Eine
mögliche Strategie:
Die
herrschende Ökonomie ist in ihren Auswirkungen
eindeutig verfassungswidrig, verstößt
gegen mehrere Grundrechte, bzw. setzt diese außer
Kraft. Noch wird diese faktische Beseitigung der verfassungsmäßigen
Ordnung stillschweigend geduldet, weil seine Profiteure
die öffentliche Meinung kontrollieren.
Was
liegt da näher, als eine Verfassungsklage
zu formulieren, um die fehlende rechtliche Legitimation
des kapitalistischen Wirtschaftssystems zu thematisieren
und gegen
die herrschende Ökonomie bzw. gegen die Bundesrepublik
Deutschland wegen deren Duldung zu klagen.
Wir
brauchen vom höchsten deutschen Gericht eine verbindliche
Aussage zur Vereinbarkeit der allgegenwärtigen
Schadkostenexternalisierung mit dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland.
Sollten
wir Recht bekommen, hätte die Sache einen großen
Verbündeten, wenn das Bundesverfassungsgericht
unsere Klage aber ablehnt oder negativ entscheidet,
wäre Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes erfüllt:
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige)
Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht
zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist."
Um
die Verfassungsklage vorzubereiten, wären mindestens
drei Aufgaben zu leisten:
1.
Es soll eine groß angelegte Studie bei
möglichst drei wissenschaftlichen Institutionen
in Auftrag gegeben werden. Diese Studie soll die Frage
nach der tatsächlichen Gesamtsumme, welche
Jahr für Jahr in der gegenwärtigen Ökonomie
durch die Externalisierung ökologischer, sozialer
und politischer Schadkosten verursacht wird, beantworten.
2.
Die Klage muss von verschiedenen juristisch versierten
Fachleuten entwickelt werden, denn sie weist eine
besondere Schwierigkeit auf.
Im deutschen Recht kann nur klagen, wer in eigenen
Rechten betroffen ist. Allerdings haben die Autoren
des Grundgesetzes vor 70 Jahren nicht daran denken können,
dass einmal gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen
nachfolgender Generationen geklagt werden muss. Wir
haben in diesem besonderen Fall also die Unmöglichkeit
der Betroffenheit, die wiederum mit dem Geist der Verfassung
unvereinbar wäre.
Diese rechtsverhindernde Verfassungslücke zur Ablehnung
der Klage zu benutzen wäre hier nicht verfassungsgemäß.
Entweder nach den Buchstaben der Verfassung zu urteilen
oder nach ihren Kernaussagen, zwei völlig unterschiedliche
Urteile sind denkbar.
3.
Wir brauchen im Vorfeld eine breite öffentliche
Diskussion.
Diese versucht Zukunftslobby derzeit in Gang zu setzen.