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Zum Thema
Externalisierte Kosten der Atomkraftnutzung


Nachfolgend veröffentlichen wir aus der Schriftenreihe "IDENTIFIZIERUNG UND INTERNALISIERUNG EXTERNER KOSTEN DER ENERGIEVERSORGUNG" der Prognos AG Basel
die Studie von Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers und Klaus Rennings, Universität Münster, aus dem Jahr 1992
ABSCHÄTZUNG DER SCHÄDEN DURCH EINEN SOGENANNTEN "SUPER-GAU"

Im Herbst des Jahres 1992 enthielt die Ausgabe Nr. 46 der "Wirtschaftswoche" (6.11.1992) einen Artikel mit der Überschrift "Ruinöse Erbschaft - Klimaschock, Naturzerstörung: Die Deutschen, so zeigen Studien, häufen pro Jahr Umweltschäden von 600 Milliarden DM an".
Zum Anteil der Atomkraft war damals zu lesen:
"Bei der Energieerzeugung aus Öl und Kohle, so zeigen neue Klimastudien, wird ein großer Teil der Kosten auf zukünftige Generationen abgewälzt. Aber auch beim Preis für Atomstrom fehlt ein entscheidender Kostenblock: das Risiko eines möglichen Kernschmelz-Unfalls.
Aufschluß über die möglichen Schäden gibt ein für den Bundeswirtschaftsminister angefertigtes, bisher unveröffentlichtes Gutachten der Basler Prognos AG zur "Identifizierung und Internalisierung externer Kosten der Energieversorgung".
Hier rechnet Professor Hans-Jürgen Ewers, Direktor des Münsteraner Instituts für Verkehrswissenschaften und Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen, vor, daß beim Super-Gau eines Reaktors vom Biblis-Typ Schäden von annähernd 10,7 Billionen Mark entstehen können.
Weil ein solcher Unfall rein rechnerisch in Deutschland jedoch nur einmal in 1666 Jahren zu erwarten ist, beläuft sich der jährliche Schadenserwartungswert auf 6,42 Milliarden Mark oder 4,3 Pfennige je Kilowattstunde Atomstrom.
In der Realität wäre noch mehr fällig. Die Haftpflichtversicherer kassieren derzeit je Kernkraftwerk eine Versicherungsprämie von 0,2 bis 0,4 Prozent - bei einer Schadensobergrenze von 200 Millionen Mark. Hochgerechnet müssten demnach je Kraftwerk bis zu 40 Milliarden Mark aufgewendet werden, um die im Prognos-Gutachten ermittelte Schadenssumme abzusichern.
Eberhard Moths, im Bundeswirtschaftsministerium für langfristige Energiefragen zuständig, kam beim gemeinsamen Rechnen mit den Prognos-Gutachtern zu horrenden Abgaben. "Nur für die jährliche Risikoversicherung" sagt Moths im Hinblick auf die Kosten, "wären mehr als 500 Milliarden Mark auf die Stromrechnung draufzuzahlen." Das wäre, so Moths, "ein Aufschlag von 3,60 Mark je Kilowattstunde"
.

Nach wie vor ist die Studie aus dem Jahr 1992 aktuell. Würde sie heute nach 16 Jahren wiederholt, wäre das Ergebnis wohl noch drastischer. Nicht ohne Grund ist sie faktisch der Öffentlichkeit vorenthalten worden. Die Atomwirtschaft wäre in arge Erklärungsnöte gekommen.
Bisher war die Studie auch nicht mit direktem Zugriff im Internet zu finden.
Angesichts der neuerlichen Atomkraft-Renaissance im Jahr 2008 sei sie hiermit den vielen Argumenten gegen die mit Abstand gefährlichste aller Energietechnologien beigefügt.
Schauen Sie hierzu auch auf die Website der Initiative www.atomhaftpflicht.de und unterschreiben Sie für die Einführung der vollen Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke.

 

 

PROGNOS-SCHRIFTENREIHE
"IDENTIFIZIERUNG UND INTERNALISIERUNG EXTERNER KOSTEN DER ENERGIEVERSORGUNG"

im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft

Prof. Dr. Hans-Jürgen Ewers, Klaus Rennings Universität Münster
ABSCHÄTZUNG DER SCHÄDEN DURCH EINEN SOGENANNTEN "SUPER-GAU"

Basel, im April 1992

 

Inhaltsverzeichnis:

Tabellen und Abbildungen

Abkürzungsverzeichnis

1. Problembeschreibung
1.1. Der Begriff Super-GAU
1.2. Mögliche Schäden eines Kernschmelzunfalls
1.3. Die Bewertung von Kernschmelz-Risiken
1.4. Das Problem der Unsicherheit

2. Methoden und Probleme der monetären Bewertung von Gesundheitsrisiken
2.1. Grundsätzliche Überlegungen
2.1.1. Das Problem der Kompensierbarkeit
2.1.2. Die Verwendung von Risikokennziffern
2.1.3. Die Unfreiwilligkeit von Risiken
2.2. Methoden der Bewertung von Gesundheitsrisiken
2.2.1. Wi1lingness to Pay und Wi1lingness to Accept
2.2.2. Direkte Methoden
2.2.2. Indirekte Methoden
(a) Hedonistische Preisanalyse (HPA)
(b) Humankapitalmethode

3. Quantifizierung und Monetarisierung
3.1. Darstellung der bisherigen Studien zur Quantifizierung und Monetarisierung von Super-GAU-Schäden
3.1.1. Die Hohmeyer-Voß-Kontroverse
(a) Die Hohmeyer-Studie
(b) Die Voß-Studie
3.1.2. Die Ottinger-Studie
3.1.3. Die Biblis-Studie
(a) Die Biblis-Szenarien
(b) Die Bewertung der Unfallschäden
3.1.4. Die Krümmel-Studie
3.1.5. Die Ferguson-Studie
3.2. Bewertung der monetären Schäden eines sogenannten Super-GAU's
3.2.1. Die Repräsentativität des Biblis-Szenarios
3.2.2. Methodische Modifikationen
3.2.3. Gesamtschäden durch einen sogenannten Super-GAU

4. Der Umgang mit Super-GAU-Risiken: Internalisierung versus Ökologischer Rahmen
4.1. Die Internalisierung der Kosten eines Super-GAU's
4.2. Risiko-Limits: Der ökologische Rahmen
4.2.1. Quantitative Risiko-Limits
(a) Safety Goals
(b) Schadensausmaß
(c) Private Versicherbarkeit
4.2.2. Qualitative Standards
(a) Irreversibilität
(b) Unfreiwilligkeit
(c) Auswirkungen auf spätere Generationen
4.2.3. Standardisierte Verfahren der Risikobewertung

5. Forschungsbedarf


Tabellen und Abbildungen

Tabelle 1: Gesundheitsschäden bei alternativen Unfallszenarien
Tabelle 2: Gesamtschäden eines Super-GAU's in Biblis
Tabelle 3: Anzahl der Einwohner in der Umgebung von Kernreaktoren in der BRD
Tabelle 4: Bevölkerungsdichte um Kernreaktoren in der BRD
Tabelle 5: Gesamtschäden eines Super-GAU's in der BRD (in Mrd. DM)

Abb. 1: Mögliche Schadensarten eines Kernschmelzunfalls
Abb. 2: Kerntechnische Anlagen in der BRD im Jahre 1989

Abkürzungsverzeichnis :

BAST: Bundesanstalt für Straßenwesen
BMFf : Bundesminister für Forschung und Technologie
CRM : Contingent Ranking-Metbode
CVM : Contingent Valuation-Methode
DRS Phase B: Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B
GAU: Größter anzunehmender Unfal1
GRS : Gesel1scbaft für Reaktorsicherheit
HPA : Hedonistische Preisanalyse
ICRP : Internationale Strahlenschutzkommission
J : Joule
kWh : Kilowattstunde
MW : Megawatt (Mega = 106)
NRC : Nuclear Regulatory Commission
PJ : Petajoule (Peta = 1015)
SBV : Großflächiges Versagen des Sicherheitsbehälters
TWh : Terawattsunde (Tera = 1012)
VIK : Vereinigung Industriel1e Kraftwirtschaft
WHGK : Wiss. Hauptverwaltungsamt für Geodäsie und Kartographie, Moskau
wr A : Willingnes to Accept Compensation
WTP : Willingness to Pay


1. Problembeschreibung


1.1. Der Begriff "Super-GAU"

Ein GAU bezeichnet den größten anzunehmenden Unfall, gegen den ein
Kernkraftwerk sicherheitstechnisch ausgelegt sein muß, um eine Betriebs-
genehmigung zu erhalten. Man spricht von "Auslegungsunfällen" oder
"Auslegungsstörfällen" (Hahn/Sailer, 1987). Welche Unfälle beherrscht werden
müssen, hängt jeweils vom aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ab, der
sich in Katalogen von Auslegungsstörfallen niederschlägt (BMFI', 1978).

Ein Super-GAU dagegen bezeichnet einen Unfall im Rahmen des sogenannten
Restrisikos, das trotz der sicherheitstechnischen Auslegung von Kernkraftwerken
verbleibt. Ein solches Restrisiko wird, so eine Dokumentation der
Bundesregierung, implizit stets eingegangen, 'weil jenseits des abgesicherten
Bereichs stets theoretische Schadensmechanismen verbleiben, die zwar äußerst
unwahrscheinlich, aber doch physikalisch möglich sind" (BMFI' , 1978). Analog
spricht man hier von "auslegungsüberschreitenden Unfällen".

Der Begriff Super-GAU wird in der Regel synonym mit dem Begriff Kern-
schmelzunfall verwendet, denn "... größere Mengen an radioaktiven Stoffen
können ...nur freigesetzt werden, wenn der Brennstoff stark aufgeheizt wird und
schmilzt" (GRS, 1989).


1.2. Mögliche Schäden eines Kernschmelzunfalls

Die möglichen Schäden eines Kernschmelzunfalls sind vielfältig. Eine um-
fangreiche Liste von Hahn/Sailer ist in Abbildung 1 aufgeführt. Der aufgeführte
Katalog möglicher Unfallschäden soll als eine Art Checkliste dienen, mit dessen
Hilfe Studien zur Quantifizierung und Monetarisierung von Kernschmelzunfällen
daraufl1in überprüft werden können, in welchem Umfang sie potentielle Schäden
berücksichtigen bzw. vernachlässigen.

Abbildung 1: Mögliche Schadensarten eines Kernschmelzunfalls

Auswirkungen auf Leben und Gesundheit der Menschen
- Tote durch Unfalleinwirkungen
- Spättote, z. B. Krebs durch Unfallfreisetzungen
- akut Kranke nach Unfall, wieder heilbar
- chronisch Kranke nach Unfall
- genetische Schäden
- psychische Schäden
- Angst vor weiteren Auswirkungen oder Unfällen

Auswirkungen auf Infrastruktur
- Trinkwasserverseuchung kurzfristig/langfristig
- Bodenverseuchung ,
- beseitigbare Oberflächenkontamination
- nicht beseitigbare Oberflächenkontamination
- Unbrauchbarmachung von Nachbaranlagen
- Unbrauchbarwerden von sonstiger Infrastruktur

Auswirkungen auf andere Lebewesen
- Verlust von wirtschaftlich genutzten Lebewesen
- Verlust häufiger wildlebender Lebewesen
- Verlust seltener / aussterbensbedrohter Arten
- Verlust von Biotopen

Volkswirtschaftliche Auswirkungen
- Kosten für Messungen und Katastrophenschutz
- Kosten und Folgen der Beseitigung
- Kosten und Folgen der Evakuierung
- Produktionsverluste außerhalb der Unfallanlage
- Folgekosten von Produktionsverlusten
- Imageverlust für Unternehmen oder Branchen

Soziale und politische Auswirkungen
- Auswirkungen auf das Verhalten einzelner
- Auswirkungen auf das Verhalten gesellschaftlicher Gruppen
- Änderungen des Sozialverhaltens
- Änderungen der sozialen und politischen Maßstäbe
- Änderungen der Gesellschaft und des politischen Systems
- Beeinträchtigung internationaler Beziehungen
- Proliferation

Ökologische Auswirkungen
- Auswirkungen auf die Intaktheit der Biosphäre
- Auswirkungen auf ökologische Ressourcen
- Änderung natürlicher Bedingungen

Quelle: Lothar Hahn, Michael Sailer (1987)

1.3. Die Bewertung der Unfallrisiken

Das Unfallrisiko von Kernkraftwerken zählt zu den heikelsten Problemen im
Rahmen der Bewertung externer Effekte der Energieversorgung. Die großen
Abweichungen unterschiedlicher Gutachten rühren daher, daß ein extremes
Verhältnis zwischen dem immens großen potentiellen Schadensausmaß und der
äußerst geringen Unfallwahrscheinlichkeit besteht. Je nachdem, ob mehr auf das
potentielle Schadensausmaß oder die Unfallwahrscheinlichkeit pro Reaktor
abgestellt wird, rangiert die Kernenergie im Urteil der Gutachter als sicherster
oder als bedrohlichster Energieträger.

Hinzu kommt, daß ein Kernschmelzunfall Effekte hervorrufen kann, die mit den
üblichen Methoden zur monetären Bewertung von Umweltschäden nur schwer
zu messen sind. Gemeint sind Todesfälle, Konsequenzen für nachfolgende
Generationen und irreversible Umweltschäden. Auf diese besonderen Effekte
und Möglichkeiten ihrer Internalisierung wird im Rahmen dieser Untersuchung
einzugehen sein.

Ziel der volkswirtschaftlichen Bewertung von Super-GAU-Risiken ist es
demnach (Ewers/Rennings, 1991),

- die Größenordnung der Schäden aufzuzeigen, die aufgrund von schweren
Reaktorunfällen zu erwarten sind;
- falsche Signale der Strompreise zu korrigieren, wenn Super-GAU-Risiken
nicht ausreichend versichert und deshalb in den Strompreisen ungenügend
enthalten sind;
- Aufschluß darüber zu geben, in welchem Umfang es sinnvoll ist, Mittel zu
investieren, um Unfallrisiken zu verringern oder zu beseitigen;
- Argumente zu der Frage zu liefern, ob die bewerteten Externalitäten über
den Preis internalisierbar sind, oder ob sie aufgrund ihrer besonderen
Qualität (Unfreiwilligkeit des Risikos, Irreversibilitäten) besonderen
Kriterien unterliegen;
- die Öffentlichkeit zu informieren. Die Kalkulation von Risiken soll
nachvollziehbar dargestellt werden, wobei die Grenzen der Bewertung und
unterschiedliche Meinungen zwischen Experten deutlich zu machen sind.
Die Diskussion zwischen Experten und sogenannten Laien sollte möglichst
offen geführt werden (Slovic, 1987).

Im Falle von Reaktorunfällen sind die Unfallkosten nur bis zu einer maximalen
Deckungssumme von 500 Mio. DM versichert. Damit werden die Kosten aller
darüber hinausgehenden Schäden auf die Allgemeinheit abgewälzt. Strom aus
Kernenergie wird unter Umständen billiger angeboten, als es seinen
tatsächlichen Kosten entspricht.

"Das Atomhaftungsrecht soll in erster Linie dem Opferschutz dienen" (Pelzer,
1991). Dennoch dürfen rechtlich gesehen die Deckungssummen nicht so
astronomisch hoch sein, daß damit der Betrieb eines Kernkraftwerkes praktisch
unmöglich wird, "insbesondere deshalb, weil haftpflichtige Inhaber einer
Kernanlage nach Gefährdungshaftung, also ohne Verschulden, für Schäden
durch eine Tätigkeit haftet, die der Staat in einem förmlichen
Genehmigungsverfahren ausdrücklich zugelassen hat" (Pelzer, 1991). Aus
rechtlicher Sicht erscheint das Ziel des Opferschutzes trotz einer möglicherweise
unzureichenden Deckungssumme gewahrt, da im Falle einer Katastrophe
ohnehin der Staat mit schnellen und unbürokratischen Hilfen einspringen würde.
Aus ökonomischer Sicht ist jedoch kritisch zu fragen, ob durch eine solche
Abwälzung der Kosten von Unfallrisiken auf die Allgemeinheit zu geringe
Anreize bestehen, die Risiken zu senken.

Der ökonomische Wert von Risiken hängt von mehreren Faktoren ab, die auch
als Arbeitsschritte der Bewertung zu verstehen sind (Karl, 1987):

- von der Wahrscheinlichkeit des Risikos;
- vom Ausmaß des (in Geldeinheiten) bewerteten Schadens;
- von der Bereitschaft der Wirtschaftssubjekte, das Risiko einzugehen
(Risikopräferenz).


1.4. Das Problem der Unsicherheit

Ein möglicher Reaktorunfall zählt zu den Umweltrisiken, die sich durch ein
hohes Maß an Komplexität auszeichnen (Ewers/Rennings, 1991).:

- Es ist oft nicht möglich, einen oder mehrere Schädiger zu identifizieren. So
läßt sich im Einzelfall nicht immer nachweisen, ob ein Krebsgeschwür auf
radioaktiven Fallout oder auf andere Umwelteinflüsse (Ernährung, Abgase,
Nikotin, Einflüsse am Arbeitsplatz usw.) zurückzuführen ist.
- Es läßt sich vielfach kein Zusammenhang zwischen einem oder mehreren
schädigenden Ereignissen und dem eingetretenen Schaden nachweisen. Da
schon heute 20 Prozent unserer Bevölkerung an Krebs stirbt, ist eine
erhöhte Krebssterblichkeit in der BRD selbst nach der Katastrophe in
Tschernobyl epidemiologisch kaum zu beobachten (Wendling, 1986). Im
Einzelfall ist es möglich, daß erst ein Zusammentreffen mehrerer
Krebsrisiken zu einer Erkrankung führt.
- Der Schaden läßt sich weder in sachlicher noch in zeitlicher Hinsicht
abgrenzen. Noch heute sterben Atombombenopfer an den Folgen der
Abwürfe auf Hiroshima und Nagasaki (Schmidt, 1991). Erkrankungen
aufgrund radioaktiver Strahlen können noch Jahrzehnte später auftreten,
möglicherweise in Form einer Immunschwäche, die der Körper ohne die
zusätzliche Belastung verkraftet hätte.

Zu den neueren Veröffentlichungen über die Folgen von Tschernobyl sind
folgende Anmerkungen zu machen:

1. Weil Strahlenschäden auch noch nach Jahrzehnten auftreten können, ist
mit aussagekräftigen empirischen Untersuchungen über die langfristigen
Folgen des Tschernobyl-Unfalls erst im nächsten Jahrtausend zu rechnen.
Bis dahin muß auf die bekannten Risikokennziffern (Berechnung der zu
erwartenden Krebsfälle anhand der Kollektivdosis, z.B. nach ICRP-Wert)
zurückgegriffen werden. Vor diesem Hintergrund sind, unabhängig von
methodischen Problemen (vgl. Spiegel 1992, S. 147) vorläufige
Untersuchungen zu den Folgen von Tschernobyl wie die der
internationalen Atomenergiebehörde in besonderem Maße mit dem
Problem der Unsicherheit behaftet (vgl. IAE~ 1991).

2. Die verwendeten Zahlen zum Tschernobyl-Unfall stammen aus dem
russischen Unfallbericht von 1986. Danach kam es zu einer Freisetzung von
rund 3,5 Prozent der im Reaktor enthaltenen Radionuklide und zu einer
Emission von 8-14 Mega-Curie (vgl. Schmidt, 1987, S. 45). Die in einem
neuen Report von Wladimir Tschernosenko (vgl. Spiegel, 1992)
angegebene Emission von 6,4 Mega-Curie liegt in der gleichen
Größenordnung. Die Freisetzungsrate von 3,5 Prozent bezeichnet
Tschernosenko als Legende; er selbst geht von einer Freisetzungsrate von 80
Prozent aus. In dieser von Tschernosenko angenommenen Freisetzungsrate
liegt die einzige für die Super-GAU-Studie relevante Neuheit, deren
Fundiertheit nachzugehen ist. Die Relevanz besteht darin, daß bei einer
80prozentigen Freisetzung natürlich nicht mehr davon ausgegangen werden
könnte, daß ein Super-GAU in der Bundesrepublik zu einer doppelt so
hohen Freisetzung führen würde ( da sie nicht über 100 Prozent liegen
kann). Die Größenordnung der geschätzten Schäden eines Super-GAU's
(Schäden in Billionenhöhe) dürfte aber von dieser Frage unberührt bleiben.

Die vorliegende Arbeit kann aufgrund des beschriebenen Problems der Un~
sicherheit keine deterministische Aussage über das Ausmaß und die Folgen eines
möglichen künftigen Super-GAU's machen. Die Untersuchung stützt sich auf
Expertenaussagen, Szenarien und Wahrscheinlichkeiten, die mit Hilfe
begründeter Annahmen mögliche Schäden eines Reaktorunfalls beschreiben und
bewerten.

2. Methoden und Probleme der monetären Bewertung von Gesundheitsrisiken

Verluste menschlichen Lebens stellen in allen Untersuchungen zur Bewertung
von Super-GAU-Schäden die dominante Schadenskategorie dar. Zudem ergeben
sich gerade in diesem Bereich je nach angewendeter Bewertungsmethode
auffallend große Unterschiede. So liegen beispielsweise die Ergebnisse der im
angelsächsischen Raum verbreiteten hedonistischen Preisanalyse in der Regel
um ein Vielfaches über denen des Humankapitalansatzes, der in Deutschland
gebräuchlich ist. Um diese Unterschiede zwischen deutschen und
angelsächsischen Studien aufzuklären, sollen im folgenden die verschiedenen
Methoden zur Bewertung von Gesundheitsrisiken erläutert und beurteilt werden.


2.1. Grundsätzliche Überlegungen

2.1.1. Das Problem der Kompensierbarkeit

Bei der Bewertung von Gesundheitsrisiken ergibt sich als erstes Problem, daß
Tote auch mit einem noch so hohen monetären Wert nicht mehr entschädigt
werden können. Dieses Problem, das grundsätzlich die Brauchbarkeit der
paretianischen Wohlfahrtsökonomie in diesem Bereich in Frage stellt, gilt für
alle Bewertungsmethoden. Es ist bei Todesfällen nicht möglich, den
Hauptgeschädigten besserzustellen oder zu entschädigen.

Nun geht es bei der Entscheidung für ein Projekt nicht um die Frage, wie ein
durch das Projekt Getöteter nachträglich kompensiert werden kann. Läge ein
solcher Sachverbalt vor, d. h. bestünde Sicherheit darüber, daß eine bestimmte
Person durch das Projekt zu Tode käme, dürfte das Projekt erst gar nicht
realisiert werden.

Bei der Entscheidung für ein Projekt geht es vielmehr darum, Risiken zu
bewerten, von denen nicht bekannt ist, welches Individuum tatsächlich ge-
schädigt wird. Diese Risiken gilt es gegen den Nutzen des Projektes abzuwägen.
Ökonomisch relevant ist also nicht die Frage, wie der Wert eines bestimmten
Menschenlebens bestimmt werden kann, sondern die Frage, wie der Wert einer
statistischen Änderung von Gesundheitsrisiken zu ermitteln ist. Gefragt wird also
nicht nach einer (unmöglichen) Kompensation ex post (nach dem Todesfall),
sondern nach einer Kompensation ex ante (bei einer Veränderung der Risiken).
Der ökonomische Wert eines Gesundheitsrisikos ist demnach der Betragt den die
Individuen für die Vermeidung eines Risikos zu zahlen bereit sind oder der
Betrag, für den sie eine Ausweitung von Risiken auf sich nehmen.

Um es noch einmal zu unterstreichen: Es geht nicht um die Bewertung eines
speziellen Todesfalles sondern um die Bewertung eines Risikos, dem eine
Vielzahl von Personen ausgesetzt sind. Bei der Bewertung ist unbekannt welche
Individuen tatsächlich von Gesundheitsschäden betroffen sein werden (Ottinger :
et. al.t 1990).


2.1.2. Die Verwendung von Risikokennziffern

Stellt man auf die Bewertung von Risiken ab, so ist als zweites Problem die
Verwendung von Risikokennziffern zu hinterfragen. Konventionell wird das
sogenannte Restrisiko von Kernkraftwerken als Produkt aus Unfallwahr-
scheinlichkeit und Schadensausmaß gemessen. Im Falle von Reaktorunfällen
nehmen beide Faktoren extreme Werte an. Das Schadensausmaß ist außer- ,
ordentlich hoch, die Wahrscheinlichkeit außerordentlich gering. Durch die
Verwendung von Erwartungswerten wird das hohe Schadensausmaß verschleiert
(Ottinger et. al.t 1990; Binswanger 1990). Um dies zu verhindern, beschränken
sich manche Gutachten auf die Untersuchung des "worst case" (Ewers/Rennings,
1991). Die im folgenden vorgestellten Methoden greifen jedoch auf den
statistischen Erwartungswert zurück. Welche Konsequenzen aus bestimmten
-Eigenschaften extremer Risiken (Ausmaß, lrreversibilität, Auswirkung auf
spätere Generationen) gezogen werden können, ist Gegenstand von Kapitel 4.


2.1.3.Die Unfreiwilligkeit von Risiken

Ein drittes Problem der Bewertung von Gesundheitsrisiken ist darin zu sehen,
daß in der Regel unterstellt wird solche Risiken würden freiwillig eingegangen.
Ein Super-GAU dagegen ist ein unfreiwilliges Risiko, dem niemand ausweichen
kann. Die Kosten eines Reaktorunfalls tragen zwangsläufig alle. Von daher
müssen bezüglich der Akzeptanz des "Restrisikos" von Kernkraftwerken
besonders hohe Maßstäbe angelegt werden.

Eine Möglichkeit, solche Maßstäbe festzulegen, liefert die "Theorie der Ge-
rechtigkeit" von lohn Rawls (Rawls 1979; Bog ai 1989; Ewers/Rennings 1991). In
einer entwickelten Gesellschaft, die sich in einem Zustand nur mäßiger
Güterknappheit befindet, sind nach Rawls freiheitliche Grundrechte wie das auf
körperliche Unversehrtheit nicht durch materielle Güter kompensierbar. Kosten-
Nutzen-Überlegungen für eine Maßnahme greifen erst dann, wenn die
Grundrechte durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden können. Der
Kosten-Nutzen-Analyse wird somit eine Vorrangregel als Restriktion auferlegt.

Der Betrieb von Kernkraftwerken ist demnach nicht ohne weiteres legitimiert,
auch dann nicht, wenn das "Restrisiko" äußerst gering und der wirtschaftliche
Nutzen groß ist. Denn das "Restrisiko" berührt im Ernstfall die zu schützenden
gesellschaftlichen Grundgüter. Legitimierbar wäre die Entscheidung für den
Einsatz der Kernenergie erst dann, wenn man dafür beim Abschluß eines
Gesellschaftsvertrages Einstimmigkeit erwarten könnte. Dies heißt, daß jeder
Bürger sich in der fiktiven Situation eines Gesellschaftsvertrages, "unter dem
Schleier der Ungewißheit", ob er selbst von der Kernenergie profitiert oder nicht,
ob er selbst zu den Opfern eines potentiellen Reaktorunfalls zählen wird oder
nicht, für den Einsatz der Kernenergie entscheiden müßte.

Diesen Überlegungen entsprechen zwei Grundsätze zur Legitimation von
Risiken, die Meyer-Abich formuliert hat CS. Meyer-Abich 1990, S. 173( und S.
176):

- Der Einzelne darf um eines individuellen Ziels willen Gefahren eingehen,
soweit damit andere, die nicht dieselbe Gefahr eingegangen sind, nicht
gefährdet werden oder das Risiko aus sonstigen Gründen z.B. der
Sittlichkeit) nicht zu verantworten wäre.
- Keine noch so große Mehrheit darf entscheiden, um wirtschaftlicher
Vorteile willen ein Todesrisiko für einzelne Bürger einzugehen.

Wie wichtig dieses Problem ist, zeigt sich auch bei der praktischen Anwendung
von Bewertungsmethoden. Bei der empirischen Befragung von Zahlungsbereitschaften
werden in der Regel Antworten mit unendlich hohen Werten
("Verkaufe um keinen Preis", "Kaufe um jeden Preis") als Proteststimmen aussor-
tiert (Ottinger et. al., 1990). Gerade diese Stimmen aber zeigen die Akzeptanz
der Risiken eines Energieträgers an. Und theoretisch reicht eine einzige unend-
lich hohe Entschädigungsforderung oder Zahlungsbereitschaft aus, um unendlich
hohe soziale Kosten zu erzeugen.


2.2. Methoden zur Bewertung von Gesundheitsrisiken

Prinzipiell lassen sich Umweltschäden nach zwei Ansätzen berechnen (Ewers,
1986; Schulz, 1989). Der erste Ansatz, die Analyse der Willingness to Pay (WTP),
fragt danach, wieviel die Bürger zu zahlen bereit wären, um eine Verbesserung
der Umweltsituation zu erreichen. Der zweite Ansatz, die Analyse der
Willingness to Accept Compensation (WTA), fragt nach der Höhe der
Entschädigung, welche die Bürger fordern würden, um einen Umweltschaden
hinzunehmen. Ausgangspunkt der Befragung ist also nach dem in dieser Studie
zugrundegelegten Schadensmaß der Compensating Variation die Situation nach
einer Änderung der Umweltqualität. Die Höhe der erforderlichen monetären
Kompensation gibt an, wieviel nach einer Änderung der Umweltqualität einem
Individuum bezahlt werden muß bzw. wieviel ein Individuum bezahlt, damit es
ihm nachher genauso gut geht wie vorher.

Die Zahlungsbereitschaft bzw. die Entschädigungsforderung der Bürger lassen
sich entweder direkt durch eine Befragung ermitteln oder indirekt über plausible
Kostengrößen schätzen.


2.2.1. Willingness ta Pay und Willingness to Accept

Empirische Untersuchungen haben für die WTP und WT A sehr unterschiedliche
Werte ermittelt. In den meisten Studien ist die WT A drei bis fünf mal so hoch
wie der Wert der WTP, in manchen Studien sogar noch höher (PearceITurner,
1990; Ottinger et. al., 1990). Aus zweierlei Gründen erscheinen diese
Diskrepanzen plausibel (Pearce/Turner, 1990; Ottinger et. al., 1990):

- Die ökonomische Theorie vernachlässigt, daß es in der menschlichen
Psyche einen Referenzpunkt (in der Regel den Status quo) gibt, von dem
aus Verluste bereits in Besitz befindlicher Güter weitaus höher gewertet
werden als der Gewinn noch nicht in Besitz befindlicher Güter. Die WTP
für eine Verbesserung des Status quo ist daher geringer als die WTA für
eine Verschlechterung des Status quo.

- Das Befragungsdesign der Erhebungen ist zu simpel. Es müssen Anreize in
die Befragung eingebaut sein, ehrliche Antworten zu geben, und es müssen
Informationen geliefert werden, die dem Befragten helfen, die
Entscheidungssituation nachzuvollziehen. Ohne ein sehr sorgfältiges
Befragungsdesign besteht die Gefahr, daß die Befragten aus strategischen
Gründen ihre Zahlungsbereitschaften untertreiben und/oder ihre
Kompensationsforderung übertreiben. Möglicherweise ist aber auch die
Angabe sehr hoher Kompensationsforderungen und sehr niedriger Zah-
lungsbereitschaften eine ehrliche Aussage darüber, wie sich die Befragten
ihr Verhalten auf einem fiktiven Markt für Umweltgüter vorstellen. Es
kann schlicht ein Mangel an Lernprozessen (Feedback, Erfahrung) se~
weil es sich bei Befragungen lediglich um eine Marktsimulation handelt

Es entspricht der täglichen Erfahrung auf allen Märkten für neue Produkte, daß
zunächst unrealistisch hohe Preisforderungen und unrealistisch niedrige
Zahlungsbereitschaften aufeinandertreffen, bis sich schließlich durch einen
Lernprozess ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage einpendelt.
Solche Feedback-Prozesse fehlen auf fiktiven Umweltmärkten, so daß Äu-
ßerungen möglicherweise einfach unrealistisch sind und deshalb WTP und WTA
weit auseinanderklaffen. Es hat sich gezeigt, daß Antworten der gleichen
Personen bei wiederholten Befragungen zunehmend den Verlauf normaler
Nachfragekurven widerspiegeln, was darauf zurückgeführt wird, daß bei den
Befragten Lernprozesse stattgefunden haben (Pearce/Turner, 1990).

Bei einer empirischen Erhebung des Wertes von Gesundheitsrisiken ist daher ein
sehr sorgfältiges Befragungsdesign zu wählen (Anreiz zu ehrlichen Antworten,
Informationen über Entscheidungssituation, Rückkopplungen einbauen). Da im
Zweifel zudem immer der niedrigere Schätzwert vorzuziehen ist, sollte die WTP
gemessen werden.


2.2.2. Direkte Methoden

Die Methoden der direkten Befragung nach Zahlungsbereitschaften werden
unter dem Begriff der Contingent Valuation (CVM) zusammengefaßt. Vor- und
Nachteile der CVM sind nach Hoevenagel (Hoevenagel 1991a, 1991b):

Vorteile der CVM:

- ihre weitreichenden Anwendungsmöglichkeiten (bei vielen Umweltgütern
ist sie die einzige Möglichkeit);
- die Möglichkeit, non user-values zu messen;
- die Erhebung eigener Daten;
- die direkte und umfassende Messung der Konsumentenrente.

Befragungen haben grundsätzlich den Vorzug, auch die Zahlungsbereitschaft zur
Vermeidung intangibler Schäden (wie etwa psycho-sozialer Kosten) zu erfassen.
Die Methoden der Contingent Valuation sind somit vom Ansatz her am ehesten
in der Lage, Wohlfahrts- bzw. Nutzenänderungen auf der Basis individueller und
subjektiver Präferenzen umfassend zu messen.

Nachteile der CVM:

- basiert auf mündlichen Angaben über das Verhalten (bzw. über die WTP);
- Ergebnisse reagieren sensibel auf Art der Fragestellung;
- verlangt deshalb differenziertes Befragungsdesign, was die CVM sehr
aufwendig macht;
- verlangt vom Befragten Entscheidungen, die er vorher nie getroffen hat.

Überschätzt wird häufig die Möglichkeit strategischer Antworten der Befragten.
Diese lassen sich durch ein differenziertes (und aufwendiges) Befragungsdesign
kontrollieren, so daß die Gefahr der Manipulation der CVM weniger vom
Interviewten, sondern eher vom Forscher ausgeht. Wegen ihrer theoretischen
und praktischen Vorzüge gilt die CVM dennoch als die beste Methode zur
Messung von Umweltschäden (Buchanan 1991; Hoevenagel1991a, 1991b; Ewers
1986; Mishan 1971).

Unzulässig wäre bei der Anwendung der CVM zur Bewertung von Gesund-
heitsrisiken die Fragestellung, wie hoch der Befragte den Wert seines eigenen
Lebens ansetzen würde. Dieser wird natürlich unendlich hoch bewertet. Zulässig
ist nur die Frage nach der WTP zur Verringerung von Risiken bzw. nach der
WTA, für die er zusätzliche Risiken eingehen würde. Oft wird beispielsweise
gefragt, welche Risikozulagen Individuen für bestimmte risikobehaftete
Tätigkeiten verlangen würden.

Die CVM ist zur Bewertung von Gesundheitsrisiken bereits verbreitet. Die
Ergebnisse divergieren je nach Fragestellung und Art des untersuchten Risikos.
Violette/Chestnut geben in einem Überblick über verschiedene ältere Studien
eine Bandbreite des Wertes tödlicher Gesundheitsrisiken an, die -auf das Jahr
1986 fortgeschrieben- zwischen 315.000 US-$/Todesfall und 7,4 Mio. US-
$/Todesfall liegt (McDaniels, 1988).

Im Bereich von Kernenergierisiken ist die CVM noch kaum angewendet worden.
Einen ersten Ansatz in diese Richtung liefert eine Studie der Washington State
University unter Leitung von George Hinman im Auftrag der Bonneville Power
Administration (Buchanan 1991; Hinman et. al. 1990). Die Studie ermittelt aus
einer Haushaltsbefragung in Washington, Oregon, Idaho und einem Teil von
Montana eine Bereitschaft der Bürger, für die Vermeidung von Kernenergie
einen Aufschlag von durchschnittlich 37,32 US-$ pro Jahr auf die Stromrechnung
in Kauf zu nehmen. Für die gesamte Region (3,56 Mio. E) beträgt die
Zahlungsbereitschaft zur Vermeidung aller nuklearen Risiken ( dazu zählen auch
die Risiken der Endlagerung) Risiken 52,8 Mio. US-$ pro Jahr. Aus der
Befragung, die nicht speziell nach der WTP zur Vermeidung von
Reaktorunfällen fragt, läßt sich allerdings nicht der monetäre Wert von Super-
GAU-Risiken ableiten.

Die Methode des Contingent Ranking (CRM) ist eine Spielart der Conjoint
Analyse, die als empirisches Marktforschungsinstrument im Marketing verbreitet
ist. Die Grundidee besteht in der Annahme, daß der Nutzen eines Gutes aus
seinen Eigenschaften resultiert und daß die Nutzeneffekte dieser Eigenschaften
(sog. Teilnutzenwerte) separat ermittelt werden können. Es handelt sich also um
ein "Verfahren, das auf Basis empirisch erhobener Gesamtnutzenwerte versucht,
den Beitrag der einzelnen Komponenten zum Gesamtnutzen zu ermitteln"
(Backhaus et. al., 1990). Zum Beispiel läßt sich untersuchen, wie wichtig dem
Energieverbraucher die Kriterien Sicherheit und Umweltfreundlichkeit im
Vergleich zu anderen Eigenschaften des Produktes sind, und welchen Preis er
dafür zu zahlen bereit wäre. Der Befragte ordnet Produktvariationen
entsprechend seinen Nutzenvorstellungen in eine Rangliste, wobei sich die
Produktvariationen aus unterschiedlichen Zusammenstellungen verschiedener
Produkteigenschaften unter Einfluß des jeweiligen Preises ergeben.

In der Umweltökonomie wurde das Verfahren bisher selten angewandt. Bei-
spiele für empirische CR-Untersuchungen sind die Bewertung einer verbesserten
Wasserqualität oder einer Reduktion von Dieselgeruch bei Fahrzeugmotoren
(Hoevenagel, 1991b). Der Wert vermiedener Gesundheitsrisiken wurde bislang
nicht untersucht.


2.2.3. Indirekte Methoden

Wegen der Probleme (aber auch vor allem der Kosten) einer direkten Befragung
wurde bei der Bewertung von Menschenleben in der Vergangenheit auf indirekte
Verfahren zurückgegriffen, die individuelle Präferenzen anhand plausibler
Kostengrößen schätzen. In der Literatur werden meist vier indirekte Verfahren
zur Bewertung von Menschenleben genannt (Mishan, 1971; Hanusch, 1987). Sie
lassen sich in sogenannte objektive und subjektive Methoden unterteilen. Die
wichtigsten dieser Verfahren, die Humankapital-Methode ("objektiv") und die
hedonistische Preisanalyse ("subjektiv"), sollen im folgenden kurz erläutert und
beurteilt werden.

(a) Hedonistische Preisanalyse (HPA)

Hedonistische Preisanalysen schätzen implizit die Preise von Umweltgütern,
indem sie Preise von Gütern mit unterschiedlicher Umweltqualität vergleichen.
So können die Preisdifferenzen von Häusern in unterschiedlichen Wohnlagen
Aufschluß geben, wieviel die Wirtschaftssubjekte für Umweltqualitäten wie Ruhe
und saubere Luft zu bezahlen bereit sind (Pearce/Turner, 1990; Ewers/Schulz,
1982). Die HP A ist in den Vereinigten Staaten bei der Bewertung von
Gesundheitsrisiken bereits umfangreich erprobt (Ottinger et. al., 1990). Die
empirischen Studien vergleichen die Löhne für Tätigkeiten unter
lebensgefährlichen Risiken mit Löhnen für Tätigkeiten ohne diese Risiken. Die
ermittelte Differenz wird als Lohnzulage für das eingegangene Unfallrisiko
interpretiert. Die Lohnzulage drückt somit als Kompensationszahlung den
ökonomischen (Markt-)Wert des mit der Tätigkeit verbundenen Risikos aus und
läßt sich zur Bewertung des Risikos eines tödlichen Unfalls heranziehen.

In der Ottinger-Studie wird ein konservativer Mittelwert aus 10 Studien ermittelt,
der bei 4 Mio. US-$/Todesfall liegt. Die Bandbreite von acht der
zugrundegelegten Studien, die Risikozulagen nach der Methode der HP A
ermitteln, liegt zwischen 0,7 und 12,8 Mio. US-$. Die verbliebenden zwei Studien
leiten wie Ottinger Werte aus anderen empirischen Studien ab, die auch
vomehrn1ich die HP A angewendet haben.

Ein Beispiel für die Berechnung von Gesundheitsrisiken nach der Methode der
HPA: Ein Bauarbeiter, dessen statistische Wahrscheinlichkeit eines tödlichen
Berufsunfalls in seinem Arbeitsbereich bei Null liegt, bekommt das Angebot,
eine vergleichbare Tätigkeit beim Bau eines Alpentunnels auszuüben. Bei
derartigen Baumaßnahmen verunglückt jährlich einer von 1.000 Arbeitern
tödlich. Der Bauarbeiter ist bereit, das Angebot anzunehmen, wenn er zusätzlich
zu seinem bisherigen Lohn von 15 DM/Stunde eine Gefahrenzulage von 3
DM/Stunde erhält, wodurch sein Jahreslohn um 6.000 DM steigt. Die
Kompensation für das Risiko eines tödlichen Unfalls von 1 : 1.000 beträgt also
6.000 DM. 1.000 Arbeiter, von denen irn statistischen Durchschnitt einer tödlich
verunglücken würde, müßten mit 6 Mio.DM kompensiert werden. Der monetäre
Wert des tödlichen Unfallrisikos beträgt in diesem Falle 6 Mio. DM.

Der Vorteil der HPA beruht darauf, daß sie ihre Ergebnisse aus beobachtetem
(und nicht bloß verbal bekundetem) Verhalten ableitet. Nachteile sind die der
Methode zugrundeliegenden Annahmen, daß

- die Risiken freiwillig eingegangen werden;
- auf andere Risiken übertragbar sind (Hoevenagel 1991b);
- die Lohndifferenzen ausschließlich auf unterschiedliche Risiken zu-
rückzuführen sind.

Das letztgenannte Problem läßt sich durch eine ökonometrische Kontrolle der
den Lohn beeinflussenden Faktoren lösen (Ottinger et. al., 1990). Schwerer
wiegen die beiden anderen Nachteile. Bei einem Bauarbeiter handelt es sich um
ein freiwilliges Risiko. Es ist fraglicht ob die Risikozulage des Bauarbeiters zur
Bewertung von Kernenergie-Risiken herangezogen werden kann. Im Falle der
Kernenergie-Risiken fehlt nicht nur die angenommene Freiwilligkeit, es wird
darüberhinaus das psychologische Phänomen vernachlässigt daß die
Risikoaversion mit dem absoluten Unfallausmaß steigt (Ottinger et. al. 1990).

Das Phänomen, daß die Risikoaversion der Bevölkerung mit zunehmendem
absoluten Schadensausmaß wächst, hat Binswanger als "psychologisches Risiko"
bezeichnet (Binswanger, 1990). Auch hierzu ein Beispiel: Unter Be-
rücksichtigung des "psychologischen Risikos" (das sich in der WTP bzw. WTA
niederschlägt), ist etwa die WTP, das Risiko eines Flugzeugabsturzes mit 100
Todesopfern zu verringern, größer als die WTP, das Risiko von 100 Autounfällen
mit jeweils einem Todesopfer zu verringern. Es gibt aber bislang keine
empirischen Studien, die dieses "psychologische Risiko" als zunehmende WTP
pro Schadenseinheit quantifizieren. Allerdings könnte das Phänomen des
"psychologischen Risikos" dazu beitragen, bisher verwirrende Ergebnisse
empirischer CVM-Studien zu erklären, die eine WTP zur Verhinderung eines
tödlichen Unfalls bei einem Flugzeugabsturzes ermittelt haben, die hundert mal
so hoch ist wie die WTP zur Verhinderung eines Todesfalls bei einem Autounfall
(McDanielst 1988).

Ein konstanter "Kostensatz" pro Todesfall unterschätzt demnach tendenziell die
Risiken mit hohem Schadensausmaß. Die WTP zur Senkung von Risiken kann
deutlich von einer rein "technischen" Bewertung in Form einer Addition von
Todesfällen abweichen, gemäß dem Grundsatz der Wohlfahrtstheorie, daß allein
die subjektiven individuellen Präferenzen über den Wert eines Gutes (bzw.
Risikos) entscheiden (Mishant 1971).

Weil allein die subjektive, individuelle Zahlungsbereitschaft über den öko-
nomischen Wert von Risiken entscheidet, kann es durchaus vorkommen, daß die
WTP der Bevölkerung zur Verringerung von Risiken im Zeitablauf steigt
(superiores Gut) und einen wachsenden Wert der Risiken signalisiert, obwohl
"objektiv" die Risiken gesunken sind, denen eine Bevölkerung ausgesetzt ist. Die
sozialen Kosten eines Super-GAU's können also auch dann noch steigen, wenn
die Wahrscheinlichkeit eines solchen Unfalls abnimmt.


(b) Humankapitalmethode

Der sogenannte Humankapitalansatz berechnet den Produktionsausfall, der
durch den Unfall entsteht. Die gebräuchlichste Methode besteht darin, die
erwarteten Einkünfte des Opfers auf den Gegenwartszeitpunkt abzuzinsen. Der
so erhaltene Wert soll einen Anhaltspunkt für den entgangenen Nutzen liefern,
der dem betreffenden Individuum durch seinen frühzeitigen Tod entstanden ist.
Der Wert wird dann noch gegebenenfalls ergänzt, indem Faktoren wie Leiden,
Trauer oder weitere Nutzenverluste Dritter durch einen Todesfall hinzugezählt
werden.

Grundsätzlich messen Ökonomen den individuellen Nutzen eines wirt-
schaftssubjektes anhand dessen Konsummöglichkeiten. Erwerbsunfähigkeit
infolge eines Unfalls führt zu verringerten Konsummöglichkeiten, die teilweise
das Unfallopfer selbst und teilweise die Allgemeinheit (über Transferleistungen)
zu tragen hat. Insofern stellt der Produktionsausfall bei Erwerbsunfähigkeit
durch Invalidität ein vernünftiges Maß für die schadensbedingte Verringerung
der Konsummöglichkeiten dar. Es wäre widersinnig, wollte man bei
Erwerbsausfall durch Tod nicht mindestens das für die Bewertung gelten lassen,
was schon im Invaliditätsfall als .Schaden zugemessen wurde. Deshalb kann der
Produktionsausfall als Mindestmaß zur monetären Bewertung von
Menschenleben herangezogen werden, in der Gewißheit, daß die Verluste im
Todesfall weitaus größer sind (Ewers/Rennings, 1991).

In Deutschland ist der Humankapital-Ansatz bislang der einzig gebräuchliche zur
Bewertung von Gesundheitsrisiken. In der Statistik des Straßenverkehrs etwa
wurden nach dieser Methode für einen tödlich Verunglückten irn Jahre 1989 1,32
Mio. DM angesetzt (BAST, 1989). Hohmeyer berechnete für einen tödlichen
Krebsfall 1 Mio. DM, für einen nicht-tödlichen Krebsfall 0,5 Mio. DM.

Für die Humankapital-Methode spricht eine gewisse Plausibilität und das
einfache Berechnungsverfahren. In der Literatur wird der Ansatz jedoch bereits
seit 20 Jahren als theoretisch falsch abgelehnt (Schulze/Kneese 1981; Conley
1976; Mishan 1971), da er keine Auskunft über die subjektiven Präferenzen für
die Vermeidung von Risiken bzw. die subjektiven Nutzeneinbußen bei einer
Erhöhung von Risiken gibt.

Da der Humankapitalansatz nicht auf die ökonomische Bewertung von Risiken
abstellt, sondern auf die Bewertung von Menschenleben, provoziert er ethische
Diskussionen, ob der Wert eines Menschenleben meßbar sei. Wie
Schulze/Kneese schreiben: "Unglücklicherweise haben sich die Ökonomen ein
blaues Auge bei dem Versuch zugezogen, Sicherheitsprogramme zu bewerten, in
der Annahme, der Wert eines Menschenlebens könne anhand der
Produktionsausfälle aufgrund der verkürzten Lebensdauer durch tödliche
Unfälle ermittelt werden" (Schulze/Kneese, 1981. Übersetzung durch die
Verfasser). Von der Diskussion um die Bewertung von Menschenleben wird
inzwischen deutlich Abstand genommen: Ökonomen beschränken sich darauf,
Gesundheitsrisiken anhand einer ex ante-Kompensation zu bewerten (Ottinger
et. al., 1990).

Die "moderneren" Methoden der HPA und CVM haben bisher allerdings le-
diglich auf dem Gebiet tödlicher Gesundheitsrisiken (Mortalität) verwertbare
Ergebnisse erbracht. Für die Bewertung von nicht-tödlichen Gesundheitsrisiken
liegen kaum empirische Studien vor (Ottinger et. al., 1990; Baumann/Ferguson
1991), so daß in diesem Bereich bis auf weiteres auf den Humankapital-Ansatz
zurückgegriffen werden muß.


3. Quantifizierung und Monetarisierung


3.1. Darstellung der bisherigen Studien zur Quantifizierung und
Monetarisierung von Super-GAU-Schäden


3.1.1 Die Hohmeyer-Voß-Kontroverse

Die grundlegende Studie zur Bewertung von Reaktorunfällen in der BRD
stammt von Olav Hohmeyer. Sie berechnet allein für Krebsfälle, verursacht
durch einen Kernschmelzunfall in einer dicht besiedelten Region wie Biblis,
Kosten in Höhe von 1,8 Billionen DM (Hohmeyer, 1989). Üblicherweise werden
die Kosten jedoch nicht als absolute Größe angegeben, sondern in Relation zu
der Anzahl der Energieeinheiten gesetzt, die ein Reaktor während der
Zeitperiode erzeugt, in der im statistischen Durchschnitt ein Super-GAU zu
erwarten ist. Auf die in dieser Zeitperiode erzeugten Kilowattstunden
umgerechnet, ermittelt Hohmeyer externe Kosten pro kWh zwischen 1,2 und 12
Pf/kWh. Eine andere Studie unter Leitung von Alfred Voß kommt dagegen "nur"
auf einen Gesamtschaden eines schweren Reaktorunfalls, der zwischen 0,008 und
0,07 Pf/kWh liegt (Voß et. al., 1990). Die Ergebnisse liegen also sowohl im
unteren als auch im oberen Schätzungsbereich um mehr als zwei
Zehnerpotenzen auseinander.

Ein Teil dieser Differenzen ist auf die Annahme unterschiedlicher Unfall-
wahrscheinlichkeiten zurückzuführen. Auf diese Unterschiede soll im folgenden
nicht eingegangen werden, da beide Studien vor der Veröffentlichung der
Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B (Im folgenden abgekürzt mit
DRS Phase B) (GRS) 1989) erstellt wurden und deshalb deren Ergebnisse noch
nicht einbeziehen konnten. Durch die Risikostudie wurde in diesem Punkt
offenbar ein Konsens geschaffen, wobei die Grenzen probabilistischer
Risikostudien immer zu berücksichtigen sind (Birkhofer, 1986; Lind, 1987). Nach
der DRS Phase B ist für einen Reaktor des Typs Biblis B nur etwa alle 33.300
Jahre mit einem Kernschmelzunfall zu rechnen. Außer acht gelassen sind dabei
anlageninterne Notfallmaßnahmen im Rahmen des sogenannten Accident-
Managements, da noch keine sicheren Erkenntnisse darüber vorliegen) ob diese
Maßnahmen einen positiven Beitrag zur Senkung des Unfallrisikos leisten
können (Fischer et. al., 1989). Bei einem massenhaften Einsatz der Kernenergie
addiert sich das Risiko entsprechend der Anzahl der eingesetzten Reaktoren.

Abgesehen von den unterschiedlichen Annahmen bezüglich der Unfallwahr-
scheinlichkeiten verbleiben Differenzen in Höhe einer Zehnerpotenz, die in den
folgenden Abschnitten erklärt werden sollen.


(a) Die Hohmeyer-Studie

Hohmeyer beschränkt sich bei der Ermittlung von Super-GAU-Schäden darauf,
das Ausmaß der zu erwartenden Gesundheitsschäden abzuschätzen. Er schätzt
die Produktionsverluste, die durch Krebsfälle infolge eines Reaktorunfalls
entstehen. Psycho-soziale Kosten wie Trauer und Schmerz sowie Kosten des
Gesundheitssystems bleiben unberücksichtigt. Ausgangspunkt der Schätzungen
von Hohmeyer sind die globalen Gesundheitsschäden, die der Unfall in
Tschernobyl verursacht hat (Hohmeyer, 1989). Aufgrund sowjetischer
Veröffentlichungen geht er davon aus, daß die Bevölkerung durch den Unfall in
Tschernobyl einer Strahlendosis von 240 Mio. Personen-rem ausgesetzt wurde.
Da ein vollständiges Schmelzen des Reaktorkerns verhindert werden konnte,
traten bei diesem Unfall insgesamt nur vier Prozent des radioaktiven Inventars
des Reaktors aus.

Eine Mio. Personen-rem sind eine Strahlendosis von einer Mio. rem, denen eine
nicht näher bestimmte Anzahl von Personen ausgesetzt ist. Die Angabe einer
Immission von einer Mio. Personen-rem läßt offen, ob eine Mio. Menschen
jeweils ein rem oder 100.000 Menschen jeweils 10 rem erhalten haben. Personen-
rem sind somit ein Maß für die biologisch wirksame Kollektivdosis, der die
Bevölkerung ausgesetzt ist (Schmidt, 1987).

Bei der Bewertung von Gesundheitsschäden wendet Hohmeyer die
Humankapital-Methode an. Er berechnet für einen Krebstod Produktions-
verluste von 20 Erwerbsjahren a 50.000 DM, also eine Summe von einer Million
DM. Ein nicht tödlich verlaufender Krebsfall kostet die Volkswirtschaft nach
seinen Annahmen eine halbe Million DM, weil 10 Erwerbsjahre ausfallen. Ein
Krebsfall wird demzufolge, bei einer angenommenen Sterblichkeitsrate von 50
Prozent, mit einem Durchschnittswert von 750.000 DM bewertet.

Eine weitere wichtige Größe zur Berechnung der Gesundheitskosten ist die
Anzahl der Personen, die an Krebs erkranken, wenn durch einen Reaktorunfall
eine bestimmte radioaktive Strahlendosis freigesetzt wird. Das Krebsrisiko wird
meist in der Einheit Tumore pro Mio. Personen-rem angegeben. Hohmeyer legt
einen Wert von 1.000 zugrunde.


Tabelle I: Gesundheitsschäden bei alternativen Unfallszenarien
(n. Hohmeyer)

  a)Tschernobyl-Unfall b )Tschernobyl-Unfall in BRD c)Biblis-Unfalllaut
DRS Phase B
Freiges. Radioaktivität
(Mio. Pers.-rem)
240 240 240mal 5
Krebsfälle/
Mio. Pers.-rem
1.000 1.000 1.000
Multiplikator für
Bevölkerungsdichte
(in tausend)
1 10 10
Krebsfälle
(in tausend)
240 2.400 12.000
Produktionsausf./ Krebsfall
(in tausend DM)
750 750 750
Produktionsausf./ Unfall wg. Krebs
(in Mrd. DM)
180 1.800 9.000

Bewertete Gesundheitsschäden
a) des Tschernobyl-Unfalls
b) eines Unfalls der Größenordnung von Tschernobyl in der BRD
c) eines Unfalls mit maxima1cn Freisetzungsraten anhand von Daten aus der DRS Phase B
(Referenzanlage Biblis B)
(Angaben nach Hohmeyer 1989, S. 72 und 1990, S. 5).


Das Personen-rem-Konzept stellt nur auf die Kollektivdosis ab und unterscheidet
nicht danach, ob sich ein Unfall in einer dünn besiedelten Region wie
Tschernobyl oder in einer Ballungsregion wie Biblis ereignet. Weil aber in einem
Ballungsgebiet eine höhere Anzahl von Menschen einer Gesundheitsgefährdung
ausgesetzt ist als in einem vergleichsweise dünn besiedelten Gebiet wie der
Region um Tschernobyl, führt Hohmeyer zur Umrechnung der Tschernobyl-
Erfahrungen eine Gewichtung für die Bevölkerungsdichte ein. Hier gelten
folgende Faktoren:

- Die Bevölkerungsdichte in der BRD ist im Vergleich zur Tschernobyl-
Region etwa siebenmal höher .
- Während beispielsweise in Tschernobyl in direkter Umgebung des
Atommeilers weniger als 100.000 Personen wohnten, sind es in der BRD an
dicht besiedelten Orten wie Biblis mehr als 3 Mio. Menschen, die im
Ernstfall besonders hoher Strahlung ausgesetzt sind.


Aufgrund dieser Unterschiede erscheint es Hohmeyer angemessen, bezogen auf
den Ausgangspunkt Tschernobyl für die BRD zehnmal höhere Werte an-
zusetzen.

Entsprechend der genannten Angaben errechnet Hohmeyer für den Tscher-
nobyl-Unfall Krebsschäden in Höhe von 180 Mrd. DM und für einen Unfall vom
Typ Tschernobyl in der BRD 1,8 Bil1ionen DM. Der dritte in Tabelle 1
aufgeführte Schadenswert in Höhe von 9 Billionen DM stammt aus einer
neueren Berechnung, welche sich auf die Freisetzungsraten von Radioaktivität
stützt, die die Deutsche Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B einen Super-
GAU in Biblis angibt (GRS, 1989; Hohmeyer, 1990). Die in der DRS Phase B
genannten, größtmöglichen Freisetzungsraten sind danach etwa fünfmal höher
als die von Tschernobyl.


(b) Die Voß-Studie

Einwände gegen die Vorgehensweise von Hohmeyer erhebt eine Studie unter
-Leitung von Alfred Voß (Voß et. al., 1990). Die zentrale Kritik von Voß an der
Hohmeyer-Studie zielt auf die Vergleichbarkeit der Fälle: Die Tschernobyl-
Katastrophe könne nicht zum Ausgangspunkt für Reaktorunfälle in der BRD
gemacht werden.

Die Kritik basiert auf der in der ersten Auflage der Voß-Studie beschriebenen
Annahme, das Gefahrenpotential einer deutschen Anlage wie Biblis B liege "um
mindestens eine Größenordnung unter den in Tschernobyl gemessenen
Freisetzungsraten" (Voß et. al., 1989). Die unterschiedlichen Größenordnungen
der Super-GAU-Schäden bei Hohmeyer und Voß lassen sich daher im
wesentlichen darauf zurückführen, daß sie von einem Reaktorunfall un-
terschiedlicher Größenordnung ausgehen.

Voß fordert, um "zu einer verläßlichen abgesicherten ökonomischen Bewertung
hypothetischer Reaktorunfälle für die BRD zu gelangen, ...eigenständige
Untersuchungen, insbesondere unter Einbeziehung von Ergebnissen der
Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke, Phase B" (Voß et. al., 1990). Diese
Forderung führt aber, wie bereits in Abschnitt (a) gezeigt wurde, nicht zu
niedrigeren, sondern zu höheren Schäden als ein Reaktorunfall des Ausmaßes
von Tschernobyl.

Neben dem Vergleich von deutschen und sowjetischen Reaktorunfällen be-
mängelt Voß an der Untersuchung von Hohmeyer, daß neben den Gesund-
heitsschäden anfallende soziale Kosten durch

- Evakuierung;
- langfristige Schutzmaßnahmen in Form von Dekontamination verseuchter
Gebiete (Umpflügen von Äckern und Böden, Abtragung von Böden, zeitweilige
Umsiedlung der Bevölkerung);
- landwirtschaftliche Produktionsausfälle;
- Verlust von persönlichem Einkommen sowie Einkommen von Firmen und
Vermögensverluste durch die Sperrung von Landstrichen;

unberücksichtigt bleiben. Zudem werde unterschlagen, daß Schäden bis zu O,5
Mrd. DM über die atomrechtliche Deckungsvorsorge versichert sind und somit
bereits von der Kernenergie getragen werden.

Die aufgezählten Umweltschäden, die nach Auffassung von Voß zusätzlich zu
berücksichtigen sind, wurden in der Biblis-Studie (Ewers/Rennings, 1991) auf
ihre Relevanz für einen Super-GAU in der BRD überprüft. Auf sie wird daher
im Rahmen der Darstellung der Biblis-Studie näher eingegangen.

Die Voß-Studie stützt sich bei ihren Berechnungen -da Tschernobyl als Maßstab
abgelehnt wird - auf eine amerikanische Untersuchung, der noch die
Risikostudie von Rasmussen aus dem Jahre 1975 zugrundeliegt (WASH 1400,
1975). Die amerikanische Untersuchung bewertet neben Gesundheitskosten
sämtliche Schadenskategorien, die Voß bei Hohmeyer vermißt. Dennoch liegt
das Ergebnis eine Größenordnung unter dem Wert, den Hohmeyer allein für
Gesundheitsschäden berechnet. Dies liegt, wie Voß selbst einräumt, daran, daß
die älteren amerikanischen Ergebnisse nicht direkt auf die heutige Situation in
der BRD übertragbar sind. Vor allem liegt die Ursache der Abweichung darin,
daß wesentlich niedrigere Freisetzungsraten angenommen werden.


3.1.2. Die Ottinger-Studie

Eine Analyse der PACE-University zur Bewertung der externen Kosten der
Elektrizität unter Leitung von Richard Ottinger berechnet mögliche Gesund-
heitsschäden und Besitzverluste aufgrund von Reaktorunfällen in den Verei-
nigten Staaten von Amerika (Ottinger et. al., 1990). Auf der Basis der ge-
schätzten Tschernobyl-Folgen ermittelt die Studie externe Effekte in Höhe von
2,3 cents/kWh, wovon 2 cents/kWh auf Gesundheitsschäden und 0,3 cents/kWh
auf Besitzverluste in Form von Agrarschäden entfallen. Die absoluten Beträge
belaufen sich auf 579 Mrd. US-$ für Gesundheitsschäden und auf 34 bis 73 Mrd.
US-$ für Verluste an Agrarproduktion.

Die Ottinger-Studie geht von einer Wahrscheinlichkeit eines Kernschmelzunfalls
aus, die bei einem Unfall pro 3.333 Reaktorbetriebsjahre liegt. Die Schätzung
stammt von der NRC und besagt, daß sich in den USA innerhalb von 20 Jahren
mit 45prozentiger Wahrscheinlichkeit in einem der 109 US-Reaktoren ein
schwerer Kernschmelzunfall ereignen wird.

Die Bewertung der Schäden aufgrund von Strahlenkrebs orientiert sich
weitgehend an Hohmeyers Vorgehensweise. Es wird eine Freisetzung radio-
aktiver Substanzen in der Größenordnung von Tschernobyl angenommen. Die
Schätzung der Krebsschäden erfolgt in Anlehnung an die US-amerikanische
Akademie der Wissenschaften, die von 770 Krebsschäden pro Mio. Personen-
rem ausgeht.

Bei der Bewertung von Krebsschäden setzt die Ottinger-Studie im Vergleich zu
Hohmeyer wesentlich höhere monetäre Kostensätze an. Ein tödlicher Krebsfall
kostet 4 Mio. US-$, ein nicht-tödlicher Krebsfall 400.000 US-$. Die
bemerkenswert große Differenz zu den bundesdeutschen Schätzungen ist auf die
Verwendung unterschiedlicher Bewertungsverfahren zurückzuführen. Die
Ottinger- Werte von 4 Mio. US-$ pro Todesfall basieren auf einer Auswertung
von acht empirischen Studien nach dem Verfahren der hedonistischen
Preisanalyse.

Ottinger ermittelt absolute Krebsschäden in Höhe von 578 Mrd. US-$ (140.000
tödliche Krebsschäden a 4 Mio. US-$ = 560 Mrd. US-$. 45.000 nicht-tödliche
Krebsschäden a 0,4 Mio. US-$ = 18 Mrd. US-$.). Hinzu addiert werden weitere,
von einem Report des US-amerikanischen Energie-Ministeriums prognostizierte
Gesundheitsschäden:

- 700 schwere geistige Behinderungen bei Neugeborenen;
- 1.900 genetische Schäden bei Neugeborenen.

Daraus ergeben sich zusätzlich 280 Mio. US-$ infolge geistiger Behinderungen
und 760 Mio. US-$ infolge genetischer Schäden (Die Behinderungen werden wie
nicht-tödliche Krebsfälle bewertet). Insgesamt kommt Ottinger somit auf
Gesundheitsschäden in Höhe von 579 Mrd. US-$.

Zusätzlich zu den Gesundheitsschäden bewertet Ottinger Vermögensverluste
aufgrund von Reaktorunfällen, wobei ausschließlich landwirtschaftliche Pro-
duktionsausfälle betrachtet werden. Die Studie beziffert die landwirtschaftlichen
Schäden aufgrund des Tschernobyl-Unfalls mit einer jährlichen Summe von 2,2
Mrd. US-$ und einem Gesamtwert von 34 bis 73 Mrd. US-$ (bei Diskontraten
zwischen 3 und 6,5 Prozent). Dieser Bewertung liegt die Annahme von
Agrarexperten zugrunde, daß die Sowjetunion aufgrund des Reaktorunfalls
jährlich zehn Prozent ihrer Getreideernte verliert.


3.1.3. Die Biblis-Studie

(a) Die Biblis-Szenarien

Die Schadensbewertung der Biblis-Studie von Ewers/Rennings stützt sich auf
Berechnungen der radioaktiven Belastung infolge eines Kernschmelzunfalls, die
vom Öko-lnstitut Darmstadt durchgeführt wurden (Ewers/Rennings, 1991;
Küppers, 1990). Die Berechnungen basieren auf meteorologischen
Ausbreitungsszenarien sowie auf den Ergebnissen der DRS Phase B (GRS,
1989). Das Kernkraftwerk Biblis B mit einem typischen Druckwasserreaktor
deutscher Bauart dient in der DRS Phase B als Referenzanlage.

Die Berechnungen gehen davon aus, daß die insgesamt freigesetzte Radio-
aktivität auf folgende Weise aus dem Reaktor austritt:

- Eine Hälfte wird bodennah freigesetzt.
- Die andere Hälfte wird in einer Höhe von 500 Metern über Grund
freigesetzt.

Das Szenario kommt zu dem Ergebnis, daß die austretende Radioaktivität bei
den durchschnittlichen Windverhältnissen im Oberrheingraben zum Teil
Richtung Nordosten und zum Teil Richtung Südosten zieht. Regenfälle sorgen
dafür , daß in beiden Richtungen eine jeweils etwa 500 km lange Zone radioaktiv
verseucht wird. Das kontaminierte Gebiet reicht im Nordosten bis Liberec
(CSFR), im Südosten bis Wien (Österreich).

Aufgrund der radioaktiven Belastung ist nach den Rahmenempfehlungen für den
Katastrophenschutz ein Gebiet zu evakuieren, in dem etwa 4,3 Mio. Menschen
leben. In dem Gebiet, das zum großen Teil dem Regierungsbezirk Darmstadt
entspricht, müßten andernfalls bald akute Gesundheitsschäden befürchtet
werden.

Um langfristige Gesundheitsschäden zu mindern, wären sogar erheblich größere
Gebiete zu räumen. Nach den in der UdSSR beim Tschernobyl-Unfall
angewandten Kriterien müßten zur Minderung gesundheitlicher Spätfolgen
allein in der ERD mehr als zehn 1\1io. 1\1enschen aus radioaktiv belasteten
Gebieten bis hinter Gera im Nordosten und bis nach Niederbayern im Südosten
umgesiedelt werden.

Für die Bewertung der volkswirtschaftlichen Schäden formuliert die
Ewers/Rennings-Studie zwei Szenarien, von denen hier nur das Szenario A
relevant ist. Es geht von folgenden Annahmen und Schadenskategorien aus:

- Das Sperrgebiet, das nach den Rahmenempfehlungen für den Kata-
strophenschutz zu evakuieren ist, weil dort die Bevölkerung akut durch
Frühschäden bedroht ist, bleibt mindestens fünf Jahre für jegliche Nutzung
gesperrt. Bewertet werden die Schäden, die dadurch entstehen, daß
während dieser Zeit sämtlicher Wohnraum sowie alle Arbeits- und
Firmeneinkommen in der Sperrzone verloren gehen.
- Es wird unterstellt, daß Produktionsverluste in anderen Regionen, die
durch wirtschaftliche Verflechtungen mit der Sperrzone verbunden sind,
und Produktionsgewinne in anderen Regionen, die durch Zuwanderungen
aus dem Sperrgebiet entstehen, sich annähernd ausgleichen.
- Für die umzusiedelnden Gebiete über das Sperrgebiet hinaus wird un-
terstellt, daß sich bei einer Ausweitung des Sperrgebietes die Sachschäden
entsprechend der Anzahl der zusätzlich betroffenen Bevölkerung
vervielfachen.
- Über die radioaktiv verseuchten Gebiete hinaus wird ein völliger Einbruch
der Märkte für frische Feldfrüchte angenommen, wie dies in der BRD
schon nach Tschernobyl der Fall war. Die Bewertung der Schäden durch
den Verlust von Agrarprodukten orientiert sich daher an den Erfahrungen
aus der Tschernobyl-Katastrophe.
- Auch die Bewertung der globalen Gesundheitsschäden aufgrund eines
Reaktorunfalls geht über die umzusiedelnden Gebiete hinaus, da auch
gesundheitliche Spätfolgen aufgrund niedriger Strahlendosen einzube-
ziehen sind, die sich nicht auf die evakuierten und umgesiedelten Regionen
beschränken.

Die Biblis-Studie greift somit zum Teil auch die Vorschläge von Voß auf.
Verzichtet wird auf die Berechnung der Kosten, die durch Evakuierung und
Dekontamination entstehen, da es für diese Maßnahmen in einer Dimension, wie
sie nach den Biblis-Szenarien notwendig wären, kein Vorbild gibt. Zudem ist
nicht davon auszugehen, (laß diese Kostenarten das Gesamtergebnis wesentlich
beeinflussen würden. Auch die atomrechtliche Deckungsvorsorge in Höhe von
0,5 Mrd. DM wird als vernachlässigbar angesehen. Nicht monetarisiert wurden
zudem Schäden an Flora lind Fauna.


(b) Die Bewertung der Unfallschäden

Auf der Grundlage dieser Szenario-Annahmen nehmen Ewers/Rennings eine
Bewertung der Sach- und Gesundheitsschäden vor. Diese unterschätzen aus
zweierlei Gründen tendenziell die Unfallschäden:

- Die tatsächlichen Gesundheitsschäden dürften höher liegen, weil analog
dem Verfahren von Hohmeyer nur Produktionsausfälle bewertet werden.
- Die tatsächlichen Sachschäden dürften ebenfalls höher liegen. Es wird
angenommen, daß nach Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist in der eva-
kuierten Zone keine weiteren Verluste auftreten. In der Realität ist kaum
anzunehmen, daß eine Immobilie in einer radioaktiv verseuchten Zone von
einem Tag auf den anderen wieder zu einem Preis bewertet wird, den sie
ohne den Reaktorunfall erzielt hätte.


Gesundheitsschäden

Die Bewertung der globalen Gesundheitsschäden greift auf den Ansatz von
Hohmeyer zurück. Er erscheint für die Biblis-Szenarien adäquat, da er mit
plausiblen Annahmen die zu erwartenden Schäden durch Strahlenkrebs ab-
schätzt. Lediglich die radioaktive Freisetzung wird nicht mit dem fünffachen,
sondern mit dem doppelten Wert des Tschernobyl-Unfalls angesetzt. Dieser
Wert ergibt sich, wenn man die Freisetzungsraten der biologisch gefährlichsten
radioaktiven Substanzen der Tschernobyl-Katastrophe mit den Raten vergleicht,
die bei einem Super-GAU nach dem Muster der Biblis-Szenarien zu erwarten
wären (Küppers, 1991).

Auf der Grundlage dieser Werte ergeben sich Gesundheitsschäden von 3,6
Billionen DM (480 Mio. Pers.-rem x 1.000 Krebsfälle/Mio. Pers.-rem x 10 x
750.000 DM/Krebsfall = 3,6 Billionen DM).


Sachschäden

Die Produktions- und Vermögensverluste werden für die verschiedenen Gebiete
getrennt berechnet:

- Sperrzone;
- Umzusiedelnde Gebiete;
- Globale Schäden (über Sperrzone und umzusiedelnde Gebiete hinaus).

Für die Sperrzone werden für den Zeitraum von 5 Jahren Produktionsverluste
von mindestens 420 Mrd. DM berechnet. Die Berechnungen stützen sich auf das
-Nettoinlandsprodukt des Sperrgebietes nach der Statistik des Landes Hessen für
das Jahr 1987.

Die Schäden in den eventuell von einer Umsiedlung betroffenen Gebieten, in
denen in den Jahren 1987 und 1988 weitere 7,2 Mio. Einwohner lebten, werden
anhand der Bevölkerungszahl hochgerechnet. Es ergibt sich ein Gesamtschaden,
der um den Faktor 2,6 höher liegt als bei ausschließlicher Betrachtung des
Sperrgebiets. Der gesamte Sachschaden würde auf rund 1,1 Billionen DM
erhöht, wovon rund 670 Mrd. DM auf das Umsiedlungsgebiet außerhalb der
Sperrzone entfallen.

Über die umzusiedelnden Gebiete hinaus werden noch Verluste an Agrar-
produktion berücksichtigt. Die Studie übernimmt die Schätzung von Ottinger,
der als Folge des Tschernobyl-Unfalls landwirtschaftliche Produktionsverluste in
Höhe von 34 -73 Mio. US-$ berechnet. Es wird angenommen, daß ein Super-
GAU in der BRD mindestens zu landwirtschaftlichen Schäden in der gleichen
Größenordnung führen wird. In DM umgerechnet, würde auf der Grundlage der
von Ottinger ermittelten Werte bei. einem Dollarkurs von 1,5 DM der
landwirtschaftliche Schaden bei einem Biblis-Unfall zwischen 51 und 109 Mrd.
DM liegen. Es kann also bei vorsichtiger Schätzung ein Mindestwert von
Schäden in Höhe von 50 Mrd. DM angenommen werden.

Die gesamten Sachschäden betragen 470 Mrd. DM, wovon 420 Mrd. DM auf
Produktionsverluste im Sperrgebiet selbst und 50 Mrd. DM auf globale
landwirtschaftliche Verluste entfallen. Würde zusätzlich zu der engeren
Sperrzone Bevölkerung umgesiedelt, könnte der Sachschaden auf bis zu 1,14
Billionen DM ansteigen.


Gesamtschäden

Die Gesamtschäden eines Reaktorunfalls in Biblis belaufen sich demnach auf
4,07 Billionen DM für den Fall, in dem nur das Sperrgebiet evakuiert wird, und
4,74 Billionen DM für den Fall, in dem die Bevölkerung weiträumiger
umgesiedelt wird. Da nicht sicher ist, welche Regionen im Ernstfall tatsächlich
umgesiedelt würden, kann von Unfallschäden in Höhe von 4,07 Billionen DM als
Untergrenze eines Kernschmelzunfalls ausgegangen werden.


Tabelle 2: Gesamtschäden eines Super-GAU's in Biblis (in DM)

Gesundheitsschäden (a): 3.600 Mrd.
Sachschäden:  
-- Sperrgebiet allein (b ): 420 Mrd.
-- Sperrgebiet und Umsiedlungsgebiet (c): 1.090 Mrd.
-- zusätzliche globale Sachschäden ( d): 50 Mrd.
Gesamtschaden, wenn nur Sperrgebiet
evakuiert wird (a+b+d):
4.070 Mrd.
Gesamtschaden, wenn Bevölkerung
weiträumiger umgesiedelt wird (a+b+c+d):
4.740 Mrd.

 

3.1.5. Die Krümmel-Studie

In einem Gutachten für das Land Schleswig-Holstein analysierte das Öko-Institut
Darmstadt die Folgen eines Reaktorunfalls im Kernkraftwerk Krümmel
(Küppers et. al., 1990). Die Studie legt einen Quellterm in der Größenordnung
zugrunde, die in der DRS Phase B für den Quellterm SBV angegeben wird. Die
Unfallfolgen werden in Abhängigkeit von meteorologischen Szenarien berech-
net. Während die Windrichtung vorgegeben ist (und nach Angaben der Autoren
des Gutachtens bezüglich der zu erwartenden Gesundheitsschäden nicht den un-
günstigsten Fall darstellt), unterscheiden sich die Szenarien nach der Nieder-
schlagssituation. Ein Szenario berechnet die Unfallfolgen "mit Regen", ein an-
deres die Folgen "ohne Regen".

Bei der Berechnung der Unfallfolgen, die für jede Gemeinde und Stadt im Un-
tersuchungsgebiet einzeln quantifiziert werden, bezieht das Gutachten soge-
nannte Overkill-Effekte ein. Ein Overkill liegt vor, wenn in einem radioaktiv be-
sonders belasteten Gebiet die nach dem Personen-rem-Konzept ermittelte An-
zahl von Todesopfern größer ist als die Einwohnerzahl des Gebietes. In solch ei-
nem Falle muß die berechnete Anzahl von Todesopfern nach unten auf die Ein-
wohnerzahl korrigiert werden.

Nach der Krümmel-Studie wären im Umkreis von 50 km um das Kernkraftwerk
215.000 bis 514.000 Menschen zu evakuieren. Flächen außerhalb des 5o-km-Ge-
biets, die nach den Eingreifwerten der "Rahmenempfehlungen für den Katastro-
phenschutz" ebenfalls evakuiert werden müßten, werden in der Studie nicht un-
tersucht. Wendet man den Risikokoeffizienten der Internationalen Strahlen-
schutzkommission (ICRP) von 500 Todesfällen/Mio. Personen-rem an, dann
summieren sich die somatischen Spätschäden (nur Todesfälle) innerhalb des Un-
tersuchungsgebietes auf 112.314 Todesfälle im Szenario mit Regen und auf
14.068 Fälle im Szenario ohne Regen. Tm Szenario mit Regen läßt sich die Zahl
der Unfallopfer durch eine frühzeitige Evakuierung (nach 12 bis 24 Stunden) um
62,8 bis 74,1 Prozent verringern, im Szenario ohne Regen um 4,3 bis 11,8 Pro-
zent.

Beim Vergleich mit der Biblis-Studie fällt auf, daß die Krümmel-Studie

- sich auf ein Untersuchungsgebiet mit einem Radius von 50 km beschränkt;
- Overkill-Effekte einbezieht;
- die Szenarien nach der Niederschlagssituation unterscheidet;
- Effekte einer zügigen Evakuierung berechnet.

Durch die Beschränkung auf einen 50-km-Radius fällt zunächst die absolute An-
zahl an somatischen Spätschäden um eine Größenordnung geringer aus als in der
Biblis-Studie. Der Unterschied von einer Größenordnung erscheint durchaus
plausibel, da nach den der Biblis-Studie zugrundeliegenden Berechnungen bei
einem Super-GAU ein Radius von 500 km radioaktiv verseucht würde. Es zeigt
sich, daß ein 50-km-Radius nur einen kleinen Ausschnitt der Gesamtschäden er-
faßt. Auch über die 50-km-Zone hinaus müßten Regionen evakuiert und umge-
siedelt werden, in weiteren Gebieten wäre eine erhöhte radioaktive Belastung zu
verzeichnen.

Der Overkill-Effekt beträgt im Szenario mit Regen 8,9 Prozent, im Szenario
ohne Regen 1 Prozent. Overkill-Effekte treten lokal sehr begrenzt auf und sind
wegen der Diffusion der freigesetzten Substanzen außerhalb des untersuchten
50-km-Radius nicht zu erwarten. Da der 50-km-Radius nur einen Bruchteil der
insgesamt radioaktiv verseuchten Region umfaßt, dürfte der Overkill-Effekt bei
einer globalen Betrachtung der Gesundheitsschäden unter einem Prozent der
Gesamtschäden liegen und deshalb vernachlässigbar sein.

Auffällig ist auch, daß die Anzahl somatischer Spätschäden im Szenario ohne
Regen um eine Größenordnung unter der Anzahl im Szenario mit Regen liegt.
Auch dieser Unterschied ist mit der Beschränkung des Untersuchungsgebietes zu
erklären. Bei globaler Betrachtung vermindert trockenes Wetter die Schäden
nicht, da die radioaktiven Substanzen dann zwar nicht direkt am Unfallort, dafür
aber später in einer anderen Region ausregnen würden. Vermindert würden die
Unfallfolgen nur in Fällen, in denen die radioaktive Wolke etwa über einem
Meer, Waldgebieten oder dünner besiedelten Regionen ausregnet.

Die Verminderung der Unfallfolgen durch eine frühzeitige Evakuierung ist be-
achtlich, doch dürften sich solche Effekte ebenfalls auf die engere Umgebung des
Kernreaktors beschränken. Der Katastrophenschutz siebt in der Regel nur die
Evakuierung eines Umkreises von 2 bis 10 Kilometern um das Kernkraftwerk vor
(Schmidt, 1991). Bei den beschriebenen Unfallszenarien in Biblis oder Krümmel,
die eine sehr weiträumige Evakuierung erfordern, ist der Katastrophenschutz
bislang überfordert.


3.1.6. Die Ferguson-Studie

In Großbritannien haben sich Wissenschaftler, die im Rahmen verschiedener
Studien an einer Monetarisierung der externen Effekte der Energieerzeugung
arbeiten, zu einem Zentrum für techno-ökonomische Energie- und Umweltstu-
dien (CEETES) zusammengeschlossen. Während sich einige der Studien zur
Zeit der Fertigstellung dieses Gutachtens noch im Entwurfsstadium befanden,
lag eine methodologische Studie von Baumann/HilI zur Identifizierung und
Quantifizierung der sozialen und Umweltkosten der Elektrizitätserzeugung be-
reits vor (Baumann/HilI, 1991). Ziel der Studie ist es, diejenigen Bereiche der
Energieerzeugung zu identifizieren, die signifikante oder erhebliche Umweltef-
fekte aufweisen und deshalb weiterer, quantitativer Untersuchung zur Bewertung
dieser Effekte bedürfen.

Die Kernenergie wird im Bereich Katastrophenrisiken als signifikant bis erheb-
lich eingestuft. Baumann/Hill berufen sich dabei auf eine zur Zeit der Fertig-
stellung dieses Gutachtens noch in Arbeit befindliche Schätzung von Ferguson
(Ferguson, 1991), nach der die Umweltkosten schwerer Kernschmelzunfälle bis
zu 5 pence/kWh betragen.

Die Eintrittswahrschein1ichkeit eines Kernschmelzunfalls mit mehr als 10.000
somatischen Spätschäden beziffert Ferguson mit 1 : 100.000.000, womit er um ei-
nige Zehnerpotenzen unter den Schätzungen von Hohmeyer und Ottinger liegt.
Bei der Bewertung geht Ferguson als erste Annäherung von einer geschätzten
(noch nicht empirisch getesteten) Risikobereitschaft der Bevölkerung aus, bei
der

- unfreiwillige Risiken doppelt so hoch gewichtet werden wie freiwillige;
- die Zahlungsbereitschaft zur Abwehr von Risiken mit zunehmendem Scha-
densausmaß quadratisch ansteigt;
- die Zahlungsbereitschaft zur Abwehr von Risiken bei einer Bedrohung des
globalen ökologischen Gleichgewichtes exponentiell ansteigt.

Interessant ist an der Untersuchung von Ferguson, daß ein erster Versuch unter-
nommen wird, den Einfluß von Unfreiwilligkeit auf die Zahlungsbereitschaft zur
Abwehr von Risiken zu quantifizieren, und das "psychologische Risiko" über die
quadratische Funktion zu schätzen. Um die Ergebnisse beurteilen zu können,
muß jedoch die empirische Überprüfung durch eine geplante Contingent Valua-
tion-Untersuchung abgewartet werden.


3.2. Bewertung der monetären Schäden eines sogenannten Super-GAU's

Die folgende monetäre Bewertung der Schäden eines Kernschmelzunfalls in der
BRD fußt auf den Ergebnissen der Biblis-Studie. Zwei Fragen sind bei der Über-
tragung dieser Ergebnisse zu diskutieren

1. Ist das Biblis-Szenario repräsentativ, oder sind die Ergebnisse nur einge-
schränkt auf andere Kernkraftwerke in der BRD übertragbar?
2. Müssen aufgrund der Ergebnisse der neueren Studien methodische Korrek-
turen vorgenommen werden?


3.2.1. Die Repräsentativität des Biblis-Szenarios

Zu fragen ist, ob die in den Biblis-Szenarien getroffenen Annahmen hinsichtlich
des Quellterms und der Unfallfolgen auf andere Kernkraftwerke in der BRD
übertragbar sind. Wie in Abb. 2 zu sehen, waren in der BRD im Jahre 1989 21
Kernreaktoren in Betrieb. Einer davon (Mülheim-Kärlich) lag still (Schürmann,
1991).

Theoretisch wäre es erforderlich, die Quellterme und Unfallwahrscheinlichkei-
ten jedes Reaktors anhand anlagenspezifischer Risikostudien zu ermitteln. Die
DRS Phase B beschränkt sich dagegen auf die Referenzanlage Biblis B. Als
Grund wird unter anderem angegeben, daß die Anlage "von den Kernkraftwer-
ken mit langjährigen Betriebserfahrungen am ehesten repräsentativ für die neue-
ren Druckwasserreaktoren" sei (GRS, 1989).

Für ältere bundesdeutsche Druckwasserreaktoren wie in Obrigheim und Stade
ist die Referenzanlage Biblis B dagegen kaum repräsentativ, weil die sicherheits-
technische Auslegung der älteren Reaktoren schlechter und ihre Unfallwahr-
scheinlichkeit somit höher sein dürfte. Auch für bundesdeutsche Siedewasserre-
aktoren gibt es keine spezifischen Risikostudien. Quellterm, Wahrscheinlichkeit
(1 : 30.000 pro Jahr und Reaktor) und Verlauf eines möglichen Kernschmelzun-
falls in der Anlage Biblis B werden im folgenden dennoch als repräsentativ für
die Reaktoren in der BRD zugrundegelegt, weil es andere Zahlen für das Inland
nicht gibt. In Kauf genommen wird dabei, die Wahrscheinlichkeit eines Kern-
schmelzunfalls in einem bundesdeutschen Reaktor mit 1 : 33.300 zu unterschätzen.
Zum Vergleich: Die NRC-Werte von 1 : 3.333 für die Reaktoren in den
USA liegen immerhin um eine Zehnerpotenz über dem Wert der DRS Phase B.

Neben Unfallwahrscheinlichkeit und Quellterm ist zu prüfen, ob die Biblis-
Szenarien hinsichtlich der Unfallfolgen repräsentativ für die Bundesrepublik
sind. Da die Unfallfolgen unter anderem von der Bevölkerungsdichte im Um-
kreis des Kernreaktors abhängen, ist zu prüfen, ob der Standort Biblis in dieser
Hinsicht typisch für die ERD ist.


Abbildung 2: Kerntechnische Anlagen in der BRD im Jahre 1989
(alte Bundesländer)


Quelle: Vereinigung Industrielle Kraftwirtschaft (VIK), Statistik der Energiewirtschaft
1989/1990

Die folgende Übersicht (Tabelle 3) zeigt die Anzahl der Einwohner in einem
ungefähren Radius von 50 Kilometern um die deutschen Kernreaktoren im Jahre
1989 (alte Bundesländer). Der 50-km-Radius wird hier gewählt, weil Hohmeyer
in seiner Studie unterstellt, daß die Bevölkerungsdichte innerhalb dieser Radien
in der BRD im Vergleich zu dem ihrer Gesamtfläche überdurchschnittlich hoch
sei. Aufgrund dieser Annahme setzte er einen Faktor an, welche die zusätzlichen
Schäden aus dieser vermeintlich höheren Bevölkerungsdichte berücksichtigen
sollte.

Die Angaben sind den Volkszählungsdaten von 1987 entnommen und geben die
Einwohnerzahl der umliegenden Stadt- und Landkreise an, so daß sie nicht exakt
dem 50-km-Radius entsprechen.


Tabelle 3: Anzahl der Einwohner in der Umgebung von Kernreaktoren in der BRD

1,0 bis 1,5 Mio. : Brunsbüttel, Grundremmingen (2), Ohu (2)
1,5 bis 2,0 Mio. : Unterweser, Emsland, Würgassen, Grafenrheinfeld
2,0 bis 2,5 Mio. : Mülheim-Kärlich
2,5 bis 3,0 Mio. : Brokdorf, Stade, Krümmel
3,0 bis 3,5 Mio. : Biblis (2), Phillipsburg (2), Obrigheim, Neckarwestheim (2)

Quellen: Statistisches Bundesamt (1990), Statistisches Jahrbuch 1989/1990 für
die BRD; Berechnungen Prognos.


Die folgende Übersicht (Tabelle 4) ordnet die Kernreaktoren nach der Bevölke-
rungsdichte der näheren Umgebung bis 50 Kilometer.

Ein Vergleich der Bevölkerungsdichte mit dem der alten Bundesländer im Jahre
1989 von 252 Einwohner/qkm zeigt, daß diese Bevölkerungsdichte in etwa dem
Durchschnitt entspricht, der sich für die Umgebungen der Kernreaktoren ergibt.
Die Bevölkerungsdichte von 468 Einwohner/qkm um die Blöcke in Biblis et-
scheint als Extremwert.


Tabelle 4: Bevölkerungsdichte um Kernreaktoren in der BRD
(in Einwohner/qkm)

100 bis 150 : Brunsbüttel, Emsland, Grafenrheinfeld, Ohu (2)
150 bis 200 : Unterweser, Würgassen, Gundremmingen (2)
200 bis 250 : Stade, Mülheim-Kärlich
250 bis 300 : Brokdorf, Grohnde
300 bis 350 : -
350 bis 400 : Krümmel, Neckarwestheim (2)
400 bis 450 : Phillipsburg (2), Obrigheim
450 bis 500 : Biblis (2)

Quelle: Statistisches Bundesamt (1990): Statistisches Jahrbuch 1989/90 für die
BRD; Berechnungen Prognos


3.2.2. Methodische Modifikationen

Aufgrund der Analyse der Methoden zur Bewertung von Gesundheitsrisiken
(Siehe Kapitel 2) erscheint es geboten, für die Bewertung von Mortalitätsrisiken
auf die Hedonistische Preisanalyse (HP A) zurückzugreifen, während für Morbi-
ditätsrisiken mangels empirischer Studien zur Ermittlung der WTA bzw. WTP
die Humankapitalmethode beibehalten werden muß. Zur Bewertung tödlicher
Gesundheitsrisiken nach der HPA wird hier der Wert von Ottinger von 4 Mio.
US-$ pro Todesfall als repräsentativ zugrundegelegt, so daß in deutscher Wäh-
rung ein Betrag von 6 MIO. DM pro Todesfall anzusetzen ist. Bei der Obernahme
sind wir uns der in Kapitel 2 genannten Nachteile der HPA (Unfreiwilligkeit,
Psychologisches Risiko unberücksichtigt) bewußt, so daß die Verwendung dieser
Methode die reale WTP zur Verhinderung von Reaktorunfällen sicherlich unter-
schätzt. Für nicht tödlich verlaufende Unfallschäden wird ein Wert von 0,5 Mio.
DM ( der etwa dem Einkommensausfall von 10 Erwerbsjahren entspricht) zu-
grundegelegt.


3.2.3. Gesamtschäden durch einen sogenannten Super-GAU

Nachdem die Repräsentativität und die Methodik der Biblis-Studie überprüft
wurdet sind daraus nun Konsequenzen für deren Ergebnisse zu ziehen. Modifika-
tionen ergeben sich sowohl für die Personen. als auch für die Sachschäden.


Personenschäden

Die Berechnung der Personenschäden ist in zwei Punkten zu modifizieren. Von
Hohmeyer wurde ein Aufschlag auf die Gesundheitsschäden vorgenommen, den
er aufgrund der vermeintlich besonders hohen Bevölkerungsdichte um die Kern-
reaktoren eingeführt hat. Dieser Aufschlag ist für die Biblis-Szenarien adäquat
und wurde daher in der Biblis-Studie übernommen. Für die gesamten Kernreak-
toren in der BRD ist die Bevölkerungsdichte um Biblis jedoch nicht repräsenta-
tiv. Insofern muß der Aufschlag für eine besonders hohe Bevölkerungsdichte um
die Kernreaktoren wieder herausgerechnet werden. Die von Hohmeyer für den
Ausgangspunkt Tschernobyl berechnete Anzahl der Krebsschäden ist daher nicht
mit dem Faktor zehn, sondern mit dem Faktor sieben zu multiplizieren. Der Fak-
tor sieben erscheint adäquat,

- weil in der ERD die Bevölkerungsdichte in einem 50-km-Radius um die
Kernkraftwerke herum dem Durchschnitt der BRD (alte Bundesländer)
von rund 252 Einwohner/qkm entspricht.
- weil die Bevölkerungsdichte in den von der Tschernobyl-Katastrophe be-
sonders betroffenen Gebieten in Belorußland zwischen 30 und 40 Einwob-
ner/qkm liegt (WHGK, 1990). Die Bevölkerungsdichte im europäischen
Teil der Sowjetunion liegt zwar nur bei 26 Einwohner/qkm, dichter besie-
delt ist jedoch die Republik Belorußland, in der rund 70 Prozent des
Tscbernobyl-Fallouts niedergingen. In den am schwersten betroffenen Re.
gionen Gomel und Mogilev leben 40 Einwohner/qkm (Gomel) bzw. 29
Einwohner/qkm (Mogilev).

Als zweite Modifikation zur Biblis-Studie soll im \\'eiteren der Risikokoeffizient
der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) verwendet werden. Die
ICRP geht von davon aus, daß pro Million Personen-rem Immission 500 tödliche
Strahlenkrebsschäden, 100 nicht-tödliche Krebsfälle und 130 schwere Erbschäden
zu erwarten sind (ICRP, 1990; Schmidt, 1991). Die Erbschäden werden als
Morbiditätsrisiken mit dem gleichen "Kostensatz" wie nicht-tödliche Krebsfälle
bewertet.

Somit ergeben sich bei Anwendung eines "Kostensatzes" für einen Todesfalles in
Höhe von 6 Mio. DM und eines nicht-tödlichen Krebsfalles bzw. schweren Erb-
schadens in Höhe von 0,5 Mio. DM monetäre Gesundheitsrisiken in Höhe von
10.466,4 Mrd. DM (siehe Tab. 5). Der monetäre Wert der Mortalitätsrisiken be-
trägt 10.080,00 Mrd. DM (480 Mio. Pers.-rem x 7 x 500 Todesfälle/Mio. Pers.-
rem x 6 Mio. DM = 10,08 Billionen), der monetäre Wert der Morbiditätsrisiken
386,4 Mio. DM (480 Mio. Pers.-rem x 7 x 230 Todesfälle/Mio. Pers.-rem x 0,5
Mio DM = 386,4 Mrd. DM).


Sachschäden

Bei den Sachschäden ist ebenfalls davon auszugehen, daß die Biblis-Ergebnisse
wegen der vergleichsweise hohen Bevölkerungsdichte um das Kernkraftwerk
einen Spitzenwert darstellen. Wie hoch die Schäden an anderen Standorten ge-
nau ausfallen würden, müßte theoretisch durch eigene Szenarien ermittelt wer-
den und ist von angenommenen Wind- und Niederschlagssituationen abhängig.
Nimmt man einen Abschlag vom Biblis-Ergebnis anhand der Bevölkerungsdichte
vor, so ist davon auszugehen, daß im Durchschnitt der Sachschaden 55 Prozent
des Biblis- Wertes ergeben würde. Im Durchschnitt der BRD müßte dann bei ei-
nem Super-GAU ein Sachschaden in Höhe von 231 Mrd. DM gegenüber 420
Mrd. bei einem Biblis-Unfall zu erwarten sein.


Gesamtschäden

Die geschätzten Gesamtschäden aus einem Kernschmelzunfall in der BRD las-
sen sich aus der folgenden Tabelle 5 ablesen.


Tabelle 5: Gesamtschäden eines Super-GAU's in der BRD
(in Mrd. DM)

Personenschäden:  
Mortalität: 10.080
Morbidität: 386
Gesamt: 10.466
   
Sachschäden: 231
   
Summe (Personen und Sachschäden): 10.697


4. Der Umgang mit Super-GAU-Risiken: Internalisierung oder ökologischer Rahmen?

Ein Reaktorunfall ist ein stochastisches Risiko, für das sich keine Schadensfunk-
tion etwa in der Dimension Pf/Emissionseinheit ableiten läßt. Es lassen sich le-
diglich die absoluten Schäden eines Unfalls schätzen, mit der Wahrscheinlichkeit
seines Eintretens gewichten und in Bezug zur Energieproduktion der Kernkraft-
werke setzen. Der ermittelte Wert besitzt die Dimension Pf/J oder alternativ
Pf/kWh.

Es gibt zwei Wege zum Umgang mit Super-GAU-Schäden, die im folgenden dar-
gestellt werden sollen. Die erste Möglichkeit besteht darin, die Unfallschäden zu
internalisieren, indem der ermittelte monetäre Wert der Schäden auf den
Strompreis aus der Kernenergie aufgeschlagen wird. Die zweite Möglichkeit be-
steht darin, tolerierbare Risiko-Limits vorzugeben, die den Energieproduzenten
als Restriktion auferlegt werden. Diese Strategie strebt einen "ökologischen
Rahmen" für die Marktwirtschaft an, innerhalb dessen der Preismechanismus
weiterhin für die optimale Allokation von Ressourcen sorgt
(Hansmeyer/Schneider 1990, Kemper 1989).


4.1. Die Internalisierung der Kosten eines Super-GAU's

Die Internalisierung von Umweltschäden setzt deren Monetarisierung voraus.
Für einen Kernschmelzunfall in der BRD wurden hier Schäden in Höhe von
10,6976 Billionen DM berechnet. Die Wahrscheinlichkeit für einen Super-GAU
beträgt laut DRS Phase B 1 : 33.333 Jahre (ohne Maßnahmen des Accident-
Managements). Bezogen auf die BRD und das Jahr 1989, in dem 20 Reaktoren
in Betrieb waren, muß demnach alle 1.666 Jahre mit einem Kernschmelzunfall
gerechnet werden. Bei einem absoluten Schaden von 10,697 Billionen DM
ergeben sich jährliche Schadenskosten von 6,42 Mrd. DM. Die 20 Kernreaktoren
in der BRD erbrachten 1989 eine Arbeit von 537,8 P J (bzw. 149,4 TWh) (Brecht
et. al., 1990). Bezogen auf eine Energieeinheit fa]]en monetäre externe Kosten in
Höhe von 1,2 Pf/kJ (bzw. 4,3 Pf/kWh).

Das Ergebnis liegt im Bereich der Schätzungen von Ottinger (2,3 cents/kWh), im
Schätzungsbereich der Ergebnisse der Hohmeyer-Studie (1,2 bis 12 Pf/kWh), um
das dreifache unter den Werten von Ferguson (5 pence/kWh) und um rund das
sechzigfache über dem oberen Bereich von Voß (0,008 bis 0,07 Pf/kWh).


4.2. Risiko-Limits: Der ökologische Rahmen

Da ein optimales Ausmaß an Umweltrisiken häufig nicht theoretisch bestimmt
werden kann, wird von, Umweltökonomen zunehmend gefordert, Umweltquali-
tätsziele zu fixieren, die von Produzenten und Konsumenten im Wirtschaftspro-
zeß eingehalten werden müssen. Wie Kemper schreibt: "Ökologisches Ziel sollte
dabei die Einhaltung ökologischer Rahmenwerte in Form von Imissions- und
daraus abgeleiteten Emissionsbegrenzungen sein, die das ökologische Gleichge-
wicht gewährleisten. Diese sollten politisch in einem ökologischen Rahmen ...
festgeschrieben werden" (Kemper, 1989). Während der Staat ökologische Stan-
dards setzt, soll der Marktmechanismus innerhalb dieses Rahmens für eine mög-
lichst effiziente Allokation sorgen. Für eine Wirtschaftsordnung, die sich dieser
Strategie verpflichtet, hat Wicke den Begriff "Öko-soziale Marktwirtschaft" ge-
prägt (Wicke, 1991).

Standards für den Umgang mit möglichen Kernschmelzunfällen sind auf mehre-
ren Ebenen denkbar:

- quantitiative Risiko-Limits;
- qualitative Standards;
- Standardisierte Verfahren der Risikobewertung.


4.2.1. Quantitative Risiko-Limits

Risiko-Grenzwerte für Kernkraftwerke sind bislang in der ERD nicht vorhanden.
Es besteht keine Einigkeit über kritische Werte, die bestimmen, welches Risiko
gerade noch akzeptabel und \\'elches gerade nicht mehr akzeptabel sein kann.
Allgemeiner Konsens bei der Festlegung eines ökologischen Rahmens besteht
lediglich in dem Punkt, wie Hansmeyer /Schneider es ausdrücken, "daß das Öko-
logische Existenzminimum unter absolutem Schutz steht" (Hansmeyer /Schnei-
der, 1990). Das ökologische Existenzminimum kann -um die Definition der Öko-
sozialen Marktwirtschaft von Wicke zu zitieren- auch so beschrieben werden,
daß "die Umwelt in ausreichendem Maße geschützt und für die nachfolgenden
Generationen erhalten und bewahrt wird" (Wicke, 1991). Insofern ist zu fragen,
wie sich das Postulat des ökologischen Existenzminimums konkreter definieren
bzw. quantifizieren läßt, und ob es durch den Einsatz der Kernenergie gefährdet
wird.

Risikolimits bzw. Sicherheitsstandards müßten zunächst einmal hinsichtlich ihrer
Dimension festgelegt werden, etwa als:

- maximal zulässige Eintrittswahrscheinlichkeit;
- maximal zulässige Kollektivdosis bei einem Unfall (Mio. Pers.-rem);
- maximal zulässige Individualdosis (rem);
- maximal zulässiges Individualrisiko (komparativ zu anderen Risiken)
- maximal zulässiges Kollektivrisiko (komparativ zu anderen Risiken)


(a) Safety Goals

Im Ausland gibt es durchaus schon Erfahrungen mit Risiko-Grenzwerten im Be-
reich der Kernenergie. 1986 trat in den USA das Policy Statement der NRC mit
dem Titel "Safety Goals for the Operation of Nuclear Power Plants" in Kraft. Die
quantitativen Risiko-Grenzwerte lauten (Hahn/Sailer, 1987):

- Das Risiko eines akuten Todesfalles durch Reaktorunfälle für ein mittleres
Individuum in der Nachbarschaft eines Kernkraftwerkes soll ein Zehntel
eines Prozents (0,1 Prozent) der Summe der Todesrisiken aus Unfällen,
denen die Mitglieder der U.S.-Bevö1kerung ausgesetzt sind, nicht Überstei-
gen.
- Das Risiko von tödlichen Krebserkrankungen als Ursache des Kernkraft-
werksbetriebes soll für die Bevölkerung in der Umgebung der Anlage ein
Zehntel eines Prozents (0,1 Prozent) der Summe der Krebsrisiken aus allen
Ursachen nicht übersteigen.

Zudem wird eine -allerdings vorläufige und revidierbare -Richtlinie formuliert.
Nach ihr soll "die Gesamt-Eintrittshäufigkeit für eine große Freisetzung von ra-
dioaktivem Material kleiner als 1 : 1.000.000 pro Reaktorjahr sein" (Hahn/Sailer,
1987).

Bei den Safety Goals in den USA handelt es sich also um Grenzwerte für das In-
dividualrisiko und für die Eintrittshäufigkeit. Verbindliche Safety Goals in Form
maximaler Unfallwahrscheinlichkeiten gibt es auch in Großbritannien, unver-
-bindliche Risiko-Limits exisitieren in Frankreich und Kanada.


(b) Schadensausmaß

Ein Mangel der im Ausland bis heute formulierten Risikogrenzwerte besteht
darin, daß in den Risikokennziffern die Höhe der Schäden vernachlässigt wird:
"Die Formulierung der Safety Goals läßt nämlich prinzipiell beliebig große Ma-
ximalschäden zu, wenn nur deren Eintrittswahrscheinlichkeit entsprechend ge-
ring ist" (Hahn/Sailer, 1987).

Eine Weiterentwicklung von quantitativen Risiko-Limits könnte demnach darin
bestehen, zusätzlich absolute Limits für das mögliche Schadensausmaß zu setzen,
da es Schadensausmaße geben kann, die unabhängig von ihrer Eintrittswahr-
scheinlichkeit so groß sind, daß sie nicht mehr akzeptabel sind.


(c) Private Versicherbarkeit

Geldeinheiten sind als Dimension für Risikolimits unbrauchbar. Monetäre Scha-
densgrößen können aber immerhin eine Orientierung bei der Festlegung von
Standards geben, indem sie anzeigen, welche Umweltkosten auch innerhalb des
Limits noch verbleiben und welche Kosten durch das Limit vermieden werden.

Möglich wäre auch, ein Limit derart zu formulieren, daß Risiken in einer Markt-
wirtschaft nur dann zugelassen werden, wenn sie privat versicherbar sind. Damit
wäre das Verursacherprinzip in der Weise durchgesetzt, daß die Kosten eines
Unfalls von den Verursachern in Form von Prämien getragen werden müßten.
Das Postulat einer privaten Versicherbarkeit würde

- entweder dazu führen, daß Haftungsgrenzen und Deckungssummen für
Reaktorunfälle den zu erwartenden Schadenskosten angepaßt, also ent-
sprechend erhöht werden
- oder es würde dazu führen, daß die Risiken den versicherbaren Deckungs-
summen angepaßt, also entsprechend gesenkt werden.

Die BRD gehört neben Japan und der Schweiz zu den drei Ländern, in denen
Kernkraftwerksbetreiber für Unfallschäden ohne Verschulden unbegrenzt haf-
ten. Die Deckungssumme in der ERD liegt mit 0,5 Mrd. DM neben den USA in-
ternational an der Spitze (Pelzer, 1991; Smets, 1987). Im Vergleich zu den mögli-
chen Schäden erscheinen diese Summen jedoch als vernachlässigbar klein. Eine
Aufstockung der Deckungssumme auf 10 Milliarden DM, wie sie in der BRD
derzeit diskutiert wird, dürfte bereits an die Grenze der Versicherbarkeit über
private Versicherungsunternehmen stoßen. Im Atomhaftungsrecht der USA sind
derzeit Super-GAU-Schäden bis zu 7,8 Mrd. US-$ finanziell gedeckt: 200 Mio.
US-$ durch eine Haftpflichtversicherung, 7,607 Mrd. US-$ durch ein Rückversi-
cherungssystem, bei dem die Inhaber von Kernkraftwerken im Schadensfalle
nachträglich bestimmte Summen zahlen müssen (Pelzer, 1991). Super-GAU-
Schäden in ihrer vollen Höhe von mehreren Billionen DM, wie sie heute bei ei-
nem Unfall nach dem Muster der Biblis-Szenarien möglich wären, privat versi-
chern zu wollen, erscheint aussichtslos.

Das Postulat einer privaten Versicherbarkeit würde also eher einen Anreiz da-
hingehend geben, die Risiken zu senken bzw. Anlagen zu errichten, die einen
Super-GAU nach dem Muster der Biblis-Szenarien völlig ausschließen. Eine sol-
che Anlage könnte der sogenannte inhärent sichere Reaktor sein. Als inhärent
sicher wird eine Anlage bezeichnet, deren Sicherheit nicht auf dem Eingreifen
von Personal oder dem Funktionieren elektromagnetischer Komponenten, son-
dem auf unveränderbaren Prinzipien der Physik und Chemie beruht
(Hahn/Sailer, 1987).

Folgender Sachverhalt ist bei der Frage nach der Versicherbarkeit von Super-
GAU-Risiken zu berücksichtigen: Während bei der rechnerischen Internalisie-
rung der Schäden eine Unfallwahrscheinlichkeit von 33.300 Jahren pro Anlage
veranschlagt werden kann, müßte eine private Versicherung deutlich höhere
Prämien berechnen als die ermittelten externen Kosten pro KWh, um im Scha-
densfall tatsächlich liquide sein zu können.

Ein Beispiel: Eine Versicherung will 25 Reaktoren in der BRD mit einer Jah-
resleistung von 10 Mrd. kWh/Jahr versichern. Um in einem Zeitraum von 20
Jahren (in dem die Reaktoren 5 Billionen kWh Energie erzeugen) genügend Ka-
pital angespart zu haben, mit dem sie einen Super-GAU-Schaden in Höhe von 5
Billionen DM entschädigen kann, müßte sie eine Versicherungsprämie erheben,
die bei Umlage auf den Strompreis 1 DM/kWh ergeben würde (Sauer, 1991).


4.2.2. Qualitative Standards

Unsicherheit bei der Bewertung von Umweltschäden hat dazu geführt, daß bis-
lang auf quantitative Risiko-Limits weitgehend verzichtet werden muß. Das Vor-
liegen von Unsicherheit auf der einen Seite und das Ziel der Sicherung des öko-
logischen Existenzminimums auf der anderen Seite legen risikoaversives Verhal-
ten nahe. Im Zweifel müßten also sehr niedrige Grenzwerte gewählt werden.

Hilfreich ist es bei der Setzung von Risiko-Limits, sich bestimmte Eigenschaften
von Risiken vor Augen zu führen. Kriterien könnten sein:

- Irreversibilität von Risiken;
- Unfreiwilligkeit;
- Auswirkungen auf spätere Generationen.

Liegt eine dieser drei Eigenschaften vor, so liegt es nahe, Limits besonders risi-
koaversiv zu setzen oder ein Risiko ganz zu untersagen.


(a) Irreversibilität

Die Risiken irreversibler Schäden werden bislang vor allem im Artenschutz dis-
kutiert. Bishop hat vorgeschlagen, bei Vorliegen irreversibler Risiken (Risiko des
Auslöschens einer Spezie) statt des statistischen Erwartungswertes das Maximin-
Kriterium als Entscheidungskriterium zu verwenden (Bishop, 1978). Dieses Kri-
terium, der sogenannte modifizierte Sufe-Minimum-Standard, besagt, daß beim
Risiko irreversibler Schäden durch eine Handlungsalternative im "worst case" auf
eine Handlungsalternative mit geringeren Risiken umzusteigen ist, solange d1e
durch eine solche Entscheidung verursachten sozialen Kosten nicht unvertretbar \
hoch sind.

Auf die Kernenergie bezogen würde diese Regellauten: Steige, weil das Risiko
irreversibler Schäden besteht, auf einen Energieträger mit geringeren Risiken
um. Berechne aber zunächst die zusätzlichen Kosten, die aus dem Einsatz eines
weniger risikoreichen Energieträgers entstehen, und entscheide, ob diese zusätz-
lichen Kosten gesellschaftlich akzeptabel sind.

Das Kriterium, daß die zusätzlichen Kosten gesellschaftlich akzeptiert werden
müssen, macht wiederum eine Erhebung von Zahlungsbereitschaften erforder-
lich. Die Schwäche des modifizierten Safe-Minimum-Standards liegt somit darin,
daß das - sicherlich wichtige -Kriterium der Irreversibilität sehr weich ist und
letztlich doch wieder mit ökonomischen Kriterien (Zahlungsbereitschaft) abge-
wogen werden muß. Der modifizierte Safe-Minimum-Standard liefert also ledig-
lich ein Kriterium für die Risikobewertung, aber keinen kritischen Wert, der ihm
als Standard Operationalität verleihen würde.


(b) Unfreiwilligkeit

Das Problem der Unfreiwilligkeit von GAU-Risiken wurde bereits im Zusam-
menhang mit der Bewertung von Gesundheitsrisiken in Kapitel 3, Abschnitt 1
dargestellt. Nach der Vertragstheorie von Rawls liegt der Schluß nahe, nur frei-
willige Risiken zuzulassen, wenn die körperliche Unversehrtheit gefährdet ist.
Sind geschützte Güter wie die körperliche Unversehrtheit bedroht, so sollte für
die Wirtschaftssubjekte die. Möglichkeit bestehen, dem Risiko auszuweichen
(womit dem Ausweichenden in der Regel auch die Nutzen aus dem Projekt ent-
gehen). Als wichtiges Kriterium bei der Festlegung von Risikostandards läßt sich
daher die Einstufung ableiten, ob es sich um ein unausweichliches Risiko han-
delt, oder ob die Möglichkeit besteht, sich dem Risiko zu entziehen (Höhe der
Ausweichkosten).


(c) Auswirkungen auf spätere Generationen

Gehört es zu den Zielen einer Gesellschaftsordnung, die Umwelt für nachfol-
gende Generationen zu erhalten, so müssen Risiken, die diesem Ziel im Wege
stehen können, minimiert werden. Gefahren mit zeitlich besonders weitreichen-
den Konsequenzen, welche die Frage der Gerechtigkeit zwischen Generationen
berühren, sollte daher ebenfalls sehr risikoaversiv begegnet werden.


4.2.3. Standardisierte Verfahren der Risikobewertung

Quantitative Limits bedürfen der Ergänzung und Konkretisierung durch standar-
disierte Verfahren, welche die Grenzwerte auf Einzelfälle anwenden. Soweit es
keine quantitativen Risiko-Limits gibt oder soweit diese breite Interpretations-
und Ermessensspielräume lassen, sollte durch derartige Verfahren Konsens -
bzw. auf politischer Ebene ein Kompromiß -hergestellt werden. Solche Verfah-
ren können beispielsweise in Form einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Be-
teiligung von Bürgern und Verbänden oder in Form einer Technikfolgenabschät-
zung standardisiert werden (Ewers 1988, O'Riordan/Wynne 1987).

5. Forschungsbedarf

Die international gewachsene Anzahl an Studien zur Bewertung von sozialen
Kosten eines Super-GAU's hat, was die Ergebnisse anbetrifft, zu einem gewissen
Konsens geführt. Im Hinblick auf die Bewertungsmethodik und empirische stu-
dien besteht allerdings noch erheblicher Forschungsbedarf. Eigene empirische
Studien über den Wert von Gesundheitsrisiken für die BRD erscheinen erford-
lich, da die in den USA und Großbritannien gemessenen Präferenzen zur Ver-
meidung von Super-GAU-Risiken nicht unbedingt denen hierzulande entspre-
chen müssen. Interessant dürften vor allem CV-Untersuchungen sein, deren De-
sign Eigenschaften wie Unfreiwilligkeit von Risiken und das "psychologische Ri-
siko" berücksichtigt. Zudem besteht ein umfangreicher Forschungsbedarf auf
dem Gebiet der Bewertung von Morbiditätsrisiken, damit von der unbefriedi-
genden, bislang angewendeten Humankapitalmethode Abstand genommen wer-
den kann.

Weiterer Forschungsbedarf besteht hinsichtlich der Entwicklung von Standards
für die Zulassung von Risiken. Dabei sollte sowohl eine verbesserte Quantifizie-
rung von Standards für Super-GAU-Risiken angestrebt werden als auch -soweit
sich eine Quantifizierung als unzureichend, unmöglich oder nicht konsensfähig
erweist -eine Standardisierung von Verfahren zur Risikobewertung.


Literaturverzeichnis:

- Backhaus, K., B. Erichsan, W. Plinke, R. Weiber (1990): Multivariate Ana-
lysemethaden. 6. Auflage. Berlin, Heidelberg, New-York

- Baumann, Angelika, Rabert Hill (1991): External Casts/Benefits af Energy
Technalagies -Develapment af a Methadalagy. Newcastle upan Tyne
Palytechnic

- Binswanger, Hans-Christoph (1990): Neue Dimensionen des Risikos. In: Zeit-
schrift für Umweltpolitik & Umweltrecht, 13. Jg., S. 103 -118

- Birkhofer, A (1986): Was leisten Risikostudien? In: atomwirtschaft-atomtechnik,
31. Jg., S. 440- 445

- Bishop, Richard C. (1978): Endangered Species and Uncertainty: The Economics
of a Safe Minimum Standard. In: Arnerican Journal of Agricultural
Economics, Vol. 60, S. 10- 18

- Bogai, Dieter (1989): Technikfolgen, Ökonomie und Ethik. München

- Brecht, Christoph, et. al. (Hrsg.) (1990): Jahrbuch Bergbau, Öl und Gas,
Elektrizität, Chemie 1989/90. Essen

- Buchanan, Shepard C. (1991): Contingent Valuation Study of the Environmental
Costs of Electricity Generating Technologies. In: Olav Hohmeyer, Richard
Ottinger (Hrsg.): External Environmental Costs of Electric Power, S. 159 -
167, Berlin, Heidelberg, New- York

- Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) (1989): Gesamtwirtschaftliche Un-
fallkosten für das Jahr 1989. Bergisch Gladbach, unveröffentlicht

- Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) (Hrsg.) (1978): Zur
friedlichen Nutzung der Kernenergie -eine Dokumentation der Bun-
desregierung. 2: Auflage, Bonn

- Conley, Brian C. (1976): The v'~I]ue of Human Life in the Demand for Safety. In:
Arnerican Economic Re\.iew, Val. 66, S. 45- 55

- Ewers, Hans-Jürgen (1988): Möglichkeiten der Früherkennung von umwelt-
belastenden Technologien -Denkbare politische Strategien. In: Ewers.
Hans-Jürgen et.al. (Hrsg.): Produktionsprozesse und Umweltverträg-
lichkeit. Veröffentlichungen der Akademie für Raumforschung und
Landesplanung, Beiträge, Bd. 104, S. 75- 86

- Ewers, Hans-Jürgen (1986): Kosten der Umweltverschmutzung -Probleme ihrer
Erfassung, Quantifizierung und Bewertung. In: Umweltbundesamt: Kosten
der Umweltverschmutzung, Berlin, S. 9 -19

- Ewers, Hans-Jürgen, Klaus Rennings (1991): Die monetären Schäden eines
Super-GAU's in Biblis. Diskussionspapier Nr. 2 des Instituts für Ver-
kehrswissenschaft an der Universität Münster

- Ewers, Hans-Jürgen, Werner Schulz (1982): Die monetären Nutzen gewäs-
sergüteverbessernder Maßnahmen -dargestellt am Beispiel des Tegeler
Sees in Berlin. Berichte des Umweltbundesamtes Berlin, Band 3/1982

- Ferguson, Ross (1991): Environmental Costs of Energy Technologies -Acci-
dental Radiological Impacts of Nuclear Power. Unveröffentlicher Entwurf,
ohne Ortsangabe

- Fischer, Bernhard, Lothar Hahn, Michael Sailer (1989): Bewertung der Er-
gebnisse der Phase B der Deutschen Risikostudie Kernkraftwerke. Öko-
Institut, Darmstadt

- Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) mbH (1989): Deutsche Risikostudie
Kernkraftwerke Phase B -eine zusammenfassende Darstellung. 2. Auflage,
Köln

- Hahn, Lothar, Michael Sailer (1987): Charakterisierung von Sicherheitsphilo-
sophien in der Kerntechnik. Öko-Institut Darmstadt

- Hansmeyer, Karl-Heinrich, Hans Karl Schneider (1990): Umweltpolitik -Ihre
Fortentwicklung unter marktsteuernden Aspekten. Göttingen

- Hanusch, Horst (1987): Kosten-Nutzen-Analyse. München

- Hinman, George, Eugene Rosa, Randall Kleinhesselink (1990): Public Attitudes
Towards Risks Associated with Various Activities, Substances, and
Technologies. Bonneville Power Administration, unveröffentlicht

- Hoevenagelt R. (1991a): An Assessment of the Contingent Valuation Method.
Institute for Environmental Studiest Free University Arnsterdam,
unveröffentlicht

- Hoevenagelt R. (1991b): A comparison of Economic Valuation Techniques.
Institute for Environmental Studies, Free University Arnsterdamt un-
verÖffentlicht

- Hohmeyer, Olavt Richard Ottinger (Hrsg.) (1991): External Environmental Costs
of Electric Power -Workshop Report. Berlin, Heidelbergt New- York

- Hohmeyer, Olav (1990): Latest Results of the International Discussion on the
Social Costs of Energy -How does Wind Compare Today? Vortrag auf der
Windenergie-Konferenz der EG 1990 in Madridt unveröffentlicht

- Internatinal Atomic Energy Agency (IAEA, Hrsg.) (1991): The International
Chernobyl Project. An Overview. Wien

- Hohmeyer, Olav (1989): Soziale Kosten des Energieverbrauchs, 2. Auflage,
Berlin, Heidelberg

- International Commission on Radiological Protection (ICRP) (1990): 1990
Recommendations of the International Commission on Radiological
Protection. Oxford, N ew- Y ork

- Karl, Helmut (1987): Ökonomie öffentlicher Risiken in MarktWirtschaften. In:
WiSt, 16. Jg.t Nr. St S. 217- 223

- Kemper Manfred (1989): Das Umweltproblem in der Marktwirtschaft. Berlin

- Küppers, Christian (1991): Kommentar zur Studie "Die monetären Schäden
eines Super.GAUts in Biblis". Unveröffentlichte Korrespondenzt Öko-
Institut Darmstadt

- Küppers, Christian .(1990): Kontaminationsberechnungen für Biblis-Unfalls-
zenario im Auftrag des Hessischen Rundfunks. Unveröffentlichte Kor-
respondenz, äko.Institut Darmstadt

- Küppers, Christian, Michael Sailer, Karin Weyrich (1990): Deutsche Risikostudie
Kernkraftwerke -Phase B: Auswirkungen auf den Katastrophenschutz.
-Öko-Institut Darmstadt

- Lind, N. C. (1987): Methods of Risk Analysis. In: Kleindorfer, P. R., H. C.
Kunreuther: Insuring and Managing Hazardous Risks: From Seveso to
Bhopal and Beyond. Berlin, Heidelberg, New- Y ork, S. 277 -306

- McDaniels, Timothy L. ( 1988): Comparing Expressed and Revealed Preferences
for Risk Reduction: Different Hazards and Question Frames. In: Risk
Analysis, Vol. 8, No.4, S. 593 -604

- Meyer-Abich, Klaus Michael (1990): Wie ist die Zulassung von Risiken für die
Allgemeinheit zu rechtfertigen? In: Matthias Schütz (Hrsg.): Risiko und
Wagnis. Pfullingen, S. 172- 191

- Mishan, E. J. (1971): Evaluation of Life and Limb: a Theoretical Approach. In:
Journal of Political Economy, Vol. 79, S. 687- 705

- O'Riordan, T., B. Wynne (1987): Regulating Environmental Risks: A Compa-
rative Perspective. In: Kleindorfer, P. R., H. C. Kunreuther (Hrsg.):
Insuring and Managing Hazardous Risks: From Seveso to Bhopal and
Beyond. Berlin, Heidelberg, New- York, S. 389- 410

- Ottinger, Richard L. et. al. (1990): Environmental Costs of Electricity. New-
York, London, Rom

- Pearce, David W., R. Kerry Turner (1990): Economics of Natural Resources and
the Environment. New York, London

- Pelzer, Norbert (1991): Überlegungen zur Novellierung des atomrechtlichen
Haftungs- und Deckungsrechts in den 90er Jahren. In: Lukes, Rudolf
(Hrsg.): Reformüberlegungen zum Atomrecht. Köln, S. 455- 503

- WASH 1400 (1975): N. C. Rasmussen: Reactor Study -An Assessment of
Accident Risks in US Commercial Nuclear Power Plants. NRC

- Rawls, John (1979): Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt am Main

- Sauer, Gustav W. (1991): Haftungs-, Deckungs- und Stillegungsvorsorge bei
kerntechnischen Anlagen. Vortrag auf dem Neunten Deutschen Atom-
rechtssymposium, München, Veröffentlichung in Tagungsband vorgesehen

- Schmidt, Mario (1991): Der Diskussionsstand zum Strahlenkrebsrisiko und
notwendige Konsequenzen für den Strahlenschutz. In: WSI-Mitteilungen
12/1990, S. 769 -777

- Schmidt, Mario (Hrsg.) (1987): Das Strahlenrisiko von Tschernobyl. IFEU-
Bericht Nr. 49, Heidelberg

- Schürmann, Heinz Jürgen (1991): Kernkraft: Auslaufmodell oder Energieträger
der Zukunft? In: Handelsblatt, 12.,13.7.1991, Nr. 132, S. Sl

- Schulz, Werner (1989): Sozialkostenmessung im Umweltbereich -Theoretische
und methodische Überlegungen. In: Frank Beckenbach et. al.:
Möglichkeiten und Grenzen der Monetarisierung von Natur und Umwelt.
Schriftenreihe des Iäw 20/88, BerJin, S. 43- 63

- Schulze, William D., Allen V. Kneese (1981): Risk in Cost-Benefit-Analysis. In:
Risk Analysis, VoI. 1, S. 81 -88

- Slovic, P. (1987): Informing and Educating the Public About Risks. In:
Kleindorier, P. R., H. C. Kunreuther (Hrsg.): Insuring and Managing
Hazardous Risks: Frorn Seveso to Bhopal and Beyond. Berlin, Heidelberg,
New- York, S. 307- 333

- Smets, H. (1987): Compensation for Exceptional Environmental Darnage Caused
by Industrial Activitites. In: KJeindorfer, P. R., H.C. Kunreuther (Hrsg.):
Insuring and Managing Hazardous Risks: From Seveso to Bhopal and
Beyond. Berlin, HeideJberg, New- Y ork, S. 79 -138

- Spiegel, Der (1992): "Menschen sinnlos geopfert". Nr. 5, S. 140ff.

- Statistisches Bundesamt (1990) (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch 1990 für die ERD.
Stuttgart

- Vereinigung IndustrieJ]e Kraftwirtschaft (Hrsg.) (1990): Statistik der Ener-
giewirtschaft 1989/90. Esse 11

- Voß, A.; R. Friedrich, et. al. (1990): Externe Kosten der Stromerzeugung. 2.
Auflage, Frankfurt

- Voß, A; R. Friedrich, et. al. (1989): Externe Kosten der Stromerzeugung. 1.
Auflage, Frankfurt

- Wendling, Karl (1986): Tschernobyl-Bericht des Bundesministers für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 18.6.1986 über den Reaktorunfall.
In: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 36. 1 g. S. 733- 738

- Wissenschaftliches Hauptverwaltungsamt für Geodäsie und Kartographie (1990):
Offizieller Atlas für Belorußland. Moskau, 1990

- Wicke, Lutz (1991): Umweltökonomie. 3. Auflage, München