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Eine mögliche Strategie:

Die herrschende Ökonomie ist in ihren Auswirkungen eindeutig verfassungswidrig, verstößt gegen mehrere Grundrechte, bzw. setzt diese außer Kraft. Noch wird diese faktische Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung stillschweigend geduldet, weil seine Profiteure die öffentliche Meinung kontrollieren.

Was liegt da näher, als eine Verfassungsklage zu formulieren, um die fehlende rechtliche Legitimation des kapitalistischen Wirtschaftssystems zu thematisieren und gegen die herrschende Ökonomie bzw. gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen deren Duldung zu klagen.
Wir brauchen vom höchsten deutschen Gericht eine verbindliche Aussage zur Vereinbarkeit der allgegenwärtigen Schadkostenexternalisierung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten wir Recht bekommen, hätte die Sache einen großen Verbündeten, wenn das Bundesverfassungsgericht unsere Klage aber ablehnt oder negativ entscheidet, wäre Artikel 20, Abs. 4 des Grundgesetzes erfüllt: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese (verfassungsmäßige) Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Um die Verfassungsklage vorzubereiten, wären mindestens drei Aufgaben zu leisten:

1. Es soll eine groß angelegte Studie bei möglichst drei wissenschaftlichen Institutionen in Auftrag gegeben werden. Diese Studie soll die Frage nach der tatsächlichen Gesamtsumme, welche Jahr für Jahr in der gegenwärtigen Ökonomie durch die Externalisierung ökologischer, sozialer und politischer Schadkosten verursacht wird, beantworten.

2. Die Klage muss von verschiedenen juristisch versierten Fachleuten entwickelt werden, denn sie weist eine besondere Schwierigkeit auf.
Im deutschen Recht kann nur klagen, wer in eigenen Rechten betroffen ist. Allerdings haben die Autoren des Grundgesetzes vor 70 Jahren nicht daran denken können, dass einmal gegen die Zerstörung der Lebensgrundlagen nachfolgender Generationen geklagt werden muss. Wir haben in diesem besonderen Fall also die
Unmöglichkeit der Betroffenheit, die wiederum mit dem Geist der Verfassung unvereinbar wäre.
Diese rechtsverhindernde Verfassungslücke zur Ablehnung der Klage zu benutzen wäre hier nicht verfassungsgemäß. Entweder nach den Buchstaben der Verfassung zu urteilen oder nach ihren Kernaussagen, zwei völlig unterschiedliche Urteile sind denkbar.

3. Wir brauchen im Vorfeld eine breite öffentliche Diskussion.
Diese versucht Zukunftslobby derzeit in Gang zu setzen.