewicht des Inhalts beim 10 cbm-Container kann also, je nach
Material, zwischen einer Drittel Tonne und dem 100-fachen davon
schwanken.
Stellt man nun neben einen Container Stahlabfälle (35 t) 20
derselben Container mit Sperrmüll gefüllt (20 mal 1,75
t sind auch 35 t), hat also auf beiden Seiten das gleiche Gewicht,-
welcher Mensch würde davorstehen und behaupten, es handele
sich, hier wie da, um die gleiche Müllmenge?
-Keiner, nur die Abfallstatistik tut dies.
Drittens schließlich gibt es noch eine Gruppe von Restmüll,
die bis heute nicht unter dem Begriff Müll geführt wird,
obwohl sie viel umfangreicher ist, als die Summe bekannter Restmüllgruppen
und bei weitem mehr Schäden verursacht, als diese.
Diese heimliche Müllgruppe ist mit allem, was nach bisherigem
Verständnis zu Abfall zählt, untrennbar verbunden.
Das Verständnis von Restmüll wird erst komplett, wenn
man zur Definition all das hinzuzählt, was der Mensch als nicht
mehr brauchbar, absichtlich oder produktions- bzw. anwendungstechnisch
bedingt, aus seinem Alltag in die Umwelt entlässt, dort aber
nicht verwertet oder in den biologischen Kreislauf des Wachsens
und Vergehens aufgenommen werden kann, bzw. diesen Kreislauf zum
Nachteil der Menschen beeinflusst und verändert.
RestmuellNet plädiert deshalb für eine allumfassende Definition:
Neben den Abfällen müssen wir zum Restmüll
auch die Abgase und die Abwässer zählen.
Damit sind nicht nur die Abgase aus Müllverbrennungsanlagen
oder die Sickerwasser von Deponien gemeint, die durch die Entsorgung
von Restmüll entstehen, sondern alle mit jeglicher Produktion
und Energieerzeugung verbundenen Emissionen.
Jedes Ding durchläuft drei Lebensphasen: erstens die Produktion,
dann die Phase als benutzbares Produkt (Ge-oder Verbrauchsgegenstand)
und schließlich, unbrauchbar geworden, das unrühmliche
Dasein als Müll.
Das übliche Abfallverständnis erfasst nur die letzte Episode
im "Leben" eines Dings.
Doch seine Produktion, sein Transport, wie auch mehr oder weniger
sein Gebrauch führen zur Produktion von Abgasen, Abfällen
und Abwässern. Sogar die Voraussetzungen für seine Produktion
bedeuten schon große Belastungen (Verbrauch von Naturfläche
zur Errichtung der Produktionsanlagen und zum Bau der Transportwege,
Verbrauch von Rohstoffen und Schädigungen durch Rohstoffgewinnung,
Erzeugung von Abfällen, Abgasen und Abwässern zur Schaffung
der Produktionsvoraussetzungen).
Dies alles muss unbedingt dem Endprodukt als eigentliche Ursache
dieser Belastungen zugerechnet werden, um die tatsächliche
Gesamtbilanz erkennbar zu machen.
Nimmt man alles zusammen, was an Aufwand für die Bereitstellung
des Produkts notwendig war, ist das Produkt selbst, nachdem es unbrauchbar
geworden ist, als Abfall das kleinste Problem. Bis dorthin wurden
wegen ihm, neben den unmittelbaren Produktionsabfällen, schon
riesige Mengen dieses heimlichen Restmülls, hauptsächlich
Abgase aus der Energieerzeugung, produziert.
Abgase und viele Abwässer sind Restmüll, welcher nicht
eingesammelt werden kann und stattdessen in die Luft übergeht
oder in den Boden sickert, bzw. vom Regen aus der Luft in den Boden
befördert wird.
Darüberhinaus muss dieser emittierte Restmüll sogar als
Problemmüll angesehen werden, weil er auf Lebewesen giftig
wirkt, bzw. die Lebensvoraussetzungen schädigt.
Wir müssen also von festem, gasförmigem und flüssigem
Restmüll reden, den wir zum Teil deponieren, zum größten
Teil aber über das Land und in die Athmosphäre verteilen.
Das gute Ansehen der sogenannten Wertstoffe gegenüber festem
Restmüll schwindet rapide, wenn man sieht, dass beide sich
im Schadstoffausstoß während ihres umfassenden Entstehungsprozesses
kaum unterscheiden (gleicher Aufwand für Produktionsanlagen,
Produktion und Transport).
Der Recyclingprozess der Wertstoffe selbst, ist immer mit großem
Ausstoß von Abgasen verbunden. "Thermisches Recycling"
in der Müllverbrennungsanlage zerlegt den Müll in Energie,
Abgase, Asche, Schlacke und Filterrückstände oder anders
gesagt: in Energie und Restmüll.
Nicht brennbare Wertstoffe (hauptsächlich Glas und Metalle)
können nur unter hohem Verbrauch von fossilen Energieträgern
und Verbrennung der Störstoffe (Abgase, Asche und Schlacke=Restmüll)
wieder ins Ausgangsmaterial zurückgeführt werden.
Selbst ideale Wertstoffe wie reine Kunststoffabfälle aus der
Industrie können nur unter hohem Einsatz von Wärmeenergie
und technischer Arbeitsenergie wieder neu geformt werden, unter
abermaligem Abgas-, also Restmüllausstoß.
Mehrwegbehältnisse müssen zwar selten neu produziert werden,
aber auch der Rücktransport und die Reinigung führt über
den Energieverbrauch zu Abgasen, also wiederum zu Restmüll.
Die Abwässer mit Reinigungsmitteln fließen hier vielleicht
in eine Kläranlage, aber wie eine Rauchgasentgiftungsanlage
Filterrückstände hinterlässt, produziert die Kläranlage
den Klärschlamm, und dieser, eine Mischung aus Dünger
und Problemmüll, darf ganz legal, durch großflächige
Verteilung, auf landwirtschaftlichen Flächen entsorgt werden.
Die direkte Wiederverwendung von Abfällen, z.B. Altkleidersammlung,
Gebrauchtmöbelhandel, Second-Hand etc. verlängert zwar
die Lebenszeit der Artikel. Doch auch sie bleiben der Menschheit
schließlich als Restmüll erhalten.
Einzig die 100%ig biologisch abbaubaren Abfälle sind am Ende
keine bleibende Belastung für die Biosphäre. Doch deren
Anteil am Gesamtmüll wird immer geringer.
Nüchtern betrachtet besteht fast unsere ganze Existenz -Arbeit,
Konsum, Freizeit - nur noch aus der Produktion von Restmüll.
Auch die kurze vorherige Benutzung der Dinge als Konsumartikel tut
dieser Erkenntnis keinen Abbruch!
(Inhaltsangabe)
2) Ist im durchschnittlichen Haushalt jegliche Restmüllerzeugung
vermeidbar?
Nimmt man die bisherige Definition des Begriffes Restmüll zur
Grundlage, dann ist es, unter einigem Verzicht, durchaus möglich,
außer Wertstoffen keinen Abfall zu hinterlassen.
In unserem 5-Personen-Haushalt fielen bis Anfang 2000 jährlich
noch etwa 20 bis 30 Liter als Restmüll geltende Stoffe an.
In einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht in Koblenz, führte
diese minimale Menge "überlassungspflichtigen Abfalls"
zum ablehnenden Urteil.
Wir beschlossen, für die nächste Klage gegen die Müllgebühren
diese verbliebene Restmüllmenge auch noch zu verwerten und
in Zukunft zu vermeiden, um vor Gericht unter neuen Voraussetzungen
auftreten zu können.
Unser Restmüll, den wir noch einmal untersuchten, bestand hauptsächlich
aus Kunststoffkleinteilen und Stoffgemischen, deren Trennung aufwendig
und unangenehm ist und für die es aber Alternativen gibt. Auffällig
war, dass ein grosser Teil der Stücke ursprünglich gar
nicht von der Familie erworben wurde, sondern von Verwandten und
Bekannten stammte, bzw ein "Mitbringsel" von Spaziergängen
war.
Durch drei Maßnahmen wurde unser Haushalt restmüllfrei:
1. Aufnahme einer neuen Wertstoffkategorie `saubere Kunststoffabfälle´(z.B:
Zahnbürstenköpfe, zerbrochene Kugelschreiber, Reste von
Kabelisolierung, Teile von Billigspielzeug) zur späteren Abgabe
an private Wertstoffsammler.
2. Auf Spaziergängen entdeckter Müll wird, wenn
auch schweren Herzens, liegengelassen (ausser Verpackungsmüll).
Problemmüllfunde werden der zuständigen Verwaltung oder
dem Forstamt gemeldet.
3. Besucher nehmen ihren bei uns erzeugten Restmüll
mit nach Hause. Nicht abgesprochenes Spielzeug bekommen die Spender
wieder zurück. (Bemerkung von September 2004: der zweite VG-Prozess
belehrte uns, dass der Grundstückseigentümer Besitzer
des Abfalls ist, den seine Besucher bei ihm erzeugen. Siehe Prozessdarstellung
unter Kapitel 10)A))
Alles Kompostierbare wird auf unserem Grundstück in 2 unterschiedlichen
Komposthaufen der Verrottung überlassen, so auch einen Teil
der Kleidung und andere Textilien. Oberbekleidung geben wir meist
in noch tragbarem Zustand in die Kleidersammlung, ebenso 80 % der
Schuhe.
Voraussetzung für die Kompostierbarkeit von Kleidung sind kunstfaserfreie
Stoffe. Wer hierzulande mit solchermaßen geöffneten Augen,
durch die Geschäfte geht, um sich etwas zum Anziehen zu kaufen
und bei jedem Stück erst auf das Zettelchen schaut, konnte
in den letzten Jahren feststellen, dass immer weniger Oberbekleidung
ohne Kunstfaserbeimischungen angeboten wird ( Auf die vielen chemischen
Zusätze, die heute in Kleidung aus "100% Baumwolle"
noch enthalten sein dürfen, soll hier nicht eingegangen werden).
Insbesondere die Sportartikelhersteller tun sich hier negativ hervor.
Kleidungsstücke aus Mischfasern werden immer zu Restmüll,
wenn man sie nicht einer umfangreichen Trennungsprozedur unterziehen
will (etwa: Naturfaseranteil zunächst wegkompostieren, Siebinhalt
reinigen und einem Altkleideraufkäufer/Stoffverwerter zuführen).
Das gelegentliche Sieben unseres zweiten Komposthaufens, der mit
der längeren Liegezeit, bringt öfters einzelne Kunststofffäden
ans Tageslicht, mit denen manchmal auch zu 100% aus Naturfasern
bestehende Stoffe vernäht sind. Diese Fadenreste lassen sich
im Stoffsäckchen waschen und werden der Altkleidersammlung
beigegeben.
Nicht alle Organisationen, die Altkleidersammlungen durchführen,
sind glücklich über Beigaben, die nicht wiederverwendet,
sondern nur stofflich wiederverwertet werden können.
Andere wiederum, wie etwa das Rote Kreuz, finanzieren mit dem Verkauf
der nicht als Kleider verwendbaren Anteile an entsprechende Aufkäufer
einen Teil ihrer Arbeit.
Auch bei Schuhen wird zwischen verwendbar und verwertbar unterschieden.
Die Einen kommen in den Second-Hand Handel oder die Kleiderkammer,
die Anderen werden geschreddert, vermahlen und beispielsweise zu
Dachpappe verarbeitet.
All das ist wesentlich besser, als die Sachen in die Restmülltonne
zu stopfen. Die Kenntnis darüber dass Altkleider kein Müll,
sondern wertvoller und begehrter Rohstoff sind, beginnt sich allmählich
zu verbreiten.
Viele Menschen hegen noch die Vorstellung, dass man mit Alttextilien
am besten Notleidenden in bedürftigen Ländern helfen kann.
Obwohl natürlich Kleidung und Decken aus Kunstfasern für
frierende Menschen besser ist als nichts, sollte man bedenken: Belieferung
von Katastrophengebieten mit kunstfaserhaltigen Gebrauchttextilien
ist auch eine Art von Restmüllexport.
Vor allem darf man nicht die Tatsache vergessen, dass Kleiderlieferungen
aus reichen Staaten in arme Länder auch den dortigen Textilienmarkt
zerstören können.
Alles in allem muss dafür plädiert werden, sämtliche
nicht kompostierbaren Bestandteile unserer Kleidung aus der Produktion
zu verbannen, denn auch Putzlappen und Dachpappe aus Altkleidern
sind nicht die endgültige Lösung.
Prinzipiell hängt die Möglichkeit, im eigenen Haushalt
Müllvermeidung zu betreiben, über ein bewusstes Einkaufsverhalten
hinaus, sehr stark von der jeweiligen Wohnsituation ab. Um Müll
trennen zu können, braucht man etwas Platz.
Den größten Spielraum haben wohl Hausbesitzer mit einem
nicht zu kleinen Garten, in welchem sich die Eigenverwertung des
Biomülls gut organisieren lässt und mit einem Nebengebäude,
in dem die Behälter für verschiedene Wertstofffraktionen
einen festen Ort bekommen können und leicht zugänglich
bleiben.
Das andere Extrem wäre etwa ein Mietwohnungshaushalt in der
Stadt. Hier gibt es kaum Möglichkeiten, mehr Müllvermeidung
zu betreiben, als die breite Masse.
Selbst wenn der alte, fadenscheinig gewordene Pullover zu 100% aus
Naturfasern besteht, muss er in die Restmülltonne, weil Textilien
nicht in die amtliche Biotonne dürfen.
Ein Stück Metall, das anfällt, kann nicht zum Schrotthändler,
sondern wandert in den Restmüll. Ein zersprungener Teller oder
eine Vase kann nicht zum Mischkies und zu Baustoff werden, sondern
füllt die Tonne, usw.,usf.
Die in der Überschrift von Kapitel 2 gestellte Frage muss also
unterschiedlich beantwortet werden.
Wenn unser Haushalt zur Zeit auch keinen Restmüll erzeugt,
muss ich sagen, dass dies unter gegenwärtigen Voraussetzungen
wenig erstrebenswert ist.
Eine geringe Restmüllmenge erzeugen zu dürfen, wäre
wesentlich angenehmer. Je näher man durch entsprechendes Handeln
dem Ziel "Null-Restmüll" kommt, desto mehr Zeit muss
dafür aufgebracht werden. Außerdem ist es auf Dauer sehr
unbefriedigend, jeden Müll von außen abwehren zu müssen
(Waldspaziergangfunde, Abfälle von Gästen). Angesichts
der gegenwärtigen Beschaffenheit von Waren in unserem Konsumalltag
und dem Angebot von Alternativen kann die Marke von 30 bis 50 Liter
Restmüll pro Jahr, für eine Familie mit ausreichend Platz
fürs eigene Wertstoffmanagement als bequem erreichbare Grenze
angesehen werden.
Für den Haushalt in der Mietwohnung liegt diese Grenze erheblich
höher. Wollte man hier wirksame Müllvermeidung betreiben,
wäre man auf Entsorgungsdienste von außen angewiesen.
Dies könnten private Kleinunternehmer sein, die allen Haushalten
und besonders Mietern mit eingeschränktem Handlungsspielraum
bei der Müllvermeidung und der Abfalltrennung behilflich sind.
Sie könnten als rollende Miniwertstoffhöfe oder als unabhängige
Abfallberater zu den Kunden kommen oder in der Nachbarschaft eine
Art Recyclingladen betreiben. Sie würden die Dienste herkömmlicher
Wertstoffhöfe ausweiten und zu den Abfallerzeugern tragen.
Die individuelle Beratung der Abfallerzeuger und die Kommunikation
mit ihnen bekäme eine Qualität, welche gegenwärtig
von Verwaltungsseite nicht zu erwarten ist. Die Entlohnung solcher
kleiner Abfalldienstleister könnte über generelle Pfandaufschläge,
die als Bestandteil einer Vorabmüllgebühr im Preis eines
jeden Produkts enthalten sind und die ihnen bei der Weiterlieferung
gutgeschrieben werden, gesichert werden (mehr dazu im Kapitel 7
A III).
Bis
hier hin beziehen sich die Antworten auf die unter Kapitel 2) gestellte
Frage auf den Restmüll nach herkömmlichen Verständnis,
auf die Dinge in den grauen Restmülltonnen. Zusammengefasst:
Ja, ein Haushalt kann unter bestimmten Voraussetzungen so geführt
werden, dass kein Restmüll entsteht.
Nimmt man allerdings die umfassendere Definition von Restmüll
als Basis, wie sie weiter oben kurz beschrieben wurde (Kapitel 1)
und schließt Abwässer und Abgase, alles was das schließlich
zu Müll gewordene Produkt an Belastungen noch verursacht hat,
mit ein, (und nur diese Definition ist wirklich realistisch,) kann
die Frage nur negativ beantwortet werden: Ohne Restabfall geht es
nicht, es sei denn, jemand will als Totalaussteiger, Selbstversorger
und Asket weiterleben.
Wenn es in unserem Haushalt auch keine "überlassungspflichtigen
Abfälle" im Sinne der aktuellen Abfallgesetzgebung gibt,
so fallen doch verschiedene Wertstoffkategorien im Jahr an, wie:
- 20 Säcke Verpackungsmüll fürs DSD,
- 2 bis drei Bananenkisten Altglas,
- und ein paar Kleinstwertstoffsorten (Batterien, Buntmetalle, Eisen,
Bauschutt, Altkleiderreste, Glühbirnenglas, Kunststoff, CDs,
Elektrokabel, PE-Folie, etc.).
An Restmüllaufkommen, verstanden in dem erweiterten Begriff,
wären aber zu nennen: Pro Jahr die Produktions-, Förderungs-
und Bereitstellungsabfälle bzw. Abgase von
- 4 Flaschen Flüssiggas (zum Essenkochen in der warmen Jahreszeit),
- ca. 1000 Liter Benzin für das Auto,
- 12 bis 15 rm Brennholz,
- etwa 100 cbm Trinkwasser aus dem öffentlichen Netz,
- zirka 1500 kwh Strom von einem alternativen Anbieter,
Trotzdem
ist es nicht unrealistisch, mit Hilfe eines völlig neuen Abfallgebührensystems
auch den Restmüll nach umfassender Definition erheblich reduzieren
zu können, wie weiter unten gezeigt werden wird.
(Inhaltsangabe)
3)
Abfallgebührensysteme in Deutschland
In Deutschland sind unterschiedliche Abfallentsorgungsgebührensysteme
eingeführt worden.
Der Grund dafür ist wohl, dass die Abfallgesetzgebung es den
einzelnen Kreisen oder Kommunen freistellt diese Gebühren an
den individuell vorhandenen Entsorgungsmöglichkeiten zu orientieren.
In unserem Landkreis besteht zur Zeit ein relativ restriktives System,
wo jeder gemeldete Bürger, ob jung oder alt, arm oder reich,
gesund oder krank, gewissenhaft konsumierend oder gleichgültig,
mit überquellenden oder leeren Tonnen die gleichen Gebühren
zu entrichten hat.
Die Höhe dieser Gebühren ist absolut nicht beeinflussbar.
Andere Kommunen registrieren die Mülltonnen unmittelbar bei
der Leerung. Mit Hilfe eines Elekronikchips werden die Daten zu
Häufigkeit der Leerung oder Gewicht automatisch gespeichert.
Am Jahresende erhält so jeder Bürger eine individuelle
Rechnung.
Andere Orte verkaufen Klebemarken, die für eine Leerung der
Mülltonne gültig sind. Diese werden vom Personal des Entsorgungsfahrzeugs
entwertet. Außer diesen Gutscheinen ist noch eine Grundgebühr
zu zahlen.
Vielleicht gibt es noch andere Bezahlsysteme für Müllentsorgung
(Mitteilung an RestmuellNet erwünscht), doch alle unterliegen
den deutschen Abfallgesetzen und haben
gravierende Nachteile:
-- Es existiert keinerlei Anreiz schon beim Kauf eines Produkts
die jeweils am wenigsten restmüllintensive/ umweltfreundlichsteVariante
zu wählen.
-- Vom Konsumenten geht über sein Kaufverhalten keinerlei Druck
an den Produzenten zurück, seine Produktionsumstände restmüllvermeidender
zu organisieren.
-- Die wilde Entsorgung blüht. In jedem Abfallgebührensystem
können rücksichtslose Zeitgenossen durch verbotene Verklappungsmethoden
finanzielle Vorteile für sich nutzen - (z.B. Verfrachtung in
Wald, Flur, Autobahnrastplätze oder nächtliche Stadtteile,
Befüllung öffentlicher Abfallbehälter, Anreicherung
des unbeaufsichtigten Mülls vom Nachbarn wie etwa die rätselhafte
Vermehrung des Sperrmülls oder des Containerinhalts in Großstädten,
untermischen von Restmüll in Wertstoffbehälter und Biotonnen).
-- Es gilt das Prinzip des Negativvorbilds. Durchschnittsbürger
kommen sich beim ernsthaften Sortieren nach Wertstoffen veräppelt
vor, sehen keinen Vorteil für sich selbst und unterlassen bzw.
boykottieren dies stillschweigend.( "Die Tonne meines Nachbarn
quillt jedesmal über. Er zahlt dieselbe Gebühr wie ich,
warum also sortieren?")
-- Gerüchte über üble Machenschaften in der Entsorgungsbranche
und die Sturheit zuständiger Verwaltungsinstitionen beflügeln
den Verweigerungswunsch in der Bevölkerung.
Besonders
deutlich wurde das Dilemma von der Suche nach dem verursachergerechten
Gebührenabrechnungssystem, bei der Umstellung auf "denkende
Müllbehälter" in einigen deutschen Städten.
Die Theorie dabei erschien ganz einfach:
In allen Restmülltonnen wurde unter der Schüttkante ein
kleiner Mikrochip eingeschweißt, der nicht zu manipulieren
ist. Dieser moderne Behälter "merkt" sich, wem er
gehört, wie oft er geleert wird und wann.
Der Gedanke der Kommunen dabei war: Wer viel Restmüll erzeugt,
zahlt auch viel. Früher oder später beginnt jeder zu sparen
oder besser nach Wertstoffen zu trennen. In Bremen und Dresden wurde
das System bereits flächendeckend eingeführt. Bremen ließ
sich die Umstellung auf das Codierte System über 20 Millionen
Mark kosten.
Doch der Schuss ging nach hinten los. Der Chip funktionierte, die
Menschen allerdings nicht. Nach kurzer Zeit nahm die Zahl der Tonnenleerungen
ab, aber nicht weil wirklich weniger Restmüll produziert worden
wäre, sondern weil dieser anders entsorgt wurde. Es gab nun
unfreiwilligerweise einen finanziellen Anreiz, den Restmüll
überall sonstwo hinein- oder hinzuschütten, nur nicht
in die Restmülltonne. Da aber die Stadt für Müllverbrennungsanlagen
und Deponien die gleichen Unterhaltungskosten aufzubringen hatte,
aus der Müllabfuhr aber weniger Einnahmen flossen, mussten
die Müllgebühren erhöht werden und das, obwohl das
Restmüllaufkommen rein statistisch immer mehr abnahm.
In Dresden verringerte sich durch die Einführung des "Identifikationssystems"
die jährliche Restmüllmenge pro Einwohner innerhalb eines
guten Jahres von 178 kilo auf 30 Kilo, während die Restmüllmengen
in allen anderen Müllbehältern stark zunahmen.
Nach
dem offensichtlichen Scheitern dieses jüngsten verursachergerechten
Gebührenabrechnungssystems durch massenhafte und simple Trittbrettfahrerei
stellt sich natürlich die Frage, ob überhaupt ein gerechtes
System denkbar ist, welches nicht unterlaufen werden kann.
Hierauf soll weiter unten eine Antwort gegeben werden.
(Inhaltsangabe)
4)
Die Haltung der Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte
In
Deutschland gibt es sicherlich viele Leute, die sehr wenig bis fast
keinen Restmüll produzieren.
Immer wieder ist es in den letzten Jahren vorgekommen, daß
jemand von ihnen versucht hat, vor Gericht eine Reduzierung seiner
Müllgebühren oder eine Befreiung davon zu erreichen.
Der hierfür vorgesehene Rechtsweg sieht so aus:
-- Erhebung eines Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid
-- Ablehnung des Widerspruchs durch den Abfallwirtschaftsbetrieb
-- Aufrechterhaltung durch den Widerspruchsführer
-- Verhandlung der Sache vorm Kommunal- oder Kreisrechtsausschuss
-- Erneute Ablehnung
-- Klage vorm Verwaltungsgericht
-- Bei ablehnendem Beschluss: Berufung vorm Oberverwaltungsgericht
Wer die letzte Möglichkeit ausschöpfen und vor das Bundesverfassungsgericht
ziehen will, muss schon sehr gute Gründe haben, wie ich selbst
erfahren musste. (Meine erste Verfassungsbeschwerde, im Nachhinein
betrachtet viel zu laienhaft in Inhalt und Form, wurde nicht zur
Entscheidung angenommen).
Aufgabe
der Verwaltungsgerichte ist es vor allem zu überprüfen,
ob die Entscheidung einer Kommunalverwaltung gegenüber einem
Bürger der Gesetzeslage, bzw der zugehörigen kommunalen
Satzung entspricht.
Urteilsschriften lassen sich relativ leicht beschaffen, wenn man
weiß, wonach man sucht.
Wer das jeweilige Aktenzeichen kennt, kann sich eine Kopie vom betreffenden
VG/OVG gegen Gebühr kommen lassen.
Anderenfalls muss man im Internet recherchieren, was etwas Zeit
kostet, oder man fragt etwa bei Umweltverbänden nach.
Die Webrecherche wird kaum die Originalurteile erbringen, aber etliche
Verweise und Zusammenfassungen mit Aktenzeichen.
Schneller kommt man mit Hilfe professioneller Urteilsarchive zu
den gesuchten Schriften. In der Regel sind diese aber kostenpflichtig.
Wie urteilen nun die Verwaltungsgerichte beim Streit zwischen Bürgern
und Abfallwirtschaftsbetrieben wegen Müllgebühren?
Zu dieser Frage ließe sich eine umfangreiche Untersuchung
anstellen.
Viele Texte müssten durchgearbeitet und analysiert, Bezüge
und Querverweise zu Quellen und Gesetzen müssten verfolgt werden.
Ältere Urteile sind vielleicht schon überholt, weil die
Kommunen inzwischen ihre Satzung geändert haben.
Zur Verdeutlichung der Rechtsprechung lassen sich die Klagen jedoch
grob in zwei Gruppen aufteilen.
Einmal gibt es Kläger, die eine Reduzierung ihrer Müllgebühr
wollen und andere , die eine Befreiung vom Anschluss- und
Benutzungszwang anstreben.
(Inhaltsangabe)
4)
A) Gebührenreduzierung
Im
ersten Fall ist es schon öfter zu Erfolgen für Bürger
gekommen. Hier spielten aber immer irgendwelche Besonderheiten oder
Fehlstellen in der Satzung der jeweiligen Kommune eine Rolle.
Entweder gab es keine Grundgebühr und die Benutzungsgebühr
durfte nicht erhoben werden, weil diese als Gegenleistung für
die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu verstehen
ist und nicht für die Inanspruchnahmemöglichkeit.(OVG
Schl.-Holst., Az. 2L149/91)
Oder die Kommune stellte nur ein Einheitsgefäß für
mehrere Haushaltsgrößen zur Verfügung, so dass kleine
Haushalte benachteiligt waren.
Ein anderes Mal bescherte es der Klage Erfolg, daß die kommunale
Abfallsatzung gegen ein Landesgesetz verstoßen hat, wonach
die Müllgebühren so zu gestalten sind, dass die Vermeidung
von Abfällen gefördert wird.(VG Bremen, Az.: 2K1999/97)
Ein weiteres Urteil sagt, die Müllgebühr müsse sich
auch nach der Abfallmenge richten , nicht allein nach der Zahl der
Haushaltsmitglieder (VGH Baden-W. Az.:W.2S1891/94).
Einem Bürger aus Xanten, dessen Tonne immer leer war, gab das
VG Düsseldorf Recht. Gebührenerhebung in vollem Umfang
sei unrechtmäßig.( Az.-?, nach 1998)
Erfolge dieser Art werden in Zukunft wahrscheinlich seltener werden,
da bald alle Kommunen ihre Satzungen auf diesbezügliche Wasserdichtigkeit
nachgebessert haben. Es gibt dann mehrere Tonnengrößen
individuell zur Haushaltsgröße passend und bescheidene
Müllvermeidungsanreize um der Gesetzesforderung Genüge
zu tun.
Zwei dicke Wermutstropfen bleiben dabei aber erhalten:
-Was nützt es einem Kläger mit Null-Restmüll, wenn
er statt 200.-€ Abfallentsorgungsgebühr nur noch 100.-€
zahlen muß? Ist dies ein Anreiz, um bei Null zu bleiben?
-Alle Müllvermeidungsanreize im herkömmlichen Sinne, seien
es Gebührensysteme wie sie unter Kapitel 3) geschildert sind,
oder andere Sonderregelungen, kommen immer auch den Trittbrettfahrern
zugute.
Man kann sogar behaupten, daß Vermeidungsanreize kontraproduktiv
sind, da je nach Umfang die Erfolge auf der einen Seite von der
wilden Entsorgung auf der anderen Seite ausgeglichen werden, und
das bei sinkenden Einnahmen für die Abfallämter.
Daß dennoch sinnvolle Anreize möglich sind, soll weiter
unten aufgezeigt werden.
(Inhaltsangabe)
4)
B) Gebührenbefreiung
Im
zweiten Fall haben Kläger die volle Befreiung vom Anschluss-
und Benutzungszwang an die öffentliche Abfallentsorgung beantragt,
weil sie keinen Restmüll erzeugen und ihren Abfall vollständig
verwerten.
In solchen Fällen wird die Klage meist mit folgender Begründung
abgewiesen:
"Durch die Müllgebühren wird den Kommunen der
Aufwand abgegolten, die Entsorgungseinrichtungen vorzuhalten bzw.
zu betreiben. Eine solche Müllgebühr dient daher oft gar
nicht der Abfallbeseitigung selbst.
Daher muss sie auch dann bezahlt werden, wenn gar kein Müll
anfällt". -Urteil des OVG Rhlpf. vom Sept.2001 (Az.:12A10462/01).
Damit entspricht die Begründung etwa der im Urteil des OVG
Koblenz von 1979, (Az.7A99/79.OVG), welches 22 Jahre älter
ist:
"... Der Anschluss- und Benutzungszwang trifft eine Vielzahl
von Einwohnern und belastet sie in mehr oder weniger gleicher Weise.
Diese Verteilung des mit dem Bau und der Instandhaltung einer öffentlichen
Abfallentsorgungseinrichtung verbundenen erheblichen Kostenaufwands
auf viele Schultern, nämlich auf alle in Betracht kommenden
Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende, liegt im besonderen
öffentlichen Interesse, weil dadurch einerseits die vorgenannten
Einrichtungen der Daseinsvorsorge überhaupt erst realisierbar
werden, während andererseits die Belastung des Einzelnen auf
diese Weise möglichst gering gehalten wird. Von daher können
solche Gründe, die alle Pflichtigen treffen, oder die doch
in einer größeren Zahl von Fällen gegeben sind,
nicht zu einem Anspruch auf Befreiung führen."
Im Urteil des Hessischen VGH aus dem Jahre 1990 heißt es als
Leitsatz:
"Sinn und Zweck des Anschluss- und Benutzungszwanges für
die Müllabfuhr ist es nicht, nur diejenigen in die Pflicht
zu nehmen, die sich nicht selbst entsorgen können, sondern
alle mit dieser Pflicht zu belegen...".
Auch wird hier, im Gegensatz zur Aussage im Urteil des OVG Schlesw.-Holst.(siehe
oben) festgestellt:
"Eine die Gebührenerhebung rechtfertigende Nutzung
der öffentlichen Müllabfuhr liegt regelmäßig
schon dann vor, wenn auf der Grundlage des in der Satzung angeordneten
Anschluss- und Benutzungszwanges Müllgefäße zugeteilt
sind und daraufhin das Grundstück regelmäßig von
der Müllabfuhr zum Zwecke der Leerung bereitgestellter Müllgefäße
angefahren wird; ob und in welchem Umfang sich tatsächlich
Hausmüll im Abfallbehälter befindet, ist gebührenrechtlich
unerheblich."
VGSchlesw.Holst.vom 14.3.1989: ...für das Entstehen der Gebührenschuld
sei entscheidend, dass die Beklagte (Abfallwirtschaftsbetrieb) ihre
Leistungen, nämlich eventuell anfallenden Müll mitzunehmen,
angeboten habe.
Eine Gebührenbefreiung wurde lediglich in Fällen gewährt,
wo der Eigentümer nachwies, dass sein veranlagtes Grundstück
nicht bewohnt ist, (Bayr.VGH, 1996, Az.:4CS95.2779), bzw. nur gelegentlich
für Freizeitzwecke genutzt wird.(Bayr.VGH, 1995, Az.:4B93.3830)
Eine vollständige Befreiung von Müllgebühren für
normal bewohnte Grundstücke hat es meines Wissens bisher in
Deutschland noch nicht gegeben.(-Wer anders informiert ist, bitte
bei RestmuellNet melden).
Den Verwaltungsgerichten kann man diesbezüglich auch keinen
Vorwurf machen.
Ihre Aufgabe ist es, wie schon gesagt, Verwaltungsentscheidungen
an der Vereinbarkeit mit bestehenden Gesetzen ( insbesondere Kreislaufwirtschaft-
und Abfallgesetz (KrW.-AbfG.), Kommunalabgabengesetz (KAG) und kommunaler
Abfallgebührensatzung (AbfGS)) zu messen, und die deutschen
Abfallgesetze, das muss man klar sagen, sehen für durchschnittliche
Haushalte keine Befreiung von Abfallgebühren vor.
(Allerdings habe ich in meinem zweiten Prozess - siehe Teil 3, Kapitel
10 - doch eine Gesetzeskombination gefunden, die mich unter bestimmten
Voraussetzungen von den Müllgebühren befreien würde.
Wie unpassend dies der Gegenseite ist, erkennt man an ihrer Argumentation.
Man will die verlangten Veraussetzungen, die wir für unseren
Haushalt geschaffen haben, einfach nicht wahrhaben. Mit der Eröffnung
immer neuer Nebenstreitplätze will man die Anerkennung ständig
weiter hinauszögern).
Darüberhinaus werden ablehnende Urteile oft auch an sehr subjektiven
Feststellungen orientiert:
Weil die Abfallgebühren grundsätzlich nach dem Umfang
und der Art der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung
zu bemessen sind, und weil die Anwendung eines "Wirklichkeitsmaßstabs"
bei der Abfallbeseitigung praktisch ausgeschlossen ist (sofern nicht
die Anzahl der tatsächlichen Tonnenentleerungen pro Jahr registriert
werden können wie im Beispiel mit der Chiptonne in Bremen-siehe
Kapitel 3), ist der Träger der Abfallbeseitigung berechtigt,
zur Gebührenbemessung einen "Wahrscheinlichkeitsmaßstab"
einzuführen.
Dieser orientiert sich an der durchschnittlichen Abfallmenge, ermittelt
nach der Erfahrung der jeweiligen Kommune oder entnommen aus Fachuntersuchungen
zum Thema.
Ein OVG-Urteil nimmt Bezug auf Ausführungen eines Forschers
namens Dietz aus den 70er Jahren, wonach die Abfallmenge je nach
Bewohnerzahl pro Grundstück zwischen 25 und 35 kg/Woche schwankt.
Ein anderer, Letmathe, ermittelte, ebenfalls Mitte der 70er Jahre,
16 kg/Woche bei einer Person und 35 kg/Woche bei sechs Personen
auf dem Grundstück.
Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab, den die Verwaltung in unserem
Landkreis festgelegt hat,
liegt z.B. derzeit bei 40 Liter/2 Wochen pro Person. Ein Haushalt
mit 5 Personen erhält ein 120 Liter-Gefäß bei Leerung
alle 14 Tage.
Menschen, die auf ehrliche Weise und mit Rücksicht auf den
Erhalt unserer Lebensgrundlagen überhaupt keinen oder nur sehr
wenig Restmüll erzeugen, kann es schon weh tun, wie sie einfach
unter einen durch Fahrlässigkeit und Bequemlichkeit zustandegekommenen
Durchschnittswert eingeordnet werden.
Was soll man davon halten, wenn das Gericht erklärt:
"Bei bewohnten Grundstücken fällt Abfall nicht
nur ausnahmsweise an. Dieser Grundsatz ist durch einen Gegenbeweis
nicht widerlegbar...Hierfür besteht eine nach der Lebenserfahrung
unwiderlegliche Vermutung." - (Bayr.VGH am 08.03.1995).
Besonders dreist formulierte das OVG Nordrh.-W. Ende 1994:
"...Soweit die Kläger darauf abstellen, daß ihre
Bemühungen um eine weitgehende Müllvermeidung durch das
vom Beklagten praktizierte System nicht voll honoriert würden,
mag dies zutreffen; ein -die Reduzierung des Organisationsermessens
voraussetzender- Anspruch auf Zuteilung eines kleineren Abfallbehälters
folgt daraus nicht, zumal auch der größere Abfallbehälter
die Kläger selbst nicht hindert, in ihrem Bemühen um Abfallvermeidung
fortzufahren." (AZ.: 22A3036/93)
RestmuellNet will sich bemühen an neuere Urteile zur Sache
zu gelangen und deren Kernargumente zu veröffentlichen (Betroffene
bitte melden).
Viel Hoffnung, daß auf normalem Wege, durch ein Verwaltungsgerichtsurteil
endlich ein grundsätzlicher Durchbruch gelingen könnte,
besteht in Anbetracht der derzeit gültigen deutschen Gesetze
allerdings nicht.
Es lässt sich zwar nicht ausschließen, dass ein Kläger
irgendwann doch einmal eine Lücke im Gesetz entdeckt, die sich
nutzen lässt, um den berühmten Fuß in die Tür
zu einem ermutigenden neuen Urteil zu bekommen.
Darauf soll bei RestmuellNet jedoch nur am Rande spekuliert werden.
Was wir vielmehr brauchen, sind neue Argumentationsweisen und Strategien,
um das Problem grundsätzlich zu erfassen und deutlich zu machen.
(Inhaltsangabe)
5)
Neue Argumentationsweisen durch umfassendere Betrachtung des Problems:
5)
A) Abfallentsorgungseinrichtungen als "Institution der kommunalen
Daseinsvorsorge":
Wird
das Thema Abfallerzeugung und Abfallentsorgung in der Öffentlichkeit
diskutiert, tauchen viele Begriffe und Annahmen auf, die als längst
überholt angesehen und hinterfragt werden müssten.
Über
viele Jahre wurden diese nur immer wieder übernommen, obwohl
sich gleichzeitig das Wissen der Gesellschaft über die tatsächlichen
Notwendigkeiten zur Erhaltung unserer natürlichen Lebensgrundlagen
ständig weiterentwickelt hat.
So klafft heute das, was die Gesetzgebung für den Bereich Abfall
vorsieht und das, was Experten und Wissenschaftler dringend raten
und umgesetzt haben möchten, so weit auseinander wie nie zuvor.
Die Politik, deren Aufgabe es ist, Gesetze, welche nicht mehr zeitgemäß
sind, wie die Gesetze zu Abfall und Entsorgung zu reformieren, hinkt
in diesem Bereich Jahrzehnte hinterher.
Die Folgen für die natürlichen Lebensgrundlagen bezeichnen
einige Naturwissenschaftler als verheerend und als für die
nächsten Generationen äusserst kostspielig.
Von den Abfallwirtschaftsbetrieben wird Umweltschutz lediglich als
die "ordnungsgemäße" Beseitigung einer bereits
aufgetretenen Belastung angesehen.
Wo nicht verbrannt wird, meint Beseitigung die rein optische Beseitigung,
räumliche Verlagerung des Restmülls, professionell organisierte
Einsammlung und Konzentration an einen als Deponie bezeichneten
Ort.
In der Abfallwirtschaft wird fleißig gefiltert, katalysiert,
sortiert und recycelt, behandelt und reduziert.
Dabei wird immer nur ein bereits bestehender Schaden repariert,
bereits entstandener Abfall "entsorgt".
Was aber die Verhinderung von Umweltschäden angeht, das Entwickeln,
Unterstützen und Verbreiten von Alternativen gegenüber
Restmüll abgebenden Konsumartikeln, die wirklich keine oder
deutlich weniger Schäden hinterlassen, diese Bereiche spielen
beim Thema Umweltschutz eine untergeordnete Rolle.
Ein großes Missverständnis herrscht auch bezüglich
der Stellung bzw. des volkswirtschaftlichen Wertes von Abfallentsorgungs-einrichtungen
gegenüber anderen öffentlichen Einrichtungen in unserer
Gesellschaft.
Auf dieses Missverständnis bauen immer wieder ablehnende Verwaltungsgerichtsurteile
auf, sei es nun der entscheidende Spruch des OVG Kobl. im Jahre
1979 , die Kernaussage im Urteil des OVG RhlPf. vom September 2001
(Kapitel 4)) oder Verfahren die dazwischen lagen.:
Im Urteil des OVG Kobl. aus dem Jahr 1979, welches in unserem Landkreis
nach über 20 Jahren noch immer vom Kreisrechtsausschuss zitiert
wird, um Befreiungsanträge abzuweisen steht: "...Der
Anschluss- und Benutzungszwang stellt eine wichtige Rechtsinstitution
der kommunalen Daseinsvorsorge dar, die aus diesem Bereich nicht
mehr wegzudenken ist..." Die Verteilung der Bau- und Unterhaltungskosten
einer öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung "liegt
im öffentlichen Interesse."
Ob die abfallpolitischen Ansichten, die zu diesen Sätzen geführt
haben im Jahr 1979 zeitgemäß waren, soll offen bleiben.
Heute muss der Ansicht, eine Abfallentsorgungseinrichtung sei eine
solche der Daseinsvorsorge, energisch widersprochen werden.
Hier wird nämlich der Eindruck erweckt, das Müllaufkommen
sei eine nicht änderbare Bürde der Menschheit, wo nun
einmal alle ran müssten, um die Schwierigkeiten zu meistern,
ähnlich wie ein Volk die Folgen eines Krieges, oder ein Landstrich
die Folgen einer Katastrophe zu meistern habe.
Oder aber die Abfallentsorgungseinrichtung wird mit anderen, wirklich
für unser Dasein unverzichtbaren Versorgungseinrichtungen,
etwa der Trinkwasserversorgung auf eine Stufe gestellt.
Jedoch: Je kleiner ein öffentliches Müllentsorgungssystem
sein muss, desto verträglicher ist es für unser Dasein.
Je weniger es die Müllvermeidung unterstützt und begünstigt,
desto schädlicher ist es.
Die Notwendigkeit einer Abfallentsorgungseinrichtung ist daher eher
auf eine Stufe zu stellen mit der Notwendigkeit einer Haftanstalt
beispielsweise, in welcher bereits straffällig gewordene Menschen
untergebracht werden müssen.
Hier ist sich die Öffentlichkeit einig, dass es besser wäre,
diese Menschen würden auf präventivem Wege von Straftaten
abgehalten, statt sie später einsperren zu müssen.
Niemand würde eine Haftanstalt als eine Einrichtung zur Daseinsvorsorge
bezeichnen, und niemand käme auf die Idee, die Kosten für
Einrichtung und Unterhalt von Haftanstalten gleichmäßig
auf jeden deutschen Bürger oder jeden Haushalt ungeachtet dessen
Einkommen zu verteilen, weil irgend ein Statistiker einmal ausgerechnet
hat, wieviel Tage Haft nach dem "Wahrscheinlichkeitsmassstab"
auf jeden Einwohner kämen.
Oder betrachtet man Bau und Instandhaltung unseres öffentlichen
Straßennetzes.
Hierbei handelt es sich um eine echte Einrichtung der Daseinsvorsorge.
Jeder Mensch, der sich selbst oder von ihm benötigte Güter
von Ort A nach Ort B bewegen will, muss dieses Straßennetz
benutzen.
Bau und Instandhaltung dieses Straßennetzes ist auch mit einem
erheblichen Kostenaufwand verbunden.
Doch hier ist man weit davon entfernt, die Kosten "auf möglichst
viele Schultern" und "möglichst alle in Betracht
kommenden Grundstückseigentümer und Gewerbetreibende"
zu verteilen.
Vielmehr ist es so, dass hier, wie auch bei allen anderen nur denkbaren
Einrichtungen der Daseinsvorsorge in Deutschland die Kostenbeiträge
des Einzelnen an den Grad der Benutzung dieser Einrichtung gekoppelt
sind.
Wenn ein Kraftfahrer, der über die Kfz-Steuer und die Mineralölsteuer
seinen Beitrag zur Finanzierung des Straßennetzes leistet,
feststellt, dass er eigentlich auf sein Auto verzichten kann und
dieses abmeldet, wird er nicht mehr zur Zahlung der Kfz-Steuer herangezogen,
selbst wenn er weiterhin mit Bussen oder Taxi die Straßen
benutzt. Über den Fahrpreis zahlt er den gefahrenen Strecken
entsprechend trotzdem weiterhin für den Unterhalt der Verkehrswege.
Umgekehrt gesehen gibt der Bus- oder Taxiunternehmer, aber auch
die Post oder die Spedition beim Gütertransport, die von ihnen
bezahlten Fahrzeugsteuern anteilsmäßig an ihre Kunden
weiter.
So gilt bei dieser Einrichtung der Daseinsvorsorge konsequent:
Wer viel fährt, zahlt viel und umgekehrt.
Einerseits zahlen die Bürger ihren Beitrag an irgendeiner öffentlichen
Einrichtung immer entsprechend dem Grad der Benutzung oder, bei
steuerfinanzierten Einrichtungen, entsprechend dem Einkommen.
Andererseits, um zu den Müllgebühren zurückzukommen,
ist eine hohe Abfallproduktion des Einzelnen zweifellos schädlicher
für die natürlichen Lebensgrundlagen und die Volkswirtschaft,
als eine geringe.
Es lässt sich also die berechtigte Frage stellen:
Warum soll ein Haushalt, der gar keinen oder vieleicht nur 30 Liter
Restmüll im Jahr erzeugt genau so viel Gebühren zahlen,
wie einer mit 3000 Litern ?
Warum soll man nicht von denjenigen die viel Müll produzieren
verlangen können, sich überproportional stark an der Finanzierung
von Abfallentsorgungseinrichtungen zu beteiligen?
(Inhaltsangabe)
5)
B) Externalisierung von Umweltkosten in unserer Konsumgesellschaft:
Externalisierung
von Umweltkosten bedeutet, dass die Verursacher von ökologischen
Schäden die daraus resultierenden Kosten auf die Allgemeinheit
bzw. auf zukünftige Generationen abwälzen.
Insbesondere sind dabei solche Schäden gemeint, wie sie laufend
während unserer Art des Wirtschaftens (produzieren und konsumieren)
nicht unbedingt vorsätzlich, eher produktions- oder anwendungstechnisch
bedingt, entstehen.
Umweltschäden, die nicht vom Verursacher bezahlt werden sind
heute allgegenwärtig.
Ein überschaubares Beispiel sind die sogenannten Altlasten.
Die Geschichte dazu ist immer gleich: Ein größeres Grundstück,
auf dem früher einmal ein Industrie- oder Gewerbebetrieb ansässig
war, soll neu genutzt werden. Zu Anfang wird von Fachleuten festgestellt,
dass der Boden dieses Grundstücks sehr stark mit Schadstoffen
belastet ist, mit Chemiekalien, die in dem früheren Betrieb
hergestellt, oder zur Produktion verwendet wurden. Die verantwortliche
Firma, welche die Verseuchung fahrlässig oder absichtlich verursacht
hat, kann nicht mehr haftbar gemacht werden, weil es sie nicht mehr
gibt. Also muss die Sanierung, Abtragung tausender von Tonnen belasteten
Erdreichs, auf Kosten der Kommune oder des Landes, also auf Kosten
der Allgemeinheit erfolgen.
Die Hauptlast tragen unsere Nachkommen, die sich auf ewig mit der
Deponie, auf welcher dieses Gemisch aus Erde und Sondermüll
schließlich gelandet ist, abfinden und arrangieren müssen.
Um Geld zu sparen hatte es der ursprüngliche Betrieb unterlassen,
seine Chemikalien konsequent aufzufangen und ordnungsgemäß
zu entsorgen. Er zog es vor, die Kosten dafür zu externalisieren,
um einen höheren Profit einstreichen zu können.
Ein zweites Beispiel sind die Folgeschäden der sogenannten
konventionellen Landwirtschaft.
In immer mehr deutschen Landstrichen ist das Trinkwasser mit Chemikalien
belastet, die ursprünglich einmal als Mineraldünger oder
"Pflanzenschutzmittel" auf die Äcker der Umgebung
ausgebracht wurden.
Die Landwirte konnten durch Anwendung dieser Agrarchemikalien ihre
Kulturen vor Schädlingen, Unkräutern oder Pilzbefall schützen
und mit leicht handhabbarem Dünger aus der Tüte ihren
Ertrag wesentlich erhöhen. Sie nehmen dabei in Kauf, dass von
ihrem Acker eine Belastung des Grundwassers mit Schadstoffen ausgeht,
die sich irgendwann bis ins Trinkwasser fortgesetzt hat. Sie steigern
durch Anwendung der Chemikalien ihren Profit und externalisieren
die Schädigungen aus ihrem Verhalten auf die Allgemeinheit
und die nachfolgenden Generationen. Diese müssen nämlich
in Zukunft das Trinkwasser einer aufwendigen Reinigungsprozedur
unterziehen, sofern eine Reinigung überhaupt noch möglich
ist. Anderenfalls müssen sie dieses wichtigste aller Lebensmittel
dort einkaufen, wo es noch nicht vergiftet ist.
Der Vollständigkeit halber muss allerdings gesagt werden, dass
die Hauptschuldigen in der Chemischen Industrie zu finden sind.
Deren Profit durch den Verkauf der Chemikalien ist höher, als
derjenige des Landwirts durch Anwendung derselben.
Durch ökologische Landwirtschaft hätten sich die Schäden
am Trinkwasser vermeiden lassen können. Nur wäre hier
pro Fläche der Zeitaufwand zur Bewirtschaftung höher und
der Ertrag etwas niedriger.
Die meisten Schäden durch externalisierte Kosten lassen sich
im Nachhinein nicht mehr auf die Verursacher zurückführen.
Anders als die beiden Beispiele oben sind sie einfach zu umfassend.
Man weiß zwar, welche Stoffe und welche Handlungen zu welchen
Problemen führen, doch weil die gesamte Gesellschaft, in der
Regel unbewusst, daran beteiligt ist, können die Schadensursachen
nicht abgestellt werden.
Dabei werden die Schäden durch Kostenexternalisierung in unserem
Alltag immer dominanter.
Der
britische Nationalökonom Arthur Cecil Pigou, der das Problem
in den 20er Jahren zum ersten Mal erkannte, vermisste "Bestrafungsmechanismen"
innerhalb des Marktes, um die Externalisierung von Umweltkosten
zu verhindern. Pigou beschrieb schon damals, neben den Gefahren
für die Menschen, die verzerrenden Auswirkungen für die
Marktwirtschaft und forderte, die externalisierten Kosten in die
Preisbildung mit einzubeziehen. Da dies seiner Ansicht nach der
Markt selbst nicht leisten könne, forderte er internalisierende
Regelungen aus der Politik.
Seit Pigou ist dieses Externalisierungsproblem immer wieder Gegenstand
von Arbeiten und Diskussionen zum Thema -Schutz der natürlichen
Lebensgrundlagen- gewesen, ohne dass es bis heute richtig fassbar
geworden wäre.
Am deutlichsten hat sich dazu noch der St. Gallener Professor H.C.
Binswanger geäußert, der 1983 die Internalisierung externer
Umweltkosten forderte. Er war der Ansicht, dass eine genaue Zuweisung
der Umweltkosten auf die jeweiligen Verursacher praktisch unmöglich
ist und schlug deshalb Steuern vor, um dem Problem zu begegnen.
Heute allerdings wird deutlich, dass Steuern das Problem der Kostenexternalisierung
nicht lösen können. Die viel diskutierte Ökosteuer
ist ein zahnloser Tiger, der die wahren Verursacher verschont und
bei der Bevölkerung das Image eines unberechtigten Willkürinstruments
bekommen hat. Sie ist eine verhasste Gießkannensteuer, wie
die Mehrwertsteuer.
Meiner Ansicht nach ist das Problem nur dann lösbar, wenn man
ein Internalisierungsmodell findet, welches direkt die unmittelbaren
Verursacher sofort in voller Höhe belastet und auf Steuern
verzichtet. Der Markt kann sehr wohl Bestrafungsmechanismen gegen
die Externalisierung von Umweltkosten aus sich heraus entwickeln.
Er bräuchte nur eine entschieden deutliche und verfassungsrechtlich
abgesicherte Ramensetzung.
Bisher ist auf das Externalisierungsproblem höchstens halbherzig
reagiert worden, und man wird das Gefühl nicht los, dass die
Politik sich vor der Auseinandersetzung damit drückt.
Dies hat vor allem folgende Gründe:
(Inhaltsangabe)
5)B) I ) Schadensexternalisierung als fester Bestandteil unseres
Wirtschaftssystems
Externalisierung von Umweltschäden wirkt sich auf unsere Gesellschaft
langfristig gesehen zwar verheerend aus, dem einzelnen Bürger
oder Unternehmer bringt das Geschehenlassen des Externalisierungseffekts
aber kurzfristige finanzielle Vorteile.
Bezüglich finanzieller Vorteile für Einzelne und Schäden
an der Volkswirtschaft könnte man auch an das Thema Schwarzarbeit
denken.
Hier wird dem Staat bewusst dessen Anteil an der Wertschöpfung
vorenthalten, um Geld zu sparen. Der gesellschaftliche Schaden besonders
im Bereich "Schwarzarbeit der kleinen Leute" wird allerdings
sehr überschätzt. Vieles, was hier entsteht, würde
unter legalen Bedingungen gar nicht erst in Auftrag gegeben werden.
Sieht man einmal von der groß angelegten und organisierten
Schwarzarbeit in Großbetrieben ab, wo die illegal Beschäftigten
ausgebeutet werden, um die Privatkonten der Chefs und die Wettbewerbsfähigkeit
der Firma aufzupolieren, so kann Schwarzarbeit im kleinen, sozusagen
eigenmächtig erweiterte Nachbarschaftshilfe, in vielen Fällen
als legitim betrachtet werden. So bitter es für den Staatssäckel
auch ist, sie bestätigt auf ihre Weise, dass die Marktwirtschaft,
der Selbstlauf von Angebot und Nachfrage, funktioniert.
Der entscheidende Unterschied zwischen Schwarzarbeit und Schadensexternalisierung
jedoch ist dieser:
Die Illegalität der ersteren ist jedem bekannt. Es gibt immer
eine Grenze, jenseits derer mit Entdeckung und Bestrafung gerechnet
werden muss.
Schadenexternalisierung geschieht demgegenüber nicht bewusst.
Über Jahrzehnte ist sie unbemerkt fest in unser Wirtschaftssystem
eingebaut worden. Mit wenigen Ausnahmen war sie stets legal, und
es gab keinen großen Anlass über ihre Illegitimität
nachzudenken. Sie ist mittlerweile Teil jedes Tuns, jedes Prozesses
in unserer Gegenwart, fest verwoben mit jeder Selbstverständlichkeit
unseres Alltags.
Um es deutlich zu sagen: Ohne die Externalisierung von Umweltschäden
könnte unsere Industriegesellschaft, wie sie gegenwärtig
aufgebaut ist, nicht mehr weiterexistieren, bzw. nennenswertes Wirtschaftswachstum
wird heutzutage nur noch durch Ausnutzung von Externalisierungseffekten
erreicht.
Auch die hohe Arbeitslosigkeit liegt hauptsächlich hier begründet.
Wie soll die menschliche Arbeitskraft, deren Bereitstellung primär
gesehen keine Umweltschäden erzeugt, im freien Wettbewerb denn
konkurieren können, wenn die tatsächlichen, gesellschaftlichen
Gesamtkosten ihres einzigen Gegenspielers, der technischen Arbeitskraft
durch Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen, von deren Anwendern nur
zum Teil bezahlt werden müssen, überwiegend jedoch ganz
legal auf die Allgemeinheit und die nachfolgenden Generationen abgewälzt
werden können?
Weiter unten soll hierauf näher eingegangen werden.
(Inhaltsangabe)
5)B)
II ) Schwierigkeiten mit der Fassbarkeit von Umweltschäden
Die Hauptgeschädigten der Externalisierungspraxis sind entweder
ein Großteil der ganzen Menschheit, wie etwa weltweit die
Betroffenen von Folgen der Klimaerwärmung, oder auch eher regional
begrenzte Gruppen, wie z.B. die Betroffenen von Grundwasservergiftung
durch Agrarchemikalien, die Nachbarn von Industrieschornsteinen
oder Hauptverkehrsstraßen. Oder aber, es sind Menschen, die
noch gar nicht geboren wurden. Das Bewusstsein, von Dritten geschädigt
worden zu sein, ist oft gar nicht vorhanden.
Auch sind die meisten Umweltschäden dadurch charakterisiert,
dass sie über sehr lange Zeiträume aufgebaut werden, über
große Distanzen wirken oder, dass ihre Auswirkungen sich erst
nach Durchlaufen komplizierter, kaum durchschaubarer Wirkungsketten
erfahrbar machen.
Man könnte hier das oft gebrauchte Beispiel vom Frosch im Topf
zitieren, welches der Autor nicht ausprobiert hat, das aber verdeutlicht,
um was es geht:
" Setze einen Frosch in heißes Wasser -er wird sofort
herausspringen. Setze ihn in kaltes Wasser und erhitze den Topf
ganz langsam -er wird darin zugrunde gehen!"
Wie soll sich aber ein Geschädigter zur Wehr setzen, wenn die
Schadensverursacher im weltweiten Durcheinander des Wirtschaftens
verstreut sind, wenn er durch zwangsläufige und unbewusste
Teilnahme am Wirtschaftssystem seine Schädigung selbst mitverursacht,
die Verschlechterungen ihm durch Erstrecken über viele Jahre
gar nicht auffallen oder weil er ganz einfach nicht geboren ist
und so auch argumentativ überhaupt nicht auftreten kann?
Schadenersatz ist in unserem Rechtssystem nur möglich, wenn
ein konkreter Schadensfall punktuell erkennbar wird, ein bestimmter
Verursacher auszumachen ist, ein direkt Betroffener sich zur Wehr
setzt und auf eindeutige Gesetze gepocht werden kann.
Kurz gesagt, gegenüber der Externalisierung von Umweltschäden
besteht zwar ein moralischer, nicht jedoch ein gesetzlich geforderter
Handlungsbedarf.
(Inhaltsangabe)
5)B)
III ) Eingeschränkte politische Umsetzbarkeit von Gegenmaßnahmen
Weltweit sind, zumindest in den Demokratien, die gewählten
Volksvertreter dafür zuständig , die Geschicke ihres Volkes
zu leiten und ihm eine lebenswerte Zukunft zu sichern.
In den Staaten der Vergangenheit war es immer wieder vorgekommen,
dass Herrscher großes Leid über ein Volk brachten, sei
es, dass diplomatische Dilletanten einen Krieg anzettelten, daß
Psychopaten an der Macht sich durch Völkermord persönliche
Lust verschafften, oder dass hochgradig dekadente und genusssüchtige
Könige ihr eigenes Volk verhungern ließen.
Solche menschengemachten Katastrophen sind heute in den sogenannten
zivilisierten Ländern durch demokratische Strukturen, Gewaltenteilung,
Meinungs- und Pressefreiheit und auch durch umfangreiche internationale
Verflechtungen und Beziehungen so gut wie unmöglich geworden.
Obwohl die Herrschenden von heute, die Politiker, nach wie vor für
ihren Beruf keine spezielle Ausbildung brauchen, die feste politische
Meinung, akzeptable Umgangsformen und gutes Durchsetzungsvermögen
genügen meist, leisten sie im Großen und Ganzen zuverlässig
die Sicherung des Friedens und der Freiheit.
Hierbei können sich auf einen umfangreichen Schatz, auch bitterer,
Erfahrungen stützen.
Nun ist aber, hauptsächlich in der zweiten Hälfte der
letzten Jahrhunderts weltweit ein völlig neuartiges menschengemachtes
Problem aufgetreten, das sich, wenn es nicht gelöst wird, zu
gewaltigen Verheerungen auszuwachsen verspricht.
Mit der intensiven Nutzung fossiler Energieträger ist das Phänomen
-Externalisierung von Umweltkosten- förmlich explodiert.
Von da an konnten Rohstoffe in ganz anderen Dimensionen gefördert
und verbraucht werden.Weite Transporte über Meere und durch
die Luft wurden zur Selbstverständlichkeit. Energie stand im
Überfluss zur Verfügung. Die gesamte Güterproduktion
wurde auf die neuen Sachverhalte umorientiert. Unbegrenztes Wachstum
schien möglich zu sein.
Doch nun merken wir allmählich alle, woher unser Reichtum eigentlich
kommt: Erstmals in der Geschichte bekam der moderne Mensch auf breiter
Basis die Möglichkeit seinen Wohlstand und seine Bequemlichkeit
auf Kosten der Allgemeinheit und erst Recht auf Kosten noch gar
nicht geborener Erdenbürger zu erlangen.
Er verbraucht das Kapital, das allen Menschengenerationen gehört,
statt ausschließlich von den Zinsen zu leben. Er verbraucht
und entwertet die natürlichen Ressourcen, statt eine umfassende
nachhaltige Nutzung dieser Schätze zu entwickeln, geschweige
denn sie zu praktizieren. Was er schließlich zurücklässt,
ist Restmüll überall und in jeder Form.
Die Politiker von heute sind mit dieser Realität völlig
überfordert.
Sie flüchten sich in ihr parteipolitisches Weltbild und solidarisieren
sich mit kurzsichtigen Wirtschaftslobbyisten. Sie ignorieren die
ständigen Warnungen von Fachleuten und scheinen ihren eigenen
Beraterstab derart zusammenzustellen, dass sie nachts noch gut schlafen
können.
Sie wehren sich gegen die Erkenntnis, dass ihr goldenes Kalb sich
zu einem Drachen entwickelt hat, der unsere natürlichen Lebensgrundlagen
als Voraussetzung für Friede und Freiheit allmählich zertrampelt.
Selbst wenn einige Politiker die Gefahr erkannt haben, -diese gibt
es mittlerweile in allen Parteien- bietet unser Politiksystem ihnen
keine Möglichkeit zum Gegensteuern. Die zu treffenden Maßnahmen
erscheinen allesamt als unpopulär und erstrecken sich über
einen längeren Zeitraum als eine Legislaturperiode. Die Wähler,
überwiegend Laien was ihre Bewertungsfähigkeit des Problems
angeht, würden ihnen bei nächster Gelegenheit die Stimme
verweigern.
(Inhaltsangabe)
5)B)
IV ) Unterdrückung von Eigeninitiative der Verursacher
Auch in der freien Wirtschaft gibt es Leute, denen angesichts der
heute üblichen Art zu wirtschaften nicht wohl ist. Wollen diese
innerhalb ihrer eigenen Möglichkeiten einen spürbaren
Beitrag zum Umsteuern erbringen, müssen sie Wettbewerbsnachteile
bis hin zum Übernehmen ihrer Nische durch die Konkurrenz in
Kauf nehmen.
Die von Volksvertretern oft nahegelegte Selbstbeschränkung
in der Wirtschaft, bzw. Appelle zur Eigeninitiative in Sachen Umweltschutzmaßnahmen,
ist insofern eine Farce, als dass sich innerhalb unseres derzeitigen
marktwirtschaftlichen Systems dem einzelnen Unternehmer überhaupt
kein Spielraum bietet.
Wer heutzutage am intensivsten Externalisierungseffekte für
seine Produktionsorganisation zu nutzen versteht, dessen Produkt
ist auf dem Markt am preisgünstigsten zu haben.
Wie die Kette immer am schwächsten Glied reißt, so orientieren
sich ganz automatisch die meisten freiwilligen Umweltschutzmaßnahmen
oder Internalisierungsbestrebungen am rücksichtslosesten Vertreter
jeder Sparte.
5)B)
V ) Der verbaute Rechtsweg
Als
letzte Autorität schließlich, welche der verhängnissvollen
Schadenabwälzung auf Dritte entgegentreten könnte, bieten
sich noch die deutschen Gerichte an.
Von den Schwierigkeiten, wie sie bei Verwaltungsgerichtsklagen auftreten,
wurde weiter oben schon berichtet (Kapitel 4)). Einzig relevant
ist bei VG und OVG die Frage, ob eine Entscheidung einer Verwaltungsinstitution
einem Bürger gegenüber mit den Bestimmungen der Verwaltungsgesetze
übereinstimmt.
Im Jahre 1999 hatte ich im Verwaltungsgerichtsverfahren versucht,
gemäß Grundgesetz Art. 100, Abs.1, Satz 1 wegen Verfassungswidrigkeit
der deutschen Abfallgesetzgebung die Aussetzung des Verfahrens zu
erreichen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einzuholen.
Dies ist laut Art.100 möglich, wenn ein Gericht ein Gesetz,
auf dessen Gültigkeit es bei der Entscheidung ankommt, für
verfassungswidrig hält.
Der Antrag wurde abgelehnt.
Zitat des Verwaltungsgerichts: "Gegen die Rechtmäßigkeit
der Gebührenfestsetzung kann sich der Kläger nicht mit
Erfolg darauf berufen, dass nach seiner Einschätzung die derzeit
geltende Abfallgesetzgebung nachhaltige Schädigungen z.B. für
die Lebensgrundlagen des Menschen und die Volkswirtschaft habe.
Der Kläger macht insoweit im Wesentlichen rechtspolitische
Vorstellungen geltend, die jedenfalls nicht mit dem von ihm gewünschten
Ergebnis in die Abfallgesetzgebung Einfluss gefunden haben. Das
Gericht und auch der Beklagte sind indes aus dem verfassungsrechtlich
abgesicherten Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. Art.20 Abs.2,
Abs.3 GG) daran gehindert, den rechtspolitischen Vorstellungen des
Klägers gegen geltendes Recht zum Durchbruch zu verhelfen.
Das Gericht hat zwar nach Art.100 GG die Möglichkeit, das Verfahren
auszusetzen und die Entscheidung u.a. des Bundesverfassungsgerichts
einzuholen. Diese vom Kläger beantragte Verfahrensweise scheidet
indessen hier aus. Denn eine Vorlage setzt zwingend voraus, dass
das Gericht ein (förmliches) Gesetz, auf dessen Gültigkeit
es bei der Entscheidung ankommt für verfassungswidrig hält.
Dies ist indes vorliegend nicht der Fall. Die Kammer ist bei keinem
der hier einschlägigen Gesetze zu der Überzeugung gelangt,
dass diese verfassungswidrig wären...Keines der vom Kläger
genannten Grundrechte wird nämlich verletzt. Selbst wenn der
Schutzbereich der Grundrechte der Art.1-4 GG betroffen sein sollte,
hält das Gericht eine Verletzung dieser Verfassungsbestimmungen
nicht für gegeben. Vielmehr haben der Bundesgesetzgeber bei
der Schaffung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie
der Landesgesetzgeber durch das Landesabfallwirtschafts,- und Altlastengesetz
ihre jeweilige Gesetzgebungskompetenz im Rahmen des bestehenden
verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraumes ausgeübt."
Das Dilemma besteht darin, dass es ein bestimmtes Gesetz geben muss,
welches das Gericht als verfassungswidrig einstufen kann. Die einzelnen
Paragraphen der Abfallgesetzgebung sind, getrennt betrachtet, sicherlich
nicht verfassungswidrig. Bei meinem Antrag bezog ich mich ausdrücklich
auf das Gesamtphänomen Abfallgesetzgebung, was auch aus der
Begründung hervorgeht. Dessen Auswirkungen in der Praxis, in
der täglichen Realität führen demgegenüber sehr
wohl zur allmählichen Aushöhlung von verfassungsrechtlich
garantierten Grundrechten.
Drückt man es mit einem Bild aus, kann man das Problem vielleicht
verdeutlichen:
Ein Maschinengewehr ist gefährlich. Zerlegt man es in seine
Einzelteile und betrachtet jedes Stück getrennt voneinander,
wird man bei keinem Teil eine Gefährlichkeit feststellen können.
Der Autor meinte das Gewehr, aber Art.100 GG lässt nur die
Bewertung der Einzelteile zu.
Ist unser Grundgesetz denn nun untauglich, das hier dargelegte Problem
zu lösen?
Immerhin besteht noch die Möglichkeit, sich nach Ausschöpfung
des Rechtsweges selbst mit einer entsprechenden Beschwerde an das
Bundesverfassungsgericht zu wenden.
Hierzu muss man vor allem Art.93 Abs.1, Satz 4a betrachten: "
Das Verfassungsgericht entscheidet über Verfassungsbeschwerden,
die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können,
durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte...verletzt
zu sein." (evtl Art.19 Abs 4)
Und damit währen wir bei der wichtigsten Schwierigkeit, die
auftritt, wenn man versuchen wollte gegen die Zerstörung unserer
Lebensgrundlagen vor Gericht zu klagen: Man ist nicht in eigenen
Rechten betroffen oder man ist es nur so vage und subtil wie auch
die Umweltzerstörung abläuft, und: für seine Enkel
und Urenkel zu klagen sieht die Verfassung vielleicht gar nicht
vor.
Was noch Hoffnung gibt, ist die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht
immer wieder unerwartete Urteilssprüche abgegeben hat.
Nach Ansicht des Autors würde es sich doch lohnen mit einer
sehr gut aufgebauten Beschwerde einen Versuch zu machen. Das Verfassungsgericht
muss nicht so mechanisch arbeiten wie es die Verwaltungsgerichte
tun und kommt so vielleicht zu einem weisen Urteil.
(Inhaltsangabe)
6) Zur Verfassungswidrigkeit der Abfallgesetzgebung
Auch
vor dem Verfassungsgericht darf nur klagen, wer in eigenen Rechten
betroffen ist.
In meinem Fall bin ich als Kläger einerseits in eigenen Rechten
betroffen, andererseits könnte man dies auch abstreiten. Einerseits
geht es um die Müllgebühren die unser Haushalt für
Nichts zahlen soll, andererseits geht es aber auch um die Schädigung
unserer Lebensgrundlagen, vor allem derer der nachfolgenden Generationen.
Für anwesende Mitmenschen nicht klagen zu dürfen, ist
verständlich. Sie könnten dies auch selbst tun. Aber darf
man für Menschen, die in der Zukunft einmal leben werden auch
nicht vor Gericht gehen? Diese Frage müsste beantwortet werden,
meines Wissens gibt es dazu kein Gesetz.
Die Hauptbetroffenen der heute angerichteten Umweltschäden
sind die nachfolgenden Generationen. Sie müssten also heute
klagen, um die Schäden von morgen zu stoppen, und dies ist
biologisch grundsätzlich unmöglich.
Inhaltlich
wäre eine solche Klage schlüssig und höchst berechtigt.
Kann sie an der Form scheitern?
6)a)
Art.2 Abs 1 GG : Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner
Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und
nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz
verstößt.
Alle
Steuern und wiederkehrende Abgaben und Gebühren werden in Deutschland
an das Einkommen oder an den Verbrauch, beziehungsweise die Nutzungsintensität
gekoppelt. Immer gibt es eine individuell sich ergebende feste Größe,
Anzahl, Summe oder Häufigkeit, anhand derer sich die Höhe
der Steuern, Abgaben und Gebühren errechnen lässt.
Die einzige Ausnahme hiervon sind die Müllgebühren.
Sieht man von den gescheiterten Lockerungsversuchen mit Klebemarken
und Chipcodierung einmal ab, so werden die Müllgebühren
in Deutschland weitestgehend als eine Art Kopf- und Haushaltssteuer
erhoben, ohne Rücksicht auf irgendeinen durch die Angeschlossenen
beeinflussbaren Aspekt.
Die Kopfsteuer ist aber in Deutschland lange abgeschafft, weil sie
höchst ungerecht ist. Sie trifft die Geringverdiener ungleich
härter als den Haushalt mit ausreichendem Einkommen und ist
ein direkter Eingriff in die Freiheit der betroffenen Menschen.
Sie steht deshalb im Widerspruch zum Geist unserer Verfassung.
Bildet man von Art.2 Abs 1 GG den Umkehrschluss, besagt er, dass
das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung dort endet, wo
die Rechte anderer verletzt werden.
Die Art und Weise des Konsums, der Mobilitätsgewohnheiten oder
der Freizeitgestaltung jedes einzelnen Menschen ist auch eine Art,
seine Persönlichkeit zu entfalten.
Jeder darf konsumieren was und soviel er will, solange der Kauf
legal ist und er das Geld hat.
Wie schon gezeigt, gibt es heute fast nur noch Produkte oder Dienstleistungen,
die mit Hilfe von erheblichen Externalisierungeffekten bereitgestellt
wurden, deren Herstellung, Benutzung und Entsorgung also in bedeutendem
Umfang auch die Lebensgrundlagen von Dritten schädigt.
Das bedeutet aber auch, dass die Ausübung des Rechts auf freie
Persönlichkeitsentfaltung immer gleichzeitig eine Verletzung
der Rechte anderer darstellt.
Oben genannter Artikel des Grundgesetzes erklärt also die heute
allgemein üblichen Arten der Persönlichkeitsentfaltung
für verfassungswidrig oder, weil Persönlichkeitsentfaltung
ein wesentliches Merkmal der freien menschlichen Natur ist, schreit
er förmlich nach der Entwicklung von neutralen Konsumalternativen
ohne Schäden, die externalisiert werden können, bzw. nach
Abfallgesetzen, die eine schadensfreie Produktion begünstigen.
(Inhaltsangabe)
6)b)
Art.2 Abs.2 GG : Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche
Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese
Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die
Schädigung der Lebensgrundlagen bedeutet zwangsläufig,
dass Angehörige nachfolgender Generationen in zunehmendem Maße
eine Situation vorfinden, die es schwieriger macht, ihre körperliche
Unversehrtheit zu erhalten, als es den heute lebenden Menschen möglich
ist.
Diese Bürger der Zukunft müssen also Einschränkungen
dieser körperlichen Unversehrtheit in Kauf nehmen, denn es
wird nur zum geringen Teil gelingen, durch verstärkten technischen
und finanziellen Aufwand geschädigte, entwertete oder verbrauchte
Lebensgrundlagen (Böden, Wasser oder Naturräume) wieder
nutzbar zu machen.
Es steht also fest, dass den Menschen kommender Generationen das
Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr in dem Maße
garantiert werden kann, wie heute lebenden Staatsbürgern.
Doch wo ist die Gesetzesgrundlage dafür, dass die schädlichen
Auswirkungen der gegenwärtigen Art von Produktion und Konsum
in der Industriegesellschaft, also das, was von geeigneten Abfallgesetzen
unterbunden werden müsste, ganz allmählich das oben genannte
Grundrecht außer Kraft setzen dürfen ?
6)c)
Art 3 Abs.3 GG : Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Zu
diesen Eigenschaften, wegen derer niemand benachteiligt werden darf,
gehört auch das Geburtsdatum, welches den Zeitraum bestimmt,
in dem der jeweilige Mensch auf der Erde lebt. Es ist zwar nicht
ausdrücklich erwähnt, ergibt sich aber aus dem Sinnzusammenhang
des Art 3.
Je später er aber geboren wird, desto stärker geschädigte
Lebensgrundlagen findet er vor.
Also verstößt das ungezügelte Produktionssystem
in unserer Gesellschaft, entstanden durch unrealistische Abfallgesetze,
auch gegen Art 3 Abs.3, weil es die Menschen der Zukunft eindeutig
benachteiligt.
6)d)
Art 14 Abs.1 GG :Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
In
einer Studie des Umwelt- und Prognoseinstituts Heidelberg , -"Ökologische
und soziale Kosten der Umweltbelastung in der Bundesrepublik Deutschland"-(4te
Aufl. 1995),
steht folgender Absatz:
"Die Belastung der Umwelt ist in unserer heutigen Art des
Wirtschaftens für Verursacher weitgehend kostenfrei. Unser
Wirtschaftssystem gründet jedoch auf dem Prinzip, das etwas,
das man benutzen will und das einem nicht gehört mit einem
Preis zu bezahlen ist. Eine Benutzung ohne Bezahlung ist eine Ausnahme.
Sie kommt nur vor in Form eines Geschenks oder von Diebstahl.
Solange die natürlichen Ressourcen unerschöpflich schienen
und ihre Nutzung keine externe Kosten für andere verursachte,
war es möglich, natürliche Ressourcen einfach als Geschenk
zu betrachten. In der heutigen Situation, in der die Belastung der
Umwelt jedoch andere und zukünftige Nutzungen ausschließt
und zunehmende externe Kosten verursacht, entspricht diese unentgeltliche
Inanspruchnahme nach den Prinzipien unseres Wirtschaftssystems genaugenommen
Diebstahl."
Diebstahl
ist aber in unserem Staat durchweg verboten. Ausnahmen hiervon sieht
die allgemeine Rechtsprechung nicht vor. Eine Enteignung der Lebensgrundlagen
ist nirgendwo beschlossen und als Gesetz festgehalten worden.
Trotzdem hat sich diese genannte Form von Diebstahl weitgehend legitimieren
können.
Die Abfallgesetzgebung in Deutschland, die diesen allgegenwärtigen
Akt von Diebstahl nicht bekämpft, weil sie den Ausstoß
von Abfällen, Abgasen und Abwässern nicht einzuschränken
vermag, widerspricht deshalb auch gegen o.g. Artikel, der das Eigentum
gewährleistet.
6)e)
Art 20a GG: Der Staat schützt auch in Verantwortung für
die künftigen Generationen die Natürlichen Lebensgrundlagen
im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung
und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung.
Dieser,
erst vor einigen Jahren eingefügte Artikel bezieht sich zwar
direkt auf die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen,
ist aber sehr interpretationsreich formuliert.
Immerhin besagt er, dass die Gesetzgebung sich an der verfassungsmäßigen
Ordnung zu orientieren hat, wenn sie für den Schutz der Lebensgrundlagen
Gesetze erlassen wollte. Der hier gemeinte Rahmen der verfassungsmäßigen
Ordnung, welcher sich auf den Erhalt der Lebensgrundlagen beziehen
könnte, muss aus dem Sinn und dem Selbstverständnis des
Grundgesetzes heraus interpretiert werden, da das Thema in keinem
Artikel direkt behandelt wird.
Der Artikel 20a bekräftigt also die unter den Punkten 6)a)
bis 6)d) aufgestellten Thesen.
Der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung sind durch ihn allerdings
die Hände gebunden. Sie dürfen nur nach Maßgabe
von Gesetz und Recht für den Schutz der Lebensgrundlagen aktiv
werden und, wie schon gesagt wurde, gibt es schlicht und einfach
keine wirksamen Gesetze in Deutschland, nach denen sich die vollziehende
Gewalt und die Rechtsprechung richten könnten.
Wenn also die Gesetzgebung den Anfang machen müsste, es aber
nicht tut, wenn dadurch die Rechtsprechung und die vollziehende
Gewalt gezwungen ist, sich an veralteten Abfallgesetzen zu orientieren,
welche die Lebensgrundlagen nicht schützen, sondern ihre geordnete
Zerstörung verwalten, an wen soll man sich dann noch wenden,
wenn nicht an das Bundesverfassungsgericht?
(Inhaltsangabe)
|
7)
Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem
Alle
in Deutschland eingeführten Müllgebührensysteme haben,
wie oben gezeigt wurde, drei gravierende Nachteile:
-- Bürger, die durch ihre individuelle Lebensführung relativ
wenig Restmüll erzeugen, sei es durch ein kluges und vorausschauendes
Einkaufsverhalten, sei es, dass sie ihren Abfall gründlich
nach Wertstoffen trennen oder ganz einfach weil ihre schlechten
finanziellen Möglichkeiten sie zum sparsamen Konsum zwingen,
subventionieren den überdurchschnittlichen Müllerzeuger.
-- Herkömmliche Müllvermeidungsanreize können die
Gebührengerechtigkeit zwar geringfügig erhöhen, fördern
gleichzeitig aber immer auch die wilde Entsorgung.
-- Andere umweltgefährdende Stoffe, die durch die Bereitstellung,
die Benutzung oder die Beseitigung von Konsumartikeln noch entstehen,
werden nicht erfasst und deren externe Kosten nicht erhoben.
Demgegenüber
muss ein zukunftsfähiges Abfallgebührensystem folgende
Merkmale aufweisen:
-a)
Die Gebührengerechtigkeit muss in jedem Fall gewährleistet
sein. Es darf nicht nur einige wenige Kategorien geben, nach denen
die einzelnen Gebühren abgerechnet werden, sondern von Null-Restmüll
bis zum Maximum unendlich viele. Einzig und allein maßgebend
muss die tatsächlich erzeugte Restmüllmenge sein.
-b)
Die Grundgebühr muss abgeschafft werden, weil sie wie ein
Teil einer Kopfsteuer nicht mengenabhängig gestaltet ist.
-c)
Die Kosten für den Entsorgungsaufwand eines Objekts müssen
vor dem Kauf erfahrbar gemacht werden.
Nur so hätte der Kunde die Möglichkeit einer Auswahl
zwischen stark und gering restmüllintensiven Produkten.
-d)
Die sonstigen bei Produktion, Gebrauch und Beseitigung anfallenden
externen Umweltkosten müssen dem Käufer des jeweiligen
Produkts aufgeschlagen werden, und das in einer Weise, der sich
niemand entziehen kann.
-e)
Das neue Gebührensystem muss sicherstellen, dass wilde Entsorgung
unattraktiv wird. Es muss ausgeschlossen werden, dass sich damit
ein finanzieller Vorteil erringen lässt. Ordnungsgemäße
Abfallbeseitigung muss billiger, einfacher und schneller für
jeden einzelnen sein, als illegale. Nur dann wird mit wilden Müllkippen
bald Schluss sein.
-f)
Es muss eigendynamische Elemente beinhalten, den heute üblichen
hohen Wertstoffanteil im Restmüll drastisch zu reduzieren.
-g)
Es sollte dem theoretisch hohen Bedarf an Arbeitskräften
im Recyclingbereich Rechnung tragen und die Finanzierung neuer
dauerhafter und dezentraler Stellen sichern. Eine völlig
neue Berufsgattung muss inklusive einer gründlichen Ausbildung
ins Leben gerufen werden.
-h)
Es muss Unternehmern dauerhafte Planungssicherheit gewährleisten,
um diese zur endgültigen Umstellung auf eine umfassend restmüllvermeidende
Produktion zu fixieren.
-i)
Es sollte einen wirksamen Beitrag dazu leisten, das Ansehen des
Themas Abfallbeseitigung in der Bevölkerung zu erhöhen,
um so den stillen Boykott des sich betrogen und machtlos fühlenden
"kleinen Mannes" überflüssig zu machen.
Das
Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes Abfallgebührensystem
ist hier in zwei Stufen aufgeteilt worden.
In der ersten Stufe sind Maßnahmen genannt, die in Deutschland
sofort umgesetzt werden könnten, wenn politischer Wille vorhanden
wäre.
Die Veränderungen in der zweiten Stufe sind sehr viel umfangreicher
für die Gesellschaft und bedürfen einer Reihe neuer Voraussetzungen.
(Inhaltsangabe)
7)A)
ERSTE STUFE: Umschichtung der gegenwärtigen Entsorgungskosten
auf den Preis des Produkts
7)A)
I) Stoffgemische, der typische Restmüll
Heutzutage
werden die Müllgebühren eines jeden Konsumartikels am
Ende seiner Lebensdauer erhoben.
Nur der Verpackungsmüll mit grünem Punkt macht hier eine
Ausnahme.
Für dessen Entsorgung wird die Gebühr gleich zu Beginn
im Geschäft zusammen mit dem Kaufpreis erhoben. Der Käufer
merkt davon kaum etwas und die Abholung der gelben Säcke bzw.
des Inhalts der gelben Tonnen bleibt kostenfrei. (Einschub von März
2006: Seit August 2005 gilt die europäische Richtlinie zu Elektro-
und Elektronikaltgeräten, in Deutschland seit März 2006.
Ab sofort kann alles, was zu dieser Abfallgruppe zählt bei
den entsprechenden Sammelstellen kostenlos abgegeben werden. Die
Kosten müssen die Hersteller dieser Produkte bezahlen. Hier
haben wir also die zweite große Abfallgruppe, bei der die
Abfallentsorgungsgebühren gleich beim Kauf des Artikels im
Geschäft mit bezahlt werden müssen).
Genauso ließe es sich mit dem Restmüll organisieren,
wodurch unserer Volkswirtschaft eine Menge Probleme erspart bleiben
könnten.
Anhand der Höhe einer Jahresgebührenforderung des Abfallwirtschaftsbetriebs
und der Höchstmenge des über die dazugehörige Tonne
entsorgbaren Abfalls, lässt sich der Beseitigungspreis für
eine kleine Menge Restmüll berechnen. In unserem Landkreis,
wo der Müll als Volumen erfasst wird, ergibt sich beispielsweise
für 1 Liter Restmüll die Abfallentsorgungsgebühr
von etwa 6 Cent beim 5-Personenhaushalt und etwa 11 Cent beim 1-Personenhaushalt
(Stand:2001) Berücksichtigt man, dass über die Jahresgebühr
auch noch 4 cbm Sperrmüll entsorgt werden können, reduzieren
sich die Gesamtentsorgungskosten im derzeitigen System für
einen Liter Restmüll auf zirca 2,5 Cent für beide Haushaltstypen.
Würde man so die Abfallentsorgungsgebühren gleich auf
den Kaufpreis eines jeden Artikels aufschlagen, könnten alle
bisher üblichen Müllgebühren komplett entfallen.
Jeder angeschlossene Haushalt bekäme von der Müllabfuhr
kostenlos die Tonne geleert und den Sperrmüll abgeholt.
Darüber müsste sich niemand aufregen, und eventuelle Kritiker
einer solchen Produktverteuerung würden einsam bleiben. Der
Einwand, Konsumenten könnten nach bundesweiter Einführung
dieser Regelung ihre Waren im Ausland einkaufen, um den Müllgebührenanteil
zu sparen, entbehrt jeder Grundlage, weil, selbst bei einem Großeinkauf
die Fahrtkosten ins nicht betroffene Ausland erheblich höher
lägen als der Preisaufschlag für die Entsorgung.
Erst bei sehr voluminösen Gegenständen wären die
aufgeschlagenen Müllgebühren überhaupt spürbar.
Als Beispiel soll uns hier eine Polstergarnitur dienen, bestehend
aus einem Sofa und zwei Sesseln. Sie hat im Durchschnitt ein Volumen
von 2 cbm oder 2000 Litern. Die "ordnungsgemäße"
Entsorgung dieser Garnitur kostet heutzutage 2000 mal 2,5 Cent also
50 Euro. Bei einem Billigprodukt für etwa 800 Euro, das nach
Aufschlag der Entsorgungskosten im Möbelmarkt dann 850 Euro
kosten würde, wäre dies eine Preiserhöhung von 6.25%.
Dieses Geld spart der Käufer hinterher, weil er keine Müllgebühren
mehr zu zahlen hat. Einige Konsumenten werden vieleicht einwenden,
dass sie eine qualitativ hochwertige Polstergarnitur kaufen würden,
die vor Ablauf der Lebensdauer als gebraucht weiterverkauft werden
kann, also von ihnen selbst gar nicht entsorgt werden muss. Dies
kann als Einwand nicht gelten, weil:
1) der Verursacher der späteren Belastung ist immer der Erstkäufer,
auch wenn es heutzutage leider am letzten Besitzer eines Konsumobjekts
hängen bleibt, die Entsorgung zu bezahlen.
2) die Entsorgungskosten der Qualitätssitzgarnitur sind, weil
gleiches Volumen aber höherer Preis, prozentual geringer als
beim Billigprodukt -etwa 2 % des Kaufpreises und darunter-.
3) die gebrauchte Polstergarnitur wird gegenüber einer neuen
etwas günstiger, einmal wegen des höheren Kaufpreises
der neuen, zum anderen wegen der Aussicht, für die ältere
Garnitur keine Entsorgung mehr bezahlen zu müssen. Dies fördert
in geringem Maße die Bereitschaft einiger Leute, auch die
Anschaffung einer gebrauchten Polstergarnitur zu akzeptieren. Die
dadurch verhinderte Produktion einer neuen Garnitur ist zwar für
die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts nach gegenwärtigem
Verständnis ungünstig, jedoch wiegt die Vermeidung der
Umweltschädigung, verursacht durch die Produktion dieser modernen
Polstergarnitur den ohnehin fragwürdigen Nachteil geringeren
Wachstums mehr als auf. Näheres dazu wird weiter unten gesagt.
Ein anderer Einwand könnte sein, dass das Volumen der Polstergarnitur
von den modernen Entsorgungsfahrzeugen durch hydrauliche Verpressung
erheblich reduziert wird. Tatsächlich kommt von unserem Sofa
und den beiden Sesseln, je nach Konstruktion optisch sehr viel weniger
auf der Deponie an.
Vordergründig betrachtet wird weniger Deponieraum verfüllt,
als die Garnitur kurz vor der Abholung an der Straße stehend
vermuten lässt.
Jedoch sollte der herauspressbare Luftanteil eines Konsumartikels
aus verschiedenen Gründen nicht zur Reduzierung der Müllgebühren
führen. Der Artikel muss immer in der Form betrachtet werden,
in der er seinen Benutzern gedient hat. Wenn wir über Vermeidung
von Restmüll reden wollen, also das Ziel anpeilen Deponien
überflüssig zu machen und die Verbrennung auf ein Minimum
zu reduzieren, kann die Verpressung von Restmüll sowieso nicht
beibehalten werden.
Sie erschwert die Trennung in verschiedene Materialkategorien in
erheblichem Maße.
Kleine zu Restmüll zählende Dinge sollen jetzt hier nicht
so ausführlich betrachtet werden, wie das Beispiel Polstergarnitur.
Grundsätzlich sollte aber eine Mindestentsorgungsgebührgrenze
nicht unterschritten werden. Rein rechnerisch würde nach obiger
Annahme ein zu Müll gewordener Artikel von 0,4 Litern Volumen
einen Cent Entsorgungsgebühr kosten. Was darunter ist, kann
im einzelnen Artikel nicht mehr zugerechnet werden, weil die Ein-Cent-Münze
die kleinste Geldeinheit ist.
Es gibt gute Gründe, die innerhalb der ersten Stufe eines neuen
Abfallgebührensystems auf den Kaufpreis aufzuschlagende Entsorgungsgebühr
für ein Volumen von einem Liter, also 2,5 Cent, für alle
Artikel darunter beizubehalten. (Dem Hersteller des Artikels oder
dem Importeur, bleibt es überlassen, ob er die 5 hinter dem
Komma im neuen Verkaufspreis nun auf- oder abrundet.)
Dies hätte zwei große Vorteile:
1) Die Erhebung der Entsorgungsgebühren könnte in Schritten
erfolgen. Also bis 1 Liter 2,5 Cent für jeden Einzelartikel,
bis 2 Liter 5 Cent, bis 3 Liter 7,5 Cent usw. Der organisatorische
Aufwand ließe sich so in Grenzen halten.
2) Die jährliche Gesamtsumme der bundesweit eingenommenen Entsorgungsgebühren
läge ein gutes Stück über der gegenwärtig zustandekommenden
Summe. Mit diesem überschüssigen Geld ließen sich
die Kosten bezahlen, welche mit der Umstellung auf die erste Stufe
des hier skizzierten neuen Abfallgebührensystems verbunden
wären.
Hier wären zu nennen:
a) Umbau und Schulung der zuständigen Verwaltung und Aufbau
einer zentralen Erhebungs- und Verteilungsinstanz (eventuell angesiedelt
bei den Finanzämtern),
b) Auffangen des anfänglich zu erwartenden Mehraufkommens von
Abfall für die Entsorgungsbetriebe,
c) Finanzielle Anschubunterstützung für neuartige Dienstleister
im Bereich Abfall (siehe Kapitel 7)A)III)),
d) Entwicklung eines Konzepts gegen eventuell auftretenden Müllschmuggel
an den Landesgrenzen.
Sicherlich würde diese erste grundlegende Änderung bei
den Entsorgungsgebühren schon so deutliche Entlastungen in
vielen Bereichen bringen, dass das europäische Ausland die
Regelung schnell übernimmt.
Die tatsächliche Erhebung der Entsorgungskosten müsste
bei den Produzenten der Konsumartikel, bzw. den Importeuren erfolgen.
Ähnlich wie die Mehrwertsteuer würden diese den Aufschlag
über den Produktpreis an die Endverbraucher weitergeben.
Die Finanzämter leiten die so eingenommenen Summen an eine
zentrale Institution aller deutschen Abfallwirtschaftsbetriebe weiter,
welche die Aufgabe hat, die Gelder anteilsmäßig, je nach
Anzahl der angeschlossenen Haushalte, an die einzelnen Abfallwirtschaftsbetriebe
zur Finanzierung deren Anlagen weiterzuleiten.
Der Aufwand, eine solche überregionale Gebühreninstitution
zu schaffen, wird von den Vereinfachungs- und Einsparungsmöglichkeiten
bei hunderten von Kommunalverwaltungen mehr als ausgeglichen.
Die Vermüllung unserer Landschaft würde um denjenigen
Anteil an Abfällen zurückgehen, der gegenwärtig noch
aus Gründen der Kostenersparnis dorthin verklappt wird.
Gebührengerechtigkeit wäre hergestellt.
Von den oben, in Kapitel 7) genannten Merkmalen hätten wir
bis hierhin schon die Punkte a) und b) komplett, sowie c), e), h)
und i) teilweise erfüllt.
(Inhaltsangabe)
7)A)
II) Sonderfall: Verpackungsmüll
Neben
der Gruppe von Müll, die aus Gründen der Kosteneinsparung
in die Landschaft verbracht wird (fast ausschließlich Rest-
oder Problemmüll), findet man im Außenbereich noch denjenigen
Abfall, der unterwegs anfällt, sei es beim Autofahren oder
Spazierengehen und welcher der Einfachheit halber weggeworfen oder
liegengelassen wird.
Hierbei handelt es sich in der Regel um Verpackungsmüll.
Gemeinsam ist dieser Abfallgruppe unsachgemäßer Entsorgung,
ähnlich wie bei dem Missstand -Wertstoffe in Restmülltonnen
und Biotonnen, bzw. in falschen Wertstoffbehältern-, dass sie
nicht aus finanziellen Gründen entsteht, sondern aus charakterlichen
Schwächen der Verursacher heraus. Viele Menschen pflegen ein
gewisses Potential an Egoismus und Bequemlichkeit, neigen zu Trotzhandlungen
gegenüber unverständlichen Zusammenhängen, nachlässigem
Verhalten gegenüber als lästig empfundenen und von dritten
aufgestellten Regeln.
Der Bereich Abfall ist besonders anfällig für gravierende
Beeinträchtigungen durch gleichgültige, egoistische oder
schlecht gebildete Zeitgenossen, da solches Handeln noch von der
Anonymität in hohen Maße begünstigt wird.
Wer Mülltrennung in seinem Haushalt nicht für nötig
hält, kann sich sicher sein, dass niemand den Inhalt seiner
Restmülltonne auf den Wertstoffanteil überprüft.
Wer seine leere Colaflasche aus dem Autofenster wirft oder seinen
Reisemüll auf dem Rastplatz "vergisst", braucht,
wenn er nicht unmittelbar ertappt wird, keine Konsequenzen zu fürchten.
Solche Menschen kann man weder durch Zwang, noch durch geduldige
Appelle zur Änderung ihres Verhaltens bringen. Die einzige
Möglichkeit, wie sich hier zuverlässig ein Wandel herbeiführen
lässt, ist, diese Menschen für das gewünschte Verhalten
zu bezahlen.
Man ändert damit nicht die Tatsache, dass sie sich egoistisch
verhalten, sondern man lenkt diesen Egoismus in eine der Sache hilfreiche
Richtung.
Der Faktor menschlicher Egoismus muss beim Thema Abfallentsorgung
voll berücksichtigt werden, weil sonst auch das beste Konzept
zum Scheitern verurteilt ist.
Müll muss einen Wert haben, denn nur was nicht wertlos ist,
wird gewissenhaft behandelt. Es wird gesammelt, weil man dafür
noch Geld bekommt.
Die Abfallverursacher würden keine Wertstoffe, die sich noch
veräußern lassen, im Wald liegen lassen oder dem Restmüll
untermischen.
Falls dies in geringem Maße doch noch geschieht, werden Dritte
den Abfall einsammeln, um sich das Geld zu verdienen. Der beste
Beweis dafür ist die Tatsache, dass in Wald und Flur so gut
wie keine Pfandflaschen zu finden sind.
Damit man die Menschen für das gewünschte Verhalten, die
ordnungsgemäße Abfallentsorgung bezahlen kann, muss man
das hierfür nötige Geld vorher einnehmen. Was für
Pfandflaschen funktioniert, kann, etwas modifiziert, auch für
alles andere angewendet werden.
Im Unterpunkt 7)A) I) haben wir gesehen , dass die ordnungsgemäße
Entsorgung des am Haus anfallenden Abfalls, dem typischen Restmüll,
durch Umlegung der Müllgebühren auf den Kaufpreis zu erreichen
ist, bzw. die wilde Entsorgung verhindert werden kann.
Bis dies allerdings umgesetzt wird, werden solche Abfälle wohl
weiterhin von Jugendgruppen, Angelvereinen und sonstigen ehrenamtlichen
Helfern oder aber unter erheblichen Kostenaufwand von Kommunen eingesammelt
werden müssen. In den Tageszeitungen kann man jeden Monat von
solcherlei Aktionen und ihren erstaunlichen Sammelergebnissen lesen.
Geht man davon aus, dass der Restmüllanteil am Abfall in Wald
und Flur durch die Maßnahmen der ersten Stufe zurückgeht,
wird sich bald eine ganz bestimmte Abfallgruppe herauskristallisieren,
die trotz allem im Außenbereich noch zu finden sein wird.
Es sind dies Verpackungen von Getränken, Zigaretten und Lebensmitteln.
Obwohl die Entsorgungsgebühr über den grünen Punkt
bereits entrichtet wurde, ist unsere Landschaft voll von diesen
Dingen.
Nun wurde in Deutschland ab dem Jahr 2003 ein Zwangspfand auf bestimmte
Einwegverpackungen erhoben. Sicherlich werden dadurch in Zukunft
Dosen und Plastikflaschen kaum noch in die Landschaft geworfen werden.
Trotzdem ist die Sache schlecht durchdacht.
Man hätte mehr Fliegen mit dieser Klappe schlagen und gleichzeitig
einige Ärgerlichkeiten vermeiden können.
Eigentlich müsste jeder Müll, der im Außenbereich
anfällt, mit einem Pfand belegt werden, wenn es da auch einige
Einwände geben sollte.
Handelt es sich um kleine Abfallstücke, deren Aufsammeln zu
mühsam ist, wie etwa Bonbon- und Kaugummipapier, Zigarettenschachteln-
und kippen, etc., müssen die Hersteller verpflichtet werden,
diese schnell und vollständig biologisch abbaubar zu machen.
Alles, was außer Dosen, Flaschen und anderen pfandbelegten
Dingen in deutschen Straßengräben landen könnte,
muss, wird es nicht eingesammelt, in wenigen Monaten verschwunden
sein.
Auf das Vorhandensein einer Fastfoodkettenfiliale wird man heutzutage
als Autofahrer schon eine gute Strecke vorher hingewiesen. Ein Reklameschild
ist dafür nicht vonnöten. Man erkennt es am Verpackungsmüll
auf den Grünstreifen seitlich der Straße.
Wird irgendwo eine neue Filiale eröffnet, scheint mit den Doppelburgern
auch eine befremdliche Wegschmeißmentalität auf die Kunden
überzugehen, welche in kurzer Zeit das Bild der ganzen Gegend
prägt.
Ein Abfallgesetz, welches dieses Phänomen berücksichtigt,
müsste hier radikal vorgehen und erstens die 100 % ige biologische
Abbaubarkeit von allem, was mit der Ware das Haus verlässt,
zwingend vorschreiben, und zweitens verfügen, dass die Betreiber
solcher Schnellrestaurants die betroffenen Straßen regelmäßig
reinigen müssen.
Somit wäre die unter Kapitel 7) aufgeführte Forderung
e) komplett erfüllt.
(Inhaltsangabe)
7)A)III) Private Dienstleistungsunternehmen
Bei
privaten Dienstleistungsunternehmen im Bereich Abfall denkt man
zunächst an Firmen, die für Abfallwirtschaftsbetriebe
die Tonnenleerungen durchführen, an Containerdienste, Fettentsorger,
Autoverwerter, Abbruchunternehmer, Kanalreiniger, etc.
Dies sind jedoch alles Unternehmen, die eher passiv arbeiten, d.h.
nach Auftreten einer Belastung für die Entsorgung zuständig
sind. Außerdem ist ihnen noch gemeinsam, dass die Kunden für
die Inanspruchnahme bezahlen müssen. Ebenso, wie bei den AWBs
der Verwaltung, ist bei diesen Firmen eine Kommunikation über
individuelle Probleme der Kunden oder eine Rückkopplung aus
dem Entsorgungsalltag an zuständige Entscheidungsträger
nicht vorgesehen.
Die für Abfälle zuständigen Verwaltungsinstitutionen
genießen in der Bevölkerung einen eher schlechten Ruf.
Die "Leistungen" dieser Abfallwirtschaftsbetriebe können
nur bedingt als solche bezeichnet werden. Man spürt, dass der
Umgang mit den Kunden für manchen Angestellten eines AWBs unangenehm
ist.
Verhandelt wird so gut wie nicht. Schriftverkehr wird mit Textbausteinen
abgewickelt, Fragen, die über das Alltägliche hinausgehen,
werden nicht beantwortet, oder man versteckt sich hinter den Gesetzen.
Widersprüche werden nicht weitergeleitet oder intern verbummelt.
Wer sich weigert, Müllgebühren zu bezahlen, weil die vom
AWB in Anspruch genommene Leistung gleich Null ist (unser AWB bestätigt,
dass die Tonne, die er vor 7 Jahren hier abstellen ließ, noch
nie geleert wurde), muss mit Zwangsmaßnahmen rechnen. (Auf
mein Haus wurde über das zuständige Amtsgericht zwangsweise
eine Sicherungshypothek eingetragen).
Unsere Kreisverwaltung verteilt mit der örtlichen Tageszeitung
vierteljährlich ein Infoblättchen. 6 von 16 Seiten bestehen
aus Werbung. 5 Seiten sind dem Abfuhrplan und den Standplatzterminen
für die Schadstoffsammlung vorbehalten. Die Titelseite zeigt
im Winter einen schneebedeckten Baum. Auf Seite 3 erklären
der Landrat und der Abfalldezernent, warum bei der Sperrmüllabholung
gespart werden muss und entschuldigen sich für die kommende
Gebührenerhöhung. 2 Seiten behandeln Christbaumentsorgung,
geänderte Sperrmüllabholung und Entsorgungsbehinderungen
durch Frost, und schließlich nennt die letzte Seite Telefonnummern
und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe, sowie anlieferbare
Abfallarten. Das Blättchen nennt sich selbstbewusst: "Ratgeber
Umwelt - Informationen aus erster Hand" und offenbart nur die
Ratlosigkeit seiner Verfasser.
Was
in unserem Alltag in Deutschland eindeutig fehlt, sind Angebote
von, für den Bereich Abfall zuständigen Dienstleistungsunternehmen.
Diese könnten als rollende oder stationäre Miniwertstoffhöfe
aufgebaut werden. Sie hätten, wie in Kapitel 2) schon angedeutet,
mehrere Aufgaben:
Sie sollten als Abfallberater ansprechbar sein.
Sie üben keine Überwachungs- sondern eher eine Betreuungsfunktion
aus. Man muss sie anrufen und in dringenden Fällen vor Ort
bestellen können. Sie geben Ratschläge zur Müllvermeidung
und organisieren Mülltrennung für Leute in Mietwohnungshaushalten.
Sie helfen bei der Sperrmüllzerlegung oder übernehmen
diese. Sie nehmen Kritik und Verbesserungvorschläge entgegen
und leiten diese an Entscheidungsträger weiter. Sie könnten
bestimmte Wertstoffe ankaufen, denen dieses Entgelt vorher aufgeschlagen
wurde und damit zumindest Kinder für das Thema sensibilisieren.
Beispielsweise könnten sie für die Rückerstattung
des Dosenpfands und die Annahme dieser Behältnisse zuständig
sein. Dem Einzelhandel, der die Einweggefäße verkauft,
könnte so der Aufbau vom Rücknahmesystemen erspart bleiben.
Die Flaschen und Dosen müssten nicht in das Geschäft,
aus dem sie stammen zurückgebracht werden. Statt zum Altglascontainer
würde man sie zum Miniwertstoffhof um die Ecke bringen können.
Die Produktion Tausender von Rücknahmeautomaten für Einweggefäße
mitsamt der hiermit wieder verbundenen Umweltbelastung könnte
unterbleiben. Man könnte dem Abfallberater illegale Mülldeponien
melden, um deren Beseitigung er sich dann kümmert und entlohnt
wird.
Die
Finanzierung dieser neuartigen Dienstleistung könnte durch
Kostenaufschlag auf alle Waren, entsprechend ihrer Müllintensität
und mit Hilfe von Rückkaufverpflichtungen für die Hersteller
bestimmter Produkte gesichert werden.
Von
oben genannten Merkmalen wäre Punkt g) teilweise erfüllt.
(Inhaltsangabe)
7)B) ZWEITE STUFE: Internalisierung externer Kosten
Es
gibt mittlerweile eine Reihe von Untersuchungen und Studien dazu,
welche Auswirkungen die Abwälzung von ökologischen und
sozialen Kosten auf Dritte eigentlich haben.
Oft wurde versucht eine Summe für die jährliche Belastung
zu berechnen.
Obwohl solch ein Vorhaben wegen der ungeheuren Komplexität
des Themas und vieler subtiler Details sehr schwierig ist, bewegten
sich die Ergebnisse im dreistelligen Millarden-DM-Bereich.
Je neuer die Untersuchungen sind, desto mehr Faktoren konnten berücksichtigt
werden. Allerdings muss davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse
stets erheblich unter der tatsächlichen Schadenssumme geblieben
sind, weil wichtige Kostenblöcke noch gar nicht vollständig
erfassbar und quantifizierbar sind.
Ermittelte Wicke, L., für das Jahr 1984 noch eine Untergrenze
der rechenbaren Schäden in der Bundesrepublik Deutschland in
Höhe von 103,5 Mrd DM und schätzte Weizsäcker, E.U.
1988 die externen Kosten der Umweltbelastung auf 200 Mrd DM pro
Jahr, so kommt die Studie des Umwelt- und Prognose- Instituts Heidelberg
aus dem Jahre 1991 schon auf Kosten von 475,5 Mrd DM pro Jahr. Das
Fraunhofer-Institut für Systemtechnik und Innovationsforschung
(ISI) in Karlruhe errechnete 1992 allein für Westdeutschland
externalisierte Umweltkosten in Höhe von 610 Mrd DM.
Bezieht man die neuen Bundesländer mit ein, und betrachtet
man auch die nur schwer bezifferbaren Posten, die in solchen Berechnungen
kaum aufgenommen werden konnten, wie z.B.:
--die Schädigung der Ökosysteme, der Tier und Pflanzenwelt,
bisher nicht erfassbare Faktoren der CO2-Emissionen und des Treibhauseffekts,
die direkten ökologischen Kosten durch Müll (Müllverbrennungsabgase,
Boden-und Wasserverseuchung durch Deponien), indirekter Flächenverlust
durch Straßen, Meeresverschmutzung, Gesundheitsschäden
durch Agrarchemierückstände u.a. in Nahrungsmitteln, Abbau
der Ozonschicht durch FCKW etc., Abgase und Wasserdampf in oberen
Athmosphärenschichten durch Flugzeuge, psychosoziale Kosten
und Minderung menschlicher Leistungsfähigkeit durch die Umweltbelastung,
Schwermetalle überall, Gefahren durch Produkte der Chlorchemie,
Schäden durch Strahlungsbelastung im Normalbetrieb (Kernkraft,
Hochspannungsleitungen, Mobilfunk),--
und berücksichtigt man,
was die Atomwirtschaft an Versicherungskosten einspart oder externalisiert,
die eigentlich zur rein rechnerischen Absicherung des Risikos eines
Kernschmelz-Unfalls aufgebracht werden müssten, beläuft
sich die wahrscheinliche Summe der externalisierten Kosten in
Deutschland pro Jahr auf mindestens 1,2 bis 1,5 Billionen DM
oder 600 bis 750 Mrd Euro.
- (Prognos AG, Basel errechnete 1992: bei einem Super-Gau eines
Reaktors vom Biblis-Typ entstehen Schäden in Höhe von
10,7 Billionen DM, rechnerische Wahrscheinlichkeit in Deutschland
alle 1666 Jahre. Der jährliche Schadenerwartungswert beläuft
sich auf 6,42 Mrd DM oder 4,3 Pfennig je kwh Atomstrom. Allerdings
rechnen die Haftpflichtversicherer anders. Um die ermittelte Schadensumme
abzudecken, müsste die Atomwirtschaft jedes Jahr über
500 Mrd DM bezahlen bzw. den Kunden draufschlagen -3,60 DM pro kwh-,
was sie nicht tut).
Diese gewaltige Zahl stellt die rein finanzielle Staatsverschuldung
eindeutig in den Schatten. Trotzdem wird das Thema externalisierte
Kosten nicht diskutiert. Neue Untersuchungen werden kaum beachtet
und schnell vergessen.
Die Tatsachen sind unserer Gesellschaft so unangenehm, wie dem Nikotinsüchtigen
der Gedanke an Lungenkrebs.
Internalisierung
heißt nun, diese Kosten denen anzulasten, die sie verursachen,
sie zu erheben und bezahlen zu lassen, um sie dann ausgleichend
in Strukturen, die den Abbau der Externalisierung unterstützen
wieder zu investieren.
Es muss nun nicht für jeden der millionen Produkte in Deutschland
ein individueller Externalisierungsanteil berechnet werden. Dies
wäre auch gar nicht machbar.
Die jeweilige Preiserhöhung, sozusagen die Internalisierungsabgabe
würde sich für jedes Endprodukt ganz automatisch und nach
marktwirtschaftlichen Regeln ergeben, wenn die externalisierbaren
Kosten im Laufe des Produktionsprozesses immer dann erhoben werden,
wenn sie zum ersten Mal auftauchen.
Die Ersten, welche Internalisierungsabgaben zu entrichten hätten,
wären Importeure und Verkäufer von Primärenergieträgern
und Primärrohstoffen. Sie trügen den Löwenanteil
der Verteuerung und müssten ihn an ihre nächsten Kunden
weitergeben.
Im Laufe des Produktionsprozesses würde von den Zwischenproduzenten,
je nachdem, in welchem Maße ihre Arbeit bisher von Kostenexternalisierung
geprägt war, ihr eigener Anteil an Internalisierungsabgaben
auf das Produkt aufgeschlagen, bis die Summe der Verteuerungen schließlich
beim Endverbraucher als abschließender Internalisierungsaufschlag
auf den bisherigen Verkaufspreis angekommen ist.
Für den Handel ändert sich nur insofern etwas, als dass
er im Einkauf mehr für die Ware bezahlen und vom Kunden einen
höheren Preis verlangen muss.
Typische Ketten für diese Kostenweitergabe sähen etwa
so aus:
Als erstes zahlt der Importeur von Erdöl, Erdgas oder Kohle
den Internalisierungsanteil, den sein Produkt bis zu ihm bereits
aufgeworfen hat, also für alle bereits externalisierten Schäden
durch Förderung und Transport und die Internalisierungsabgaben
für Schäden, die aus seinem Handelsprodukt durch Energieerzeugung
zwangsläufig noch entstehen könnten, also für jedes
Kilo CO2, Stickoxid, Schwefelverbindungen, Ruß und Stäube.
Diese Verteuerungen gibt er an seine Kunden weiter, etwa an Raffinerien,
sofern er nicht identisch ist mit ihnen.
Von da aus verästeln sich die Internalisierungskosten auf die
nächste Kundschaft, z.B. Kraftwerksbetreiber, Kunststoffhersteller,
chemische Industrie und wer sonst noch Raffinerieprodukte braucht.
Diese belasten dann die Energiekäufer, die Kunststoffverarbeiter,
die Farben- und Chemikalienproduzenten, die Heizöl- und Gashändler,
die Autofahrer, etc. Bei jeder Verästelung erhöht sich
die Verteuerung pro Einheit, weil jeder Zwischenproduzent oder Zwischenhändler
wieder Energie oder Rohstoffe in seine Arbeit investieren muss.
Die Kosten für Produktionsanlagenbetrieb und für Transporte
bekommen eine entscheidende Bedeutung auf der Ausgabenseite. Auch
erhöht sich der Anschaffungspreis von Produktionsanlagen gewaltig,
weil deren Herstellern ebenfalls die Externalisierung von Umweltkosten
unmöglich gemacht wurde.
Außerdem fließen auch alle die Kosten in das werdende
Endprodukt ein, die nicht aus dem Primärenergieeinsatz stammen.
Dies wären etwa Ausgleichskosten für Rohstoff- und Flächenverbrauch,
produktionsbedingten Trinkwassereinsatz, sonstige Beeinträchtigungen
der näheren und weiteren Umgebung durch Anlagenerstellung,
-betrieb und -beseitigung, durch Lärm, Unfälle und sonstige
mit der Produktion zusammenhängende Vorkommnisse.
Die chemische Industrie wird beispielsweise vollständig zur
Kasse gebeten für alle erfassbaren Auswirkungen ihrer Produkte
wie z.B. Probleme bei der PVC-Beseitigung, oder der Chlorchemie
allgemein. Sie müsste die Umweltkosten für den Energieeinsatz
bei der Produktion von Pestiziden und Kunstdünger übernehmen,
sowie für die Beeinträchtigung von Böden und Grundwasser
durch diese Stoffe. Sie müsste die Kosten über den Agrarhandel
an die Landwirte weitergeben, deren "konventionell" erzeugte
Produkte sich deshalb deutlich verteuerten.
Hierzu soll ein Kostenbeispiel genannt werden:
Der oben erwähnte Bericht von UPI Heidelberg benennt für
ein Kilo mineralischen Stickstoffdüngers, bei einem Handelspreis
von 2,-DM, ökologische Kosten in Höhe von 23,-DM und für
ein Kilo Pestizid, bei einem Handelspreis von 28,-DM, ökologische
Kosten in Höhe von 830,-DM.
Außerdem wären noch die Internalisierungsabgaben für
den Gesamtenergieverbrauch bei der Herstellung dieser Chemikalien
dazuzurechnen. Endlich käme etwa auch der paradoxe Zusammenhang
bei dem Produkt Mineraldünger mit in die Preisgestaltung, dass
hier rechnerisch mehr Primärenergie in die Herstellung gesteckt
werden muss, als nachher, nach der Anwendung und Wirkung auf dem
Acker, in den schließlich geernteten Nutzpflanzen als Ertragssteigerung,
also als quantitative Nährwertsteigerung wiederzufinden ist.
Der ganze Streit der letzten Jahre um die Vor- und Nachteile von
"konventioneller" und ökologischer Landwirtschaft
wäre mit einem Schlag gründlich erledigt. Die gesünderen
und naturschonenden Anbaumethoden wären schlicht und ergreifend
auch die kostengünstigsten.
Oder es müssten zum Beispiel Beeinträchtigung von Freizeit
und Erholungsgebieten, durch Bebauung mit Produktionsanlagen zur
Herstellung von Konsumgütern, also die Entwertung von Naherholungsräumen,
bezahlt werden.
Belegung von Retentionsräumen an Flüssen kämen durch
Internalisierung der Hochwassergefahr teurer, höchstwahrscheinlich
würde die Neuerschließung von Bau-, Gewerbe- und Industriegebieten
zu Gunsten der Umnutzung bereits bebauter Gebiete stark zurückgehen,etc.,etc.
Die zu erwartenden Auswirkungen einer umfassenden Internalisierung
sind hier eigentlich nur sehr grob darstellbar, weil sie ungeheuer
komplex sein werden und weil sie nicht im Detail von Menschen gesteuert
werden können und, einmal in Gang gesetzt, ausschließlich
dem marktwirtschaftlichen Mechanismus unterliegen.
Für Konsumgüter, die nicht in Deutschland hergestellt
wurden, wird mit Hilfe von Erfahrungen über die Verhältnisse
vor Ort und einheimischen Vergleichsprodukten die Internalisierungsabgabe
geschätzt und vom Importeur erhoben. Zusätzlich werden
den ausländischen Produkten noch die externen Kosten des Transports
vom Herstellungsland nach Deutschland aufgeschlagen.
Diese Kosten sind nicht unerheblich, schließen sie doch außer
den Abgaben für die Abgasbelastung beim Betrieb von LKWs, Schiffen
und Flugzeugen (letztere sind pro Treibstoffeinheit sehr viel umweltschädlicher
als andere Fahrzeuge) auch die externen Kosten für den Bau
dieser Transportmittel, deren spätere Entsorgung, externalisierte
Umweltkosten für Flughäfen, Werften, Fahrzeugfabriken,
Straßen, Stahl- und Aluminiumherstellung für die Transportmittelkörper,
einfach alles Berechen- und Erfassbare mit ein.
Die Frage nach der Höhe der Internalisierungsabgabe für
einzelne Konsumgüter kann an dieser Stelle nicht beantwortet
werden. Sie hängt, wie schon gesagt, von einer Vielzahl sehr
unterschiedlicher Faktoren und der unübersichtlichen Vernetzung
der Herstellungswege ab. Vieleicht erhält man aber einen Einblick,
wenn man nur betrachtet, wie stark sich die Energieverteuerung auf
einen Konsumartikel auswirkt.
Die o.g. UPI-Studie von 1991 errechnete für einen Liter Treibstoff
im Kfz.-Verkehr externe Kosten in Höhe von 4,50 DM. Für
das Jahr 2002 kann eine Untergrenze von 3 Euro angenommen werden,
was auch etwa den externen Kosten von Heizöl entspricht. Für
Kohle würde die Verteuerung höher ausfallen, für
Erdgas etwas niedriger.
Die Treibstoff- und Heizölkosten würden sich also vervierfachen,
die Kosten für Strom aus fossilen Energieträgern würden
sich wegen der ungünstigen Umwandlungsbilanz im Kraftwerk verzwölffachen.
Strom aus Kernkraft wäre überhaupt nicht mehr bezahlbar,
weil alle Risiken voll versichert werden müssten, Polizeischutz
für Atomtransporte und sonstige Sicherungsmaßnahmen für
Endlagerstätten, evtl. für tausende von Jahren in vollem
Umfang den Kraftwerksbetreibern angerechnet werden würden.
Treib- und Brennstoffe, sowie Elektrizität sind aber zur Zeit
die mit Abstand wichtigsten Utensilien einer jeden Produktion. Viele
unserer beliebten Konsumgüter würden horrende Preise bekommen,
und die Herstellung mancher Dinge würde bald mangels Nachfrage
eingestellt.
Doch die deutsche Wirtschaft ist flexibel und erfinderisch, und
wenn ein klares, nachvollziehbares Signal wie die vollständige
Internalisierung externer Kosten obenan steht, wird sie sich darauf
einstellen und Alternativen entwickeln, die zukunftsfähig sind.
Viele Arbeitsplätze werden verlorengehen, aber erheblich mehr
werden neu geschaffen. Nebenbeibemerkt ist die Internalisierung
die grundlegendste und nachhaltigste Arbeitsplatzbeschaffungsmaßnahme,
die vorstellbar ist.
Es wird nicht die Entstehung oder Erhaltung von Arbeitsplätzen
subventioniert, wie es heutzutage geschieht oder eine künstliche
Nachfrage nach neuen Produkten und Dienstleistungen erzeugt, damit
so Jobs entstehen. Es wird vielmehr die direkte Konkurrenz zur menschlichen
Arbeitskraft, die technische Arbeitskraft aus fossilen und nuklearen
Energieträgern, individuell verteuert und objektiv zurückgestutzt.
Die Wirtschaft wird erkennen, dass der nun zu teuer gewordene Einsatz
von Strom und Brennstoffen in einer entsprechend umgestellten Produktion
zum Teil auch durch Menschen als Arbeitskraftgeber ersetzt werden
kann.
Auf alternative Energien kann in der ersten Zeit nicht gebaut werden,
da sich ihr Preis zu Anfang auch stark erhöhen würde,
allerdings weniger wegen des Internalisierungsausgleichs, sondern
mehr wegen der starken Nachfrage.
Für die Entwicklung und den Bau von regenerativen Energieanlagen
würde ein gewaltiger Schub entstehen.
Nahrungsmittel aus ökologischem Landbau wären ein gutes
Stück billiger, als solche aus konventionellem Anbau, weil
ihnen, durch Verzicht auf Agrarchemikalien, nur ein geringer Internalisierungsausgleich
aufgeschlagen würde.
Dezentrale Produktionen von Nahrungsmitteln und Gebrauchsgütern
würden wieder interessant, um die nun teuren Transportkosten
zu sparen. Die Regionen erführen eine starke Aufwertung, was
vor allem dem dortigen Arbeitsmarkt und dem Selbstbewusstsein der
Landbevölkerung zugute käme.
Kleinunternehmer könnten viele neuen Nischen finden um sich
hier einen Arbeitsplatz zu schaffen, wie im Bereich Abfall. Hier
wäre eine moderne Form der Arbeit früherer Lumpensammler
vorstellbar, welche als Dienstleistungsunternehmen auch Kunden beraten
könnte. Ob ortsansässig oder auf Rädern, dieser neue
Berufstyp könnte, neben der Annahme von pfandbelegten Einwegverpackungen
auch Wertstoffe sammeln.
Der Wert dieser gebrauchten Rohstoffe würde sich, entsprechend
dem Reinheitsgrad, bis zu knapp unter dem Preis für neue Rohstoffe
einpendeln. Der Abfall der Haushalte würde zum begehrten Objekt.
Die rohstoffverarbeitende Industrie würde neue Fertigungsprozesse
und Techniken finden, um ihre Produkte leichter recycelbar zu machen.
Sie selbst hätte am Ende der Produktlebensdauer das Hauptinteresse
an der leichten Trennbarkeit der einzelnen Wertstoffe, weil neue
Rohstoffe eben noch teurer wären.
Spätestens hier stellt sich den LeserInnen die Frage, wie
wir diese ganzen Verteuerungen bezahlen sollen, wenn wir
sie bekommen.
Kurze Antwort: Das durch Internalisierungsaufschläge eingenommene
Geld zahlt der Staat umgehend wieder an die Menschen zurück.
Drei Viertel als garantiertes Mindesteinkommen für jeden deutschen
StaatsbürgerIn, egal welchen Alters und Einkommens und ein
Viertel in einen neuen Subventionstopf. Dieser bezuschusst einerseits
die Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung und fördert
ihnen die Umstellung, andererseits soll er neuen Strukturen und
Techniken, die wir zum Erreichen der müllfreien Güterproduktion
brauchen, auf die Beine helfen.
Rechnen wir die weiter oben erwähnten Ergebnisse der letzten
Untersuchungen zur jährlichen Gesamtschadenssumme auf
das Jahr 2003 hoch, so kann von einer Untergrenze von
gut 400 Milliarden € ausgegangen werden.
Das wären für jedeN DeutscheN unabhängig von Alter
oder Einkommen etwa 300 Euro pro Monat garantiertes Geld, bei vollständiger
Auszahlung 400 Euro im Monat.
Mehr dazu, Organisation, mögliche Auswirkungen der Internalisierung
und Machbarkeitsüberlegungen wird unter Kapitel 8) dieses Textes
noch gesagt.
Zum Abschluss von Kapitel 7) sollen noch ein paar Überlegungen
zu den unter 7)A) betrachteten Beispielen gemacht werden.
Ein bis heute kaum wahrgenommener Unterschied zwischen Einweg- und
Mehrweggetränkeverpackungen wird eine große Bedeutung
bekommen. Es ist dies der Energieaufwand und der Rohstoffverbrauch
bei der Herstellung.
Vier Hauptrohstoffe werden zur Produktion verarbeitet: Glas, Kunststoff
(für PET-Flaschen), Aluminium und Eisen (für Dosen). (
Bei Tetrapacks spielt auch Papier eine Rolle. Deren Substanz ist
eine nur thermisch verwertbare Mischung aus Papier, Aluminium und
Kunststoff.)
Glas und Eisen sind in Deutschland verfügbar. Wenn diese beiden
Materialien aus den Grundstoffen hergestellt werden müssen
(hauptsächlich Quarzsand und Eisenerz), erfordert dies einen
gewaltigen Energieeinsatz und hinterlässt zudem Umweltbeeinträchtigungen
in den Abbauregionen dieser Bodenschätze.
Hat man zur Glas- und Eisenherstellung Altglas und Eisenschrott
zur Verfügung, ist der nötige Energieeinsatz etwas geringer.
Bodenschätze werden geschont, aber dafür fallen alle Beeinträchtigungen
durch Altglas- und Schrottschmelzen ins Gewicht.
Teurer wird es dagegen für die Materialien Kunstoff und Aluminium.
Der Hauptgrundstoff für die Plastikherstellung ist Erdöl.
Die Hersteller von Kunststoff müssen mit einer Vervielfachung
des Grundstoffpreises rechnen, mit der Abgeltung aller im Öl
potentiell enthaltenen Schadstoffe, mit enorm steigenden Transportkosten
vom Ölförderland nach Deutschland und mit einem dritten
Verteuerungsfaktor, einer Transportzwangsversicherung.
Innerhalb der Logik des Internalisierungsgedankens wird, ähnlich
wie der Atomwirtschaft, auch der Mineralölwirtschaft eine vollständige
GAU-Verantwortlichkeit zugewiesen. Um auszuschließen, dass
die verheerenden Folgen etwa von Tankerunglücken auf die Allgemeinheit
abgewälzt werden, ist eine Versicherung abzuschließen,
die für jeden Ölunfall auf See eine milliardenschwere
Entschädigungssumme zu zahlen in der Lage ist.
Hierzu ist der denkbar ungünstigste Fall anzunehmen. Die Havarie
des Tankers "Prestige" vor der iberischen Halbinsel, wird
schätzungweise mit einem Schaden von 10 Milliarden Euro zu
Buche schlagen. Für die betroffenen Regionen wird der Schaden
aber unter Einbeziehung vieler nicht quantifizierbarer Zusammenhänge
sehr viel höher sein, was eine Schadensabdeckung von 20 Milliarden
Euro erfordern wird.
Diese Versicherung ist beim Transport von Aluminium kaum relevant.
Was hier neben dem weiten Transportweg stark verteuernd wirkte,
wären die bisher externalisierten Kosten für die Gewinnung
des Bauxits und die für den immens hohen Energieverbrauch bei
der Herstellung des eigentlichen Metalls in Elektrolyseöfen.
Welches der hier genannten vier Materialien nun aber für Getränkeverpackungen
am günstigsten abschneiden wird, lässt sich nicht sagen.
Es können jedoch zwei grundsätzliche Feststellungen gemacht
werden: Der Einsatz von neuen Rohstoffen ist nur noch in kleinem
Umfang finanzierbar und wird stark zurückgehen. Gebrauchte
Rohstoffe, die so genannten Wertstoffe, erhalten einen sehr viel
höheren Materialwert als heute, was die Recyclingrate bis knapp
unter 100% steigen lassen dürfte. Weil aber auch die Herstellung
neuer Behältnisse aus Wertstoffen noch recht teuer wäre
(abermaliger Energieeinsatz und Schadstoffausstoß bei Einschmelzung
und Neuformung), würde sich in den meisten Fällen die
Mehrwegverpackung als ganzheitlich beste Lösung herausschälen.
Die jetzt noch anhaftenden Nachteile wie hoher Rücktransportaufwand
und umweltschädliche Reinigungsprozeduren ließen sich
bei dieser Behältnisart am ehesten abmildern (Reduzierung der
Transportwege durch dezentrale Abfüllung, regenerative Energiequellen
zur Heißwassererzeugung, Verwendung von zu 100% biologisch
abbaubarer Reinigungsmittel, technische Perfektionierung).
Ein anderes Beispiel war die Polstergarnitur.
In der ersten Stufe des hier angedeuteten neuen Abfallgebührensystems
hat sich der Preis der Garnitur im Geschäft durch die Anrechnung
der heute üblichen Entsorgungskosten um 50 € erhöht.
Im Zuge der zweiten Stufe werden noch andere Kosten auf den Produktpreis
aufgeschlagen werden müssen. Je nachdem, aus welchen Materialien
die Polstergarnitur zusammengesetzt ist, sind, bei gleicher Konstruktion
und technischer Qualität, Preisunterschiede von mehreren 100%
vorstellbar.
Im Allgemeinen besteht ein Sofa aus Holz, Metall, Kunststoff und
Naturfasern.
Aus Holz ist meist der Rahmen, manchmal auch die Front. Stammt das
Holz aus deutschen Wäldern mit kurzen Transportwegen und nachhaltiger
Waldwirtschaft? Oder wurde es im tropischen Regenwaldgürtel
oder in nordischen Urwäldern geschlagen und unter hoher Kostenexternalisierung
zu uns gebracht?
Wurde das Holz mit Kunststoffen vermischt (Kleber in Holzwerkstoffplatten,
Kunstharzanstriche zur Oberflächenbehandlung), so dass es nicht
mehr wie unbehandeltes Holz weiterverwertbar ist und welche Externalisierungsbilanz
haben die verwendeten Kunststoffe?
Welche Metallteile enthält die Polstergarnitur, sind diese
mit vertretbarem Aufwand wiederverwertbar, oder sogar wiederverwendbar?
Aus welchen Materialien bestehen Bezug und Polsterung? Sind dies
Kunstleder, oder Kunstfaserstoffe und Schaumgummi, oder bestehen
diese Teile vollständig aus Naturfasern, die kompostierbar
sind? Ist der Naturfaserstoff aus Baumwolle, welche 10000 km von
hier unter Chemieeinsatz auf bewässertem Boden in Monokultur
heranwuchs, oder ist es Leinen, von einheimischen Bauern und aus
ökologischem Anbau? Wenn der Bezug aus Leder besteht: wuchsen
die Rinder in Deutschland oder in Argentinien auf? Welche Gerb-
und Färbemethoden wurden verwand?
Ist das Sofa nach Ablauf der Benutzungsphase leicht in die Ausgangsmaterialien
zerlegbar, oder bleibt wieder nur die Verbrennung übrig? Ist
die herstellende Möbelfabrik in der Nähe des Händlers
und dieser in der Nähe des Kunden angesiedelt, bzw. wie groß
ist die Summe aller Transportwege?
All dies würde sich ganz automatisch auf den Preis der Sitzgarnitur
auswirken mit dem Ergebnis, dass beim Händler dann nicht die
Garnitur mit der schlechtesten Qualität die billigste wäre,
sondern diejenige mit dem geringsten Externalisierungsanteil.
Ohne hier eine Möbelproduktion wie vor 100 Jahren propagieren
zu wollen, soll noch ein letztes Beispiel angeführt werden.
Vor einiger Zeit hatte ich die Gelegenheit, ein kleines Sofa, produziert
etwa 1880 bis 1900, entsorgen zu müssen. Es war als Antiquität
nicht mehr zu gebrauchen, da der Holzrahmen von Würmern zerfressen,
der Stoffbezug zerschlissen und die Polsterung am Zerstauben war.
In der Regel gelangt solch ein Stück heutzutage auf den Sperrmüll,-
ich habe mir die Mühe gemacht und es zerlegt. Es zeigte sich,
dass dieses Sofa vom Internalisierungsgedanken her ein hochmodernes
Exemplar abgeben könnte.
Der Rahmen mit Füßen bestand aus Buchen- und Fichtenholz,
welches durch klassische Holzverbindungen zusammenhielt. Die Oberfläche
erschien stellenweise unbehandelt, war aber wohl einmal mit Bienenwachs
und Pflanzenöl eingelassen gewesen.
Das Polstermaterial des Sofas war eine Art Gras. Dieses war eingenäht
in einen groben gemusterten Bezugsstoff aus Naturfaser, der die
Sitzfläche bildete und einen Unterstoff aus Jute.
Im Holzrahmen war ein dichtes Geflecht aus Jutebändern angenagelt,
auf welchem mit einer Menge kräftiger Papierkordel eine Reihe
von großen Stahlfedern festgebunden und zur Polsterfläche
fixiert waren.
Die vollständige Zerlegung dauerte ein gute Stunde. Kein Material
war mit einem anderen untrennbar verbunden.
Bezug, Polstergras, Jute und Kordel zersetzten sich schnell und
spurlos auf unserem Komposthaufen. Der Holzrahmen wurde zersägt
und im Grundofen "thermisch recycelt". Hundertprozentige
Naturfarben geben beim Verbrennen dieselben Stoffe ab, wie unbehandeltes
Holz.
Nur die Stahlfedern waren übrig und wurden beim nächsten
Schrottplatzbesuch zusammen mit den Nägeln aus der Ofenasche
abgegeben.
Auf der Rückseite des Rahmens war übrigens ein Papierschild
der Möbelfabrik aufgeklebt, welche dieses Stück einmal
hergestellt hat.
Von der Fabrik zum Kunden waren es nur 35 km. Wie es früher
so üblich war, hat diese Fabrik das Holz für ihre Produktion
sicherlich im heimischen Forst ersteigert, es im nahen Sägewerk
aufschneiden und unter eigenen Lagerschuppen von der Luft trocknen
lassen. Etliche Arbeiter und Handwerker der Region hatten hier ihren
Arbeitsplatz.
Heute gibt es hier weit und breit keine Möbelfabriken mehr,
nur einen Möbelgroßmarkt, der Woche für Woche alle
Briefkästen der Gegend mit seinen mehrseitigen Hochglanzprospekten
verstopfen lässt, in welchen nichts zu finden ist, was einen
nachdenklichen Müllvermeider interessieren könnte.
Theoretisch hätte die Zerlegung des alten Sofas Entsorgungskosten
in Höhe von 20 € erspart (es war ein Volumen von ca. 0,8
cbm), -so gesehen gar kein schlechter Stundenlohn-, wenn, ja wenn
ein solches Handeln im derzeitigen Abfallentsorgungssystem anerkannt
werden würde.
Mit
Hilfe der hier kurz umrissenen Zweiten Stufe des nachhaltigen Abfallentsorgungssystems
wären von den unter Kapitel 7) aufgestellten Merkmalen auch
die Punkte c), d), f), g) h)und i) erfüllt.
(Inhaltsangabe)
|
8)
Zu Ende denken! - Schritte zur Kategorischen Marktwirtschaft
Inzwischen
bin ich etwas abgeschweift von der Mülltonne auf dem Titelfoto
und tiefer eingetaucht in den Hintergrund des Themas voller Paragrafen,
Tatsachen und Irrtümer, Fragen und Kosten.
Am Anfang stand der Entschluss, sich gegen die ungerechtfertigte
Abfallgebührenrechnung zu wehren. Es folgte die Vermutung,
dass ein Durchbruch wahrscheinlich nicht vor den Verwaltungs- und
Oberverwaltungsgerichten zu erreichen ist.
Mittlerweile, nachdem die Argumentation für eine Verfassungsklage
vertieft wurde, kommt die ungeheure Tragweite des Themas langsam
zum Vorschein:
Restmüll in seinem kompletten Umfang, als wichtigstes Resultat
der Externalisierung von ökologischen und sozialen Kosten,
legt sich wie ein Netz über unseren gesamten Alltag.
Die meisten Großprojekte, wogegen immer wieder protestiert
und geklagt wird, aber auch viele wirtschaftliche und politische
Entscheidungen wären hoffnungslos unrentabel, wenn den Möglichkeiten
zur Kostenexternalisierung ein Riegel vorgeschoben würde.
Abbau von Arbeitsplätzen im großen Stil, Vernichtung
lokaler Infrastruktur, Ausblutung der Kommunen und der arbeitsplatzintensiven
Betriebe wäre undenkbar. Wir könnten eine neue Qualität
von wirtschaftlicher und finanzieller Stabilität gewinnen,
weniger pompös als heute aber sehr viel menschenfreundlicher.
Was können wir also tun, außer den Versuch zu wagen,
zumindest theoretisch, vor dem Bundesverfassungsgericht, Recht zu
bekommen?
Von der deutschen, wie auch von aller ausländischen Politik
ist keine Hilfe zu erwarten.
Die Erhaltung der Lebensgrundlagen hat sich mittlerweile jede Partei,
jeder gewählte Volksvertreter und jede parlamentarische und
kommunale Instition auf die Fahne geschrieben.
Aber jeder versteht etwas anderes darunter, obwohl es immer dasselbe
ist. Überall ist ständig von Nachhaltigkeit die Rede,
und es kommt einem eher so vor, als würden sich Teenager über
einen neuen Song unterhalten, der gerade in ist, als Politiker über
Strategien gegen die Ökologische Katastrophe.
Die Profilierungssucht und bodenlose Ignoranz vieler gewählter
"Staatsdiener" hat mittlerweile jedes vorausschauende
Regieren unmöglich gemacht.
Die Tage dieser Leute werden mit parteipolitischen Grabenkämpfen,
irrigen Behauptungen und Fehleinschätzungen, Symptomkurrierungsaktionismus
und Lobbyistenverbeugungen aufgefüllt, um die Notwendigkeit
ihrer Existenz im Bewusstsein der Bevölkerungsmehrheit aufrecht
zu erhalten.
Diese Bevölkerungsmehrheit wiederum passt sehr gut zu diesen
Politikern.
Gemeinsam ist ihnen das ausgeprägte Unvermögen, die unsere
Gesellschaft bestimmenden Verhältnisse mit all den zahlreichen
Vernetzungen zu überblicken.
Und,- gemeinsam ist ihnen noch etwas anderes, was auch den letzten
Rest von Hoffnung auf eine Lösung unserer gewaltigen Gesellschaftsprobleme
zunichte macht:
Sie sind eigentlich und psychologisch betrachtet einer Sucht verfallen,
die sie vollständig im Griff hat, die sie zu immer zweifelhafteren
Entscheidungen und immer offensichtlicherem Selbstbetrug treibt,
und die sie den Blick auf ihre tatsächliche Situation und auf
das zu erwartende Ende verdrängen lässt.
Wie der Alkoholiker, der trinkt, um das Bewusstsein um seine Abhängigkeit
zu ersäufen, konsumieren wir immer weiter in althergebrachter
Weise. Wir sind süchtig nach Bequemlichkeit, nach materiellem
Wohlstand und monetärem Wachstum. Wir haben nicht mehr nur
Scheuklappen, wir tragen Augenbinden.
Unsere Rücksichtslosigkeit wächst von Tag zu Tag wie unsere
Angst, die stille Angst der einzelnen Menschen, wie die öffentliche
der Gesellschaft. Wir nennen uns Christen und haben jeden Glauben
und jede Spiritualität verloren, die imstande wäre, uns
durch den Alltag zu tragen. Wir sind Meister im Schminken jeglicher
Fassade. Dahinter sind wir meist Besiegte und Feiglinge, die sich
mit "Kicks" über Wasser halten und dorthin ziehen,
wo auch die Herde hin zieht.
Wir wissen, dass wir etwas tun müssen, aber verlassen uns nur
auf Andere. Der Süchtige aus dem Volk erwartet insgeheim von
den Süchtigen der Politik einen Ausweg aus der Sucht. Diese
wiederum werden von den Süchtigen aus der Wirtschaft, den Süchtigen
aus den Gewerkschaften, den Süchtigen innerhalb der Medien
und von solchen der Kirche und anderer Institutionen beeinflusst.
Alle glauben täglich, etwas Wichtiges beitragen zu können
und genehmigen sich damit im Grunde der Metapher nur einen weiteren
Schluck. Die Dekadenz ist gnadenlos und allgegenwärtig.
So sind sich alle einig und spinnefeind.
Es werden, bildlich gesprochen, immer mehr "Leber- und Herz-Kreislaufspezialisten"
losgeschickt, um akute Beschwerden in der Gesellschaft zu lindern,-
nichts anderes ist die heutige Umwelt- und Arbeitsmarktpolitik.
Die Medien in Deutschland sind meist ebenfalls vom Mangel an Übersicht
und Objektivität geprägt. Wenn man sich ansieht, wie in
den Tageszeitungen bis hin zur bedeutenden Wochenzeitung von führenden
Köpfen auf hohem intellektuellen Niveau am Kern der Probleme
vorbeiphilosophiert wird, kann einem schlecht werden.
Ähnlich ist es, wenn man sieht, wie entmutigend und aussichtslos
so manche sonntäglich Talk-Show in der ARD endet, weil wieder
nur öffentlichkeitserprobte Kapazitäten mit biographischem
Gewicht und farbigen Scheuklappen eingeladen wurden, die viele Worte
machen, uns aber keinen Millimeter weiterbringen.
Dabei ist es sehr einfach Politiker und andere Köpfe des öffentlichen
Lebens zu bewerten: Nicht nach den Worten sollte man sie beurteilen
und auch nicht nach den Taten. Einzig und allein die Früchte
sollten Maßstab sein!
Nehmen wir einmal an, die angestrebte Verfassungsklage hätte
Erfolg und das Gericht würde entscheiden, dass auch die Lebensgrundlagen
der nach uns kommenden Generationen von der Verfassung geschützt
sind, bzw. dass wir diese auf keinen Fall weiter zu Gunsten unseres
jetzigen Wohlstandes verheizen dürfen, an wen sollten wir uns
dann wenden? Die Politik als gesetzgebende Gewalt wird das Problem
nicht lösen können, auch wenn das BVerfG als höchste
Gewalt der Rechtsprechung ihr nun schriftlich gäbe, was schon
jeder halbwegs Interessierte weiß.
Die Blindheit und Eitelkeit in der Politik wird niemals verschwinden,
und bezüglich der Bewahrung unserer Lebensgrundlagen wird den
hochrangigen Damen und Herren immer jemand von außen sagen
müssen, was zu tun ist.
Die vollziehende Gewalt erhält ihre Aufgabe erst nach einer
Entscheidung der Gesetzgebung. Wer also kann der Gesellschaft und
der Politik hier weiterhelfen?
(Inhaltsangabe)
8)A)
Organisation der Internalisierung
8)A)
I) Die vierte Gewalt - "feststellende Gewalt" als neue
Verfassungsinstitution
Die
Politik hat heute eine Vielzahl von Aufgaben. Eine davon ist auch
die Erhaltung unserer Lebensgrundlagen.
Schaut man genauer hin, so stellt man fest, dass diese Aufgabe eine
Sonderstellung innehält. Sie ist unabdingbare Vorraussetzung
für alles Andere und vergleichbar mit dem Fundament eines großen
Hauses. Auf diesem spielt sich alles andere ab, wie Arbeit, Produktion,
Parteipolitik, soziales Miteinander, Bildung, Konsum, Kultur, usw.
Wenn man bei allen Themen unterschiedlicher Meinung sein kann, muss
man zur Erhaltung der Lebensgrundlagen konsequent, schnell und wenn
nötig unpopulär entscheiden.
Deshalb ist es absurd, diese Aufgabe allein der Politik zu überlassen.
Wir hatten jetzt 3 Jahrzehnte Zeit um zuzusehen, wie das Thema verbummelt
und mit einem als Umweltpolitik bezeichneten Aktionismus bedoktort
wird.
Das müsste reichen um zu erkennen, dass unser Hoffen auf die
Politik in etwa so ist, wie das Warten auf Godot.
Es gibt nur eine Möglichkeit diesem Weg zum bösen Erwachen
ein Ende zu bereiten: Wir müssen eine starke Institution schaffen,
die sich um die Abwehr von Gefahren für unsere Lebensgrundlagen
kümmert. Jede Beeinflussung dieser Kraft durch die Politik
muss ausgeschlossen werden. Es muss eher umgekehrt die Politik auf
die Weisungen dieser Institution hören müssen.
Bisher war die Politik nur an Weisungen des Bundesverfassungsgerichts,
als höchste Instanz der Rechtsprechung, gebunden. Mit ihr zusammen
verkörpert die Politik die drei Organe der Gewaltenteilung,
die Exekutive, die Legislative und die Jurisdiktion. Diese sind
"zur Verhinderung von Machtmissbrauch und zur rechtsstaatlichen
Sicherung der bürgerlichen Freiheiten" (Lexikon) an drei
voneinander unabhängige Staatsorgane verteilt worden ( Regierung,
Parlament, Gerichte). Was aber die heute handelnden Generationen
gegenwärtig den noch kommenden Generationen antun, ist eindeutig
massiver Machtmissbrauch, wenn auch eine subtile Form davon, und
die bürgerlichen Freiheiten werden auf geschädigten Lebensgrundlagen
alles andere als sicher sein.
Was
wir also brauchen, ist eine vierte Gewalt neben der Legislative,
der Exekutive und der Jurisdiktion.
Wir brauchen eine feststellende Gewalt, die Gefahren für
das Fundament allen gesellschaftlichen Lebens aufspürt, greifbar
macht und Handlungsanweisungen für die Politik erarbeitet.
Dies könnte etwa die Berechnung konkreter Euro-Beträge
für die Internalisierung externer Kosten sein.
Dass solche Berechnungen möglich sind, haben schon viele Studien
und Untersuchungen gezeigt ( siehe auch Kapitel 7)B)).
Demnach ist es auch naheliegend, wie diese vierte Gewalt denn personell
besetzt und wie sie strukturiert sein soll. Die fehlende vierte
Gewalt muss man nicht erst aufbauen, denn sie ist schon da.
Man muss sie nur benennen, vernetzen und mit einer Leitung versehen:
Es sind dies alle wissenschaftlichen Institute und die entsprechenden
Abteilungen an deutschen Universitäten. Das Leitungsgremium
der feststellenden Gewalt könnte aus unabhängigen Wissenschaftlern,
Vertretern von Umweltverbänden, sowie Einzelpersonen, die ihre
Kompetenz bezüglich des Themas bewiesen haben, gebildet werden.
Das Gremium wiederum wird von Wahlfrauen und Wahlmännern gewählt,
die aus den Regionen stammen. Alle zwei Jahre werden diese dort
von der Bevölkerung ernannt, müssen parteilos und unabhängig
sein und arbeiten, abgesehen von einer Aufwandsentschädigung,
ehrenamtlich. Über die Lokalpresse und in Veranstaltungen machen
sich diese Leute der Bevölkerung bekannt. Auch das Internet
ist gut geeignet, individuelle Stellungnahmen der Wahlmenschen zu
aktuellen Umweltfragen zu veröffentlichen.
Das Leitungsgremium erarbeitet die eigentlichen Fragen, die mit
Hilfe von Studien an den einzelnen wissenschaftlichen Instituten
geklärt werden sollen. Mehrere Institute arbeiten unabhängig
voneiander an derselben Antwort. Danach vergleicht das Leitungsgremium
die Ergebnisse, debattiert in der Wahlmenschenversammlung die Konsequenzen
und formuliert die Weisungen an die Politik.
(Inhaltsangabe)
8)A)
II) Reinvestition der Internalisierungseinnahmen
Nehmen
wir einmal an, die Vierte Gewalt würde die Summe aller pro
Jahr in unserer Volkswirtschaft externalisierten Kosten auf 400
Milliarden Euro beziffern, (das ist nach bisherigen Untersuchungen
die absolute Untergrenze), beziehungsweise der Staat würde
durch Internalisierung aller bisher externalisierten Kosten die
Summe von 400 Milliarden Euro einnehmen, - was soll mit diesem Geld
passieren?
Rein theoretisch betrachtet gehört dieses Geld denen die geschädigt
wurden, also der Allgemeinheit und hauptsächlich den nachfolgenden
Generationen. Die Summe nun aber aufheben zu wollen, um es diesen
als Schadenersatz einmal auszahlen zu können, ist unsinnig,
ebenso, wie die Vorstellung, damit Schäden beseitigen zu können.
Außerdem würde die deutsche Wirtschaft durch Herausnahme
von 400 Millarden Euro stark geschädigt werden.
Viel naheliegender ist es, mit dem Geld den Internalisierungsprozess
zu beschleunigen, welcher die Volkswirtschaft zu einer weitgehenden
Schadensvermeidung führt.
Die Einahmen müssen also verwendet werden, um den Grund
für ihre Erhebung abzuschaffen.
Das Geld muss wieder zur Bevölkerung zurückfließen.
Erhöht man die Kaufkraft der Marktteilnehmer, entspricht man
nicht nur dem Gebot der Aufkommensneutralität, sondern unterstützt
den marktwirtschaftlichen Alltag als Träger des Internalisierungsprozesses.
Ein Teil der Internalisierungseinnahmen müssen dazu verwendet
werden, um nicht akzeptable Engpässe in der Grundversorgung
der Bevölkerung abzufedern.
Es sollten zwei Finanztöpfe gebildet werden, einer mit 300
Milliarden Euro und einer mit 100 Milliarden Euro.
Aus dem Größeren wird jeder und jedem Deutschen, ob Kind,
Erwachsene oder Greis, ob Arbeitsloser oder Konzernchef ein gleich
hohes, garantiertes Mindesteinkommen ausgezahlt. Das wären
pro Monat 300 Euro, die man nicht verdienen oder beantragen muss.
Der erste Topf, oder Einkommenstopf mildert also die Auswirkungen
auf die persönliche Situation aller Betroffenen.
Der Zweite, der Subventionstopf, mildert die Auswirkungen im gesellschaftlichen
Bereich.
Aus ihm werden an erster Stelle Maßnahmen bezahlt, die notwendig
sind, um die Grundversorgung der Bevölkerung zu sichern. Dies
wären etwa Hilfen zur Umstellung der Infrastruktur in der medizinischen
Versorgung, der Altenpflege und der Versorgung mit Grundnahrungsmitteln.
An zweiter Stelle kommen Hilfen zur Selbsthilfe im elementaren Privatbereich.
Hier bildet die finanzielle Unterstützung nur einen kleinen
Teil der Leistungen. In erster Linie sollten dies kostenlose Beratungen
und sonstige Unterstützungen, etwa zur Senkung von externalisierten
Kosten in Wohngebäuden (Wärmedämmung, Solaranlagen,
Nutzung regional vorhandener Energiequellen, usw.), oder Hilfen
zur Dezentralisierung von Arbeit und Produktion, Hilfen zur Modernisierung
der öffentlichen Verkehrsmittel, etc., sein.
(Inhaltsangabe)
8)B) Phasen und Dynamik
Wenn
wir für jedes Produkt auf dem Markt die versteckten Produktionskosten,
welche bisher externalisiert werden konnten, berechnen und als Internalisierungsaufschlag
zum herkömmlichen Marktpreis addieren, werden einige Produkte
oder Dinge fast unbezahlbar. Bei anderen, wohl den meisten, wird
sich der Preis wahrscheinlich um 50% herum erhöhen, bei wenigen
wird er nur schwach steigen.
Zu den allermeisten dieser Konsumgüter sind günstigere
Alternativen vorstellbar, welche von der deutschen Wirtschaft bei
einem deutlichen Signal auch entwickelt und hergestellt würden.
Dies wäre keine Zauberei, sondern marktwirtschaftlicher Mechanismus.
Fehlen die Signale aus der Politik, oder sind diese schwammig und
nicht logisch nachvollziehbar, so werden keine befriedigenden Produktalternativen
auftauchen.
Der hier vorgeschlagene Internalisierungsprozess ist allerdings
ein in sich geschlossenes und nachvollziehbares Konzept, streng
an der Wirklichkeit orientiert und nicht entkräftbar durch
parteipolitische oder andere ideologische Einwände. Sollten
wir diesen Weg gehen, so wird eine Dynamik in Gang kommen, die sich
selbst steuert, sozusagen Wirtschaftspolitik ohne Politik.
Bisher hat die Regierung mit immer neuen Gesetzen und Folgegesetzen
lediglich einen unüberschaubaren Zickzackkurs zurückgelegt,
hin und her zwischen Parteien, Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften,
zwischen Machterhalt und der eigenen stillen Unsicherheit und Ratlosigkeit,
eine Politik des Zufalls und der Zeitverschwendung.
Dieses Mal haben wir eine deutliche Perspektive vor Augen, die weitgehende
Abschaffung der Kostenexternalisierung, und wir haben ein finanzielles
Instrument, dies praktisch in der Gesellschaft umzusetzen. Bringen
wir dieses in Gang, wird es uns zum Ziel führen.
Hinein zu regieren ist dann nur hinderlich.
Allerdings muss der Prozess begleitet werden, und er muss gut durchdacht
und vorbereitet werden. Wie dies aussehen könnte, sollte besser
öffentlich diskutiert werden.
Unklar ist, ob man einen plötzlichen Einstieg oder einen allmählichen
Übergang in die Internalisierungsphase wählen sollte.
Der langsame Einstieg ist nicht zu überblicken. Er scheint
schonender zu sein, birgt aber auch viele Unwägbarkeiten.
Vielleicht ist der plötzliche Übergang, nach einer sorgfältigen
Vorbereitungsphase, besser.
In diesem Fall würde die zu internalisierende Schadensumme,
welche über die von uns konsumierten Waren und Produkte eingenommen
wird und die verteilt werden kann, schon bald zu schrumpfen beginnen.
Mit der Abnahme der Internalisierungseinnahmen würde sich aber
auch das garantierte Mindesteinkommen reduzieren. Es ist immer weniger
da, das verteilt werden kann.
Das wäre nicht weiter schlimm, wenn wir die, durch die Internalisierung
entstehenden Arbeitsplätze dann auch zur Verfügung hätten.
Wir bekommen eine bunte Palette von neuen dauerhaften Jobs in nahezu
jeder Sparte, sodass fast jeder Arbeitswillige eine zufriedenstellende
Arbeit bekommen kann. Das Mindesteinkommen wird bald nicht mehr
gebraucht. Wahrscheinlich wird hier aber eine Zeitverzögerung,
zwischen der Abnahme der Internalisierungszahlungen und der Entstehung
von Arbeitsplätzen stattfinden. Die Arbeitsplatzgeber und neue
Selbstständige werden zögern, weil sie vor einer völlig
neuen Situation stehen. Es könnte also einen Engpass geben,
den es auszugleichen gilt.
Demgegenüber muss man aber auch berücksichtigen, wie die
Umstellung im Detail abläuft. Es muss enorm investiert werden.
Jede/r einzelne Deutsche hat ein persönliches Interesse daran,
die Internalisierungsabgaben durch Veränderung der persönlichen
Lebensumstände zu senken. In der Praxis heißt das, dass
zum Beispiel sehr viel Wärmedämmung benötigt würde
und Handwerker, diese einzubauen.
Der Markt für Umwelttechnik vervielfachte sich. Die meisten
Autokäufer fragten nach 2-Liter-Autos, oder regenerativ betriebenen
Motoren. Unternehmer müssten sämtliche Produktionsmittel
an die neuen Bedingungen anpassen. Dabei lassen sich neue Techniken
zunächst nur mit den vorhandenen, alten Techniken verwirklichen.
Die Externalisierungskosten und damit die Internalisierungeinnahmen
könnten zu Anfang also auch erstmal in die Höhe gehen,
um dann erst später einen stetigen Trend nach unten einzuschlagen.
Nach einigen Jahren hätten wir dann die Normalisierungsphase
erreicht und der Grad der Kostenexternalisierung in der Warenproduktion
würde sich bei einem unbedeutenden, mit heutigen Verhältnissen
nicht vergleichbaren Wert, einpendeln.
Über das Gefährdungspotential dieses verbleibenden Rests
noch stattfindender Beeinträchtigungen unserer Lebensgrundlagen
muss man sich unterhalten, wenn es soweit ist.
(Inhaltsangabe)
8) C) Internalisierung und Arbeitsmarkt
Der
mit Abstand größte Posten aller zur Zeit externalisierten
Kosten, sind Schädigungen der Allgemeinheit und der kommenden
Generationen durch die Folgen der Energieerzeugung aus Öl,
Kohle, Gas und Kernkraft.
Hier würden durch eine vollständige Kosteninternalisierung
auch die umfangreichsten Verteuerungen stattfinden.
Unternehmen, die Energie verbrauchen, müssen also Möglichkeiten
finden, den Verbrauch von Energie aus diesen Primärenergieträgern
zu vermeiden. Sie werden sich nach anderen Energieträgern und
-quellen umsehen.
Energie aus regenerativen Quellen ist dann im Verhältnis
zwar sehr viel günstiger bereitzustellen, als die alte Energie.
Weil es davon zur Zeit aber zu wenig gibt, werden sich, wegen der
starken Nachfrage, die Preise für Solar- und Windstrom und
Wasserkraft, aber auch z.B. für Holz erhöhen.
Es müssen in Deutschland zuerst viel mehr Anlagen für
die Erzeugung sauberer Energie gebaut werden. Die Techniken sind
da, liegen aber größtenteils in den Schubladen. Es wird
also einige Jahre dauern, bis wir hier nachgerüstet haben,
und längst nicht jeder Einsatz von fossiler Energie lässt
sich durch regenerative Energie ersetzen.
Die zweite Möglichkeit für den Unternehmer, Energieverteuerungen
zu umgehen, ist die Energieeinsparung.
Hierzu muss er beispielsweise seine Firmengebäude mit effektiver
Wärmedämmung nachbessern, weil deren Unterhaltungskosten
sehr viel stärker als bisher den Preis seines Produkts oder
ihrer Dienstleistung beeinflussen wird. Eventuell braucht er neu
konzipierte technische Anlagen, weil die alten zu viel Energie verschwenden,
oder er rüstet die Produktion auf die Verarbeitung von weniger
energieintensiv zu veredelnder Grundstoffe um.
Die dritte Möglichkeit, um Energiekosten zu sparen, ist der
verstärkte Einsatz der einzigen Alternative zur technischen
Arbeitsenergie, nämlich der menschlichen Arbeitskraft.
Wenn man die tierische Arbeitskraft vernachlässigt, ist die
Arbeitskraft von Menschen die umweltfreundlichste Form von Energie.
Wir Menschen beziehen unsere Energie aus der Nahrung, die zwar im
Boden wächst, aber aus Sonnenenergie entsteht. Die menschliche
Arbeitskraft ist also eine Form von gespeicherter Sonnenenergie,
die in großer Menge zur Verfügung steht, im Prinzip keine
Lebensgrundlagen schädigt und sofort und fast überall
eingesetzt werden kann.
In allen Produktionsverfahren und Arbeitsprozessen, die sowohl von
Menschen, als auch von Maschinen ausgeführt werden (z.B. die
meisten Fabriken, alle Handwerksbetriebe, viele Dienstleister, Bauwirtschaft,
Landwirtschaft, usw.), gibt es für den jeweiligen Unternehmer
eine vorstellbare, rechnerische Grenze, jenseits welcher sich die
Beschäftigung einer Arbeitskraft nicht mehr lohnt und der Maschineneinsatz
günstiger ist.
Diese Grenze wurde in den letzten Jahrzehnten unbeachtet und beständig
zu Gunsten des Maschineneinsatzes verschoben. Die technische Entwicklung
machte es möglich, könnte man behaupten. Doch bei genauerem
Hinsehen ist es eher die Möglichkeit umfangreicher Kostenexternalisierungen
gewesen, welche die schnelle Technisierung der Produktion in die
falsche und fatale Richtung vorangetrieben hat, und damit die menschliche
Arbeitskraft entbehrlich machte.
Diese Entwicklung wird durch die Internalisierung wieder zurückgefahren,
bis sich von selbst ein natürliches Nebeneinander beider Formen
von Arbeitsenergie eingestellt hat.
Wir hätten dabei aber nicht, wie es heute etwa beim Thema Niedriglohnjobs
vorgeschlagen wird, die menschliche Arbeitskraft bezuschusst, um
sie etwas konkurrenzfähiger zu machen, sondern wir hätten
ihrem direkten Konkurrenten den umfassend ermittelten, angemessenen
Preis zugewiesen und ihm so die unrechtmäßige Dominanz
im marktwirtschaftlichen Wettbewerb zurückgestutzt.
Ebenso würde sich die Grenze für potentielle Neuunternehmer
positiv verschieben, jenseits welcher ihre Geschäftsidee auch
Erfolg verspricht (z.B. Recycling-, Reparatur- und Second-Hand-Branche,
Handwerk und Landbau, Regionalhandel und -dienstleistungen, Produktionsverlagerungen
nicht ins Ausland, sondern in die Regionen im Inland). Neue Geschäftsideen
entstehen mannigfaltig unter den gründlich gewandelten ökonomischen
Bedingungen und der Rückbesinnung auf die Menschenkraft.
So manche Rationalisierung, Technisierung, Arbeitskräfteabbau
oder Güterbezug aus Übersee wird sich als betriebswirtschaftlicher
Flop herausstellen und rückgängig gemacht werden müssen.
In der Praxsis heißt dies, viele der einst eingesparten Arbeitsplätze
werden im Stammland der Unternehmen aus ureigenen betrieblichen
Gründen wieder neu geschaffen.
Angesichts des logischen Sachzusammenhangs, wonach die Kostenexternalisierung
in unserer Konsumgesellschaft für die hohe Arbeitslosigkeit
verantwortlich ist und angesichts des Umkehrschlusses, wonach eine
Beseitigung dieser Externalisierung einzig und allein wieder ausreichend
Arbeitsplätze schafft, kann man beim Anblick der täglichen
politischen Betriebsamkeit zum Thema eigentlich nur noch mit dem
Kopf schütteln (Hartz-4, Bündnis für Arbeit, Niedriglohnsektor,
usw.).
Die geplanten Reformen sind lediglich Kompromisse zwischen mächtigen
Interessengruppen. Sie enthalten zu viele Milchmädchenrechnungen,
kosten den Staat unnötig Geld und werden langfristig zu nichts
führen.
Politische Entscheidungen sind heutzutage fast nur noch Strohfeuerfantasien
und Zufallsergüsse. Die sogenannten Politiker disqualifizieren
sich täglich höchst routiniert selbst und können
allesamt unter das vernichtende Urteil eines Ausspruchs von Edward
Kennedy eingeordnet werden, der da sagte: "In der Politik
ist es wie in der Mathematik, was nicht ganz richtig ist, ist falsch."
Ob Regierung oder Opposition, alle geben, bildlich gesprochen, nur
ständig neue Rezepte zum besten, wie die unablässig sich
auftuenden Risse in den Wänden des Hauses unserer Volkswirtschaft
zugespachtelt werden können.
Das Internalisierungskonzept auf dieser Website aber schlägt
vor, endlich die Sanierung des Fundaments in Angriff zu nehmen,
auf welchem die Gesellschaft existiert, damit nachher keine Risse
mehr entstehen. Es schafft Millionen zukunftsfähige Arbeitsplätze,
ohne dass es den Staat etwas kostet.
(Inhaltsangabe)
8) D) Ökonomische Betrachtung
Unser
Wirtschaftssystem und das der anderen westlichen Staaten wird als
Marktwirtschaft bezeichnet.
Immer mehr Länder der Welt nähern sich diesem Modell an,
weil es unbestreitbare Vorteile für die Versorgung der Bevölkerung
besitzt.
Die Selbstverständlichkeit, mit der das Wort Marktwirtschaft
täglich mit unserer gegenwärtigen Art, zu produzieren
und zu konsumieren, gleichgesetzt wird, lässt keinen Zweifel
an der Richtigkeit dieser Bezeichnung aufkommen.
Trotzdem soll gefragt werden: Ist die westliche Ökonomie, die
oft auch als Kapitalismus bezeichnet wird, wirklich eine Marktwirtschaft?
Hauptmerkmal der Marktwirtschaft ist die ständige Konkurrenz
der Produzenten und Anbieter von Dienstleistungen um Marktanteile
für ihre Produkte. Erste Antriebsfeder ist dabei die Aussicht
auf finanziellen Gewinn. Jeder Unternehmer muss ständig bemüht
sein, seine Produktion so geschickt wie möglich zu organisieren.
Je geringer seine Gesamtproduktionskosten sind, desto günstiger
ist der Preis seines Endprodukts.
Günstige Preise erhöhen die Nachfrage der Konsumenten
nach diesem Produkt und damit die Aussicht auf Profit für den
Unternehmer.
Außerdem sorgt das Marktwirtschaftliche System einerseits
für einen qualitativen Mindeststandard der Produkte, denn schlechte
Waren sprechen sich herum und werden nicht mehr gekauft. Andererseits
garantiert es den Konsumenten eine relative Versorgungssicherheit.
Falls auf dem Markt Versorgungslücken sichtbar werden, es eine
Nachfrage, aber kein Angebot dazu gibt, finden sich sehr schnell
Unternehmer, die solche Lücken schließen.
Für die Konsumenten sichert die Marktwirtschaft somit völlig
eigendynamisch eine umfassende Versorgung (alles, immer, preiswert,
gut) und für die Produzenten eine verlässliche Aussicht
auf Profit.
Wird in diese marktwirtschaftliche Dynamik von außen eingegriffen,
um eine Entwicklung zu fördern, die nicht von alleine aus dieser
Dynamik entspringen würde, bzw. um einen Zustand zu sichern,
welcher sich nicht alleine halten könnte, bewirkt man damit
immer auch eine Störung des Verhältnisses von Angebot
und Nachfrage.
Ein regulatives Instrument bildet die soziale Komponente unserer
Marktwirtschaft. Sie ist ursprünglich eingeführt worden,
um menschliches Elend, wie bei der klassischen, freien Marktwirtschaft
zu verhindern. In der sozialen Marktwirtschaft wird den Schwachen
der Gesellschaft prinzipiell eine Mindestabsicherung garantiert.
Die "Väter" unserer Marktwirtschaft haben dieser
wohl nicht zugetraut, dass sie von alleine die soziale Absicherung
für Alte, Kranke oder Mittellose hervorbringt. Ihnen war wohl
bewusst, dass nicht humanitäre Ideale die Hauptantriebskraft
der Marktwirtschaft sind, sondern der menschliche Eigennutz.
Da jedes Mitglied der Gesellschaft theoretisch einmal zu den Schwachen
zählen könnte, ist es zulässig, dieses soziale Netz
von der Allgemeinheit finanzieren zu lassen. Solange die soziale
Komponente nur für eine Grundabsicherung sorgen muss und die
Arbeitslosigkeit niedrig ist, beeinträchtigt sie die marktwirtschaftliche
Dynamik nicht.
Die soziale Komponente unserer Marktwirtschaft ist also ein regulierender,
unbedingt notwendiger Eingriff, der allen MarktteilnehmerInnen zu
Gute kommt. (Über die Anfälligkeit des sozialen Netzes,
unbemerkt degenerieren und wirklichkeitsfremd werden zu können,
soll hier nicht geredet werden.)
Eine
weitaus gravierendere Art des Eingriffs in den marktwirtschaftlichen
Mechanismus sind die Subventionen.
Sie kommen nur gewissen Sparten, manchmal sogar nur einzelnen Betrieben
zu Gute.
Mit Subventionen wird Geld, das der Allgemeinheit gehört, an
einzelne Zellen des marktwirtschaftlichen Systems verteilt, sei
es durch direkte finanzielle Zuwendungen oder durch Erlass von Steuern
und Abgaben. Dadurch werden subtile Störungen in der marktwirtschaftlichen
Dynamik ausgelöst, die sich über Jahre hinweg zu schweren
Problemen für die Gesellschaft auswachsen können.
Die Subventionen, die der Staat jährlich der Wirtschaft, oder
anderen Marktteilnehmern in Deutschland zukommen lässt (Kohle,
Flugbenzin, chemische Industrie, Atomanlagen, etc., aber auch Landwirtschaft
und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen), sind aber nur ein Bruchteil
dessen, was unsere Volkswirtschaft aus anderer Quelle, nämlich
aus der Möglichkeit, produktionsbedingte Umweltschäden
auf die gegenwärtige oder zukünftige Allgemeinheit abwälzen
zu können, bezieht.
Durch diese gigantische Subventionierungsorgie mittels Externalisierung,
merkwürdigerweise den liberalistischen Hardcore-Ökonomen
bis heute noch nicht aufgefallen, werden weit mehr Störungen
der marktwirtschaftlichen Dynamik verursacht, als bei jeder herkömmlichen
Subventionierung.
Die Summe all dieser Störungen, also die Konsequenzen aus jahrzehntelanger
Externalisierungspraxis, erfahren wir jetzt primär als Massenarbeitslosigkeit
und Umweltzerstörung, sekundär als deren Folgeprobleme.
Subventionen verschieben die Nachfrage weg vom Optimum, welches
sich eigentlich aus der marktwirtschaftlichen Dynamik ergeben würde.
Wenn allerdings die Summe der externalisierten Produktionskosten
als Subventionen verstanden werden, muss man angesichts der unglaublichen
Höhe dieser Subventionsbeträge ernsthaft bezweifeln, ob
es sich bei unserem gegenwärtigen Wirtschaftssystem noch um
eine Marktwirtschaft handelt. Beide gegensätzlichen Lager,
die Befürworter und die Gegner des Kapitalismusses befinden
sich auf dem Holzweg wenn sie behaupten, die Marktwirtschaft brächte
den Segen, bzw. verursache die Probleme.
Wirtschaftslobbyisten und deren "Trojaner" in den Parlamenten,
aber auch Umweltschützer und Globalisierungskritiker haben
den gravierenden Unterschied zwischen Marktwirtschaft und Kapitalismus
noch nicht erkannt.
Wir haben in den alten Industriestaaten eigentlich gar keine Marktwirtschaft,
allenfalls eine Subventionsmarktwirtschaft, wenn nicht sogar eine
kapitalistische Planwirtschaft, oder, um den Restmüll
als Hauptcharakteristikum einzubringen: wir leben in einer Exwirtschaft.
Außer der wirklichen Marktwirtschaft kann keine Wirtschaftsform
eigendynamisch und über einen langen Zeitraum, also nachhaltig,
funktionieren. Früher oder später kommt es zwangsläufig
zu gewaltigen Problemen, die wuchernde Erosionen und schließlich
den Zusammenbruch zur Folge haben. - Und genau dies ist gegenwärtig
unsere bittere Zukunftsaussicht.
Viele Umstrukturierungsmaßnahmen sind in den westlichen Staaten
schon ergriffen worden um gegen die Wirtschaftskrise vorzugehen.
Außer dem Aufflackern einiger kurzlebiger, statistischer Verbesserungen
("Jobwunder" in USA, Sozialstaatsreformen in den Niederlanden,
bessere Finanzsituation in Skandinavien, "Wirtschaftswunder"
in osteuropäischen Ländern, Wachstum in Schwellenländern
wie China und Indien, usw.), die meist sogar auf Kosten anderer
Bereiche erfolgt sind, setzt sich der Abwärtstrend der westlich
orientierten Wirtschaft unbeirrt fort. Politiker wollen nicht als
Feinde der Marktwirtschaft geoutet werden. Deshalb halten sie Subventionsabbau
prinzipiell für gut, werden bei dem Thema aber seltsam wortkarg.
Von der entscheidenden Bedeutung der Externalisierung haben sie
darüber hinaus noch überhaupt nichts gehört, geschweige
denn, ist ihnen ein Handlungsbedarf bewusst.
Warum selbst hochangesehene Wirtschaftsfachleute, wir nennen sie
in unsrer ökonomischen Naivität sogar "Weise",
den wahren Grund der Krise nicht erkennen, bleibt dabei ein großes
Rätsel. (Vielleicht ist die Erklärung aber einfach: Scheuklappen
sind nun mal undurchsichtig.)
Es sollte die Marktwirtschaft rehabilitiert werden, indem man sagt:
Nicht die Marktwirtschaft bringt uns allen diese gewaltigen Probleme,
sondern das Fehlen der Marktwirtschaft.
Nirgendwo auf der Welt gibt es zur Zeit die Marktwirtschaft. Überall
steht nur die Fassade derselben, während das Treiben dahinter
eskaliert. Wenn wir diese genialste unter allen denkbaren Ökonomiemodellen
in dem konsequenten Sinne hätten, dass keinerlei Kostenexternalisierungen
in der Produktion auf die Allgemeinheit möglich wäre,
dann hätten wir keine Krise.
- Zum Begriff der Kategorischen Marktwirtschaft, mehr unter
Teil 4, Kapitel 11)A), aber auch in den Kommentaren im Archiv (Kapitel
11).
(Inhaltsangabe)
E) Widerstände, Chancen und Hauptproblem der Umsetzbarkeit
Zum
Internalisierungskonzept sind Widerstände aus den Reihen der
etablierten Parteien und Verbände zu erwarten, am heftigsten
von denen, die bisher am ausgiebigsten von der Kostenexternalisierung
profitiert haben.
Einige werden bemängeln, dass die Höhe des garantierten
Mindesteinkommens für jeden gleich sein soll, wo doch die Reichen,
die einen großen Besitz zu unterhalten haben, dafür sehr
viel mehr Internalisierungsabgaben bezahlen müssten.
Dieser Einwand ist unzulässig, weil der große Besitz
ja nicht durch Arbeit, sondern durch Kostenexternalisierung im großen
Stil erlangt wurde.
Hier wird die Internalisierung externer Kosten zur praktikablen,
vollautomatischen Alternative zur Vermögensteuer. Die beiden
Hauptvorbehalte gegen diese, (verfassungsrechtliche Bedenken, weil
Guthaben schon mehrfach versteuert wurden und aufwandstechnische
Bedenken, weil die Erhebungskosten die Einnahmen beinahe auffressen),
wären bei der Internalisierungsabgabe hinfällig.
Die deutsche Exportwirtschaft wird durch die Internalisierung zunächst
die größten Verluste zu tragen haben. Wenn allerdings
die Entwicklung von Produkten, die mit wenig Kostenexternalisierung
auskommen, in Deutschland erst einmal in Schwung gekommen ist, werden
diese Produktalternativen zum Exportschlager. Die Weiterentwicklung
zur Kategorischen Marktwirtschaft wird sich angesichts der immer
gleichen Probleme auch in allen anderen Staaten als die einzige
Alternative herauskristallisieren und sichert der Exportwirtschaft
in unserem Land für Jahrzehnte eine gewisse Vorreiterrolle
in der ganzen Welt, - zukunftsfähige Technologie made in Germany.
Manche Politiker mit dem Anschein von Wirtschaftskompetenz sagen:
"Die Leistungsträger unserer Gesellschaft sollen belohnt
werden", und meinen damit, dass innovativen Unternehmern,
die einen Betrieb erfolgreich führen, der Profit nicht genommen
werden soll. Im Prinzip gibt es daran nichts zu bemängeln,
außer dass die allermeisten dieser "Leistungsträger"
ihren Erfolg hauptsächlich der Externalisierung von Kosten
zu verdanken haben, also einem für die Gesellschaft ausgesprochen
schädlichen Verhalten.
Durch die Internalisierung werden erst die wahren Leistungsträger
unter den Unternehmern sichtbar gemacht, die heute noch im nationalen
wie globalen Brei der gegenwärtigen wirtschaftlichen Zwänge
und Bedingungen versteckt sind.
Wer von diesen es versteht, mit minimaler Kostenexternalisierung
einen Betrieb erfolgreich zu führen, der soll auch reich werden
dürfen.
Alle bisher in Deutschland gewährten Subventionen müssen
nach der Logik des Internalisierungskonzepts gestrichen werden.
Dies könnte ein großes Geschrei erzeugen, dem man aber
leicht argumentativ begegnen kann. Mit Hilfe der unter RestmuellNet.de
dargelegten Thesen wird der Protest der betroffenen Gruppen so schal
und peinlich wirken, wie beispielsweise das Wehklagen von Henkern
über den Verlust ihres Arbeitsplatzes durch Abschaffung der
Todesstrafe.
Subventionen können unter dem Internalisierungsgedanken allenfalls
Hilfe zur Selbsthilfe sein, bzw. Schutz vor elementarer Not für
die Gesellschaftsmitglieder. Mit wenigen Ausnahmen (Alte, Behinderte,
chronisch Kranke, Kinderbetreuung und -förderung, etc.) müssen
sie streng zeitlich befristet bleiben. Innerhalb einer vollwertigen
Marktwirtschaft, die keine Kosten auf Dritte externalisiert, findet
jeder arbeitsfähige Mensch eine Beschäftigung, mit der
er seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. Vollbeschäftigung
kann wieder Realität werden.
Das soziale Netz soll als eine Form von Subventionierung angesehen
werden, die berechtigt ist, weil es für die arbeitsunfähigen
Bürger vorgehalten wird, und nicht, um die Kollateralschäden
eines ruinösen Wirtschaftssystems aufzufangen.
Andere Themenbereiche sind denkbar, wie etwa eine neue, realitätsorientierte
Gestaltung der Entwicklungshilfe.
Diese muss verstanden werden als Übertragung des sozialen Netzes
auf die globalen Verhältnisse. National helfen starke Bürger
den schwachen Bürgern, international die reichen Länder
den schwachen Ländern.
Beide Male sollte Hilfe zur Selbsthilfe an oberster Stelle stehen,
die selbstlose Befähigung Bedürftiger zur uneingeschränkten
Teilnahme an der Gesellschaft einerseits, und die Befähigung
auch aller strukturschwachen Länder dieser Erde zu individuellen,
eigenen Stärken von denen sie dauerhaft zehren können.
Durch die Internalisierung können schwache Länder ihre
Besonderheiten besser entfalten. Die alltägliche Bevormundung
von außen, wie die wirtschaftliche Ausbeutung durch Industriestaaten
geht stark zurück, weil der finanzielle Anreiz dafür zusammenbricht.
Wie in Deutschland jeder arbeitsfähige Arme durch Aufwertung
seiner persönlichen Arbeitskraft und Nutzung seiner Stärken
in den neuen Arbeitsmarkt eingebunden werden kann, wird jedes Entwicklungsland
unter einer vollständigen Marktwirtschaft mit globalem Sozialsystem
eine eigenverantwortlich genutzte und die Existenz sichernde Nische
im Weltmarktgeschehen finden.
Entwicklungshilfe könnte, aus dem Subventionstopf (Kapitel
8)A)I)) finanziert und komplett an Nichtregierungsorganisationen
übertragen, zur wirklichen Hilfe zur Selbsthilfe werden, ohne
landesspezifische Strukturen zu zerstören, Machthaber zu sponsern
oder, über Großprojekte, Umweltzerstörungen zu fördern.
Um den Import von sozial und umweltverträglich produzierten
Gütern aus ärmeren Ländern nicht zu unterbrechen,
ja noch zu fördern, wären zunächst noch Subventionierungen
nötig, bis neue Überseetransportmittel entwickelt und
eingesetzt werden (z.B. Luftschiffe mit regenerativem Antrieb, Solarsegler
mit Wasserstofftechnologie).
Die Wachstumsideologen in Politik und Wirtschaft, mittlerweile unter
dem Druck des wirtschaftlichen Niedergangs zur richtigen Plage geworden,
könnten mit Hilfe des Internalisierungskonzepts und seiner
Begründung besser in die Schranken gewiesen werden.
Sie sind mit ihrem irrigen Glauben an den "Heilsbringer"
Wirtschaftswachstum nur deshalb so dominant geworden, weil bislang
eine realistische ökonomische Alternative fehlte. Unbehelligt
dürfen solche Leute behaupten, eine Ankurbelung der Wirtschaft
würde die Arbeitslosigkeit reduzieren.
Frech installieren sie für die Armen eine Ungeheuerlichkeit
nach der Anderen, während die obersten Externalisierungsgewinner
aus fetter Position Beifall klatschen.
Fakt ist, dass die heutige Massenarbeitslosigkeit mit der Externalisierung
von Produktionskosten untrennbar verbunden ist. Beide begannen in
den sechziger Jahren zu wachsen und beide sind heute so stark wie
nie.
Wirtschaftswachstum war, mittel- und langfristig gesehen, in den
letzten Jahrzehnten kaum mehr, als eine Perfektionierung der Produktionskostenexternalisierung,
in unserem Land und weltweit.
Die Ankurbelung der Wirtschaft in althergebrachter Form wird die
Arbeitslosigkeit nur weiter verschärfen.
Der Bevölkerung muss klargemacht werden, dass diese Art von
politischen Sektierern, samt ihrem pseudowissenschaftlichen Anhang
schlimmer sind, als Elefanten im Porzellanladen unserer Gesellschaft,
dass sie nicht nur das Inventar, sondern auch das Haus, in dem sich
der Laden befindet, zerstören.
Internalisierungsgegnern kann man auch entgegenhalten, dass man
für viele Gesellschaftsprobleme eine neue Basis und erweiterte
Handlungsspielräume erhält. Profitieren würde der
größte Teil der Bevölkerung, für welchen die
Verteuerung ihrer Lebenshaltungskosten durch die Internalisierungsaufschläge
weit unter den 400 Euro pro Monat läge. Besonders die unteren
Einkommensgruppen, Alte und Familien mit Kindern würden finanziell
erheblich gestärkt, ohne dass die Rente, das Kindergeld oder
die Sozialhilfe erhöht werden muss.
Beispielsweise könnte man nach der Wiederentstehung eines vielfältigen
und flächendeckenden Arbeitsmarktes und bei Auszahlung eines
garantierten Mindesteinkommens für jede/n Deutsche/n die Sozialhilfe
und die Arbeitslosenhilfe auf eine reine Sachleistung zurückstutzen,
abgesehen etwa von den dauerhaft Bedürftigen.
Dafür könnte man die Altenpflege und Altenbetreuung ausweiten
und sich um Kinder und gesellschaftliche Randgruppen intensiver
kümmern.
Der Missstand, dass gering bezahlte Arbeitnehmer weniger Geld im
Monat zur Verfügung haben als mancher arbeitsfähiger Sozialhilfeempfänger
würde aufhören. Jeder der arbeitet, auch wenn es nur wenige
Stunden pro Woche sind, soll auf jeden Fall mehr Geld in der Tasche
haben, als ein Nicht-Arbeitender.
Für ausländische Mitbürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit
müsste eine Unterstützungsmöglichkeit entworfen werden,
weil diese kein garantiertes Mindesteinkommen erhalten. Denkbar
wäre ein bestimmter oder individueller Prozentsatz davon, etwa
in Abhängigkeit ihrer Deutschkenntnisse (finanzieller Anreiz
zur Eigenintegration).
Die Gesundheits- oder Krankheitskosten könnte man senken, indem
man auch hier die Externalisierung von Kosten unterbindet und bestimmte,
krankmachende Produkte (Tabak, Alkohol, Zucker, etc.) mit entsprechenden
Sozialkassenabgaben belegt.
Wissenschaftler der Universität Ulm verfassten im Jahre 2000
eine umfangreiche Studie über den volkswirtschaftlichen Gesamtschaden
durch das Rauchen. ("Ausgewiesen wird eine zurückhaltende
Schätzung der gesamten dem Rauchen zurechenbaren Schadenskosten").
Was die Forscher in Ulm berechneten, ist nichts anderes als die
externalisierten Kosten des Rauchens, die gegenwärtig auf unser
Sozialsystem abgewälzt werden. In einem Artikel dazu heißt
es:
"Nach den ausführlichen Berechnungen der Studie werden
dem Rauchen pro Jahr rund 117.000 vorzeitige Todesfälle und
1,5 Millionen verlorene Lebensjahre zugerechnet. Die jährlichen
Gesamtkosten belaufen sich auf 33,8 Milliarden DM. Davon entfallen
9,3 Milliarden DM auf die stationäre Versorgung in Akut- und
Rehabilitationskrankenhäusern, die ambulante Versorgung und
die Arzneimittelversorgung. Der Ausfall an Arbeitskraft durch verlorene
Lebensjahre summiert sich auf 8,2 Milliarden Mark, derjenige durch
Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit auf 16,4 Milliarden DM. Insgesamt
entspricht dies 415 DM je Einwohner oder knapp 1.600 DM je aktivem
Raucher. Wenn man auch den Arbeitsausfall in der Hausarbeit und
bei der Betreuung von Angehörigen berücksichtigt, steigen
diese Kosten weiter an".
Wenn man diese enormen Summen durch prozentualen Aufschlag auf jedes
Gramm Tabak internalisieren würde, und verfährt genauso
mit den Ergebnissen einer, noch ausstehenden, Studie über die
sozialen Schäden durch Alkohol, wäre unser Sozialsystem
mit einem Schlag saniert und wir könnten ganz entspannt über
nötige Reformen ( zurück zur qualitativen Grundsicherung)
nachdenken.
Die Ausgaben der Kassen würden zurückgehen, weil gesunde
Nahrung günstiger wäre, als industriell vorgefertigte
Nahrung.
Ernährungsbedingte Krankheiten, die ca. die Hälfte aller
Krankheiten ausmachen, sind meist auf solche Nahrungsmittel zurückzuführen,
die mit einem hohen Anteil an externalisierten Kosten erzeugt wurden
(Fast-food, Zucker- und Süßstoffgetränke, Weißmehlerzeugnisse,
Fleisch aus Intensivmast, Fertig- und Instantmahlzeiten, etc.).
Manche Umweltpolitiker und Umweltorganisationen fordern ein Solardächerprogramm,
ein 100000-Solardächerprogramm, oder ein 1-Million-Solardächerprogramm.
Mit Verlaub: Wer soll das finanzieren?
Wenn wir alle externalisierte Kosten der herkömmlichen Energieträger
auf deren Preis aufschlagen, bekommen wir ganz automatisch ein viele-Millionen-Solardächer-Programm,
ganz ohne Gesetz und Zuschüsse.
Bestimmte Steuern, wie zum Beispiel Mehrwertsteuer und Ökosteuer
könnten entfallen.
Die Lohnsteuer könnte umstrukturiert werden, um die Schwarzarbeit
unattraktiv zu machen. Ein garantiertes Mindesteinkommen für
jeden Menschen, also für jedes Kind und die Aussicht auf lang
anhaltende Stabilität der Verhältnisse würde den
Geburtenrückgang stoppen.
Internalisierung entzöge der Korruption zum großen Teil
den Boden.
Mietwohnungsbesitzer dürften die Verteuerung der Nebenkosten
nur zur Hälfte an ihre Mieter weitergeben, könnten ihren
Kostenanteil durch Investitionen in Energiesparmaßnahmen aber
reduzieren. usw., usf.
Die größte Schwierigkeit, wollten wir das Internalisierungskonzept
allein in Deutschland einführen, lässt sich allerdings
nicht lösen.
Wenn von zwei benachbarten Staaten der eine die Marktwirtschaft
im Sinne dieses kategorischen Konzepts, der andere aber noch die
alte Kapitalistische Planwirtschaft als ökonomisches System
führt, wird der Schmuggel über die Landesgrenzen zwangsläufig
enorme Ausmaße annehmen. Die Gewinnspannen, die dabei winken,
wären zu verlockend. Deutschland könnte nie all seine
Grenzen bewachen, um die Schmuggelware (auch eine Form von Profit
durch Kostenexternalisierung) abzuwehren.
Deshalb muss die Kategorische Marktwirtschaft mindestens ein Europamodell
sein, um funktionieren zu können.
Angesichts der Weltlage, angesichts der fortschreitenden intellektuellen
und wirtschaftlichen Degeneration der letzten Supermacht und der
Notwendigkeit, dieser und deren Exzessen, Ideologismen und Eklatpolitik
nicht weiter zu folgen, um nicht den selben absehbaren Schaden zu
nehmen, braucht Europa ohnehin eine eigene, starke Zukunftsperspektive.
Diese hat Europa bei allen Gockelauftritten seiner Repräsentanten,
bei allem Flügelschlagen und selbstbewusstem Gekrähe,
bis heute nicht.
Was könnte da besser sein, als die Umsetzung einer echten Marktwirtschaft
im kategorischen Sinne, die vollständige Internalisierung aller
externer Kosten unseres Wirtschaftens, ein weises Europa als Vorreiter
für eine bessere Welt?
Dieses gilt es als Alternative zum gegenwärtigen Weiterwursteln
unserer "Volksvertreter" zu diskutieren.
(Inhaltsangabe)
9)
Sonstiges
9)A) Vom weiteren Vorgehen
In
Kapitel 7) hatte ich das Konzept für ein verbraucher- und umweltgerechtes
Abfallgebührensystem in zwei Stufen unterteilt.
Die erste Stufe davon, -Umlage der gegenwärtigen Abfallentsorgungsgebühren
individuell auf den Preis eines jeden Produkts (Kapitel 7)A)), lässt
sich ohne weiteres in Deutschland im Alleingang umsetzen. Wie in
Kapitel 4) dargestellt wurde, gibt es dafür aber gegenwärtig
keine Rechtsgrundlage.
Um auf die Notwendigkeit einer realistischeren Rechtsgrundlage hinzuweisen,
versuche ich mit Klagen gegen die Müllgebühren, genauer,
gegen die Gebühren zur Entsorgung des Restmülls, auch
Beseitigungsabfall genannt, ein neuartiges Urteil zu erkämpfen.
Mit einem solchen Präzedenzfall könnte die Politik zum
Handeln gezwungen sein.
Für
die Erreichung der zweiten Stufe (Kapitel 7)B)) ließe sich
theoretisch auch klagen, was aber sehr viel subtiler, sehr viel
schwieriger ist. Dieses müssten viele Menschen gut vorbereiten.
An überzeugenden Argumenten würde es nicht fehlen, Haupthindernis
wären eher die außergewöhnlichen Formalien einer
solchen Klage.
Die Perspektiven wären es jedenfalls wert vor das Bundesverfassungsgericht
zu gehen, um zu versuchen, die fehlenden Gesetzesgrundlagen für
eine faire Ökonomie zu erzwingen.
Zu verlieren haben wir nur die Anwalts- und Prozesskosten.
9) B) Perspektiven
RestmuellNet.de
wird im Teil 3 nach dem 2005 zu Ende gegangenen zweiten
Prozess (bezogen auf den Abfallgebührenbescheid von 2003 -
Teil 3)a)) auch den dritten Prozess (Bezogen auf den Abfallgebührenbescheid
2004, - Beginn VG-Klage September 2005 - Teil
3)b)) ausführlich darstellen.
Auch könnte Kapitel acht noch erweitert werden,
indem man andere bedeutsame Probleme und Themenbereiche
unserer Gegenwart unter dem Internalisierungsaspekt betrachtet.
(Zusatz im Frühjahr 2006: dies ist mit der Seite -Kategorische
Marktwirtschaft- ansatzweise geschehen).
Stichworte könnten sein:
- Wachstumsverzicht und qualitativer Wohlstand,
- nachhaltiger Umbau der Sozialsysteme,
- Wie könnte das Programm einer fiktiven "Marktwirtschaftlichen
Partei" aussehen, bzw. welche Politik passt zur Analogie des
Internalisierungskonzepts?
- Wie lässt sich die Erfolglosigkeit von Politikern in deren
Bezahlung internalisieren?
- Menschenverträgliche Globalisierung und außenpolitische
Beziehungen,
- Zinssystem und natürliche Wirtschaftsordnung,
- krisenfestes Rentensystem,- usw.
Die Gestaltung der Site, ihre Handhabbarkeit und Internettauglichkeit
lässt sich durchaus verbessern, was allerdings ein geeigneter
Fachmensch leisten müsste.
Es gibt Überlegungen, von RestmuellNet.de ausgehend einen Verein
zu gründen. Dessen Name könnte etwa -Zukunftslobby e.V.-
lauten oder auch -Freunde der Marktwirtschaft e.V.- .
Nach Anerkennung der Gemeinnützigkeit könnten Spenden
gesammelt werden, um einen Prozesskostenfond zu gründen, oder
aber um als vorläufige, außerparlamentarische Vierte
Gewalt eine umfangreiche Studie an mehreren Wissenschaftlichen Instituten
über die Höhe aller erfassbaren, externalisierten Kosten
in Auftrag geben zu können.
Eine solche umfassende Bestandsaufnahme würde die Dringlichkeit
unseres Anliegens in der Öffentlichkeit unübersehbar machen.
(Inhaltsangabe)
9)
C) Müllvermeidung in der Praxis
Von
Seiten der Beklagten, Kreisverwaltung und auch Umweltministerium
Rhl.-Pf., wird das Fehlen eines Abfallvermeidungskonzepts für
unseren Haushalt bemängelt. Bisher hat niemand die Darlegung
eines solchen Konzepts verlangt. Die Abfallsatzung des Landkreises
spricht von der Führung eines Nachweises für ordnungsgemäße
und schadlose Verwertung, ohne zu sagen, wie dieser auszusehen hat.
Das Müllvermeidungs- und Verwertungskonzept unseres Haushalts
ist mit wenigen Worten beschrieben: Es kommt nichts ins Haus, was
als Abfall nicht vollständig verwertet werden kann.
Nachfolgend sollen die täglichen Dinge, die zu Abfall werden,
kommentiert und Alternativen aufgezeigt werden.
(Zusatz Herbst 2005: Als Anlage zur Verwaltungsgerichtsklage im
dritten Prozess habe ich ein Abfallvermeidungs- und verwertungskonzept
verfasst - siehe Teil 3)b) Punkt 10)B)
XVIII) )
9)
C) I) "Sortierhilfe für Wertstoffe und Abfälle"-
Aus einer Info des Abfallwirtschaftsbetriebs
Der
Sortierplan des Landkreises zählt unter Restmüll einige
Dinge auf, die hier aus der Sicht eines müllvermeidenden Haushalts
betrachtet werden sollen, - (siehe auch: vorläufiges Abfallvermeidungskonzept
im dritten Prozess unter Punk 10)B)
XVIII):
Als
Restmüll gilt: -----------------------------------------
Anmerkungen bezüglich Vorkommen in unserem Haushalt:
o
Asche -------------------------------- Wir verbrennen ausschließlich
naturbelassenes Holz, Asche ist ungiftig, Dünger
o Haus- und Straßenkehricht --- ersteres kompostierbar,
zweites gesiebt u. sortiert in Kompost, Bauschutt u. Verp.müll
o Staubsaugerbeutel -------------------------------------------
verwenden beutellosen Sauger, Inhalt wird kompostiert
o Zigarettenasche und -filter -------------------------------------------
----------------vollständig biologisch abbaubar
o Tapeten und Tapetenreste --------------------------- fällt
nicht an, Putz wird direkt mit Kalk-Kaseinfarben gestrichen
o Teppichbodenreste und Teppichfliesen -------------------------------------------------------------------fällt
nicht an
o Porzellan und Keramik in kl. Mengen -----------------------------------------
Bauschutt, Schotter - Eigenverwertung
o Leder- und Gummireste -----------naturgegerbtes Leder und Naturkautschuk(Naturwarenversand)
- biolog. abbaubar
o Glühlampen ------------------------------------ vollständig
in Wertstoffe zerlegbar, Schrottplatz und Eigenverwertung
o Kerzenreste ----------------------------------------------------------------------------
zur Herstellung neuer Kerzen
o ausgetrocknete Filzstifte ----------------------------- verwenden
nur nachfüllbare Filzstifte, Bruch ist reiner Kunststoff
o Kugelschreiberminen ------------------------------------------------------nur
Metallminen - sind Wertstoff, Messing
o alte Stempelkissen --------------------------------------------------------------------------------------
fällt nicht an
o Fotos, Dias und Negative in kl. Mengen -----------------------------------------------------------------
fällt nicht an
o Schnellhefter, Aktenordner -----------ausschl. aus naturbelassener
Pappe und Metall (Naturwarenversand) -Wertoffe
o Korken in kleinen Mengen ---------------------------------------------------------------------
Dämmstoffsammlung
o Wattebällchen u.-stäbchen-------------------fällt
nicht an, Watte aus reiner Baumwolle o. Viskose -biolog. abbaubar
o Damenbinden u. Tampons -----kompostierbar (Naturwarenversand),
Verwendung von waschbaren Baumwollbinden
o Kosmetiktücher -----------------------------------------------------------------------------------------fällt
nicht an
o Zahnbürsten -------------------------- hochenergiereicher
reiner Kunststoff, wird gesammelt für stoffliche Verwertung
o Windeln ---------------------------------------------------------------------fällt
nicht an, früher: waschbare Windeln
o Hamsterstreu u. Katzenstreu ----------------------------------------------------------------------------
fällt nicht an
o kleine Kunststoffgegenstände --------- hochenergiereicher
reiner Kunststoff, wird gesammelt für stoffliche Verwertung
o Lumpen, Stoffreste --------------------------------------------------------------
nur aus Naturfasern, kompostierbar
o Putzlappen u. -tücher (ohne Öl!) ------------------------------------------------
nur aus Naturfasern, kompostierbar
Vollständig vermieden werden bei uns:
z.B.
Schaumstoffe, Kunstleder, Spanplatten, Teppiche und Bodenbeläge
die Kunstfaser oder Kunststoffschicht enthalten, Möbel
aus dem Handel (sind alle belastet), Modespielzeug (meist Importware),
Telefonkarten, usw., alles was Problemmüll ergibt wie Kunstharz-
und Dispersionsfarben, Lösungsmittel, Pflanzen- und Insektengifte,
die meisten Reinigungsmittel, gewöhnliche Kosmetika, etc.
Für
viele Dinge gibt es im Handel Alternativen meist im Naturwarenversand
so z.B. Klebstreifen aus Celluloseacetat oder sonst. Bürozubehör,
biolog. unbedenkliche Textilien, usw.
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