Beim
Thema Müll und den Gebühren, die wir
für seine Entsorgung zu zahlen haben spiegelt
sich das große Externalisierungsproblem
unserer Ökonomie in kleinem Maßstab
wieder.
Ein völlig rücksichtslos Müll
erzeugender Zeitgenosse muss in Deutschland
die gleichen Abfallentsorgungsgebühren
zahlen, wie ein sich um Müllvermeidung
und weitgehende Verwertung bemühender Mitbürger.
Der umsichtig handelnde wird gezwungen, den
fatal agierenden Konsumenten zu subventionieren.
Wollte
man hier ansatzweise Gerechtigkeit schaffen,
wollte man die Notwendigkeiten für die
natürlichen Lebensgrundlagen wenigstens
minimal in den Entsorgungskosten wiederspiegeln,
käme man um die einzig vernünftige
Lösung nicht herum: Nämlich: Die
Müllgebühren müssen gänzlich
abgeschafft und die jeweiligen Entsorgungskosten
eines jeden Produkts individuell in den Preis
integriert werden.
Genau wie etwa bei der Mehrwertsteuer würde
jeder Mensch genau für den Müll zahlen,
den er oder sie verursacht hat, nicht mehr und
nicht weniger.
Um
das Augenmerk der Öffentlichkeit auf diese
Problematik und alles was damit noch zusammenhängt
zu lenken, führte unser Vereinsmitglied
Carl Christian Rheinländer über 10
Jahre hinweg einen öffentlichen Kampf gegen
den örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb
der Kreisverwaltung und gegen die Verwaltungsgerichte.
Im ersten Prozess hat er noch auf eine, dem
tatsächlichen Müllaufkommen entsprechende,
Gebührenreduzierung geklagt, musste aber
bald erkennen, dass eine solche Reduzierung
im Gesetz gar nicht vorgesehen ist.
Allerdings fand sich aber eine unmissverständliche
Regelung in den deutschen Abfallgesetzen, wonach
jemand, der überhaupt keinen Restmüll
(auch Beseitigungsmüll oder überlassungspflichtiger
Abfall genannt) erzeugt, auch überhaupt
keine Müllgebühren zahlen muss.
Jedoch,
und dies macht der Fall nach nunmehr 5 Prozessen
deutlich:
Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit
setzen hier alles daran, den Präzedenzfall
zu verhindern, bzw. zu unterbinden, dass
hier eine gerechte und den natürlichen
Lebensgrundlagen schonende Regelung praktiziert
werden kann.
Im
Sommer 2008 ist der letzte Prozess mit einem
Vergleich und Teilerfolg abgeschlossen worden.
Die Kreisverwaltung muss Rheinländer zwei
Drittel seiner Gebühren wieder zurück
erstatten. ( "Mehr ist nicht drin unter
dem herrschenden Rechtsverständnis.")
Auf seiner Website www.restmuellnet.de
macht "Deutschlands bekanntester Müllvermeider
(utopia.de)" alles öffentlich. Hier
findet man umfangreiche Argumentationen zum
Thema und alle Schreiben von Kläger, Beklagten
und Gericht.
Die Schlüssigkeit von Rheinländers
Anliegen, das ja eigentlich das Anliegen von
uns allen ist, steht einer haarsträubenden
Ignoranz von bräsigen Verwaltungsinstitutionen
und am Thema kaum interessierten Richtern gegenüber.
Wen es genauer interessiert: Gebündelt
findet sich die Kritik an den Verfahren vor
allem in der Klageschrift beim Verfassungsgerichtshof
Rheinland-Pfalz vom 24.September 2006, nachzulesen
auf o.g. Website.
Aktualisierung
2017: Die Website restmuellnet.de
ist als eigenständige Site aufgegeben
worden. Die Inhalte sind hier unter
zukunftslobby.de in einem Archiv zusammen
gefasst und frei zugänglich. Siehe
Hier