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Der Prozess gegen die Abfallentsorgungsgebühren

Beim Thema Müll und den Gebühren, die wir für seine Entsorgung zu zahlen haben spiegelt sich das große Externalisierungsproblem unserer Ökonomie in kleinem Maßstab wieder.
Ein völlig rücksichtslos Müll erzeugender Zeitgenosse muss in Deutschland die gleichen Abfallentsorgungsgebühren zahlen, wie ein sich um Müllvermeidung und weitgehende Verwertung bemühender Mitbürger. Der umsichtig handelnde wird gezwungen, den fatal agierenden Konsumenten zu subventionieren.

Wollte man hier ansatzweise Gerechtigkeit schaffen, wollte man die Notwendigkeiten für die natürlichen Lebensgrundlagen wenigstens minimal in den Entsorgungskosten wiederspiegeln, käme man um die einzig vernünftige Lösung nicht herum: Nämlich: Die Müllgebühren müssen gänzlich abgeschafft und die jeweiligen Entsorgungskosten eines jeden Produkts individuell in den Preis integriert werden.
Genau wie etwa bei der Mehrwertsteuer würde jeder Mensch genau für den Müll zahlen, den er oder sie verursacht hat, nicht mehr und nicht weniger.

Um das Augenmerk der Öffentlichkeit auf diese Problematik und alles was damit noch zusammenhängt zu lenken, führte unser Vereinsmitglied Carl Christian Rheinländer über 10 Jahre hinweg einen öffentlichen Kampf gegen den örtlichen Abfallwirtschaftsbetrieb der Kreisverwaltung und gegen die Verwaltungsgerichte.
Im ersten Prozess hat er noch auf eine, dem tatsächlichen Müllaufkommen entsprechende, Gebührenreduzierung geklagt, musste aber bald erkennen, dass eine solche Reduzierung im Gesetz gar nicht vorgesehen ist.
Allerdings fand sich aber eine unmissverständliche Regelung in den deutschen Abfallgesetzen, wonach jemand, der überhaupt keinen Restmüll (auch Beseitigungsmüll oder überlassungspflichtiger Abfall genannt) erzeugt, auch überhaupt keine Müllgebühren zahlen muss.

Jedoch, und dies macht der Fall nach nunmehr 5 Prozessen deutlich:
Die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit setzen hier alles daran, den Präzedenzfall zu verhindern, bzw. zu unterbinden, dass hier eine gerechte und den natürlichen Lebensgrundlagen schonende Regelung praktiziert werden kann.

Im Sommer 2008 ist der letzte Prozess mit einem Vergleich und Teilerfolg abgeschlossen worden. Die Kreisverwaltung muss Rheinländer zwei Drittel seiner Gebühren wieder zurück erstatten. ( "Mehr ist nicht drin unter dem herrschenden Rechtsverständnis.")
Auf seiner Website www.restmuellnet.de macht "Deutschlands bekanntester Müllvermeider (utopia.de)" alles öffentlich. Hier findet man umfangreiche Argumentationen zum Thema und alle Schreiben von Kläger, Beklagten und Gericht.
Die Schlüssigkeit von Rheinländers Anliegen, das ja eigentlich das Anliegen von uns allen ist, steht einer haarsträubenden Ignoranz von bräsigen Verwaltungsinstitutionen und am Thema kaum interessierten Richtern gegenüber.
Wen es genauer interessiert: Gebündelt findet sich die Kritik an den Verfahren vor allem in der Klageschrift beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz vom 24.September 2006, nachzulesen auf o.g. Website.

Aktualisierung 2017: Die Website restmuellnet.de ist als eigenständige Site aufgegeben worden. Die Inhalte sind hier unter zukunftslobby.de in einem Archiv zusammen gefasst und frei zugänglich. Siehe Hier